{"id":1473,"date":"2014-04-04T12:30:41","date_gmt":"2014-04-04T10:30:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.gambio.de\/?p=1473"},"modified":"2015-03-10T10:49:40","modified_gmt":"2015-03-10T09:49:40","slug":"die-vrrl-umfangreiche-aenderungen-und-anpassungen-online-shops-erforderlich-dennoch-kein-freitag-der-13","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/die-vrrl-umfangreiche-aenderungen-und-anpassungen-online-shops-erforderlich-dennoch-kein-freitag-der-13\/","title":{"rendered":"Die VRRL: Umfangreiche \u00c4nderungen und Anpassungen in Online-Shops erforderlich \u2013 dennoch kein Freitag der 13."},"content":{"rendered":"<p>Am 13.6.2014 wird die europ\u00e4ische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht umgesetzt. Betroffen sind vor allem Sie als Online-H\u00e4ndler. Die Gesetzes\u00e4nderung macht &#8211; insbesondere im Widerrufsrecht \u2013 einige Ver\u00e4nderungen und Anpassungen Ihrer Shop-Seite aber auch im Gesch\u00e4ftsbetrieb erforderlich. Mit einer Beitragsreihe von Gastautoren des Protected Shops Teams informieren wir Sie vorab \u00fcber alle relevanten Rechts\u00e4nderungen.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<h2><strong>\u00c4nderungen des Widerrufsrechts<\/strong><\/h2>\n<p>Die umfangreichsten Ver\u00e4nderungen durch die Umsetzung der VRRL erf\u00e4hrt das Widerrufsrecht, das Verbrauchern gegen\u00fcber Unternehmen im Fernabsatz zusteht. Als Online-H\u00e4ndler betrifft Sie das in besonderem Ma\u00dfe. Trotzdem m\u00fcssen Sie sich nur bedingt sorgen, denn die meisten der neuen Regelungen sind f\u00fcr Sie sehr vorteilhaft.<\/p>\n<h3>Fristen<\/h3>\n<p>Das beginnt schon bei den Fristen, die beim Widerrufsrechts gelten. Diese werden auf Verbraucherseite drastisch gek\u00fcrzt.<\/p>\n<h3>Widerrufsfrist betr\u00e4gt 14 Tage, maximal 12 Monate und 14 Tage<\/h3>\n<p>Es gibt zuk\u00fcnftig nur noch die europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, innerhalb der der Verbraucher den Vertrag widerrufen kann. Die aktuell noch m\u00f6gliche Monatsfrist aber vor allem auch das \u201eunendliche Widerrufsrecht\u201c entfallen endg\u00fcltig. Stattdessen gibt es eine Maximalfrist von 12 Monaten und 14 Tagen. Ist diese abgelaufen, darf der Verbraucher sogar dann nicht mehr widerrufen, wenn Sie ihn \u00fcberhaupt nicht oder falsch \u00fcber sein Widerrufsrecht belehrt haben.<\/p>\n<h3>R\u00fcckgew\u00e4hrfristen werden f\u00fcr beide Vertragsparteien auf 14 Tage gek\u00fcrzt<\/h3>\n<p>Ebenfalls 14 Tage wird ab dem 13.6.2014 die Frist betragen, innerhalb der der K\u00e4ufer nach Widerruf die Ware an Sie zur\u00fcckzusenden hat. Diesbez\u00fcglich werden die Verbraucherrechte erheblich beschr\u00e4nkt. Denn bisher konnten diese sich mit der R\u00fccksendung Zeit lassen.<br \/>\nAllerdings m\u00fcssen auch Sie zuk\u00fcnftig innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zur\u00fcckzahlen. Nach aktueller Rechtslage haben Sie immerhin 30 Tage Zeit.<\/p>\n<h3>R\u00fcckabwicklung des Vertrages nach erkl\u00e4rtem Widerruf<\/h3>\n<p>Die weiteren Regelungen bzgl. der R\u00fcckabwicklung des Vertrages, nachdem der Verbraucher seinen Widerruf erkl\u00e4rt hat, sind allerdings durchaus unternehmerfreundlich.<\/p>\n<h3>Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/h3>\n<p>So d\u00fcrfen Sie beispielsweise \u2013 unabh\u00e4ngig von der 14-Tage-Frist \u2013 mit der R\u00fcckzahlung solange warten, bis Sie entweder die Ware selbst oder einen Nachweis vom K\u00e4ufer erhalten haben, dass er sie zum Versand an Sie aufgegeben hat. Der Gesetzgeber gesteht Ihnen folglich ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu, das den Verbraucher zwingt in \u201eVorleistung\u201c zu gehen (im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage).