{"id":1532,"date":"2014-05-30T16:00:31","date_gmt":"2014-05-30T14:00:31","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.gambio.de\/?p=1532"},"modified":"2015-03-10T10:45:38","modified_gmt":"2015-03-10T09:45:38","slug":"die-letzten-meter-das-muessen-shop-betreiber-bis-zum-13-6-noch-alles-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/die-letzten-meter-das-muessen-shop-betreiber-bis-zum-13-6-noch-alles-beachten\/","title":{"rendered":"Die letzten Meter: Das m\u00fcssen Shop-Betreiber bis zum 13.6. noch alles beachten"},"content":{"rendered":"<p>Viel Zeit bleibt nicht mehr, um sich mit den Rechts\u00e4nderungen durch die Verbraucherrechte-Richtlinie auseinander zu setzen. In knapp 2 Wochen ist es soweit. Viel wird sich \u00e4ndern, der Abmahnwahn wird von vorne losgehen und vor allem muss die eigene Shop-Seite bis dahin auf den neuesten Stand gebracht werden. Was sich neben den neuen Pflichtinformationen und dem Widerrufsrecht noch alles \u00e4ndert und vor allem, was Sie als Online-H\u00e4ndler bis zum 13.6.2014 noch alles zu erledigen haben, erfahren Sie hier im letzten Beitrag unserer Blogreihe zusammen mit Gastautoren von Protected Shops<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<h1>Gesetzliche Vorgaben f\u00fcr die Kundenhotline<\/h1>\n<p>Schon durch die Neuerungen im Widerrufsrecht und die Erweiterung der Pflichtinformationen muss einiges bei der Bereithaltung eines gesch\u00e4ftlichen Telefonanschlusses k\u00fcnftig beachtet werden. So muss ein solcher f\u00fcr Kunden \u00fcberhaupt zur Verf\u00fcgung stehen und die Nummer angegeben werden. Es wird aber noch weitere gesetzliche Vorgaben geben.<\/p>\n<h2>Beschr\u00e4nkung der Telefongeb\u00fchren\u2026<\/h2>\n<p>So d\u00fcrfen Shop-Betreiber f\u00fcr die Nutzung dieses Telefonanschlusses in bestimmten F\u00e4llen nur noch beschr\u00e4nkt Geb\u00fchren verlangen. N\u00e4mlich nur noch in der H\u00f6he, wie sie f\u00fcr die reine Nutzung des Telekommunikationsmittels anfallen. Zusatzkosten sind ab dem 13.6.2014 verboten. Mehrwertdienste-Nummern d\u00fcrfen Sie als Online-H\u00e4ndler also in den vorgeschriebenen F\u00e4llen nicht mehr verwenden.<\/p>\n<h2>\u2026bei Fragen und Erkl\u00e4rungen zu einem bestehenden Vertrag<\/h2>\n<p>Von der Regelung sind Fragen und Erkl\u00e4rungen betroffen, die sich auf einen bereits bestehenden Vertrag beziehen. Hat Ihr Kunde also beispielsweise Fragen zur Beschaffenheit der gekauften Ware oder zu den Zahlungs- oder Versandbedingungen, oder will er sich informieren, wie die R\u00fcckabwicklung des Kaufs vonstattengeht, kann er nur zur Tragung der Kosten des \u201eGrundtarifs\u201c verpflichtet werden. Das Selbe gilt f\u00fcr Vertragserkl\u00e4rungen wie den Widerruf, den R\u00fccktritt, die M\u00e4ngelanzeige oder das Nachbesserungsverlangen. Denn in diesen F\u00e4llen m\u00f6chte der Gesetzgeber vermeiden, dass der Verbraucher durch die hohen Geb\u00fchren vom Anruf abgehalten wird, obwohl er ein nachvollziehbares Interesse an der Kl\u00e4rung hat.