Guten Abend Habe mich mal heute Abend mit den Datenschutzerklärung befast und etwas gefunden was mir etwas sorgen macht. Meine Frage ist wenn ich die Daten von einem Kunden weiter geben muss zwecks Bestellung an meinen Großhändler habe ich im Internet etwas gelesen das der Kunde durch ein Klick auf ein Kästchen die Datenschutzerklärung anerkennen muss, wo natürlich vermerkt ist das die Daten für die Bestellung an Dritte weiter gegeben werden. Aber es ist nicht möglich das der Kunde diese durch einen Klick bestätigen kann. Es werden nur die AGB's und er Widerruf angezeigt die man Bestätigen muss im Bestell Ablauf. Gibt es eine Einstellung bei Gambio wo man es ermöglicht dieses Kästchen im Bestell Ablauf einzubinden. MFG Marko
NEIN Einen erweiterungs Text mit in der AGB-Bestätigung einbinden. Somit ist ein zusätliches Kästchen überflüssig.
Dies stellt keine Rechtsberatung da, lediglich meine Meinung: Man muss folgende Dinge m. E. gesondert betrachten: AGB, Widerrufsrecht und Datenschutz. @MP Solution: Ein Jurist kann das sicherlich genau sagen, aber ich meine das dies nicht zulässig sei, weil dies einer gesonderten Zustimmung und somit einer gesonderten Checkbox bedarf. Du kannst ja die Widerrufsbelehrung auch nicht einfach in die AGB's packen und nur mit einer Checkbox arbeiten. Das hat alles seinen Grund weswegen auch diese beiden Punkte seitens Gambio gesondert anzuhaken sind. Widerufsbelehrung und AGB müssen m. E. gesondert sein. Ansonsten, wie der Kollege schon sagt, gibt es standardmäßig seitens Gambio keine Funktionalität. @markolewandowski: Aber warum packst Du dies nicht in die Datenschutzbestimmungen mit rein. Dieses müsste meines Erachtens wiederum in Ordnung sein. In meiner Datenschutzbestimmung vom Händlerbund steht folgender Passus: Weitergabe personenbezogener Daten Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigen. In diesen Fällen beachten wir strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß. Das was ich oben in Fett unterstrichen habe, deckt somit doch Dein Anliegen. Oder sehe ich das falsch? Vielleicht kannst oder brauchst Du auch nur einen gesonderten Punkt in der Datenschutzerklärung aufnehmen und alles wäre gut. Bist Du Mitglied im Händlerbund? Wenn ja, einfach anrufen und fragen! Wie gesagt, alles keine Rechtsberatung. Nur mein geistiger Erguss.
@Developer in einem Newsletter der vom 09.11.2015 ist habe ich mal eben etwas Nachgelesen. Wie man erkennen kann, ist die Rechtssprechung nicht so ganz eindeutig. Hier mal ein Link zum Nachlesen. http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/09/03/die-einwilligung-im-datenschutzrecht/
Also es ist ja das ich Dropshipping betreibe und ich bin der Ansicht weil ich ja die Daten an meinen Großhändler weiter gebe das ich das erwähnen muss weil es sich ja um eine Dritte Person handelt also nicht nur das Transportunternehmen. MFG Marko