Differenzbesteuerung

Dieses Thema im Forum "Artikel & Kategorien" wurde erstellt von Tappzeit, 9. November 2024.

  1. Tappzeit

    Tappzeit Erfahrener Benutzer

    Hallo,

    wir vertreiben Artikel die der Regelbesteuerung (19%) und teilweise auch der Differenzbesteuerung unterliegen.
    Als Shopversion nutzen wir die Version 4.9.4.1

    Ist dieses Szenario irgendwie umsetzbar, so das am Artikel §25A ausgewiesen wird und fast noch wichtiger die korrekte Rechnung ausgegeben werden kann?

    Oder hat man nur die Chance die Rechnung im Fakturierungsprogramm händisch anzulegen?

    Vielen Dank
     
  2. scp06

    scp06 Erfahrener Benutzer

    Hallo,
    ich musste vor Jahren einen eigenen Programmierer an den Shop lassen, der mir die Differenzbesteuerung eingerichtet hat.
     
  3. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

    Ich habe das schon bei einigen Kunden umgesetzt. Allerdings ist dies mit den Bordmitteln nicht umsetzbar, so dass einige Anpassungen notwendig sind. Bei Interesse kannst Du dich gerne melden.

    Viele Grüße
     
  4. NorbertM

    NorbertM Aktives Mitglied

    Wir haben fast nur gebrauchte Artikel mit Differenzbesteuerung. Die sind alle mit Steuerklasse "keine" angelegt (Neuware dann natürlich mit "Standardsatz").
    Auf der Rechnung steht dann als Hinweis: "Wenn nicht anders vermerkt handelt es sich um Gebrauchtware. Gemäß § 25a wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen (Differenzbesteuerung)."
    Ist vom Steuerberater so abgesegnet.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Ich verkaufe auch viele Artikel, die ich von gewerbetreibenden Handwerkern beziehe, die vom Ausweis der MwSt. befreit sind.
    Bei mir haut es hin.
     
  6. Tappzeit

    Tappzeit Erfahrener Benutzer

    Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen und mal erklären wie genau ihr das umgesetzt habt?
     
  7. NorbertM

    NorbertM Aktives Mitglied

    @Tappzeit: bei Artikel/Preisoptionen kannst du ganz unten die Steuerklasse auswählen. Wenn du auswählst "--keine--" ist netto=brutto.
     
  8. Tappzeit

    Tappzeit Erfahrener Benutzer

    Ja aber das hilft doch nicht? Man muss doch auch noch erkennbar machen das es sich um §25a handelt?
     
  9. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

    Keine steuerliche und juristische Beratung, nur meine Meinung:

    Eine saubere Lösung inkludiert eine indivduelle Programmierung. Alles andere ist in meinen Augen nicht richtig.

    Das muss man dann in allen Ansichten im Front- und Backend umsetzen. Gerade, wenn es um das Rechnungsformular geht. Ist aber nur ein Beispiel.

    Anlagegold ist zum Beispiel 0% MwSt-frei. Hat erstmal nichts mit Differenzbesteuerung zu tun.

    Wie sieht es mit einer innergemeinschaftlichen und Drittland Lieferung aus? Hier muss eine Abgrenzung zur Differenzbesteuerung stattfinden, so dass das auch erkennbar ist.

    Einfach einen Steuersatz dem Artikel zuzuordnen, wäre einfach.

    Viele Grüße
     
  10. NorbertM

    NorbertM Aktives Mitglied

    Kannst du ja mit in die Artikelbeschreibung nehmen. Ansonsten siehe oben #4
     
  11. mumus-1

    mumus-1 Erfahrener Benutzer

    ..oder in der Artikelbeschreibung unter "Zusatzfelder"
     
  12. Tappzeit

    Tappzeit Erfahrener Benutzer

    Vielen Dank aber das ist mir ehrlich gesagt zu heikel. Wobei das mit der Artikelbeschreibung lasse ich mir nochmal durch den Kopf gehen.

    Siehe auch:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-hamburg-differenzbesteuerung-hinweis.html

    Update vom 14.10.2020: Auch das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 327 O 84/20), dass ein der Differenzbesteuerung unterliegender Online-Händler verpflichtet ist, den nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Hinweis aufzunehmen, wonach der Artikelpreis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält.
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

    Kannst du dir bei mir im Shop ansehen, wie es aussieht.