<\/p>\n<h2>Anruf muss nicht kostenlos sein<\/h2>\n<p>Nicht erforderlich ist es aber, dass er Anruf v\u00f6llig kostenlos ist. Daher d\u00fcrften die folgenden Rufnummern auch weiterhin zul\u00e4ssig sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Ortsgebundene Rufnummern (z.B. 0211 f\u00fcr D\u00fcsseldorf oder 0511 f\u00fcr Hannover)<\/li>\n<li>Nationale Teilnehmerrufnummern (032 f\u00fcr Deutschland)<\/li>\n<li>Rufnummern f\u00fcr mobile Dienste (015x, 016x, 017x)<\/li>\n<li>Pers\u00f6nliche Rufnummern (0700)<\/li>\n<li>Service-Dienste-Nummern im Sinne des \u00a7 3 Nr. 8b Telekommunikationsgesetz (TKG), sofern vom Anbieter des Telekommunikationsdienstes kein Entgelt an den Unternehmer abgef\u00fchrt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Mehrwertdienste-Nummern in bestimmten F\u00e4llen auch weiterhin zul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>Andere Anrufe, beispielsweise von \u201einteressierten Kunden\u201c, die sich allgemein \u00fcber Ihr Angebot informieren, oder K\u00e4ufern, die ihre Bestellung telefonisch abgeben wollen, k\u00f6nnen hingegen auch weiterhin \u00fcber Mehrwertdienste-Nummern abgewickelt werden. F\u00fcr sie gilt die gesetzliche Beschr\u00e4nkung nicht. Wenn Sie f\u00fcr diese Telefonate zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren erheben wollen, m\u00fcssten Sie allerdings zwei verschiedene Anschl\u00fcsse einrichten und besetzen, was allein schon mit Kosten und Aufwand verbunden ist. Daneben m\u00fcssten Sie auch gew\u00e4hrleisten, dass zumindest die Kunden, die wegen eines bereits bestehenden Vertrages anrufen, auf die kosteng\u00fcnstige Leistung umgeleitet werden. Ob dieser Aufwand sich lohnt, muss jeder H\u00e4ndler f\u00fcr sich entscheiden.<\/p>\n<h1>Gesetzliche Vorgaben f\u00fcr Zahlartgeb\u00fchren<\/h1>\n<p>K\u00fcnftig wird es auch bei Geb\u00fchren, die f\u00fcr die Nutzung bestimmter Bezahlmethoden erhoben werden, Beschr\u00e4nkungen geben. So d\u00fcrfen diese nur noch dann in Rechnung gestellt werden, wenn es neben den kostenpflichtigen Zahlarten auch mindestens eine unentgeltliche gibt. Eine solche muss im Zweifelsfall also sp\u00e4testens ab dem 13.6.2014 angeboten werden. Hinzukommt, dass Sie nur noch Ihre eigenen Kosten auf die Kunden abw\u00e4lzen d\u00fcrfen, also den Betrag, den Sie selbst f\u00fcr die Nutzung entrichten mussten. Zus\u00e4tzlichen Gewinn d\u00fcrfen Sie \u00fcber die von Ihnen angebotenen Bezahlm\u00f6glichkeiten nicht mehr erwirtschaften.<\/p>\n<p>So will der Gesetzgeber vermeiden, dass Verbraucher in ihrer Wahlfreiheit beschr\u00e4nkt werden. Denn meist werden erh\u00f6hte Geb\u00fchren f\u00fcr diejenige Zahlarten erhoben, die f\u00fcr den H\u00e4ndler unattraktiv sind, etwa weil sie mit hohen Risiken, Kosten oder Aufwand verbunden sind. Bei den K\u00e4ufern sind aber gerade diese meist sehr beliebt.<\/p>\n<h1>Nebenleistungen nur noch \u00fcber Opt-In-Verfahren<\/h1>\n<p>Was hingegen bei vielen H\u00e4ndlern sehr beliebt ist, sind Voreinstellungen innerhalb des Bestellablaufs. Vor allem wenn es um Dienstleistungen geht, die neben den eigentlichen Waren angeboten werden, wird eine Bestellung bereits vorgegeben und muss vom K\u00e4ufer, wenn er sie nicht in Anspruch nehmen will, entfernt werden. Betroffen sind beispielsweise Ger\u00e4teversicherungen f\u00fcr die angebotenen Elektroger\u00e4te, der Aufbau verkaufter M\u00f6bel oder die Installation der bestellten Software. Diese Nebenleistungen werden in der Bestellmaske vielfach vorangekreuzt und sozusagen \u201eautomatisch\u201c mitbestellt, wenn der Kunde das Kreuz nicht entfern.