{"id":1520,"date":"2014-05-16T15:10:55","date_gmt":"2014-05-16T13:10:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.gambio.de\/?p=1520"},"modified":"2015-03-10T10:42:12","modified_gmt":"2015-03-10T09:42:12","slug":"die-neue-muster-widerrufsbelehrung-bringt-mehr-vor-als-nachteile","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/die-neue-muster-widerrufsbelehrung-bringt-mehr-vor-als-nachteile\/","title":{"rendered":"Die neue Muster-Widerrufsbelehrung bringt mehr Nach- als Vorteile"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>Am Freitag den 13.6.2014 \u00e4ndert sich das Widerrufsrecht, das Verbrauchern Online-H\u00e4ndlern gegen\u00fcber von Gesetzes wegen zusteht. Sie als Shop-Betreiber sind deshalb gezwungen, die Widerrufsbelehrung, die Sie Ihren Kunden zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen, inhaltlich anzupassen. Entweder m\u00fcssen Sie den Text umformulieren oder gleich v\u00f6llig neu verfassen. Wie schon nach altem Recht gibt Ihnen der Gesetzgeber dazu Hilfe in Form einer Muster-Widerrufsbelehrung an die Hand. Wird diese genutzt, gilt sie als rechtskonform. Richter d\u00fcrfen den Text inhaltlich nicht \u00fcberpr\u00fcfen und Ihre Konkurrenten haben mit Abmahnungen keine Chance. Die Nutzung des neuen Mustertextes wird sich allerdings deutlich schwieriger gestalten, als die der alten Vorlage. Erfahren Sie wissenswertes in diesem Gemeinschaftsartikel von Gambio und Protected Shops<br \/>\n<\/em><\/strong><!--more--><\/p>\n<h1>Einf\u00fchrung<\/h1>\n<p>Sie als Shop-Betreiber sind nicht nur verpflichtet, Ihren Kunden ein Widerrufsrecht einzur\u00e4umen, Sie m\u00fcssen auch dar\u00fcber informieren, dass ein solches besteht, wie es auszu\u00fcben und was sonst noch alles zu beachten ist. Diese Informationen m\u00fcssen zudem in bestimmter Art und Weise sowohl vor Vertragsschluss, als auch danach zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Um Unternehmer bei ihrer Belehrungspflicht zu unterst\u00fctzen, wurde ein Muster ins Gesetz aufgenommen, das bei korrekter Verwendung Abmahnschutz bietet. Dass allerdings nur dann, wenn er Text nach Vorgabe der Gestaltungshinweise ausgef\u00fcllt wird und ansonsten \u201einhaltlich unver\u00e4ndert\u201c bleibt. Das d\u00fcrfte f\u00fcr die meisten Shop-Betreiber allerdings schwer sein.<\/p>\n<h2>Muster als auszuf\u00fcllender \u201eL\u00fcckentext\u201c<\/h2>\n<p>Der Gesetzgeber hat im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) den \u201ealten Text\u201c verschlankt, um dadurch die Nutzung f\u00fcr Unternehmer zu vereinfachen. Im Grundtext m\u00fcssen an den vorgegebenen Stellen bestimmte Angaben gemacht oder vorformulierte Textbausteine eingef\u00fcgt werden. Der H\u00e4ndler muss entscheiden, ob die Angabe inhaltlich auf seinen Gesch\u00e4ftsbetrieb passt, oder unter einer Anzahl von Alternativen die zutreffende ausw\u00e4hlen.<\/p>\n<h2>Gestaltungshinweise erschweren die Nutzung<\/h2>\n<p>Die Entscheidung, ob der vorformulierte Absatz in den Grundtext einzubauen ist oder nicht, mag noch relativ einfach sein. Problematischer wird es aber, wenn bei den aufgez\u00e4hlten Alternativen mehr als eine zutrifft. Der H\u00e4ndler h\u00e4tte an der entsprechenden Stelle mehrere Textbausteine zu verwenden, um seine Kunden korrekt zu belehren. Das wird ihm durch die Gestaltungshinweise, die als Anleitung f\u00fcr den Mustertext dienen, allerdings verboten. Diese gestatten immer nur die Verwendung eines der angegebenen Bausteine. Eine Kombination ist rechtswidrig und somit abmahnbar. Folge ist, dass der Unternehmer in diesen F\u00e4llen mehrere Belehrungsversionen erstellen muss, wenn er sich die Konformit\u00e4tsvermutung erhalten will.