Hallo, individualisierbare Artikel werden ja generell mit dem Artikeltyp "Dienstleistung" verknüpft. Damit erscheint die Checkbox "Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass...", die man zwingend anhaken muß. Für Leute, die nun keine Individualisierung wünschen und z.B. keinen Gravurtext eingeben, dürfte diese Checkbox erst gar nicht erscheinen. Aktuell ist dies sehr abschreckend für Kunden, die eben keine Individualisierung wünschen ("Mir ist bekannt, dass ich... mein Widerrufsrecht verliere."). Wird im GX-Customizer also nichts ausgewählt oder ausgefüllt, darf die Box nicht erscheinen. LG Nico
Wir verzichten generell auf die Checkbox, da das mit der individualisierung auch in der normalen WRB steht als Ausnahmen. Finde da muss man generell nicht extra abhacken lassen.
Wenn das rechtlich kein Problem ist, bin ich der Erste, der die Box deaktiviert, indem ich alle Artikel wieder auf "Standard" stelle. Ich dachte nur, dass wäre seit ca. zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben, dass Kunden explizit darauf hingewiesen werden müssen, dass sie bei Individualisierung ihr Widerrufsrecht verlieren. LG Nico
Wie ich vermutet hatte: http://www.it-recht-kanzlei.de/dienstleistungen-widerrufsrecht-2014-neuerungen.html Siehe Punkt "Ausführung der Dienstleistung darf erst nach Zustimmung des Verbrauchers beginnen"
Individuell produzierte Güter sind aber meiner Meinung nach keine Dienstleistung, sondern immer noch Waren. Dienstleistung wäre für mich Zeit für Designen oder sowas. Nicht das Produkt. Daher ist ja auch die Standard Ausnahme in der WRB so formuliert Es bleiben WAREN nicht DIenstleistungen !