Aufschlag für Bezahldienste

Thema wurde von Anonymous, 26. August 2022 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo,
    da bei vielen Produkten die Marge eher begrenzt ist und der VK nicht höher als die Konkurrenz liegen darf, die Gebühren für PayPal oder Klarna ja nicht gerade wenig sind stelle ich mir die Frage ob es nicht möglich wäre bei Nutzung dieser Dienste einen Aufschlag einzugeben.
    Bei den Versandmodulen ist es ja auch möglich eine Handlingsgebühr einzutragen.
    Am besten in Prozent.
    Wie ist es da um Möglichkeiten/Pläne bestellt?
    Und wie ist die Meinung anderer Shop Betreiber?
    Mein Shop richtet sich ausschlieslich an gewerbliche Kunden.
     
  2. FRAGO

    FRAGO Erfahrener Benutzer

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    Schau dir mal die rechtliche Seite an und lese mal die AGB der o.g. Unternehmen an und dann fragst du noch mal, wenn es Sinn macht...
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer
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  5. Jürgens Shop

    Jürgens Shop Erfahrener Benutzer

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    solche Gebühren must du in deine Preise mit einberechnen. Das einzige was du machen kannst, für die Zahlungsmethode Vorkasse einen Rabatt anbieten. Aber ich weiß jetzt nicht genau, ob dazu ein extra Modul notwendig ist
     
  6. ingo_scharp

    ingo_scharp Erfahrener Benutzer

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    Für Vorkasse Überweisung haben wir das Modul
    Vorkasse (Überweisung) moneyorder installiert (Zahlungsweise -> sonstige)
    Preisaufschläge für Zahlungsweisen, sind wie bereits genannt, verboten. Du bist aber verpflichtet, wenn du einen
    Zahlungsdienstleister verwendest, dies vor Vertragsabschluss auch dem Kunden ersichtlich zu machen.
    Also Kauf auf Rechnung mit Klarna, bist zu verpflichtet, darauf hinzuweisen, das dies über Klarna abgewickelt wird,
    da du private Daten an den Zahlungsdienstleister weiter gibst.
    Dabei spielt es keine Rolle ob B to B oder B to C.
    Einige Händler machen dies zwar nicht, ist aber ein Grund der Abmahnung.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #7 Anonymous, 27. August 2022
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2022
    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-paypal-aufschlaege-faq-101.html

    Mhh, auf der einen Seite das BGH-Urteil, auf der anderen Seite Paypal, wenn die dich kicken, ist das schlecht.

    Zum anderen werden wahrscheinlich ein Großteil deiner Mitbewerber auch nichts verlangen, so mit auch wieder schlecht für dich.
    Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen, ich denke, wenn einen Paypal sperrt, hast du wenig Chancen, trotz BGH-Urteil.

    Ich habe das mit 2 % Rabatt auf Vorkasse gelöst, somit 1 % und die 35 ct gegenüber Paypal mehr Umsatz und weniger Buchungsaufwand. Seit dem bestellen immer mehr mit dieser Zahlungsart. In Zeiten der Echtzeitüberweisung ist das ja auch kein Problem und wenn die Kunden vertrauen (vertrauenswürdige Maßnahmen schaffen, z.B. Google Bewertungen, ShopVote Bewertungen auf der Startseite - beim Produkt etc.), dann spielt der Käuferschutz auch eine unter geordnete Rolle ;-)

    Und bei gewerblichen Kunden kostet die Echtzeitüberweisung in der Regel auch nichts und auch hier ist es einfacher zu buchen
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @harryk Danke für den Link
    Interessant ist die Begründung des BGH .... '[X] verlange das zusätzliche Entgelt also nicht für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart, sondern für die Einschaltung eines Dritten, der die Abwicklung der Zahlung übernimmt (PayPal) beziehungsweise die Zahlung einleitet (Sofortüberweisung). Das sei vom Gesetz nicht verboten.'

    Aber in der Tat ist es schon so, dass sich auch PayPal & Co die Kunden aussuchen können. Wenn Du denen nicht passt, dann gibt es bestimmt zingszigtausend Gründe, die so nicht zu beanstanden sind, warum sie dann jemanden den Vertrag kündigen. Im Groben, wird es vermutlich auch um die Grösse des jeweiligen Kunden gehen.

    Und, ja - man sollte den letzten Absatz auch lesen:
    'auch PayPal änderte seine Nutzungsbedingungen. Seitdem ist es Händlern vertraglich untersagt, Aufschläge für die Nutzung von PayPal zu berechnen. Das Unternehmen wollte damit erreichen, dass keine Zusatzgebühren verlangt werden dürfen. Für größere Unternehmen gelten die AGB-Nutzungsbedingungen zwar nicht, PayPal hat mit diesen Händlern nach eigenen Angaben aber individuell ausgehandelt, dass auch sie keine Aufschläge verlangen. Dabei soll es nach dem Willen von PayPal auch bleiben: "Es werden auch künftig keine Zahlungsmittelaufschläge für das Bezahlen mit PayPal erhoben", erklärte das Unternehmen.'

    Damit ist alles erklärt - es ist nicht verboten, aber doch verboten. Ende. ;)
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    ... davon sollten wir ausgehen.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Mein Fazit ist:
    Ich habe die Bezahldienste deaktiviert.
    Klarna beantwortet Fragen nur wenn ich dort regisitriert bin und nicht wenn ich mich "nur" interessiere.
    Der Vorschlag mit Rabatt für andere Zahlarten und Gebühren auf die Preise rechnen überlege ich noch.
    Vielleicht probiere ich es später ja einmal aus.

    Danke für eure Beiträge.