<\/p>\n<h2>Mehrere Belehrungsversionen<\/h2>\n<p>Im Gesch\u00e4ftsbetrieb m\u00fcsste er dann bei jeder einzelnen Bestellung entscheiden, welche Version einschl\u00e4gig ist und diese dem Kunden zur Verf\u00fcgung stellen. Schon dabei gibt es aber Unw\u00e4gbarkeiten. Denn \u00fcber den Widerruf muss auch vor Vertragsschluss belehrt werden, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Shop-Betreiber noch gar nicht wei\u00df, welches die zutreffende Belehrungsversion ist. Ausgeschlossen ist die Nutzung des gesetzlichen Musters zudem dann, wenn bei derselben Bestellung mehrere Texte \u00fcbermittelt werden m\u00fcssten. Denn eine derartige Handhabung w\u00fcrde einer \u201eklaren und verst\u00e4ndlichen Belehrung \u00fcber das Widerrufsrecht\u201c, wie sie das Gesetz verlangt, widersprechen. Beim Verbraucher d\u00fcrften n\u00e4mlich Zweifel aufkommen, welche der \u00fcbersendeten Belehrungen gilt.<\/p>\n<h2>Dynamische Widerrufsbelehrung<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Erf\u00fcllung der vorvertraglichen Informationspflicht k\u00f6nnten Sie, sollten Sie mehrere Textversionen ben\u00f6tigen, ein Programm in das Shop-System implementieren, das die Belehrung parallel zur Bestellung generiert. Die Angaben des Kunden f\u00fchren dann dazu, dass der eine oder der andere Textbaustein in die Vorlage eingef\u00fcgt wird und am Ende die korrekte Widerrufsbelehrung steht. Diese m\u00fcsste angezeigt werden, bevor der K\u00e4ufer den \u201eBestell-Button\u201c anklickt, was \u00fcber einen Zwischenschritt m\u00f6glich w\u00e4re. Es k\u00f6nnte ein weiterer Button (z.B. \u201eBestellung abschlie\u00dfen\u201c) vorgeschaltet werden, der erscheint, sobald der Verbraucher s\u00e4mtliche f\u00fcr die Widerrufsbelehrung erforderlichen Angaben gemacht hat. Die Bet\u00e4tigung stellt dann noch keine rechtsverbindliche Vertragserkl\u00e4rung dar. Diese erfolgt erst nach Anzeige der Widerrufsbelehrung durch Bet\u00e4tigung des \u201eBestell-Buttons\u201c.<\/p>\n<h2>Un\u00fcberwindbare Hindernisse beim Verkauf \u00fcber Online-Marktpl\u00e4tze<\/h2>\n<p>Damit dieses System rechtssicher abl\u00e4uft, m\u00fcsste zun\u00e4chst der eigene Web-Shop umprogrammiert und entsprechende Informationen hinterlegt werden (Gewicht, Volumen der Artikel, Paketf\u00e4higkeit oder nur mittels Spediteur transportierbar, usw.). Bei einem Verkauf \u00fcber Online-Marktpl\u00e4tze wie eBay oder Amazon besteht diese M\u00f6glichkeit nicht. Solche H\u00e4ndler k\u00f6nnen die Muster-Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form folglich nicht nutzen.<\/p>\n<h1>Die entscheidenden Stellen<\/h1>\n<p>Ob ein H\u00e4ndler mit nur einer einzigen Widerrufsbelehrung auskommt oder verschiedene Textversionen erstellen muss, entscheidet sich an zwei Stellen. Zum einen bei der Belehrung \u00fcber den Beginn der Widerrufsfrist, zum anderen bei der Information \u00fcber die R\u00fccksendekosten.<\/p>\n<h2>Belehrung \u00fcber Beginn der Widerrufsfrist<\/h2>\n<p>Verbraucher haben k\u00fcnftig &#8211; europaweit einheitlich &#8211; 14 Tage Zeit, ihren Widerruf zu erkl\u00e4ren. Wann diese Frist beginnt, h\u00e4ngt allerdings zun\u00e4chst davon ab, was \u00fcberhaupt gekauft wird. Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung digitaler Inhalte ist der Tag des Vertragsschlusses ma\u00dfgeblich. Beim Kauf von \u201ebeweglichen Sachen\u201c hingegen der Tag, an dem die Ware beim Kunden eingeht. Diesbez\u00fcglich muss aber noch weiter differenziert werden. Versenden Sie n\u00e4mlich mehrere Pakete auf Grund derselben Bestellung, kommt es in einigen F\u00e4llen auf den Zugang der ersten, in anderen auf den der letzten Sendung an, w\u00e4hrend bei wieder anderen Bestellungen die Anzahl der Pakete v\u00f6llig irrelevant ist.<\/p>\n<h2><em>Relevant ist die letzte Lieferung<\/em><\/h2>\n<p>Die Zustellung der letzten Sendung ist dann ma\u00dfgeblich, wenn \u201emehrere Waren ihm Rahmen einer einheitlichen Bestellung\u201c geordert werden oder der bestellte Artikel auf Grund seiner Beschaffenheit nicht in ein einziges Paket passt. Welche konkreten Artikel unter welchen Fall gefasst werden, muss erst von Richtern festgelegt werden und kann zurzeit nur vermutet werden. Ein Beispiel f\u00fcr den ersten Fall k\u00f6nnte die Bestellung eines Computers sein, der als Gesamtartikel aus Tower, Monitor, Tatstatur und Maus besteht. Der erforderliche innere Zusammenhang zwischen den einzelnen Waren k\u00f6nnte hier durchaus angenommen werden. Eine Ware, die mehrere Sendungen erfordert, ist beispielsweise eine Umfangreiche Stereoanlage, deren Komponenten einzeln verpackt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der Verbraucher soll in beiden F\u00e4lle die M\u00f6glichkeit haben, die Ware in ihrer Gesamtheit zu pr\u00fcfen, bevor er entscheidet, ob er am Kauf festh\u00e4lt oder den Vertrag lieber widerruft. Seine Widerrufsfrist beginnt deshalb erst dann, wenn s\u00e4mtliche Teile bei ihm eingegangen sind.<\/p>\n<h2><em>Relevant ist die erste Lieferung<\/em><\/h2>\n<p>Anders ist es, wenn immer wieder das gleiche Produkt im Rahmen regelm\u00e4\u00dfiger Lieferungen zugestellt wird. Denn eine Entscheidung kann dann schon nach Erhalt der ersten Sendung getroffen werden. Die darauf folgenden Waren unterscheiden sich nicht in ihrer Eigenschaft, Beschaffenheit und Funktionsweise und m\u00fcssen deshalb auch nicht mehr gepr\u00fcft werden. Die 14 Tage laufen deshalb ab dem Tag, an dem die erste Lieferung erfolgt ist. Andernfalls w\u00fcrde \u2013 gerade bei unbefristeten Vertr\u00e4gen \u2013 das Widerrufsrecht ins Unendliche ausgedehnt werden, wenn es auf den Erhalt der letzten Sendung ank\u00e4me.<\/p>\n<h2><em>Anzahl der Pakete ist unerheblich<\/em><\/h2>\n<p>Daneben ist die Anzahl der verschickten Pakete unerheblich, wenn zwar mehrere Artikel innerhalb desselben Bestellvorgangs geordert werden, zwischen diesen aber kein innerer Zusammenhang besteht. Denn dann gibt es f\u00fcr den Gesamteinkauf keine einheitliche Widerrufsfrist sondern laufen die 14 Tage f\u00fcr jedes Produkt separat, sobald es beim Verbraucher angekommen ist.<\/p>\n<h2><em>Folgen bei vorliegen mehrerer Alternativen<\/em><\/h2>\n<p>Weist Ihr Warenangebot nun sowohl Artikel auf, die in einer Sendung geliefert werden k\u00f6nnen, daneben aber auch solche, die zwei oder noch mehr Pakete erfordern, m\u00fcssten Sie mindestens zwei Belehrungstexte erstellen und den jeweils zutreffenden an Ihren Kunden \u00fcbermitteln. Ist auch die Versendung mehrere Versionen an denselben K\u00e4ufer erforderlich, kann das gesetzliche Muster nicht mehr genutzt werden.<\/p>\n<h2>Information \u00fcber die R\u00fccksendekosten<\/h2>\n<p>Das gleiche Problem kann bei der Belehrung \u00fcber die R\u00fccksendekosten auftreten. K\u00fcnftig sind Verbraucher verpflichtet, die Kosten der Warenr\u00fccksendung im Widerrufsfall selbst zu tragen. H\u00e4ndler m\u00fcssen folglich eine entsprechende Kosten\u00fcbernahme nicht l\u00e4nger vereinbaren und sie ist auch nicht mehr auf bestimmte Waren, n\u00e4mlich solche mit einem Wert bis zu 40,- EUR, beschr\u00e4nkt. Von dem gesetzlichen Grundfall k\u00f6nnen Sie zu Gunsten Ihrer Kunden allerdings abweichen. Auch nach dem 13.6.2014 k\u00f6nnen Sie diese Kosten \u00fcbernehme und somit Ihr Angebot attraktiver gestalten und sich so von er Konkurrenz absetzen.