Gastbeitrag von Marco Krahmer

Werbegeschenke: Nette Geste oder versuchte Bestechung?

Damit Start-ups in der Weihnachtszeit Geschenke streuen können, müssen Compliance-Richtlinien beachtet werden. Nur so gelingt es, die Vermutung von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, der nach dem Erhalt von Werbegeschenken auftritt, zu verhindern.
Werbegeschenke: Nette Geste oder versuchte Bestechung?
Mittwoch, 11. November 2015VonTeam

Weihnachtsgeschenke für langjährige Geschäftspartner und treue Kunden haben eine lange Tradition bei vielen Unternehmen. Doch Vorsicht: eine nette Geste am Ende des Jahres kann schnell als versuchte Bestechung ausgelegt werden.

Werbegeschenke und ihr rechtlicher Rahmen

Die Vorweihnachtszeit ist DIE Hochphase von Werbegeschenken. Die haptischen Werbeträger sind besonders effektiv bei dem Aufbau und der Pflege von Unternehmensbeziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern Vor allem Startups profitieren von den Wirkungen der bedruckten und individualisierten Produkte, denn sie festigen bestehende Kontakte am Ende des Jahres. Der finanzielle Aufwand ist dabei vergleichsweise niedrig. Nichtsdestotrotz gibt es bei der Verteilung von Werbegeschenken Rechtliches zu beachten. Damit eine gutgemeinte Aufmerksamkeit nicht zu einem bösen Erwachen führt, sollten Unternehmen in der Gründungsphase, aber auch bereits etablierte Startups ihr Bewusstsein für „Compliance“ schärfen.

Werbegeschenke als Bestechung?

Können Werbeartikel als Bestechung eingestuft werden? Laut Strafgesetzbuch schon. Hier wird die Annahme von (Werbe-) Geschenken als Form der Korruption eingestuft, wenn dem werbenden Unternehmen nach Werbemittelstreuung in einer konkreten Wettbewerbssituation ein Vorteil verschafft wird. Jedoch ist die rechtliche Lage von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Dabei ist der Berufsstatus des Beschenkten ebenso entscheidend wie der Wert des Werbegeschenks. So ist der Verdacht auf Bestechung natürlich deutlich geringer beim Verschenken eines Kugelschreibers oder einer Tasse, als wenn es sich bei dem Werbegeschenk um eine hochwertige Metallarmbanduhr, eine edle Flasche Wein oder gar eine VIP Karte für ein Konzert handelt. In den meisten Fällen taucht der Verdacht der Bestechung nicht bei Streuartikeln oder Giveaways auf, sondern eher bei exklusiven Präsenten, wie Werbegeschenken zu Weihnachten.

Compliance-Richtlinien von Unternehmen

Um die Wahrscheinlichkeit rechtlicher Folgen für Unternehmensangehörige vorab zu minimieren, legen Unternehmen häufig einen Code of Conduct oder sogenannte Compliance-Richtlinien fest. Sie sollen Mitarbeitern bei der Einordnung von Werbegeschenken behilflich sein und Grauzonen vermeiden. Ob Werbeartikel als Form der Bestechung gesehen werden, ist trotzdem nicht von einer Definition abhängig. Stattdessen bietet der Code of Conduct lediglich eine (grobe) Orientierungshilfe.

Große Wichtigkeit bei der Entscheidung, ob Werbegeschenke als Bestechung gelten, hat die Intention des Schenkenden. Möchte dieser eine bestehende Beziehung pflegen wird die Rechtskonformität nur selten angezweifelt. Anders ist der Sachverhalt, wenn das werbende Unternehmen sich ganz offensichtlich wettbewerbstechnische Vorteile verschaffen möchte und Druck auf die Beschenkten ausübt.

