Bestellungen v. Händler EU = MwSt.-frei, aber, Lieferadresse "D" muss mit MwSt. sein!

Dieses Thema im Forum "Payment & Versand" wurde erstellt von Claus, 4. Dezember 2014.

  1. Claus

    Claus Neues Mitglied

    Wir versenden unsere Waren international und haben einen Kunde, der ist Österreicher und als Händler in der EU als solcher akzeptiert und in der entsprechenden Kategorie (bei uns im Shop) gespeichert.
    In dieser Kategorie sind die Einstellungen so, dass diese Kunden keine MwSt. bezahlen müssen, nachdem wir die Gültigkeit der Steuer-ID geprüft haben.

    Als Händler EU genießt dieser Kunde bei uns Einkäufe ohne MwSt., solange er nach Österreich liefern lässt.
    Dieser Kunde hat bei einer Bestellung eine Lieferadresse in Deutschland angegeben, d.h. die MwSt. muss mitberechnet werden.
    Dies hat der Shop aber nicht erkannt!
    Laut gambio ist das im Moment nicht möglich, dass der Shop so etwas erkennt.
    Die Programmierung ist zu aufwending.

    Hat jemand auch dieses Problem? Bzw. wie handhabt Ihr so einen Fall.
    Ich gehe davon aus, dass ich nicht der einzige bin, der international versendet und der dieses Problem hat.

    Vielen Dank im Voraus für ein Feedback
    Claus


     
  2. Avenger

    Avenger G-WARD 2012/13/14/15

    Mag sein, dass ich das auf den ersten Blick nicht komplett sehe...

    Aber m.E. müsste es genügen, die Country-Id der Lieferadresse statt der Rechnungsadresse bei der Frage "MwSt. Ja oder Nein" zu verwenden...
     
  3. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

    Ist es nicht so, dass ein Händler mit gültiger Umsatzsteuer-ID aus dem Ausland immer netto einkauft? Egal wohin geliefert wird?
    Bei Privatpersonen ist das natürlich anders.
    Oder liege ich da falsch?
     
  4. johannes_a

    johannes_a Erfahrener Benutzer

    Nur wenn er die Ware auch tatsächlich ins Ausland geliefert kriegt (bzw. die Leistung im Ausland bezieht), kauft er netto ein.
     
  5. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

    oha, das hatte ich nämlich auch schon mal und mein Steuerbüro hatte gesagt das kann ich netto verkaufen.
    Da muss ich nochmal nachhaken.............
     
  6. johannes_a

    johannes_a Erfahrener Benutzer

    Frag nochmal nach und falls dein Steuerberater was anderes sagt, bitte posten - ich bin mir da aber einigermaßen sicher, dass das stimmt - Wofür bräuchte das Finanzamt sonst Gelangensbestätigungen, wenn das nur vom Firmensitz des Kunden abhinge?

    Grüße
    Johannes
     
  7. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

    Genau!

    Es ist definitiv so, daß Lieferungen ins Ausland gelangen müssen um umsatzsteuerfrei zu sein. Denn nur dann gilt die Steuerschuldumkehr.
     
  8. Avenger

    Avenger G-WARD 2012/13/14/15

    Nein, der Ort der "Leistungserbringung" ist da m.E. das Kriterium.
     
  9. Claus

    Claus Neues Mitglied

    ich muss mir das mal ansehen und testen!
    Danke mal vorab für den Hinweis. Ich werde berichten ob es funktioniert oder nicht.

    Claus
     
  10. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

    Ich hab das mal als PAP erstellt, damit man das etwas einfacher verstehen kann.

    [​IMG]

    Lt. §1UstG gehören die Gemeinde Büsingen und Helgoland nicht zum deutschen Inland. Ausland ist, was nicht Inland ist. (steht da wirklich!)

    Dafür gilt die deutsche Umsatzsteuer in den österreichischen Gemeinden Jungholz und Mittelberg.

    So einen Blödsinn können sich nur Beamte und Politiker ausdenken...
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2014
  11. Petra

    Petra G-WARD 2013/14/15

    Das wird der Sesselpupersatz des Jahres. Danke *lol*