Gastkundenbestellungen und Kundenbestellungen - Rechnung per E-Mail (Rechtlich) erhalten?

Thema wurde von Rainer Amend, 4. Oktober 2021 erstellt.

  1. Rainer Amend

    Rainer Amend Erfahrener Benutzer

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    Hallo Leute,

    wie bekommt man das hin, dass Gastkunden und Kunden ihre Rechnung per E-Mail (Rechtlich) erhalten können. Ich sehe da keinen Ansatzpunkt.


    "Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG muss der Nutzer dem elektronischen Rechnungsversand zustimmen, bevor das Unternehmen die Rechnung per E-Mail verschicken darf.

    Was ist bei elektronisch übermittelten Rechnungen zu beachten?
    Generell hast du zwei Möglichkeiten, um Rechnungen zu versenden: Auf Papier oder auf elektronischem Wege. Letzteres ist z.B. per Mail, Webdownload oder einem ähnlichen Verfahren möglich.

    Gut zu wissen: Die Anerkennung der Rechnung in umsatzsteuerlicher Hinsicht ist mittlerweile auch ohne elektronische Signatur unbedenklich.

    Es gibt aber noch einen kleinen Fallstrick! Prinzipiell muss der Empfänger zustimmen, wenn er Rechnungen elektronisch empfangen möchte. In der Praxis kannst du diese Zustimmung aber unterstellen, wenn dein Geschäftspartner z.B. über E-Mail mit dir kommuniziert. Im Zweifel kann es aber nicht schaden, die Zustimmung einzuholen.
    "


    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wenn der Kunde im Vorhinein bezahlt hat, halte ich diese Theorie eher für nachrangig (nicht matchentscheidend). Es ist im ureigenen Interesse des Kunden die RG zu erhalten. Den Weg gibt der Verkäufer vor, nicht der Käufer.
    Aber, aus bürokratischer Sicht ist alles strombetriebene eher 'Neuland' und schlimm. :)

    Danke für die Info.