{"id":8783,"date":"2017-07-06T14:30:26","date_gmt":"2017-07-06T12:30:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gambio.de\/blog\/?p=8783"},"modified":"2017-07-06T14:11:23","modified_gmt":"2017-07-06T12:11:23","slug":"ungueltige-abmahngruende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gambio.de\/blog\/ungueltige-abmahngruende\/","title":{"rendered":"10 Dinge, f\u00fcr die Shopbetreiber nicht abgemahnt werden k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p>Blogs und Internetforen sind voll von Meldungen \u00fcber die neuesten und kuriosesten Abmahngr\u00fcnde. Bei H\u00e4ndlern erweckt das jedoch den Eindruck, sie k\u00f6nnten fast gar nichts schreiben, ohne sich in die Gefahr einer Abmahnung zu begeben. Doch keine Panik. Wir haben uns auf die Suche begeben und mit unserem Partner H\u00e4ndlerbund zehn exemplarische Gr\u00fcnde herausgesucht, die bei einer Abmahnung gerade nicht geltend gemacht werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h3>1. Keine Abmahnung bei Streichpreisen<\/h3>\n<p>Ist einem Preis ein durchgestrichener h\u00f6herer Preis gegen\u00fcbergestellt, wird sich der Kunde freuen, was er f\u00fcr ein tolles Angebot erwischt hat. Um f\u00fcr noch mehr Transparenz zu sorgen, sollten H\u00e4ndler lange Zeit angeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt, beispielsweise den bisherigen Preis des H\u00e4ndlers. Der BGH traut den Verbrauchern jedoch mittlerweile mehr zu: Eine durchgestrichene Preisangabe ohne n\u00e4here Erl\u00e4uterung sei nicht mehrdeutig oder irref\u00fchrend. Der durchgestrichene Preis sei eindeutig der fr\u00fcher vom H\u00e4ndler verlangte Preis (<a href=\"https:\/\/www.onlinehaendler-news.de\/recht\/aktuelle-urteile\/24984-bundesgerichtshof-streichpeise-nicht-gesondert-erlaeutern.html\">Urteil des Bundesgerichtshofes<\/a>\u00a0vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182\/14).<\/p>\n<h3>2. Keine Abmahnung bei selbstverst\u00e4ndlicher Selbstverst\u00e4ndlichkeitenwerbung<\/h3>\n<p>\u201e100% Original\u201c, \u201e14 Tage Widerrufsrecht\u201c. Aussagen, die als Selbstverst\u00e4ndlichkeit eingestuft werden, weil der Verkauf von Plagiaten ohnehin gesetzlich verboten ist bzw. jedem Kunden ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht zusteht. Wird eine Aussage aber mit dem Zusatz \u201eselbstverst\u00e4ndlich\u201c versehen, sei die Werbung nicht unzul\u00e4ssig. Mit diesem <a href=\"https:\/\/www.onlinehaendler-news.de\/recht\/aktuelle-urteile\/8819-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-unzulaessig.html\">Trick<\/a> kann eine Abmahnung umgangen werden<\/p>\n<h3>3. Keine Abmahnung bei Werbung mit \u201eCotton\u201c<\/h3>\n<p>Textilien m\u00fcssen immer mit der entsprechenden Prozentangabe und der Faserbezeichnung versehen werden. Selbst bei den Bezeichnungen ist man nicht v\u00f6llig frei. Erlaubt ist nur das Wort \u201eBaumwolle\u201c. \u201cCotton\u201d statt Baumwolle soll aber m\u00f6glich sein, weil Verbraucher wissen, dass es sich bei Cotton um Baumwolle handle (OLG M\u00fcnchen, Urteil vom 20.10.2016, Az. 6 U 2046\/16).<\/p>\n<h3>4. Keine Abmahnung bei fehlenden AGB<\/h3>\n<p>Jeder Shop hat sie und keiner liest sie. Wozu gibt es \u00fcberhaupt \u00fcberall AGB? Entgegen des weitl\u00e4ufigen Irrtums ist es tats\u00e4chlich so, dass der Online-Handel nicht zwingend AGB ben\u00f6tigt. H\u00e4ndler m\u00fcssen lediglich bestimmte Pflichtinformationen erf\u00fcllen. Wo sie dies tun und wie sie das bezeichnen ist grunds\u00e4tzlich egal, solange der Kunde alle Informationen (z.B. zur Identit\u00e4t der H\u00e4ndlers) findet, ben\u00f6tigt man keine AGB.<\/p>\n<h3>5. Keine Abmahnung bei angebotenen Markenartikeln<\/h3>\n<p>Markenabmahnungen kosten viel Geld und steigen laut einer <a href=\"https:\/\/www.onlinehaendler-news.de\/handel\/studien\/28485-abmahnstudie-2016-abmahnwahnsinn-wachsendes-problem-online-haendler.html\">H\u00e4ndlerbund-Studie<\/a> in ihrer H\u00e4ufigkeit immer mehr an. H\u00e4ndler d\u00fcrfen den Markennamen verwenden, soweit sie Artikel des Markeninhabers zul\u00e4ssigerweise verkaufen. Im Grundsatz gilt, dass H\u00e4ndler, die Original-Markenprodukte verkaufen, deren Markennamen auch in ihren Angeboten nennen d\u00fcrfen. Eine Abmahnung w\u00e4re nicht gerechtfertigt, wenn ein H\u00e4ndler eines Adidas-T-Shirts auch die Marke nennen w\u00fcrde.<\/p>\n<h3>6. Keine Abmahnung bei nicht-grundpreispflichtigen Artikeln<\/h3>\n<p>Werden Produkte in verschieden gro\u00dfen Varianten angeboten, ist f\u00fcr den Verbraucher kein Preisvergleich m\u00f6glich. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber zus\u00e4tzlich zur Angabe des Endpreises einen Grundpreis. Eine Grundpreisangabe ist aber nicht notwendig, wenn es sich bei den verkauften Artikeln um ein Set handelt oder eine sonstige <a href=\"https:\/\/www.haendlerbund.de\/de\/downloads\/infografik-grundpreisangabe.pdf\">Ausnahme<\/a> vorliegt. Eine Pflicht zur Grundpreis-Angabe pro St\u00fcck gibt es nicht.<\/p>\n<h3>7. Keine Abmahnung f\u00fcr berechtigte Kritik am Konkurrenten<\/h3>\n<p>Das Internet ist gerade darauf angelegt, dass Nutzer beliebig Meinungen und Kommentare teilen k\u00f6nnen. Dass man f\u00fcr die eigenen \u00c4u\u00dferungen einstehen muss, ist klar. F\u00fcr eine kritische \u00c4u\u00dferung braucht sich aber\u00a0niemand zu rechtfertigen\u00a0\u2013 wenn sie in den\u00a0Grenzen des rechtlich Zul\u00e4ssigen\u00a0sind. Das wird jedem im Rahmen der Meinungsfreiheit garantiert. Onlineh\u00e4ndler d\u00fcrfen ihre Meinung zu einem Konkurrenten oder Konkurrenzprodukt daher frei \u00e4u\u00dfern, ohne rechtliche Angriffe f\u00fcrchten zu m\u00fcssen.<\/p>\n<h3>8. Keine Abmahnung f\u00fcr Missachtung der UVP<\/h3>\n<p>Preisdumping wird besonders im Internet gro\u00df geschrieben. Den Herstellern schmeckt das nicht und sie pochen auf ihre \u201eunverbindliche\u201c Preisempfehlung. Die Richter des BGH stellen noch einmal klar, dass bereits als unzul\u00e4ssige Beeinflussung der Preisgestaltung im Sinne des Kartellrechts zu werten ist, wenn ein Hersteller Kontakt zum H\u00e4ndler aufnimmt und das Unterschreiten der UVP thematisiert und damit \u201cdurch die Blume\u201d ein \u00dcber- oder Unterschreiten der UVP verbieten will.<\/p>\n<h3>9. Keine Abmahnung beim \u201eKauf\u201c positiver Bewertungen<\/h3>\n<p>Warum also noch auf legalem Wege positive Bewertungen sammeln und Kunden hierzu mit Rabatten oder anderen Verg\u00fcnstigungen animieren? Ein H\u00e4ndler, der sich positive Bewertungen \u201eerkauft\u201c, kann dies aber in den rechtlichen Grenzen sogar tun. Das Verkn\u00fcpfen von Verg\u00fcnstigungen mit der Abgabe von Kundenbewertungen ist aber nur dann umsetzbar, wenn in Zusammenhang mit den Bewertungen ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird, dass die Kunden f\u00fcr die abgegebenen Bewertungen eine Verg\u00fcnstigung erhalten haben.<\/p>\n<h3>10. Keine Abmahnung f\u00fcr fehlendes Abhaken der Rechtstexte<\/h3>\n<p>Ein Satz \u201eIch habe die AGB und Kundeninformationen des Anbieters gelesen und erkl\u00e4re mit dem Absenden der Bestellung mein Einverst\u00e4ndnis\u201c ist v\u00f6llig ausreichend, soweit die W\u00f6rter \u201eAGB und Kundeninformationen\u201c mit einem Link zu diesen Texten ausgestattet sind. Die Abhakfenster \u201eIch habe die AGB zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu\u201c sowie Abhakfenster, in der der Kunde dies aktiv best\u00e4tigen kann oder muss, sind nicht notwendig.<\/p>\n<h3>Gestaltung des Shops<\/h3>\n<p>Im Online-Handel gibt es noch einiges zu beachten. Dabei \u00fcberwiegen die Fehlerquellen deutlich die hier aufgez\u00e4hlten Punkte, die nicht zu einer Abmahnung f\u00fchren k\u00f6nnen. Au\u00dferdem gelten von Shop zu Shop, von Plattform zu Plattform Besonderheiten, die Einfluss auf die jeweilige Gestaltung der rechtlichen Informationen haben. Eine Shoptiefenpr\u00fcfung und fundierte juristische Beratung kann jedoch langfristig f\u00fcr einen sicheren Handel sorgen.<\/p>\n<p>Hier kann der H\u00e4ndlerbund helfen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"alert alert-warning\">\n<p><strong>\u00dcber die Autorin:<\/strong><\/p>\n<p>Yvonne Bachmann ist als Rechtsanw\u00e4ltin f\u00fcr den <a href=\"https:\/\/www.haendlerbund.de\">H\u00e4ndlerbund<\/a> t\u00e4tig. Dort ber\u00e4t sie Online-H\u00e4ndler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal <a href=\"https:\/\/www.onlinehaendler-news.de\/\">Onlineh\u00e4ndlerNews<\/a> regelm\u00e4\u00dfig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.<\/p>\n<\/div>\n<hr \/>\n<div class=\"alert alert-info\">\n<p>F\u00fcr aktuelle News aus der Welt des E-Commerce folge uns bei <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Gambio\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong>Twitter<\/strong> <\/a><\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich findest du uns auch bei <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/GambioGmbH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong>Facebook<\/strong> <\/a><\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Erstelle mit Gambio ganz einfach noch heute deinen eigenen Onlineshop<\/strong><\/p>\n<p><a class=\"btn btn-primary\" href=\"https:\/\/www.gambio.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" type=\"button\">Mehr erfahren<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Blogs und Internetforen sind voll von Meldungen \u00fcber die neuesten und kuriosesten Abmahngr\u00fcnde. 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