"Allerdings ist es Händlern nach Art. 6 d) VO (EU) 2017/1369 untersagt, für Produkte, die nicht von delegierten Rechtsakten erfasst werden, Etiketten zu liefern oder auszustellen, die die in dieser Verordnung oder den einschlägigen Rechtsakten vorgesehenen Etiketten nachbilden. Ob die Weiterverwendung der Etiketten unter dieses Verbot fällt, ist jedoch unklar, denn die neue delegierte Verordnung hebt lediglich die Pflicht zur Kennzeichnung au . Das Etikett selbst, wie es für Leuchten in Anhang I Abschnitt 2 der delegierten VO (EU) Nr. 874/2012 vorgesehen ist, ist jedoch nach wie vor in Kraft." Ach, wie war das früher alles Scheiße. Da hast Du gesagt "Ich brauch ne Leuchtstofflampe 120 cm", hast die bekommen, bezahlt und bist gegangen.