<\/p>\n<p>Da der Verbraucher aber meist auf die Bestellung des eigentlich begehrten Artikels fixiert ist und Voreinstellungen \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 nur am Rande wahrnimmt, wird ihm diese Zusatzleistung nach Ansicht des Gesetzgebers \u201euntergeschoben\u201c. Ab dem 13.6.2014 wird dieses Vorgehen deshalb unzul\u00e4ssig. Zusatzleistungen m\u00fcssen dann vom K\u00e4ufer bewusst ausgew\u00e4hlt und bestellt werden, damit die Vereinbarung wirksam ist. Das hei\u00dft, das bisher verwendete Opt-Out-Verfahren muss in ein Opt-In-System umgewandelt werden. Andernfalls kann Ihr Kunde zwar die Lieferung der Ware \u2013 gegen Zahlung des Kaufpreises \u2013 verlangen, muss aber nicht auch die daneben \u201evereinbarte\u201c Dienstleistung in Anspruch nehmen.<\/p>\n<h1>AGB-Anpassung notwendig<\/h1>\n<p>In vielen F\u00e4llen wird wohl auch die Anpassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erforderlich sein. Schon allein deshalb, weil diese ab dem Stichtag mit s\u00e4mtlichen anderen Informationen und Belehrungen \u00fcbereinstimmen m\u00fcssen, die Sie auf Ihrer Shop-Seite vorhalten. Denn auch die \u201cvorvertraglichen Pflichtinformationen\u201c (Lieferzeitangaben, Widerrufsbelehrung, usw.) werden Bestandteil des letztendlich geschlossenen Vertrages. Weichen diese von den Angaben innerhalb Ihrer AGB ab, ist der Vertragstext widerspr\u00fcchlich.<\/p>\n<p>Bei der Angabe der Lieferzeiten stellt das wohl ein \u201eirref\u00fchrendes Verhalten\u201c dar, das als wettbewerbswidrig von Konkurrenten abgemahnt werden kann. Inhaltliche Abweichungen zwischen AGB und Widerrufsbelehrung k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Sie sowohl R\u00fccksendekosten als auch Wertersatzanspr\u00fcche gegen Ihre Kunden nicht geltend machen k\u00f6nnen. Denn die gesetzlich erforderlichen Informationen gelten bei Widerspr\u00fcchen wohl als \u201enicht erteilt\u201c. Die entsprechende Belehrung ist f\u00fcr die Geltendmachung aber zwingend notwendig.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich dazu m\u00fcssen bestimmte Klauseln aus dem AGB-Text vollst\u00e4ndig gestrichen werden.<\/p>\n<h2>40-Euro-Klausel<\/h2>\n<p>Dazu z\u00e4hlt zun\u00e4chst die sog. \u201e40-Euro-Klausel\u201c. Nach derzeit geltendem Recht ist diese erforderlich, wenn H\u00e4ndler ihren Kunden die Kosten f\u00fcr die Warenr\u00fccksendung im Widerrufsfall auferlegen wollen. Geregelt werden kann diese Kosten\u00fcbernahme nur f\u00fcr Artikel, die einen Wert von bis zu 40 EUR haben. F\u00fcr alle anderen Waren muss der Unternehmer die R\u00fcckversandgeb\u00fchren selbst zahlen.<\/p>\n<p>Das wird sich ab dem 13.6.2014 nun grundlegend \u00e4ndern. Denn k\u00fcnftig ist der Verbraucher gesetzlich verpflichtet, die R\u00fccksendekosten zu tragen. D.h. es bedarf weder einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, noch ist diese Pflicht auf bestimmte Waren beschr\u00e4nkt. Selbst f\u00fcr Speditionsg\u00fcter muss der K\u00e4ufer die R\u00fccktransportkosten tragen.