<\/p>\n<h2><em>Weichenstellungen<\/em><\/h2>\n<p>F\u00fcr welchen Weg Sie sich entscheiden, m\u00fcssen Sie dem K\u00e4ufer allerdings mitteilen. Das stellt die erste Weichenstellung bei der Erstellung der Muster-Widerrufsbelehrung dar. F\u00fcr die Zweite ist entscheidend, ob Sie Waren vertreiben, die auf dem normalen Postweg vom Verbraucher zur\u00fcckgesandt werden k\u00f6nnen oder ob die Beauftragung einer Spedition erforderlich ist. \u00dcbernehmern Sie die R\u00fccksendekosten nicht, sondern w\u00e4lzen sie auf Ihre Kunden ab, m\u00fcssen Sie bei Speditionsg\u00fctern einen anderen Textbaustein einf\u00fcgen als bei paketversandf\u00e4higen Waren. Verkaufen Sie beide Warenarten, m\u00fcssten Sie folglich wieder zwei Textversionen erstellen und k\u00f6nnten das Muster nicht mehr verwenden, sobald beide an denselben Kunden geschickt werden m\u00fcssten.<\/p>\n<h1>Zus\u00e4tzliche Ungenauigkeiten<\/h1>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu diesen beiden Problemstellen kann die Verwendung des Musters auch zur Erweiterung des Pflichtenkreises von H\u00e4ndlern f\u00fchren.<\/p>\n<h2><em>(K)ein Widerrufsrecht f\u00fcr Unternehmer<\/em><\/h2>\n<p>Die Muster-Widerrufsbelehrung soll von H\u00e4ndlern genutzt werden, um Verbraucher \u00fcber das ihnen gesetzlich einger\u00e4umte Recht zum Widerruf zu belehren. Ein Widerrufsrecht kann aber nicht nur auf Grund eines Gesetzes, sondern auch auf Grund vertraglicher Vereinbarung bestehen. In dieser Form kann es auch Kunden einger\u00e4umt werden, die keine Verbraucher, sondern Unternehmer sind. Das werden aber nur wenige Shop-Betreiber \u00fcberhaupt wollen.<\/p>\n<h3><em>Einschr\u00e4nkender Zusatz\u2026<\/em><\/h3>\n<p>Allerdings k\u00f6nnte bei \u00dcbermittlung der gesetzlichen Belehrungsvorlage an einen Kunden, der eben kein Verbraucher, sondern Unternehmer ist, der Eindruck entstehen, dass ein vertragliches Widerrufsrecht besteht. Denn der Mustertext enth\u00e4lt keinen einschr\u00e4nkenden Zusatz, wie: <strong><em>\u201eVerbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach den folgenden Ma\u00dfgaben zu:\u201c<\/em><\/strong>. Kommen Gerichte zu der Auffassung, dass auch Unternehmer berechtigter Weise davon ausgehen durften, dass sie den Vertrag widerrufen k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie auch diesen den Kaufpreis erstatten, sobald die Ware an Sie retourniert wurde.<\/p>\n<h3><em>\u2026oder \u201eVerbraucher\/Unternehmer-Check-Box\u201c<\/em><\/h3>\n<p>Vermeiden k\u00f6nnen Sie eine derartige Fehlvorstellung nur, wenn Sie den genannten Zusatz einf\u00fcgen oder den Belehrungstext Unternehmern nicht zur Verf\u00fcgung stellen. Die erstgenannte Vorgehensweise f\u00fchrt zum Wegfall der Konformit\u00e4tsvermutung. Denn durch den Zusatz wird die Vorlage inhaltlich ver\u00e4ndert. Das Unternehmern die Widerrufsbelehrung nicht zur Verf\u00fcgung gestellt wird, ist alternativ aber ebenfalls schwer zu gew\u00e4hrleisten. Zwar k\u00f6nnte eine entsprechende Check-Box in den Bestellvorgang eingebunden werden. Ob die gemachte Angabe dann aber auch rechtsverbindlich ist, ist zweifelhaft. Denn f\u00fcr die Verbrauchereigenschaft des K\u00e4ufers kommt es nicht auf dessen \u201esubjektive Einsch\u00e4tzung\u201c an, sondern auf die objektive Sachlage. Blo\u00df weil ein Unternehmer behauptet, Verbraucher zu sein, muss er nicht auch als solcher behandelt werden.