Ab dem 09.01.2016 müssen alle Online-Händler neuen Link setzen

Thema wurde von IPman, 5. Januar 2016 erstellt.

  1. IPman

    IPman Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    heute erhielt ich eine Info-Mail von der IT-Recht Kanzlei:
    Zitat: "... 1. Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016
    Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 neue Informationspflichten erfüllen und (unter anderem) auf die neue Plattform der EU-Kommission ("OS-Plattform") verlinken.
    2. Link zur OS-Plattform sehr wohl vorhanden
    Entgegen aller (!) anders lautenden Berichte im Internet können Online-Händler die "Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.
    Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei passt im Laufe des heutigen Tages sämtliche ihrer AGB für alle angebotenen Plattformen (eBay, Amazon, Shop, Dawanda, Etsy, Facebook etc.etc.) den neuen rechtlichen Vorgaben an. Das betrifft auch die internationalen Rechtstexte. Darüber hinaus beschreibt die neue Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei im Einzelnen, wie auf den diversen Plattformen die neuen Informationspflichten umzusetzen sind. (Es reicht nicht aus, nur die AGB auszutauschen)
    ....... 4. Besteht eine konkrete Abmahngefahr?
    Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 schafft eine zwingende, unionsrechtliche Verbraucherinformationspflicht. Man kann sich sicherlich darüber streiten, welche Auswirkungen das „Weglassen“ dieser Information für einen Verbraucher in der Praxis hätte.
    Wer Wettbewerbsstreitigkeiten auch prozessual begleitet, dem lehrt die Erfahrung, dass die Gerichte mit der Verletzung unionsrechtlicher Verbraucherinformationspflichten alles andere als zimperlich umgehen, egal, welche Gefahr hierdurch in der Praxis dem Verbraucher droht.
    Auf der anderen Seite überlässt Art. 18 der Verordnung es den Mitgliedsstaaten, wie diese mit „Sündern“ umgehen wollen. So heißt es dort:
    „Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen die zu deren Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen. Die vor gesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“
    Es lässt sich damit durchaus noch diskutieren, ob ein Verstoß gegen Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 tatsächlichen einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.
    Hinzu tritt, dass die OS-Plattform derzeit noch nicht einsatzbereit ist, ein wirklicher Nachteil für den Verbraucher daher derzeit eigentlich nicht eintreten kann.
    5. Sicherster Weg
    Trotzdem sollten Online-Händler unbedingt bereits jetzt aktiv werden, den Link zu der Seite setzen, auf welcher die „OS-Plattform“ realisiert werden wird sowie den Verbraucher auf den „Mangel“ der fehlenden Fertigstellung der Plattform hinweisen. Immerhin handelt es sich bei der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 um eine ab dem 09.01.2015 für den Onlinehandel rechtsverbindliche EU-Verordnung, welcher der Händler – so gut es nur geht – nachzukommen hat.
    Und: Spätestens wenn die Kommission endlich aus dem Quark kommt, und der OS-Plattform nach langer Vorbereitungszeit Leben einhaucht, werden die ersten Abmahnungen eintrudeln. Die Erfolgsaussichten für den Abmahner dürften dann unserer Meinung nach auch nicht allzu schlecht stehen.
    Wer zu diesem Zeitpunkt in der bequemen Position ist, nur noch ein Update seiner Rechtstexte einspielen zu müssen, setzt sich nicht unnötig einer Abmahngefahr aus....."




    Über die Sinnhaftigkeit in unserem Anwaltsstaat könnte man sicher mal wieder das Forum füllen.
    .....wir sollten uns aber nur auf den Link beschränken.



    Ist da schon was in Arbeit?
    Wie soll das ganze aussehen?
    Wo muss der Link Abmahnfrei positioniert sein?
     
  2. Dan (sunnywall.de)

    Dan (sunnywall.de) Erfahrener Benutzer

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    Ich kapier tatsächlich nur die hälfte.
    Ich gehe aber davon aus, das der Händlerbund hier noch zeitlich nachreichen wird.
     
  3. MP Solution

    MP Solution Erfahrener Benutzer

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    Setze folgenden Part unter deiner AGB um einer Abmahnung zu entgehen

    Informationspflicht
    „Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
    Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.“

    Das sollte der Händlerbund eigendlich Wissen, sowie auch die Kanzleien.

    Die Platform wird erst ab dem 15. Februar zugänglich sein.
     
  4. Frankreich Marché

    Frankreich Marché Erfahrener Benutzer

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    Nur AGB reicht nicht aus laut IT Recht
     
  5. MP Solution

    MP Solution Erfahrener Benutzer

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    Wie schreibt die IT Recht das den aus?
     
