Dein Steuerberater sollte sowas eigentlich anhand der Rechnung erkennen..... Wenn nicht ist er echt bescheiden in seinem Job....
Boa, @Dennis (Print-Weilburg.de) ! Dein Urteilsvermögen ist echt Gigantisch! Ohne jegliches Hintergrundwissen haust Du hier so eine Aussage raus.
Naja, ein Stb. kann eigentlich nur Fragen wenn er ne Rechnung erhält. Und darauf steht das eindeutig. Da ich die Buchhaltung bei uns mache kann ich das beurteilen. Unvermögen ist eher wenn ein Stb. den Klienten fragt ob auf etwas Steuern berechnet werden. Du fragst doch auch nicht deine Kunden wie du deinen Job machen sollst. Wenn ein Stb. das also nicht anhand der Rechnung erkennt - dann sollte man ihn sofort los werden.
Es soll aber auch Steuerberater geben die die notwendigen vorgebuchten Buchhaltungsdaten vom Mandanten gleich elektronisch übermittelt bekommen. Habe ich gehört. Da ist dann keine Rechnung dabei auf der das steht.
Dann muss das aber umgekehrt gefragt werden. Wir übermitteln das auch vorgebucht. Dann muss er aber Fragen wie ER das verbucht und nicht der Stb. UND wer selbst bucht sollte sowas auf einer Rechnung auch erkennen. Du kannst das drehen wie du willst und buchen kann wer will. Wer auf einer Rechnung nicht erkennt ob USt. drauf ist der sollte die Finger von der Buchhaltung lassen.
man kann das hier auch sachlich beantworten . Wenn ich an meine 1. "Rechnung" von Klarna denke (über den HUB wohlgemerkt), dann kann ich so eine Frage SEHR gut verstehen. Evtl. hat EXO ja noch keine PDF-Rechnung dazu?!
So eindeutig sehe ich die Sache nicht. Denn wenn man sich nicht die zeitlich gebündelte Rechnung ansieht, sondern ein pdf des einzelnen Settlements, erscheint plötzlich die Erklärung des * bei "Fees": Reverse Charge Das bedeutet, dass USt. zu verrechnen ist. Ich hatte dies vor einiger Zeit in einem anderen Thread aufgegriffen: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Seinerzeit hatte ich auch bei Klarna nachgefragt, aber der Telefonservice hat wohl wenig Durchblick in EU-Steuerfragen
Erst mal danke für die Antworten. Also, meinen Steuerwilli muss ich hier in Schutz nehmen. Dem habe ich bisher nämlich noch keine Klarnarechnung (Hub) vorgelegt weil ich bis jetzt immer noch nicht so recht durchblicke. Ich suche die ganze Zeit nach detaillierten PDF Abrechnungen für die einzelnen Abrechnungszeiträume die es aber offensichtlich nicht gibt.
Maßgeblich ist die Rechnung von Klarna. Bei Hinterlegung der eigenen USt Idendtifikationsnummer bei Klarna, berechnet Klarna keine (EU-Auslands) Umsatzsteuer auf die Gebühren. Klarna weist in der Rechnung darauf hin, dass die Gebühren dem Reverse Charge Verfahren unterliegen.
Man kann - zumindest wenn man einen Klarna-Merchant-Zugang hat (Hub weiss ich nicht) - den Abrechnungszeitraum frei wählen
Klar gibt es die, wie ich oben schon beschrieben habe. Im Admin gaaanz unten bei Gambio-Hub. Da kannste oben rechts das Datum, also den Zeitraum eingeben und dann erscheinen alle Rechnungen und rechts klickst Du dann auf den PDF-Button. Wenn das bei Dir nicht geht, würde ich ein Ticket aufmachen.
Das PDF ist dann aber nur eine Zusammenfassung des gesamten Zeitraumes, also sämtliche Verkäufe in einer Gesamtsumme. Interessant wäre alle Vorgänge eines bestimmten Zeitraumes detailliert in einer einzigen Pdf zu haben, so wie bei PayPal.
Den Zeitraum oben kannst Du auf einen Tag einstellen; aber ich denke die Abrechnung von Klarna ist wahrscheinlich nicht so wie Du das wünscht....
Die einzelnen Summen hast in der CSV Datei. DIe Rechnung ist die Summe Dein Stb. kann Klarna Rechnungen auf ein Verrechnungskonto buchen von Kunden und mit der Klarna abrechnung ausgleichen.