<\/p>\n<p>Ist in Ihren AGB die Klausel aber auch nach der Umsetzung der VRRL enthalten, vermittelt das den Eindruck, dass Ihre Kunden auch weiterhin nur in diesen F\u00e4llen, also f\u00fcr Artikel mit einem Wert bis 40,- Euro, die R\u00fccksendekosten zahlen m\u00fcssen. Wollen Sie aber eine andere Regelung treffen, muss die Klausel gestrichen werden.<\/p>\n<h1>Vorbehalt einer Ersatzlieferung<\/h1>\n<p>Ebenfalls zu streichen ist die Information dar\u00fcber, dass Sie sich die Lieferung einer Ersatzware f\u00fcr die F\u00e4lle vorbehalten, in denen das eigentlich bestellte Produkt nicht mehr lieferbar ist. Ist der vom K\u00e4ufer georderte Artikel bei Ihnen nicht mehr verf\u00fcgbar, d\u00fcrfen Sie nach aktueller Rechtslage stattdessen einen anderen liefern, sofern dieser preislich und qualitativ gleichwertig ist und Sie Ihren Kunden \u00fcber diese M\u00f6glichkeit informiert haben.<\/p>\n<p>Nach der Rechts\u00e4nderung werden derartige Ersatzlieferungen wie \u201eunbestellte Leistungen\u201c behandelt. D.h. Ihr Kunde muss den Ersatz weder annehmen noch den Kaufpreis zahlen. Selbst dann nicht, wenn er den zugesandten Artikel beh\u00e4lt. Ist in Ihren AGB diese Information aber auch nach dem 13.6.2014 noch enthalten, k\u00f6nnte der Verbraucher den Eindruck bekommen, dass er eben doch zur Annahme und Zahlung verpflichtet ist. Eine derartige Klausel ist irref\u00fchrend und deshalb wegen wettbewerbswidrigem Verhalten abmahnbar.<\/p>\n<h1>\u201eNachvertragliche Informationspflicht\u201c hei\u00dft jetzt \u201eVertragsbest\u00e4tigung\u201c<\/h1>\n<p>Nichts Neues ist hingegen die \u201eVertragsbest\u00e4tigung\u201c, durch die dem Verbraucher der Inhalt des geschlossenen Vertrages noch einmal zusammengefasst zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Sie entspricht der bereits heute notwendigen \u201enachvertraglichen Informationspflicht\u201c und muss ebenfalls sp\u00e4testens bis zur Warenlieferung an den K\u00e4ufer \u00fcbermittelt werden. Im vergleich zur aktuellen Rechtslage m\u00fcssen dort aber die ab dem 13.6.2014 neu erforderlichen Pflichtangaben eingef\u00fcgt werden.<\/p>\n<h1>Erleichterungen bei der Preisangabe<\/h1>\n<p>Erleichterungen f\u00fcr die Shop-Betreiber soll es k\u00fcnftig bei den Pflichten bzgl. der Preisangabe geben.<\/p>\n<h2>Erleichterungen bei Reklame<\/h2>\n<p>Bei der Bewerbung Ihrer Artikel, die Sie ausschlie\u00dflich in Ihrem Online-Shop anbieten und nicht zus\u00e4tzlich in einem station\u00e4ren Ladengesch\u00e4ft, ist k\u00fcnftig kein Hinweis mehr darauf n\u00f6tig, dass der angegebene Preis auch die Mehrwertsteuer und ggf. weitere Preisbestandteile enth\u00e4lt. Demnach sollte die Angabe \u201e13,06 EUR\u201c statt \u201e13,06 EUR inkl. MwSt.\u201c gen\u00fcgen. Einberechnen m\u00fcssen Sie aber beides auch weiterhin. Sie sollen nur den Hinweis auf diese Vorgehensweise nicht doppelt, n\u00e4mlich einmal innerhalb der Werbung und einmal beim konkreten Angebot selbst, geben m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Erleichterungen bei konkreten Angeboten<\/h2>\n<p>Eine weitere Erleichterung betrifft die Angabe der Versandkosten. K\u00f6nnen diese im Vorfeld nicht betragsm\u00e4\u00dfig errechnet werden, sind Shop-Betreiber derzeit noch verpflichtet, eine Tabelle oder eine einfache Formel anzugeben, mit deren