Compliance in verschiedenen Berufsfeldern

Zu Weihnachten wird eine Vielzahl von Werbegeschenken an Kunden und Geschäftspartnern verschickt. Sie sollen Freude bereiten, Beziehungen stärken und vor allem die Sympathie für das schenkende Unternehmen steigern. Doch je nach beruflicher Stellung des Beschenkten können diese gutgemeinten Aufmerksamkeiten zu den Feiertagen zu einer strafrechtlichen Ermittlung oder arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung führen.

Es ist klar zu differenzieren zwischen dem öffentlichen Sektor und anderen Berufsgruppen, denn wer den Beamtenstatus trägt unterliegt auch einer besonderen Beobachtung. Kontakte aus dieser Berufsgruppe dürfen im Allgemeinen weder Vorteile fordern noch annehmen. Als Vorteil werden selbst kleinste Werbeartikel, wie Feuerzeuge oder Schlüsselbänder, gewertet. Für diese Regelung und den weiteren rechtlichen Rahmen sind im Strafgesetzbuch die §331ff. verantwortlich. Sie schreiben auch vor, dass Beamte jede materielle und immaterielle Besserstellung bei ihrem Vorgesetzen anzeigen und genehmigen lassen müssen. Sie müssen transparent über erhaltene Werbegeschenke berichten, selbst wenn sie bereits pensioniert sind. Andernfalls müssen sie mit härteren Bestrafungen rechnen.

Abseits von Amtsträgern, unterliegen Werbegeschenke deutlich flexibleren Regelungen: Kleine Streuartikel können sorglos entgegengenommen werden und die erhaltenen Werbeartikel müssen nicht genauestens dokumentiert werden. Trotz dessen gibt das Strafgesetzbuch auch Regelungen für Werbeartikel und Bestechungsversuche im gewerblichen Verkehr vor. Im §299 StGB. wird die Strafbarkeit für Vorteilsgewährung in konkreten Wettbewerbssituationen hervorgehoben.

Trotzdem auf Werbegeschenke setzen? Ja!

Damit Startups Geschenke in der anstehenden weihnachtlichen Hochsaison streuen können, müssen Compliance Richtlinien und Rechtsgrundlagen beachtet und möglichst transparent agiert werden. Nur so gelingt es, die Vermutung von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, der nach dem Erhalt von Werbegeschenken auftritt, zu verhindern.

Trotz der Komplexität von Compliance, lohnt sich der Einsatz von Werbegeschenken. Denn diese sind ungeschlagenes Marketinginstrument in Hinblick auf den Beziehungsaufbau und die Beziehungspflege.

Werbegeschenke, die der Beziehungspflege zwischen Unternehmen und ihren Geschäftspartnern und Kunden dienen, können in der Regel ohne Bedenken überreicht werden, wenn keine begründete Sorge besteht, der Beschenkte könne durch die Zuwendung in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein. Bei Unsicherheiten sollten preiswerte Werbegeschenke zur Pflege des „Geschäftsklimas“ eingesetzt werden, da von diesen nicht die Gefahr der Bestechung ausgeht.

Ebenso empfiehlt es sich, zum Beispiel eine persönliche Karte beizulegen, um Kunden und Geschäftspartnern zu verdeutlichen, dass dieses Geschenk Teil der bestehenden Beziehung ist und keine Erwartungen an den Beschenkten nach sich zieht. Darüber hinaus sollten Sie den Werbeartikelempfänger bereits in einem Gespräch vorab mal zu dem Code of Compliance seines Arbeitsgebers befragen, um präventiv potentielle Verstöße zu unterbinden.

Passend zum Thema: “Der richtige Einsatz von Werbeartikeln zur Kundenbindung

Zur Person
Marco Krahmer ist Chief Marketing Officer bei dem Hamburger Werbeartikel Spezialisten allbranded und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Vermarktung von Produkten und Services in B2B und B2C Zielgruppen. allbranded ist ein Startup mit Sitz in Hamburg, welches über einen Online Shop mit rund 60.000 individualisierbaren Produkten verfügt und bereits zahlreiche Top-Referenzen als Kunden gewinnen konnte.

Foto: Small Handmade gift boxes in shiny blue night from Shutterstock