Servus zusammen, ich stehe vor meinem nächsten Problem. Auf bestimmte Artikel muss ich eine Entsorgungspauschale nach dem ElektroG in Höhe von 0,19 EUR berechnen. Dies gilt allerdings nur für Kunden mit Sitz in Deutschland. Auf alle anderen Kunden mit Sitz im Ausland, fällt diese Entsorgungspauschale nach ElektroG jedoch nicht an. Diese Position muss im Warenkorb gesondert aufgeschlüsselt sein. Hat jemand einen Lösung für mich?
Ich hab so ein ähnliches Problem mit Pfand gehabt und hab das über Attribute gelöst: https://www.matchashop.de/de/Gourmet/matcha-energy-drink-bio.html Kannst Du nicht diese 0,19 Euro in den Produktpreis einkalkulieren?
Hi Florrian. Nein, kann ich nicht mit einkalkulieren. Der muss gesetzlich auch einzeln als Positionsbezeichnung aufgeschlüsselt sein. Und Fakt ist: Es zählt auch nur für inländische Kunden.Willkommen in Deutschland!
Ja, das Problem hab ich doch mit meinem Pfand bei den Getränkedosen auch. Gilt ja auch nur für Deutschland und muss extra auf der Rechnung auftauchen. Da die meisten meiner Kunden aus D kommen, ist die Standardeinstellung des Attributs "Mit Pfand". Hier muss ein ausländischer Besteller halt das Attribut auswählen, das für ihn zutrifft. Macht er das nicht, ist es nicht mein Problem, wenn er mehr bezahlt.
Das ist aber keine Lösung des Problems. Ich werde morgen mal Kai oder Holger fragen und mir was programmieren lassen. Denke, dass wird nur ne Kleinigkeit sein und kein großer Programmier Akt. Im Grunde muss nur eine Abfrage gemacht werden, ob der Kunde im Inland oder Ausland sitzt, dann wird dem Warenkorb voll automatisiert der Pfand als Position zugewiesen und ausgegeben. Eventuell sollte man da im Artikel den Pfand dann hinterlegen, wo er sich den Wert heraus zieht.
Warum das für Dich keine Lösung ist, könnte mir ja egal sein, aber neugierig bin ich ja schon Meine Pfandlösung und Deine Entsorgungspauschale sind ja prinzipiell das gleiche. Mir genügt meine Lösung mit den Attributen voll und ganz und ich hatte da mit noch keinem Kunden ein Problem..... vor allem sieht der Kunde dann sofort beim Produkt den Endpreis und bekommt nicht im WK plötzlich noch einen Aufschlag dazu. Ist diese Entsorgungspauschale denn pro Gerät oder pro Einkauf? Also zahlt der Kunde für jedes bestellte Gerät die 0,19 oder nur einmal pro Einkauf, unabhängig davon, wieviele Geräte er bestellt?
Sagen wir mal so. Es handelt sich um Beleuchtungskörper, da wir ja aus der Solarienbranche kommen. Auf diesen fallen je Stück die Entsorgungspauschalen an. Würde ich den Preis direkt oben drauf Rechnen, bzw. mit einkalkulieren, würde der VK Preise den der Kunde sieht im Vergleich zu den Mitbewerben ca. 20 Cent teurer sein je Artikel. Das schreckt den Kunde in unserer sofort ab und er schaut gar nicht weiter, denn er vergleicht auch Preise der Konkurrenz. Wir haben ziemlich nahe liegende gleiche Preispolitiken. Da kann man sich sowas nicht erlauben. Eine Branche mit viel Fingerspitzengefühl. PS. Habe bei im Shop mal geschaut. Habe da aber nichts finden können mit Pfand. Du hast doch gar keine Flaschen drin. Oder bin ich blind?
Ah, ok, verstehe, das bringt Licht ins Dunkel. Klar, meine Pfandgeschichte ist da anders, da die Kunden das Pfand ja in jedem Supermarkt wiederbekommen. Da haben sie sich dran gewöhnt, erstmal 0,25 mehr zu zahlen. Folgst Du meinem obigen Link, kommst Du hier raus:
Ah. Der Link... Hab es gerade mal in den Warenkorb getan. Nein, die Lösung ist für mich keinesfalls optimal. Ich muss ehrlich sagen, da vermisse ich die massigen Module die es bei Shopware gibt. Aber nein, ich kehre gerade Shopware den Rücken.
Warenkorb: Checkout: Bestellbestätigung: Da könnte ich hinter "inkl. Pfand" natürlich noch "0,25 Euro" hinschreiben oder sowas...
Nana... Das muss als einzelne Warenkorbposition ausgeschrieben sein und bei dir eigentlich auch als einzelne Position wie es auf nem Kassenbon auch ist. Könnte rechtlich sogar heikel werden.
Könntest Du mal bitte die rechtliche Grundlage dazu benennen? Eine Entsorgungskostenpauschale nach ElektroG ist mir nicht bekannt. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer muss sich registrieren lassen und die anfallenden Kosten für die Entsorgung tragen. Das ist richtig. Es ist aber nicht vorgesehen das auf die Kunden einzeln nachvollziehbar abzuwälzen. Das steckt in der Kalkulation mit drinn. Genauso könntest Du ja jetzt LKW-Maut, GEZ-Gebühr und diverse Versicherungen für einzelne Warenpositionen ausweisen.
Falsch. Der Inverkehrbringer muss die Kosten der Entsorgung nur tragen und Alt-Elektronikgeäte zurück nehmen wenn dessen Lagerfäche über 200 qm liegt. Falsch informiert du bist. Fakt ist ich muss es einzeln ausweisen können. Fertig, Punkt. Kann mir nicht erlauben es im Preis mit einzubeziehen in unserer Branche.
Nein. Ich habe letztes Jahr Bräunungslampen bei der Stiftung EAR angemeldet und registrieren lassen. Deren Aussage war ab 200 qm Lagerfläche.
Ach.. Schau mal einer an. Gerade nochmal nachgelesen. Ab einer Verkaufsfläche von 400 m² bist du nur noch zur Rücknahme verpflichtet. (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
Warum es geht doch nicht um die Rücknahme, sondern um die Aufschlüsselung. Andere Hersteller berechnen uns die Umlage und wir müssen diese genauso weiter berechnen um die Kosten hierfür wieder zurück zu holen. Aber wie gesagt, eine Kalkulation im Preis würde den Kunden abschrecken, weil er dann automatisch denkt, die kommen oben noch drauf. Und das führt dann zu Kaufabbrüchen beim Durchstöbern des Shops. Die schauen sich die Artikel nicht an, da sie genau gezielt bestellen und Preise vergleichen. Werde mir ein Modul programmieren lassen. Ich möchte eine saubere Lösung.