<\/p>\n<h2><em>Verl\u00e4ngerte Frist zur Warenr\u00fccksendung<\/em><\/h2>\n<p>Fehlinterpretiert werden kann auch die Vorformulierung zur R\u00fccksendefrist. Nachdem der Verbraucher den Vertrag widerrufen hat, hat er k\u00fcnftig nur noch 14 Tage Zeit, die Ware an Sie zur\u00fcckzusenden. Die europ\u00e4ische Verbraucherrechte-Richtlinie enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus keine weitere Angabe, wann diese 14 Tage zu laufen beginnen. Anders das deutsche Recht. Es bestimmt, dass die Frist beginnt, sobald der Verbraucher seinen Widerruf \u201eabgegeben hat\u201c. Der Zugang beim Unternehmer ist nicht ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<h3><em>Ungenaue Formulierung<\/em><\/h3>\n<p>Das geht allerdings nicht eindeutig aus der Formulierung der Muster-Widerrufsbelehrung hervor, denn dort hei\u00dft es: <strong><em>\u201eSie haben die Waren unverz\u00fcglich und in jedem Fall sp\u00e4testens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns \u00fcber den Widerruf dieses Vertrages unterrichten\u2026zur\u00fcckzusenden oder zu \u00fcbergeben.\u201c<\/em><\/strong> \u201eUnterrichtet\u201c sind Sie aber erst dann, wenn Sie vom Widerruf Kenntnis haben, dieser also bei Ihnen eingetroffen ist. Da eine Auslegung von Erkl\u00e4rungen meist zu Gunsten des Verbrauchers und der Zugang stets sp\u00e4ter als die Abgabe erfolgt, ist zu bef\u00fcrchten, dass Richtern den Erkl\u00e4rungszugang beim H\u00e4ndler als entscheidenden Zeitpunkt ansehen werden.<\/p>\n<h3><em>Bei postalischem Widerruf<\/em><\/h3>\n<p>Erkl\u00e4rt Ihr Kunde den Widerruf \u00fcber E-Mail oder Fax, oder ruft er Sie zu diesem Zweck an, d\u00fcrften Abgabe und Zugang meist zeitgleich erfolgen. Anders ist das, wenn ein Brief an Sie verschickt wird. Denn die Post braucht mindestens einen Tag, meist sogar zwei oder drei Tage f\u00fcr die Zustellung. Das h\u00e4tte eine Verl\u00e4ngerung der R\u00fccksendefrist um diesen Zeitraum zur Folge. Um das zu vermeiden, m\u00fcssten Sie das Muster inhaltlich \u00e4ndern, mit den bekannten Folgen.<\/p>\n<p>Da es wohl aber nur noch selten zu postalischen Widerrufen kommen wird und die Fristverl\u00e4ngerung nur wenige Tage betr\u00e4gt \u2013 sofern Gerichte \u00fcberhaupt zu der Auffassung gelangen, dass es auf den Zugang und nicht die Absendung ankommt -, sollte besser die Ungenauigkeit in Kauf genommen, als Abmahnungen riskiert werden.<\/p>\n<h2>Nutzung des Musters nur in wenigen Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich<\/h2>\n<p>Rechtssicher und bequem kann die Muster-Widerrufsbelehrung k\u00fcnftig nur in Ausnahmef\u00e4llen genutzt werden. N\u00e4mlich dann, wenn der H\u00e4ndler sicherstellt, dass der Kunde bei jeder Bestellung immer nur ein einziges Paket erh\u00e4lt. Zudem m\u00fcssen die R\u00fccksendekosten f\u00fcr alle Warenarten vom Unternehmer \u00fcbernommen werden. Sollen sie den Kunden auferlegt werden, d\u00fcrfen entweder ausschlie\u00dflich paketversandf\u00e4hige Waren oder ausschlie\u00dflich Speditionsg\u00fcter angeboten werden. In allen anderen F\u00e4llen, m\u00fcssten mehrere Textversionen erstellt und im schlimmsten Fall auch an den K\u00e4ufer \u00fcbermittelt werden. Letzteres d\u00fcrfte aber rechtswidrig und mithin abmahnf\u00e4hig ein.