<\/p>\n<h3>Verteilung der Versandkosten<\/h3>\n<p>Zuk\u00fcnftig wird auch gesetzlich klar geregelt, wer \u2013 nach Widerruf \u2013 welche Lieferkosten zu tragen hat. Zwar werden Sie weiterhin mit den \u201eHinsendekosten\u201c belastet. Das entspricht allerdings der aktuellen Rechtsprechung und \u00e4ndert deshalb f\u00fcr Sie zuk\u00fcnftig nichts. Es \u00e4ndert sich allerdings die H\u00f6he der Kosten die Sie zur\u00fcckzahlen m\u00fcssen. Denn der Gesetzgeber hat sie zu Ihren Gunsten \u201egedeckelt\u201c. Sie m\u00fcssen zuk\u00fcnftig die Hinsendekosten nur noch in H\u00f6he des von Ihnen angebotenen Standardversands r\u00fcckerstatten, nicht daneben auch die Geb\u00fchren f\u00fcr Sonderlieferungen (z.B. Express- oder 24h-Lieferung). Auf diesen bleibt der K\u00e4ufer sitzen.<br \/>\nDer Verbraucher wird daneben gesetzlich verpflichtet, die R\u00fccksendekosten zu tragen. Zwar k\u00f6nnen Sie vertraglich auch in Zukunft vereinbaren, die Kosten zu \u00fcbernehmen, Sie sind aber nicht l\u00e4nger dazu gezwungen! Hinzu kommt, dass Sie sog. \u201enicht-paketversandf\u00e4hige Waren\u201c, also Speditionswaren, nicht l\u00e4nger bei Ihrem Kunden abholen m\u00fcssen. Den R\u00fccktransport auch solcher sperrigen G\u00fcter muss der Verbraucher selbst organisieren und bezahlen.<\/p>\n<h3>Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher<\/h3>\n<p>Ebenfalls ge\u00e4ndert wird die Art und Weise, wie der Widerruf Ihnen gegen\u00fcber zu erkl\u00e4ren ist.<\/p>\n<h3>Eindeutige Widerrufserkl\u00e4rung, Wegfall des R\u00fcckgaberechts<\/h3>\n<p>Vor allem muss der Verbraucher zuk\u00fcnftig \u201eeindeutig\u201c widerrufen. Was genau darunter zu verstehen ist, muss zwar erstnoch gerichtlich gekl\u00e4rt werden. Feststeht aber bereits jetzt, dass es nicht mehr m\u00f6glich sein wird, die Ware kommentarlos zur\u00fcckzusenden oder sie vom Zusteller gar nicht erst anzunehmen, wenn dieser damit vor der T\u00fcr steht.<br \/>\nAuf der anderen Seite bedeutet das allerdings auch, dass es ab dem 13.6.2014 kein \u201eR\u00fcckgaberecht\u201c mehr gibt. Dieses kann bis zum Stichtag statt des Widerrufsrechts einger\u00e4umt werden und durch den Verbraucher durch blo\u00dfe Warenr\u00fccksendung ausge\u00fcbt werden. Die entsprechenden Regelungen werden ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen.<\/p>\n<h3>Keine Form f\u00fcr Widerrufserkl\u00e4rung mehr erforderlich<\/h3>\n<p>Zwar ist nach neuer Rechtslage kein sog. \u201ekonkludenter Widerruf\u201c durch schl\u00fcssiges Verhalten (Warenr\u00fccksendung oder \u2013nichtannahme) mehr m\u00f6glich. Der Verbraucher muss ihn aber auch nicht l\u00e4nger schriftlich erkl\u00e4ren. Das hei\u00dft, er kann zuk\u00fcnftig auch telefonisch oder online widerrufen.<\/p>\n<h3>Muster-Widerrufsformular<\/h3>\n<p>Um dem Verbraucher seinen Widerruf &#8211; auch grenz\u00fcberschreitend &#8211; zu erleichtern, stellt der Gesetzgeber ein Muster zur Verf\u00fcgung, das statt einer individuell formulierten Erkl\u00e4rung verwendet werden kann. Dieses m\u00fcssen Sie ab dem 13.6.2014 Ihren Kunden \u2013 am besten innerhalb der Widerrufsbelehrung \u2013zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<h3><strong>Weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht<\/strong><\/h3>\n<p>Mit der Umsetzung der VRRL werden weitere Ausnahme-Tatbest\u00e4nde in das Gesetz eingef\u00fcgt. So wird es beispielsweise f\u00fcr \u201evin en primeur\u201c \u00fcberhaupt kein Widerrufsrecht mehr geben. Bei digitalen Inhalten und entsiegelten Gesundheits- oder Hygieneprodukten kann dieses noch vor Ablauf der 14 Tage Frist, also vorzeitig entfallen.