{"id":4860,"date":"2015-09-21T11:00:46","date_gmt":"2015-09-21T09:00:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gambio.de\/blog\/?p=4860"},"modified":"2015-09-18T11:38:14","modified_gmt":"2015-09-18T09:38:14","slug":"rechtstipps-fuer-onlinehaendler-news-fuer-september-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/rechtstipps-fuer-onlinehaendler-news-fuer-september-2015\/","title":{"rendered":"Rechtstipps f\u00fcr Onlineh\u00e4ndler &#8211; News f\u00fcr September 2015"},"content":{"rendered":"<p>Onlinehandel in Frankreich, SSL-Verschl\u00fcsselung als gesetzliche Pflicht, der Vertrieb von Alkohol \u00fcber das Internet und ein Leitfaden zum Zahlungsverzug. Die <strong><a href=\"http:\/\/www.it-recht-kanzlei.de\/\" target=\"_blank\">IT-Rechts Kanzlei M\u00fcnchen<\/a><\/strong> hat ihre Jura-News mit interessanten Rechtstipps f\u00fcr den September 2015 ver\u00f6ffentlicht. Nicht nur f\u00fcr jeden Shopbetreiber mit Sicherheit lesenswert!<!--more--><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Rechtstipps-09-15.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-4861\" src=\"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Rechtstipps-09-15.png\" alt=\"Rechtstipps f\u00fcr Onlineh\u00e4ndler 09\/15\" width=\"1024\" height=\"512\" srcset=\"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Rechtstipps-09-15.png 1024w, https:\/\/www.gambio.de\/blog\/wp-content\/uploads\/Rechtstipps-09-15-350x175.png 350w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><\/p>\n<hr \/>\n<h2>Tipps zum Onlinehandel in Frankreich<\/h2>\n<p>Beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich ist es fahrl\u00e4ssig, einfach die vertrauten deutschen Regeln 1:1 umzusetzen. Die\u00a0 EU-Richtlinien haben zwar viele Regeln des Fernabsatzrechts in der EU angeglichen. Aber es sind in Frankreich nach wie nationale Sonderregeln zu beachten,\u00a0 die umzusetzen sind.<\/p>\n<p>Hier sind einige Tipps der IT-Recht Kanzlei, was der deutsche Onlineh\u00e4ndler beim Vertrieb von Waren in Frankreich beachten sollte.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Webseite des Onlineh\u00e4ndlers, die sich an franz\u00f6sische Verbraucher richtet, sollte <strong>insgesamt in franz\u00f6sischer Sprache formuliert<\/strong> sein. Verst\u00f6\u00dfe gegen das Sprachgebot k\u00f6nnen von der franz\u00f6sischen Wettbewerbsbeh\u00f6rde (Direction g\u00e9n\u00e9rale de la concurrence) mit empfindlichen Geldbu\u00dfen geahndet werden.<\/li>\n<li>Die verwendeten <strong>Rechtstexte f\u00fcr den Vertrieb von Waren an franz\u00f6sische Verbraucher (AGB, Datenschutzerkl\u00e4rung, Widerrufserkl\u00e4rung) sollten in franz\u00f6sischer Sprache formuliert sein<\/strong>, um dem Gebot der Verwendung der franz\u00f6sischen Sprache zu entsprechen. Die Rechtstexte sollten Besonderheiten des franz\u00f6sischen Rechts ber\u00fccksichtigen (zum Beispiel Zustandekommen von Vertr\u00e4gen, Gew\u00e4hrleistungsrecht). Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen auf das franz\u00f6sische Recht hin angepasste eBay -, oder Amazon &#8211; oder Shop-Rechtstexte gerne zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Die <strong>AGB m\u00fcssen zwingend einen Hinweis zu den Rechten des Verbrauchers im Gew\u00e4hrleistungsfall enthalten.<\/strong> Zu beachten ist, dass es hier spezielle Rechtsbehelfe des Verbrauchers und zus\u00e4tzlich Rechtsbehelfe wegen versteckten Mangel gibt. Ein Zuwiderhandeln kann von der Wettbewerbsbeh\u00f6rde mit Geldbu\u00dfen geahndet werden. Die AGB der IT-Recht Kanzlei f\u00fcr Frankreich ber\u00fccksichtigen diese Besonderheit.<\/li>\n<li>Der deutsche Onlineh\u00e4ndler, der mit Schlussverk\u00e4ufen wirbt, sollte <strong>die rigiden franz\u00f6sischen Vorschriften zum Schlussverkauf beachten.<\/strong> Ein Zuwiderhandeln kann von der franz\u00f6sischen Wettbeh\u00f6rde mit empfindlichen Geldbu\u00dfen geahndet werden. Der IT-Recht Kanzlei sind solche F\u00e4lle bekannt. Auch bei Preisnachl\u00e4ssen sind besondere franz\u00f6sische Vorschriften zu beachten.<\/li>\n<li>Ein deutscher Onlineh\u00e4ndler, der Elektro- und Elektronikger\u00e4te in Frankreich vertreibt, muss <strong>in Frankreich einen dort ans\u00e4ssigen Bevollm\u00e4chtigten ernennen<\/strong>, der f\u00fcr ihn alle Frage zur Entsorgung von Elektroschrott regelt. Diese Pflicht zur Benennung trifft unterschiedslos alle deutschen Onlineh\u00e4ndler, die Elektro- und Elektronikger\u00e4te in Frankreich vertreiben. Ein Zuwiderhandeln kann mit empfindlichen Geldbu\u00dfen geahndet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wird die SSL-Verschl\u00fcsselung jetzt gesetzliche Pflicht?