Hilfe sich der Verbraucher die Kosten im Zweifelsfall selbst ausrechnen kann. Glaubt man dem Gesetzestext, wie er ab dem 13.6.2014 gilt, sollte diese Berechnungsgrundlage k\u00fcnftig nicht mehr erforderlich sein. Es ist allerdings empfehlenswert, die entsprechende Entwicklung durch Gerichtsentscheidungen abzuwarten. Denn neben der oben genannten \u00c4nderung (Hinweispflicht bei Produktwerbung) wollte der Gesetzgeber nach eigener Aussage eigentlich keine weitere Neuerung f\u00fcr die Preisauszeichnung schaffen. Ob es sich tats\u00e4chlich um ein schlichtes Redaktionsversehen handelt, muss sich erst zeigen.<\/p>\n<p>Aber auch f\u00fcr die Kundenfreundlichkeit des eigenen Angebotes sollte die Berechnungsgrundlage nicht voreilig von der Shop-Seite entfernt werden. Denn wenn sich der K\u00e4ufer nicht ausrechnen kann, was er letztendlich f\u00fcr den Einkauf insgesamt zahlen muss (inklusive weiterer Geb\u00fchren und der Versandkosten), k\u00f6nnte er von der Bestellung absehen. Wenn Sie zurzeit eine Tabelle oder Formel angeben, k\u00f6nnen Sie diese zur Sicherheit zun\u00e4chst beibehalten. Das erspart Ihnen dar\u00fcber hinaus weitere \u00c4nderungen auf Ihrer Shop-Seite.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1 style=\"text-align: center;\">Check-Liste<\/h1>\n<p>Viele der Rechts\u00e4nderungen machen eine Anpassung des Web-Shops erforderlich. Die fehlende \u00dcbergangsfrist macht es Shop-Betreibern zus\u00e4tzlich schwer ab dem 13.6.2014 Abmahnungen zu verhindern. Allerdings m\u00fcssen nicht alle \u00c4nderungen am Stichtag selbst erfolgen. Vieles kann bereits im Vorfeld umgestellt werden.<\/p>\n<div class=\"alert alert-warning\" role=\"alert\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Auch vor dem 13.6.2014 umsetzbar:<\/strong><\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Implementierung eines Online-Widerrufsformulars, sofern gew\u00fcnscht<\/li>\n<li>Implementierung einer \u201eunverz\u00fcglichen Best\u00e4tigung\u201c des Widerrufs bei Vorhaltung eines entsprechenden Online-Formulars (z.B. durch automatisch versendete E-Mails)<\/li>\n<li>Einbindung des neuen Muster-Widerrufsformulars auf der Shop-Seite (im Anschluss an die Widerrufsbelehrung)<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung einer unentgeltlichen Zahlungsmethode<\/li>\n<li>Begrenzung der Zahlartgeb\u00fchren<\/li>\n<li>Einrichtung eines Telefonanschlusses, sofern noch nicht vorhanden<\/li>\n<li>Begrenzung der Telefongeb\u00fchren bei Anrufen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Vertrag<\/li>\n<li>Einbindung eines Abwicklungsprozesses f\u00fcr telefonische Widerrufe (solche sind allerdings erst ab dem 13.6.2014 zul\u00e4ssig)<\/li>\n<li>Einf\u00fcgen der neuen Pflichtinformationen auf der Shop-Seite\n<ul>\n<li>Telefonnummer (innerhalb des Impressums)<\/li>\n<li>Liefertermin und Lieferbedingungen (auf der Angebotsseite)<\/li>\n<li>Bestehen des gesetzlichen M\u00e4ngelhaftungsrecht (innerhalb der AGB)<\/li>\n<li>Bestehen und Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien (bereits vor Vertragsschluss)<\/li>\n<li>Lieferbeschr\u00e4nkungen und akzeptierte Zahlungsbedingungen (bereits vor Vertragsschluss)<\/li>\n<li>Funktionsweise digitaler Inhalte, soweit diese