<\/p>\n<h3><strong>Muster-Widerrufsbelehrung<\/strong><\/h3>\n<p>Wie bereits nach aktueller Rechtslage wird Ihnen auch zuk\u00fcnftig vom Gesetzgeber ein Muster zur Verf\u00fcgung gestellt, mit dem Sie Ihre Belehrungspflicht gegen\u00fcber den Verbrauchern erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Im Gegensatz zur jetzigen Situation, ist dessen Handhabung aber deutlich komplizierter. Die enthaltenen Gestaltungshinweise machen die Verwendung dieses Musters nur in wenigen Ausnahmef\u00e4llen \u00fcberhaupt m\u00f6glich. Die meisten Online-H\u00e4ndler werden das Muster nicht verwenden k\u00f6nnen und deshalb eine eigene Belehrung formulieren m\u00fcssen. Diese kann dann allerdings von Konkurrenten abgemahnt werden. Mit einer Abmahnwelle ist deshalb gerade in der Anfangszeit der Neuregelung zu rechnen.<\/p>\n<h3>Handlungsbedarf<\/h3>\n<p>Die \u00c4nderungen machen vor allem eine Anpassung Ihrer Widerrufsbelehrung erforderlich und zwingen Sie, einen weiteren Pflichttext \u2013 n\u00e4mlich die Muster-Widerrufserkl\u00e4rung \u2013 in Ihr Shop-System einzubinden. Daneben m\u00fcssen Sie die Abwicklung von Widerrufen neu gestalten. Denn diese sind zuk\u00fcnftig auch telefonisch oder online m\u00f6glich. M\u00f6chten Sie ein Online-Widerrufsformular zur Verf\u00fcgung stellen, m\u00fcssen Sie dieses in Ihre Web-Seite eingliedern. Ein \u00fcber dieses Online-Formular erfolgter Widerruf muss von Ihnen unverz\u00fcglich best\u00e4tigt werden. Ein entsprechendes System m\u00fcssen Sie also ebenfalls einrichten.<\/p>\n<h2>Weitere \u00c4nderungen durch die VRRL<\/h2>\n<p>Durch die VRRL wird allerdings nicht nur das Widerrufsrecht ge\u00e4ndert. Daneben wird beispielsweise der Katalog der Pflichtinformationen, die Sie Ihren Kunden zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen, erweitert und zus\u00e4tzliche Pflichten f\u00fcr den Unternehmer eingef\u00fchrt. Zurzeit bestehende Rechte werden gestrichen.<\/p>\n<h3>Erweiterung des Pflichtenkatalogs<\/h3>\n<p>Der Gesetzgeber m\u00f6chte gew\u00e4hrleisten, dass der Verbraucher eine vollumf\u00e4nglich informierte Kaufentscheidung trifft. Deshalb zwingt er Online-H\u00e4ndler, bestimmte Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der entsprechende Katalog wird ab dem 13.6.2014 um einige Pflichtangaben erweitert.<br \/>\nBesonders wichtig d\u00fcrfte dabei die Pflicht sein, eine Telefonnummer anzugeben. Da diese Angabe nicht optional ausgestaltet ist (\u201eggf.\u201c), sind Sie verpflichtet, \u00fcberhaupt einen Telefonanschluss vorzuhalten. \u00dcber diesen &#8211; oder einen speziell daf\u00fcr eingerichteten Anschluss &#8211; kann der Verbraucher zuk\u00fcnftig dann auch seinen Widerruf erkl\u00e4ren.<\/p>\n<h3>Beschr\u00e4nkung von Geb\u00fchren f\u00fcr Hotlines und Zahlungsraten<\/h3>\n<p>Verlangen Sie von Ihren Kunden Geb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung ihres Telefonanschlusses, d\u00fcrfen diese ab dem Stichtag nicht \u00fcber die Kosten f\u00fcr die blo\u00dfe Nutzung des Telekommunikationsmittels hinausgehen. Mehrwertnummern sind dann also unzul\u00e4ssig.<br \/>\nGeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung bestimmter Zahlungsarten d\u00fcrfen Sie zuk\u00fcnftig nur noch verlangen, wenn Sie neben diesen kostenpflichtigen auch mindestens eine unentgeltliche Zahlungsart anbieten. Die zul\u00e4ssige H\u00f6he dieser Geb\u00fchren richtet sich daneben nach den Kosten, die Sie selbst durch die Nutzung hatten. Streng genommen d\u00fcrfen Sie also f\u00fcr die Nutzung bestimmter Zahlungsarten keine Geb\u00fchren mehr verlangen, sondern nur noch Ihre eigenen Kosten auf die Kunden umlegen.