<\/p>\n<p>Selbst die Verwendung einer inhaltlich unver\u00e4nderten Muster-Widerrufsbelehrung kann f\u00fcr Shop-Betreiber nachteilig sein. Sie f\u00fchrt n\u00e4mlich m\u00f6glicherweise dazu, dass nicht nur Verbrauchern ein Widerrufrecht gew\u00e4hrt werden muss, sondern auch andern Unternehmern. Daneben kann es dazu kommen, dass die Kunden zwei bis drei Tage l\u00e4nger Zeit haben, um im Widerrufsfall die Waren zur\u00fcckzusenden. Ob diese Risiken dem Wegfall der Konformit\u00e4tsvermutung vorzuziehen sind, m\u00fcssen Sie als H\u00e4ndler selbst entscheiden.<\/p>\n<div class=\"alert alert-info\" role=\"alert\">\n<h1>Fazit<\/h1>\n<p>Die aufgezeigten Probleme bei der Nutzung der gesetzlichen Vorlage f\u00fchren dazu, dass \u2013 zumindest in der Anfangszeit \u2013 besser ein eigener Belehrungstext von den H\u00e4ndlern formuliert werden sollte. In den meisten F\u00e4llen muss das gesetzliche Muster sowieso angepasst werden, was zum Wegfall der Konformit\u00e4tsvermutung kommt. Dann k\u00f6nnten aber auch gleich die Ungenauigkeiten beseitigt werden, um nicht zus\u00e4tzlich zu den Abmahnungen auch noch Rechtseinbu\u00dfen zu provozieren.<\/p>\n<p>Wer die Erstellung keinem teuren Anwalt \u00fcberlassen m\u00f6chte, kann das Angebot von <strong><em>Protected Shops<\/em><\/strong> nutzen. Wir stellen Ihnen nicht nur die Widerrufsbelehrung, sondern auch s\u00e4mtliche anderen, beim Warenverkauf \u00fcber das Internet erforderlichen \u201eRechtstexte\u201c (Impressum, Datenschutzerkl\u00e4rung, AGB, usw.) zur Verf\u00fcgung und halten diese auch immer auf dem aktuellsten Stand. Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, \u00fcbernehmen wir daneben auch die Kosten.<\/div>\n<div class=\"alert alert-warning\" role=\"alert\">Mehr zum neuen Widerrufsrecht erfahren Sie in unserem Whitepaper<\/p>\n<p><strong><em>\u201eZen \u2013 oder die Kunst, nach dem 13.6.2014 noch rechtssicher zum Widerruf zu belehren\u201c<\/em><\/strong> das unter <a href=\"http:\/\/www.protectedshops.de\/neues-widerrufsrecht\">www.protectedshops.de\/neues-widerrufsrecht<\/a> kostenlos herunter geladen werden kann.<\/p>\n<p>\u00dcber s\u00e4mtliche Rechts\u00e4nderungen durch die Verbraucherrechte-Richtlinie informieren wir Sie in unserem Whitepaper<\/p>\n<p><strong><em>\u201eNeue Spielregeln im Online-Vertrieb: Das \u00e4ndert sich f\u00fcr Online-H\u00e4ndler in 2014\u201c <\/em><\/strong>das ebenfalls zum kostenlosen Download unter <a href=\"http:\/\/www.protectedshops.de\/neues-verbraucherrecht\">www.protectedshops.de\/neues-verbraucherrecht<\/a> zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><strong><em>Ihr Protected Shops Team<\/em><\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: left;\">Anmerkung: In der urspr\u00fcnglichen Version des Artikels hatte sich dem Autor ein Fehler in der \u00dcberschrift eingeschlichen, dort sagten wir das neue Widerrufsrecht bringe mehr Vor- als Nachteile anstatt andersherum.\u00a0 Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.<\/p>\n<hr \/>\n<p>F\u00fcr aktuelle News aus der Welt des E-Commerce folgen Sie uns bei <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Gambio\" target=\"_blank\"><strong>Twitter<\/strong> <\/a><\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich finden Sie uns auch bei <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/GambioGmbH\" target=\"_blank\"><strong>Facebook<\/strong> <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Freitag den 13.6.2014 \u00e4ndert sich das Widerrufsrecht, das Verbrauchern Online-H\u00e4ndlern gegen\u00fcber von Gesetzes wegen zusteht. 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