Hi zusammen, nach dem aktuellen Stand muss Double-Opt-In-Verfahren beim Registrieren von NeuKunden erzwungen werden. 1. Stimmt das? 2. Wo kann ich das im Shop setzen, dass eine Mailbestätigung an den Kunden geht, welcher er auch bestätigen muss? Danke! VG Alex
Ich bin mir relativ sicher du hast da irgendwas irgendwo falsch verstanden. es sei denn du hast da einen harten Sonderfall von allem möglichem am Wickel.
Hi zusammen, folgendes habe ich von einem Marketing-Spezi bekommen... ...Denn klar nach Rechtsprechung ist jede E-Mail, die jemand erhält, so u.a. auch die Begrüßungsmail für einen Shop WERBUNG, die nur nach Aufforderung zugesandt werden darf. Einziger Punkt, um hier ggf. eine Abmahnung zu umgehen, ist, sich mit dem Double-Opt-In-Verfahren abzusichern. Hier mal ein Beitrag, bereits aus 2015: https://t3n.de/news/urteil-anmeldebestatigungen-double-opt-in-pflicht-592304/ Oder der hier (mehr eine Empfehlung): https://www.ewebagentur.de/kontoerstellung-kundenanmeldung-im-shop-mittels-double-opt-in-verfahren/ Fakt ist ja dann: - Ich kaufe ein mit einer "beliebigen" Emailadresse auf Rechnung - Sende die Ware dann an jemanden anders (ggfs. den ich schaden will) !! will ich nicht, aber möglich ist es !! - ... Ich bin hier kein Marketing-Spezi und bin entsprechend verunsichert. Danke für die Hilfe! Alex
Ich hole mal etwas aus... Das ist alles eine Grauzone. Grundproblem ist: Du darfst ohne Einwilligung des Kunden keine Werbemails verschicken. Wenn du das tust, kannst du Ärger bekommen. Die bis heute offene Frage ist: Ab wann ist eine Mail werblich? Wenn man sich hochabsichern will, so gut es geht, schreibe man die Kontoeröffnungsmail an den Kunden so nüchtern und knapp wie möglich: Quelle Double Opt-In würde hier an der Stelle helfen, weil sich damit im Prinzip Einwilligungen protokollieren lassen. Auch da müssten Mails hochnüchtern ausfallen und keinesfalls werblich. Du hast auf der anderen Seite aber dann das Problem, dass ein komplizierter Anmeldeprozess für Kunden ein durchaus hochgeeigneter Konversionskiller ist. Wer hat denn Lust bei dir einzukaufen, wenn das hochaufwändig ist? Darum setzt sowas eigentlich kaum ein Laden ein. Es gibt auch da noch ein paar andere Fragen, die da auch offen sind und evenutell andere Rechtsbrüche aufmachen würden. Eine wirkliche abschliessende Rechtssprechung mit verbindlichen Aussagen dazu gibts eigentlich nicht, im Moment gibts aber eigentlich auch keine Kläger, die da was vorantreiben würden, die Front ist ziemlich ruhig. Unser unverbindlicher Rat (wir dürften schon von Gesetz wegen keine Rechtsberatung machen) für den Moment wäre damit: Wenn du Angst hast straff die Mails so gut es geht, mach es aber nicht hochkomplex für den Kunden. Spiel dann das Spiel, das alle gerade spielen. Wenn sich da mal irgendwann News ergeben sollten, werden wir schon damit umgehen.
Wenn ich mich nicht auf Seite xy angemeldet habe, dann kann theoretisch auch schon die Mail vom Double Opt-In unerwünscht und als Werbung angesehen werden. Schließlich macht die Mail ja auf das Geschäft aufmerksam. siehe dazu: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) da steht unter anderem: "Das Oberlandgericht München hatte im Jahr 2012 die Bestätigungsmail beim Double Opt-in als Spam interpretiert...."
Es kommt da wieder auf werblichen oder unwerblichen Kontext an. Das einzige was ein Double Opt-In ändern kann ist die Protokollierungsstärke der Kundenaktion., wenn es zu einem gerichtlichen Prozess kommen sollte. Was es nicht kann ist die Frage des Werbearguments verändern oder entkräften.
Ich wollte auch nur deutlich machen, dass das System alleine nichts nützt. Deshalb auch der Link zur Seite. Da steht worauf man achten sollte. Das kann man auch für die Konto-Bestätigung übernehmen.
Wenn du für sowas Double Opt In machst, verschickst du eine Email in der du um Erlaubnis bittest, ein Kundenkonto erstellen zu dürfen. Diese Email könnte nach der Logik dann auch wiederum als unaufgeforderte Mail angesehen werden, und du bräuchtest dafür im Double Opt In Verfahren eine Erlaubnis. Du weißt, wohin das führt? Also Double Opt in für JEGLICHEN Emailkontakt funktioniert rein logisch nicht. Was dein Marketing-Mensch meint: Wenn deine Willkommensemail werbenden Charakter hat, so wie die Standardmail von Gambio, dann könntest du im Zweifelsfall ein Problem bekommen. Unsere Email lautet daher so:
https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-e-mails-ohne-einwilligung.html Das gilt nach wie vor! Also sollte man sich nicht wegen jedem Anwalt in die Hose machen, der mit Abmahnung versucht, ahnungslose Opfer zu ködern.