Rechtstipps für Onlinehändler – News für Juni 2015

30. Juni 2015

Werbung für „Blitzversand“, Bio-Produkte rechtssicher verkaufen, mobile Nutzung von Google Analytics, Rechtstexte sicher bei Etsy einbinden. Die IT-Rechts Kanzlei München hat ihre Jura-News mit interessanten Rechtstipps für den Juni 2015 veröffentlicht. Nicht nur für jeden Shopbetreiber mit Sicherheit lesenswert!

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Darf ich Werbung für „Blitzversand“ machen?

Ja, allerdings nur unter spezifischen Voraussetzungen, die durch das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise bedingt werden. Ein „Blitzversand“ setzt voraus, dass die Übergabe an das Versandunternehmen noch an dem Tag erfolgt, an dem im Falle der Vorkasse die Zahlung beim Händler eingeht oder im Falle einer Vorleistung des Händlers die Bestellung durch den Verbraucher erfolgt. Zusätzliche Beschränkungen oder Bedingungen bei der Inanspruchnahme des Blitzversandes sind nur zulässig, wenn der Verbraucher auf deren Existenz beim Lesen der Werbung eindeutig hingewiesen wird. „Blitzversand“ setzt außerdem voraus, dass die Ware jederzeit tatsächlich verfügbar ist.

Wie kann ich Bio-Produkte rechtssicher verkaufen?

Ganz einfach mit dem neuen Ratgeber der IT-Recht Kanzlei! Extensive Zulässigkeitsvoraussetzungen machen den Vertrieb von Bio-Erzeugnissen zwar zum juristischen Hürdenlauf, dafür beschäftigt sich aber ein neuer Ratgeber der IT-Recht Kanzlei mit den rechtlichen Voraussetzungen, die für einen rechtssicheren Verkauf von Bio-Produkten und in der Werbung zu beachten sind. Der Ratgeber zeigt alle verbindlichen Vorgaben, Grundsätze und Rechtspflichten auf, die es beim Verkauf von Bio-Produkten zu beachten gibt, und geht hierbei nicht nur auf spezialgesetzliche Bestimmungen ein, sondern beleuchtet auch die Rechtslage jenseits des Geltungsbereichs der EU-Öko-Verordnung. Gleichzeitig werden auch die relevanten Entwicklungen und Tendenzen in der Rechtsprechung beleuchtet.

Was muss ich bei der „mobilen“ Nutzung von Google Analytics beachten?

Da wird’s leider kompliziert. Zwar sollte der Dienst seit der Einigung zwischen der Hamburger Datenschutzbehörde und Google unter bestimmten Voraussetzungen rechtssicher genutzt werden können. Allerdings machen mobile Web-Browser und ein verändertes Nutzungsverhalten nun Anpassungen der Opt-Out-Möglichkeit und der Datenschutzerklärung erforderlich: Grundsätzlich muss jeder Nutzer nämlich in der Lage sein, der Datenerhebung durch den Analysedienst widersprechen zu können. Zwar hat Google ein entsprechendes Add-On für Browser zur Verfügung gestellt, dieses lässt sich auf mobilen Endgeräten aber nicht installieren. Was ist nun zu tun? Die IT-Recht Kanzlei informiert präzise über die Problemlage und stellt eine Handlungsanleitung zur Umsetzung der neuen Erfordernisse bereit.

Wie kann ich Rechtstexte sicher auf etsy.com einbinden?

Die IT-Recht Kanzlei verrät es ihnen! Die Plattform „etsy.com“ ist in den letzten Jahren zu einem der größten E-Commerce-Portale für Handgemachtes und Künstlerbedarf avanciert und wird von vielen Online-Händlern genutzt, um ihre Produkte über etwaig bestehende eigene Shops hinaus einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Hierbei sind sie jedoch gesetzlich zur Bereitstellung verschiedener, meist dem Verbraucherschutz dienender Pflichtinformationen gehalten. Die IT-Recht kanzlei zeigt in einem aktuellen Beitrag auf, mit welchen Schritten etsy-Händler AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Co. in ihren Shops rechtskonform einbinden können.

 

Die IT-Rechts Kanzlei München ist seit 2004 als mittelständische Sozietät in den Bereichen IT-Recht und e-Commerce-Recht tätig. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die qualifizierte Rechtsberatung auf den Gebieten e-Commerce, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Marken- und Domainrecht gelegt.

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