<\/h2>\n<p>Das j\u00fcngst in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz, das vor allem f\u00fcr Netzpr\u00e4senzen kritischer Infrastrukturen mit essentieller Bedeutung f\u00fcr das Gemeinwohl h\u00f6here Sicherheitsstandards verlangt, hat in einem wenig beachteten Passus h\u00f6here Sicherheitsstandards allen Dienstanbietern, das hei\u00dft auch allen Betreibern eines Onlineshops auferlegt. Nicht betroffen sind Onlineh\u00e4ndler, die ausschlie\u00dflich \u00fcber Plattformen wie Amazon oder eBay Waren vertreiben. Eine solche Ausweitung ist zwar nach der Begr\u00fcndung des IT-Sicherheitsgesetzes nicht gewollt \u2013 Gegenstand des Gesetzes sollen nur kritische Infrastruktureinrichtungen sein \u2013 aber der Gesetzeswortlaut l\u00e4sst nur den Schluss zu, dass alle Diensteanbieter betroffen sind und so vor allem Betreiber eigener Onlineshops zu wesentlichen Umstellungen gezwungen sind.\u00a0 Es gibt zwar eine H\u00e4rteklausel, die aber sehr ungenau ist.\u00a0<strong> Es ist daher allen Onlineh\u00e4ndlern mit eigenen Onlineshop zu empfehlen, die von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten gegen Drittzugriffe zu sichern.<\/strong> Dies kann mittels eines Verschl\u00fcsselungsverfahrens wie den SSL-Zertifikaten geschehen.<\/p>\n<h2>Achtung beim Vertrieb von Alkohol \u00fcber das Internet<\/h2>\n<p>Beim Vertrieb von Alkohol \u00fcber das Internet sollte grunds\u00e4tzlich aus Gr\u00fcnden des Jugendschutzrechts eine Alterskontrolle vorgenommen werden. Das Jugendschutzgesetz nennt zwar nicht den Versandhandel als Vertriebsform, worauf das LG Koblenz in einem Beschluss aus dem Jahr 2007 hinweist. Sinn und Zweck des Jugendschutzgesetzes kann jedoch nur den Schluss zulassen, dass <strong>auch beim Verkauf von Alkohol \u00fcber das Internet eine Alterskontrolle geboten<\/strong> ist.<\/p>\n<h2>Leitfaden zum Zahlungsverzug<\/h2>\n<p>Gerade im Onlinehandel, wo Leistung und Gegenleistung in zeitlicher Hinsicht auseinanderfallen, m\u00fcssen sich Onlineh\u00e4ndler mit dem Problem des Zahlungsverzugs auseinandersetzen. Hier drohen Umsatzeinbu\u00dfen, Rechtsverfolgungskosten und ein erh\u00f6hter administrativer Aufwand. Grundkenntnisse zum Mahnwesen sind daher f\u00fcr den Onlineh\u00e4ndler unabdingbar. <strong>F\u00fcr ein erfolgreiches Vorgehen gegen s\u00e4umige Schuldner stellt die IT-Recht Kanzlei dem Onlineh\u00e4ndler einen Leitfaden mit vielen Musterformularen an die Hand.<\/strong> Dieser Leitfaden informiert unter anderem \u00fcber Inhalt und Form einer Mahnung, die notwendige Zahl von Mahnungen, Voraussetzungen eines Schuldnerverzugs, die Rechte des Onlineh\u00e4ndlers bei einem Schuldnerverzug und das gerichtliche Mahnverfahren. Musterformulare erleichtern die Durchf\u00fchrung eines Mahnverfahrens.<\/p>\n<p><strong><a href=\"http:\/\/www.it-recht-kanzlei.de\/mahnung-anleitung.html\" target=\"_blank\">Der Leitfaden steht hier zum Abruf bereit.<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"alert alert-warning\">Die <a href=\"http:\/\/www.it-recht-kanzlei.de\/\" target=\"_blank\">IT-Rechts Kanzlei M\u00fcnchen<\/a> ist seit 2004 als mittelst\u00e4ndische Soziet\u00e4t in den Bereichen IT-Recht und e-Commerce-Recht t\u00e4tig. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die qualifizierte Rechtsberatung auf den Gebieten e-Commerce, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Marken- und Domainrecht gelegt.<\/div>\n<hr \/>\n<div class=\"alert alert-info\">\n<p>F\u00fcr aktuelle News aus der Welt des E-Commerce folgen Sie uns bei <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Gambio\" target=\"_blank\"><strong>Twitter<\/strong> <\/a><\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich finden Sie uns auch bei <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/GambioGmbH\" target=\"_blank\"><strong>Facebook<\/strong> <\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Erstellen Sie mit Gambio ganz einfach noch heute Ihren eigenen Onlineshop<\/strong><\/p>\n<p><a class=\"btn btn-primary\" href=\"https:\/\/www.gambio.de\" target=\"_blank\" type=\"button\">Mehr erfahren<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Onlinehandel in Frankreich, SSL-Verschl\u00fcsselung als gesetzliche Pflicht, der Vertrieb von Alkohol \u00fcber das Internet und ein Leitfaden zum Zahlungsverzug. 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