EU-Kompromiss steht: Geoblocking beim Online-Shopping soll eingeschränkt werden

Händler und Dienstleister dürfen Kunden aus anderen Mitgliedsländern künftig nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren. Auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf haben sich die EU-Gremien geeinigt.

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EU-Kompromiss steht: Geoblocking beim E-Commerce soll eingeschränkt werden

(Bild: EU-Kommission)

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EU-Verhandlungsführer aus dem Ministerrat, dem Parlament und der Kommission haben sich am Montagabend darauf verständigt, große Hindernisse beim E-Commerce durch das in Europa grassierende Geoblocking aus dem Weg zu räumen. Laut dem erzielten Kompromiss sollen Händler und Dienstleister künftig Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder sie automatisch zu einer anderen, möglicherweise teureren Webseite in ihrem Herkunftsstaat umleiten dürfen. Dies hat die EU-Kommission mitgeteilt.

Bürgern sollen demnach im gesamten Binnenmarkt über das Internet genauso etwa neue elektronische Geräte oder Konzerttickets kaufen oder ein Auto mieten können wie in ihrem Heimatland. Händler dürfen dabei beispielsweise nicht mehr verlangen, dass Kunden mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlen müssen, die in einem speziellen Staat ausgestellt wurde. Unternehmen sollen größere Rechtssicherheit erhalten, wenn sie grenzüberschreitend Geschäfte durchführen.

Hinter dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission bleibt der verabredete Entwurf an einigen Punkten zurück und liegt näher an der Position der Mitgliedsstaaten. So sollen Händler nicht verpflichtet sein, angebotene Waren oder Services auch tatsächlich an einen Interessenten zu verkaufen. Eine Preisdiskriminierung bleibt zudem prinzipiell möglich; Anbieter können also Kunden aus anderen EU-Ländern in begründeten Fällen einen Aufschlag berechnen. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze dürfen aber nicht mehr als Grund angeführt werden, um ein Geschäft zu verweigern.

In der Verordnung werden beispielhaft drei spezifische Situationen angeführt, in denen kein Geoblocking mehr gestattet wird und ein Verkauf nicht von vornherein ausgeschlossen werden darf. Dazu gehören fehlende Liefermöglichkeiten in ein anderes EU-Land. Hier soll der Kunde ermächtigt werden, die Ware trotzdem zu erwerben. Er kann es dann selbst abholen oder die Zustellung selbst arrangieren. Für elektronisch verfügbare Dienste wie das Hosting einer Website dürfen Anbieter zudem keine Mehrpreise für Kunden in anderen Mitgliedsstaaten veranschlagen. Tickets für einen Vergnügungspark oder ein Konzert in einem EU-Land müssen zudem direkt dort erwerbbar sein, also ohne einen nationalen, in der Regel teureren Zwischenhändler.

Das EU-Parlament und der Rat müssen die ausgehandelte Linie noch gesondert bestätigen, was aber als Formsache gilt. Die neuen Regeln sollen neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten, um es vor allem kleineren Händlern zu ermöglichen, ihre Geschäftsverfahren daran anzupassen. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissar Andrus Ansip sprach von "einer hervorragenden Nachricht für die Verbraucher". Spätestens von Weihnachten 2018 an werde es beim Online-Einkauf keine "ungerechtfertigten Diskriminierungen" mehr geben. (anw)