verkauft werden (beim konkreten Angebot)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Einbinden der neuen Pflichtinformationen in die \u201eVertragsbest\u00e4tigung\u201c<\/li>\n<li>Anpassung des Bestellvorgangs (Vereinbarung von Nebenleistungen nur noch mittels Opt-In- und nicht mehr mittels Opt-Out-Verfahren)<\/li>\n<li>\u00dcberpr\u00fcfung der eigene Produktpalette, ob Waren unter einen der neuen Ausnahmetatbest\u00e4nde fallen<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<div class=\"alert alert-danger\" role=\"alert\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Erst am 13.6.2014 umzusetzen:<\/strong><\/span><\/p>\n<ul>\n<li>R\u00fcckgaberecht durch Widerrufsrecht ersetzen<\/li>\n<li>Einbindung der neuen Widerrufsbelehrung auf der Shop-Seite<\/li>\n<li>Anpassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<hr \/>\n<h1>Fazit<\/h1>\n<p>Bis zum 13.6.2014 ist noch Einiges zu tun. Interessant wird wohl aber vor allem die Zeit nach der Rechts\u00e4nderung. Denn Vieles ist noch unklar und muss erst durch Richter entschieden werden. Insbesondere die Handhabung der neuen Muster-Widerrufsbelehrung d\u00fcrfte verst\u00e4rkt zum Inhalt von Urteilen werden. Wer sich mit diesen Dingen nicht befassen m\u00f6chte, sollte auf das Angebot von <em>Protected Shops<\/em> zur\u00fcckgreifen. Wir erstellen nicht nur die f\u00fcr den Warenversand \u00fcber das Internet erforderlichen Rechtstexte (AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung du vieles mehr), wir halten diese auch stets auf dem aktuellsten Stand. Kommt es &#8211; widererwartend &#8211; zu Abmahnungen, \u00fcbernehmen wir dar\u00fcber hinaus auch die Kosten daf\u00fcr. Mehr Informationen dazu unter: <a href=\"http:\/\/www.protectedshops.de\/\">www.protectedshops.de<\/a><\/p>\n<div class=\"alert alert-warning\" role=\"alert\">Wenn Sie mehr zu den Rechts\u00e4nderungen am 13.6.2014 erfahren wollen, stehen Ihnen unsere umfangreichen Whitepaper zum kostenlosen Download zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<p><em>\u201eZen \u2013 oder die Kunst, nach dem 13.6.2014 noch rechtssicher zum Widerruf zu belehren\u201c <\/em>unter <a href=\"http:\/\/www.protectedshops.de\/neues-widerrufsrecht\">www.protectedshops.de\/neues-widerrufsrecht<\/a><\/p>\n<p><em>\u201eNeue Spielregeln im Online-Vertrieb: Das \u00e4ndert sich f\u00fcr Online-H\u00e4ndler in 2014\u201c <\/em>unter <a href=\"http:\/\/www.protectedshops.de\/neues-verbraucherrecht\">www.protectedshops.de\/neues-verbraucherrecht<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Ihr Protected Shops Team<\/em><\/p>\n<\/div>\n<hr \/>\n<p>F\u00fcr aktuelle News aus der Welt des E-Commerce folgen Sie uns bei <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Gambio\" target=\"_blank\"><strong>Twitter<\/strong> <\/a><\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich finden Sie uns auch bei <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/GambioGmbH\" target=\"_blank\"><strong>Facebook<\/strong> <\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viel Zeit bleibt nicht mehr, um sich mit den Rechts\u00e4nderungen durch die Verbraucherrechte-Richtlinie auseinander zu setzen. 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