<\/p>\n<h3>Nebenleistungen d\u00fcrfen nur noch mittels Opt-In-Verfahren vereinbart werden<\/h3>\n<p>Bieten Sie neben Ihren Waren auch weitere Dienstleistungen an, z.B. Sachversicherungen, Installationsarbeiten oder den Aufbau der bestellten M\u00f6bel, d\u00fcrfen Sie diese sog. Nebenleistung ab dem 13.6.2014 nur noch mittels Opt-In-Verfahren mit Ihren Kunden vereinbaren. Haben Sie zurzeit innerhalb Ihres Bestellprozesses entsprechende Vereinbarungen bereits vorangekreuzt, m\u00fcssen Sie diese Vorgehensweise \u00e4ndern.<\/p>\n<h3>Keine Ersatzlieferungen mehr zul\u00e4ssig<\/h3>\n<p>Ab dem 13.6.2014 haben Sie nicht mehr die M\u00f6glichkeit, Ihren Kunden \u2013 vertragserf\u00fcllend \u2013 eine in Qualit\u00e4t und Preis vergleichbare Ware statt der eigentlich bestellten zu \u00fcbersenden. Eine solche Ersatzlieferung wird dann n\u00e4mlich als \u201eunbestellte Leistung\u201c im Sinne des Gesetzes angesehen. Der Verbraucher d\u00fcrfte sie behalten, ohne den Kaufpreis zahlen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<h3>Handlungsbedarf<\/h3>\n<p>Sie m\u00fcssen die Seiten in Ihrem Web-Shop, auf denen Sie die gesetzlich erforderlichen Angaben machen, inhaltlich anpassen. Die neuen Informationen m\u00fcssen Sie einf\u00fcgen, die nicht mehr notwendigen m\u00fcssen Sie streichen. Sofern Sie noch keinen gesch\u00e4ftlichen Telefonanschluss haben, m\u00fcssen Sie sich einen zulegen. Bieten Sie zurzeit keine Zahlungsart kostenlos an, m\u00fcssen Sie das bis sp\u00e4testens 13.6.2014 \u00e4ndern. Verlangen Sie von Ihren Kunden Geb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung einer \u201eHotline\u201c oder f\u00fcr bestimmte Zahlungsmethoden, m\u00fcssen Sie diese m\u00f6glicherweise senken. Haben Sie Nebenleistungen innerhalb des Bestellprozesses bereits vorangekreuzt, m\u00fcssen Sie dieses Opt-Out-Verfahren in ein Opt-In-Verfahren umwandeln. Ersatzlieferungen sollten Sie nicht mehr vornehmen, weil der Verbraucher daf\u00fcr den Kaufpreis nicht zahlen muss.<\/p>\n<hr \/>\n<div class=\"alert alert-info\" role=\"alert\">\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Durch die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht am 13.6.2014 sind umfassende \u00c4nderungen auf Ihrer Web-Seite und innerhalb des eigentlichen Gesch\u00e4ftsbetriebs erforderlich. Allerdings bietet Ihnen diese neue Richtlinie insbesondere im Zusammenhang mit dem Verbraucher-Widerrufsrecht auch viele Vorteile. Auch wenn gerade die Anfangszeit mit Rechtsunsicherheit und Handlungsbedarf verbunden ist, k\u00f6nnen Sie dem \u201eFreitag den 13.\u201c durchaus freudig entgegensehen.<br \/>\nNoch entspannter k\u00f6nnen Sie sein, wenn Sie Kunde von Protected Shops sind. Denn Protected Shops \u00fcbernimmt die Erstellung der im Online-Handel erforderlichen Rechtstexte (wie dem Impressum, der Widerrufsbelehrung oder den AGB) und passt diese stets der aktuellen Rechtslage an. Zus\u00e4tzlich stehen wir von Protected Shops f\u00fcr unsere Texte ein. Sollten Sie deshalb abgemahnt werden, \u00fcbernimmt Protected Shops die Kosten.<\/p><\/div>\n<div class=\"alert alert-warning\" role=\"alert\">Klingt gut? Ist es auch! 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Betroffen sind vor allem Sie als Online-H\u00e4ndler. Die Gesetzes\u00e4nderung macht &#8211; insbesondere im Widerrufsrecht \u2013 einige Ver\u00e4nderungen und Anpassungen Ihrer Shop-Seite aber auch im Gesch\u00e4ftsbetrieb erforderlich. 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