Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Thema wurde von Anonymous, 10. April 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Zitat von IT Rechtskanzlei dazu:

    "Dabei muss nach dem Wortlaut der Vorschrift "das Angebot dieser Produkte" diese Angaben enthalten, weshalb eine bloße Verlinkung auf eine andere Website eher nicht genügen dürfte."

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Das wird also wohl nix mit der Herstellerseite. Da bleibt nur copy paste in ALLEN Artikeln.

    Der EU Wahnsinn kennt keine Grenzen, der Verbraucher wird immer weiter in Watte gepackt, bald ist jegliches logische Denken des Verbrauchers überflüssig.
     
  2. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    Wenn ich Ware bei zB Aliexpress einkaufe schreibe ich dann den Verkäufer bei Aliexpress da als Hersteller rein? Denn Angaben bekomme ich nicht von denen woher die es haben, die sind ja auch nur Zwischenhändler. Bei "Markenname" steht irgendein Name und darüber findet man nichts. Wenn ich meinen Kunden angebe ich hab es von Aliexpress, kann ich den Laden direkt zu machen, weil sie mich als Zwischenhändler überspringen werden.
     
  3. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

    Das wird eh alles Wildwuchs geben, weil kein Händler genau weiß welche Rolle er dabei spielt.

    Ich sehe das aktuell bei AMAZON, bei ein und demselben Artikel gibt jeder Händler einen anderen in der EU ansässige Wirtschaftsteilnehmer an, der für bestimmte Compliance-Verpflichtungen des Produktes verantwortlich ist.
     
  4. heinzsoft-shop.de

    heinzsoft-shop.de Erfahrener Benutzer

    Da könnte man auch ein Modul programmieren, das zb bei den Herstellern die Informationen hinterlegt werden können und diese dann automatisch als Tab bei den Artikeln angezeigt werden. Das sollte relativ einfach sein. Am besten ihr fragt mal Dominik Späte ;-)
     
  5. Das müsste von Gambio integriert werden, wegen der Cloudversion.
    Ist ja eine gesetzliche Vorgabe für den Shop.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    In Artikel 3 der Verordung wird "Hersteller" und alles andere definiert.
     
  7. mumus-1

    mumus-1 Erfahrener Benutzer

    Da du die Ware importierst, bist du per Gesetz der Hersteller (Erstverbringer in die EU=Hersteller).
     
  8. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    Dann müsste es einen unterschiedlichen Eintrag geben in dem ich "Inverkehrbringer" eintragen kann, da ich ja nur Rechtlich Hersteller bin. Der Kunde glaubt dass ich das tatsächlich herstelle, wenn ich mich als Hersteller rein schreibe
     
  9. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

    Nein, es geht darum welcher in der EU ansässige Wirtschaftsteilnehmer für bestimmte Compliance-Verpflichtungen (Produktsicherheit) des Produktes verantwortlich ist.

    Du gibst als Importeur deinen Namen, deinen eingetragenen Handelsnamen oder deine eingetragene Handelsmarke, deine Postanschrift und deine E-Mail-Adresse sowie, falls abweichend, die Postanschrift oder die E-Mail-Adresse der zentralen Anlaufstelle an, unter der du kontaktiert werden kannst.

    Nicht alle Produkte fallen darunter daher solltest du prüfen welche deiner Produkte unter die Produktsicherheits-Verordnungen fallen!
     
  10. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    Ich hab nur einen Onlineshop. kein ebay oder so. Sorry das ich so doof frage. Aber welche zentrale Anlaufstelle? Im Impressum steht doch alles. Bitte um Nachsicht. Mich verunsichert das jetzt sehr. Ich hab zB Schmuck und Taschenuhren aus China.
     
  11. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

    Jupp, genau darum geht es, nur um Online-Händler! Prüfe ob es irgendwelche Risiken bei deinen Produkten hinsichtlich der Sicherheit gegenüber Verbrauchern gibt,.z.B. Materiallegierungen (wegen Allergien) usw. die du angeben sollest?!
     
  12. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

    Wenn Du die direkt aus China bekommst und nicht von einem europäischen Zwischenhändler, bist Du selbst die wirtschaftlich Verantwortliche und Inverkehrbringerin. Also kommt da unter Hersteller deine Adresse rein.
     
  13. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    Also in der Artikelbeschreibung "Hersteller: Luzy´s Pirate Leather" und der Kunde denkt ich bastel Taschenuhren zusammen
     
  14. mmatecki

    mmatecki Erfahrener Benutzer

    Wir haben das zunächst so gelöst:
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2024
  15. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    ah ok! Danke
     
  16. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

    Als Lösung kann doch nur sein, dass Gambio die eh schon vorhandenen Artikelhersteller, welche man in den Stammdaten eines jeden Artikels eingeben kann, entsprechend erweitert und diese mit einem Absatz beim Artikel dargestellt werden.
    Wie anders sollen bitte größere Onlineshops das vernünftig umsetzen, die mehrere tausend Artikel gelistet haben und vor Allem nicht auch über tiefgreifende Programmierkenntnisse verfügen?
     
  17. Linda Skora

    Linda Skora Erfahrener Benutzer

    Ja, Unbedungt, Aber das interessiert ja die EU nicht
     
  18. Totti-Amun

    Totti-Amun Erfahrener Benutzer

    Ja, das ist klar. Die EU macht, was die sich da zusammenspinnen.
    Aber das weiss ja auch Gambio und da ist jetzt Gambio am Zug, das zügig abmahnsicher umzusetzen. Letztlich verdient Gambio damit Geld. Neues Update, bzw. ja meist auch durch den Installationsservice.
    Genug Zeit zu überlegen, wie man das schmerzfrei für die ganzen Kunden hinbekommt, ist ja (gewesen) und Beispiele gibt es in dem Thread. Siehe den Beitrag von mmatecki.
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer


    Meine Frage bezog sich nicht auf das CE Zeichnen oder ab wann die neue Verordnung gilt. Es geht um die Darstellung im Onlineshop. Meine Frage bezog sich auf Piktogramme/Symbole, die man auf einer Produktverpackung findet, speziell geht es mir um zwei besondere Piktogramme, einerseits das Piktogramm mit einem Kind 0-3 und dann durchgestrichen sowie das Piktogramm mit einem Erwachsenen und Kind daneben, und das Alter + (dies steht dann für ab 15 Jahren z.B.). Nun ist die Frage müssen diese 2 Piktogramme nach der neuen Verordnung im Onlineshop sichtbar sein, oder genügt nur der Warnhinweis. (Bezieht sich auf die neue Verordnung der EU).

    Meine Überlegung ist ja folgende, es handelt sich um eine Verordnung die EU-weit gilt, nur sind die Piktogramme bzw. die Darstellungen von Symbolen auch EU weit die gleichen, ober gibt es auch da Unterschiede, bezogen auf die oben genannten Piktogramme/Symbole? (Frage bezieht sich nicht auf das CE Zeichen).
     
  20. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held