  6. MP Solution

    MP Solution Erfahrener Benutzer

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  7. Dan (sunnywall.de)

    Dan (sunnywall.de) Erfahrener Benutzer

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    Also bisher ist mir halt noch gar nichts bekannt.
    Erst seit dem 15.02 ?
    Na dann ist es auch erst ab dann notwendig und sinnvoll, alles andere verwirrt eher die Kunden.

    Achso, wir sollen uns ja nicht darüber mukieren, aber wen interessiert eigentlich das alles.
    Antwort: a) den Kunden b) keinen c) Abmahnanwälte

    Die Antwort: Ganz klar B und C

    Wenn jemand konkret etwas dazu hat, bitte ich mal ganz lieb um eine kurze Lösung.
     
  8. MP Solution

    MP Solution Erfahrener Benutzer

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    LÖSUNG: das Gesetz ist mit dem 9 Januar 2016 voll aktiv. Das heißt, das der Parsus dennoch eingepflegt werden muss in deiner AGB oder Impressum oder beides.
     
  9. Frankreich Marché

    Frankreich Marché Erfahrener Benutzer

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  10. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Gibt es denn schon eine Info wie Gambio mit dem Thema umgeht? Soweit ich das von diversen Rechtsportalen/Dienstleistern entnehmen kann, sind die Änderungen in den Abonnements enthalten. Was macht jemand ohne diese automatischen Updates der Rechtstexte und wie wird vor allem "Bestellprozess" festgelegt?
     
  11. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Hallo Irina,

    für Deine Rechtstexte bist Du selbst verantwortlich. Wenn Du keinen Vertrag (Updateservice) mit einer Kanzlei hast, musst Du im Internet nach den Änderungen suchen.
    Was die Integration angeht, soll das nicht so schwer sein. Die IT-Recht bringt morgen dazu einen Leitfaden.
    Bisher habe ich nur gelesen, dass zur geänderten AGB ein gut sichtbarer Link zu dieser Plattform gesetzt werden muss.
    (und man muss darauf hinweisen, dass die Seite noch nicht nutzbar ist).
     
  12. Senior

    Senior Erfahrener Benutzer

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    Für mich ist noch nicht klar für wen das gilt.
    Einerseits schreibt IT-Recht: Für Alle (!)
    Anderseits liest man auch an verschiedenen Stellen für Unternehmen ab 10 Mitarbeitern
     
  13. Frankreich Marché

    Frankreich Marché Erfahrener Benutzer

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    Ich denke für alle
     
  14. Luzy

    Luzy Erfahrener Benutzer

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    Ins Impressum und AGB kann ich ja einpflegen, aber sichtbar im Bestellprozess müsste dann wohl ein Gambio update bringen
     
  15. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    #15 Anonymous, 6. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2016
    @All,

    der Händlerbund hat soeben die "AGB und Kundeninformationen" und das "Impressum" automatisch bei Kunden angepasst.

    Gruß Andreas (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  16. Luzy

    Luzy Erfahrener Benutzer

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    Bislang: man muß darüber in den AGB / evtl Impressum informieren, kann mitmachen, muss aber nicht (am Besten dazu schreiben ob man da mitmacht). Und wenn man unter 10 Personen im Unternehmen ist mann eh raus. Aber informieren, das es sowas gibt muss man in jedem Fall
     
  17. Dan (sunnywall.de)

    Dan (sunnywall.de) Erfahrener Benutzer

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    Wie siehts eigentlich bei Ebay und Amazon AGB´s aus?
    Ich denke genauso, oder?
    Werde das mal die Woche noch überprüfen.
     
  18. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    #18 Anonymous, 6. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2016
    @All,

    hier noch eine weitere Info im Anhang.

     

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  19. pema

    pema Erfahrener Benutzer

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    Reicht es dann laut Händlerbund aus, wenn die Hinweise in AGB und Impressum hinterlegt sind? Oder muss irgendwie in der Bestellabwicklung nochmals fett darauf hingewiesen werden, wenn jemand die AGBs nicht anklickt oder das Impressum vorher liest?
     
  20. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    @Irina,

    es reicht, wenn der Link in den "AGB und Kundeninformationen" und im "Impressum" ersichtlich ist. Du kannst es dir gerne auf meiner Seite ansehen. Die AGB und das Impressum wurden vom Händlerbund aktualisiert.


    Gruß Andreas (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)