Hallo zusammen, ich habe gerade das hier gelesen: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) Demnach wird google in Zukunft in der Bildersuche auch Preise und so weiter anzeigen, aber ohne den Grundpreis. Der ist da wohl nicht vorgesehen. Ich weiß, das der HB Dinge gerne anders sieht als andere und werde das mal bei der IT-Recht ansprechen. Wenn das wirklich eine Abmahnfalle sein könnte, wäre es dann möglich google die VPE über andere Snippets unter zu schieben? Das man z.B. beim Preis statt "5,99 EUR" ein "5,99 EUR / 2,60 EUR je 100g" übergibt?
Die Meldung finde ich ein wenig übertrieben und in der Tat etwas wie Panikmache. Muss ich jetzt für jede Suchmaschine Prüfen ob diese meine Grundpreise auch abbildet, und bin ich dann haftbar wenn diese das nicht tuen? Ich denke, Nein.
Jemand anderes macht ein Foto von meinem Schaufenster und schreibt dran. Kostet 10 EUR die Flasche. - Postet das irgendwo dann ohne Grundpreis, und ICH soll dann für dem seinen Fehler haften? Ich weiß ja das die Rechtssprechnung der Richter Weltfremd ist und oft gegen Händler entschieden wird obwohl Dritte die Funktion oder Darstellung kontrollieren, aber langsam wirds lächerlich.
Mal laut überlegt, die Frage ist doch etwa: Haftbar für die Darstellung und verantwortlich für deren Rechtsgehalt müsste aus meiner naiven Sicht der Urheber sein. Wer ist in diesem Fall der Urheber? Wenn die eigenverantwortete Webpräsenz gegen die PAngV verstösst dann ist das ein Problem. Ja, der eigene Shop muss stimmen. Auch wenn man intentional auf Marktplätzen Ware anbietet, alles begründbar. Aber: Wenn Google sich die Inhalte ohne Auftrag selbstständig greift, dabei zu einer rechtlich inkompletten Darstellung kommt, ist das dann gegenüber einem Händler abmahnfähig? Für mich ist das keine aktive Werbung durch den Händler, Ich hab also starke Zweifel. Dazu: Aus der Bildersuche können nicht direkt Käufe ausgelöst werden, das spielt auch immer gern in sowas rein. Ich bin kein Anwalt und kein Richter, aber ich persönlich glaube das ist kein Problem.
By the way: Ich hab den Threadtitel gerade geändert, hier gehts klar um rechtliche Erwägungen rund um die Bildersuche, das sollte der hergeben finde ich.
Die Rechtsprechung wird davon ausgehen, dass der Shopbetreiber Massnahmen ergreifen muss, dass solche Anzeigen nicht zustande kommen. Im Zwiefelsfall müsste man Google aussperren oder auf dem Zivilklage weg Schadensersatz einfordern. Beides ist aus meiner Sicht unrealistisch, aber sehen das die Gerichte genauso? Soweit ich informiert bin, ist das egal, denn auf den Werbezettel oder in den Zeitungsanzeigen müssen die Händler auch den Grundpreis angeben. Das sagt eigentlich auch der §2 Satz 1 der PAngV (https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__2.html).
Stand doch in dem Beitrag. Grundpreis mit in die Überschrift einbauen und das wird dann auch bei Google so gezeigt. Details zu: (1,53 €/100g) Schokolade
Das würde ich nicht wollen, wenn ich nicht absolut unbedingt muss. Das ist nämlich hässlich und klaut Fokus auf Keywords.
Hallo zusammen! Wir (der Händlerbund ) haben Google dazu schon kontaktiert, um auf die Abmahngefahr für Händler hinzuweisen. Wir sind dran, dass Google hier für eine Änderung sorgt und geben Bescheid, sobald wir etwas erreichen konnten! Es ist auch für diese Woche noch ein Artikel in der Pipeline, woraus sich die Haftung genau ergibt.
Das ist wieder ein Problem, dass zu 99,9% nur Abmahner haben... Dem Kunden ist das zu 99,99% Völlig egal was der Grundpreis ist wenn sie nach Artikeln oder Bildern suchen.
Vorsicht Dennis, lokalisiere das genaue Problem: Grundpreisangaben und gleiches Recht für alle sind keine dummen Erfindungen, das streite ich ab. Die Angaben haben durchaus einen Informationswert. Es ist darum nicht schlecht, dass es Regeln gibt. Die exakte rechtliche Interpretation der Regeln im Detail wirft nur eben zu klärende Fragen auf. Meine erste Einschätzung hab ich weiter oben formuliert.
Ich sag ja auch nicht das die komplett überflüssig sind, aber in der Bildersuche wird keiner Preisvergleiche am Grundpreis machen.
Darüber wurde heute beim Händlerbund berichtet (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) So ein Onlineshop macht ja dann richtig Sinn ohne Suchmaschinen
Da steht aber auch das es anders sein könnte da man nicht aktiv die Infos an Google gibt wie bei ebay / Amazon sondern Google sich die Daten selbst sucht. Wenn man dafür haftbar ist, dann müsste ich jeden verklagen der nen Preis notiert und seinem Bekannten gibt ohne den Grundpreis dabei zu schreiben.
haben die Unterschieden zwischen Google Shopping und Google SEO?? ich sage nur Äpfel mit Birnen vergleichen....
Naja, es wurde aber auch darüber geschrieben, dass es Richter so sehen könnten, dass man sich einer Suchmaschine anschließen kann, aber nicht muss. Wenn man es tut dann trägt man auch das Risiko. Da es die Möglichkeit gibt diese auszuschließen. Das Beispiel mit dem Menschen, der sich Notizen macht, hinkt. Weil darauf hat man keinen Einfluss und genau darum geht es. Wenn man es bewusst in Kauf nimmt das der Grundpreis dort nicht angezeigt wird, dann muss man auch dafür haften oder eben eine unschöne Lösung (wie in der Überschrift mit reinschreiben) in Kauf nehmen. Nicht schön, aber irgendwie logisch.