Geoblocking

Thema wurde von Anonymous, 6. Februar 2018 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo Forum,

    ab heute? darf es ja kein Geoblocking mehr geben, d.h. ausländische Kunden dürfen nicht mehr abgewiesen werden.
    Nun gibt es ja im Netz widersprüchliche Aussagen, 10 Seiten, 10 Meinungen.

    Wir versenden keine Ware ins EU-Ausland, wegen der Müllproblematik und der Rückgaberichtlinien. Den Ärger den wir z.B. mit AT-Kunden hatten, liess das Fass zum Überlaufen bringen, und haben lieber "nicht EU" mit ins Boot genommen.

    Sehe ich das aber nun richtig, das wir nach wie vor keine Ware ins Ausland senden müssen, aber dem Kunden die Möglichkeit der Abholung bieten müssen?

    Das heißt für mich, ich aktiviere für alle EU-Länder die Vorkasse und die Abholung.

    Oder liege ich da falsch?

    Gruß
    Peru
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Die haben heute etwas beschlossen, das kommt aber erst voraussichtlich ende des Jahres.

    Ich versende bisher nur in DE, wegen den ganzen Verpackungs-Lizenzen und Bestimmungen.
    Mal sehen, wie man das dann regeln soll.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bin grad im Shop am üben. Abholung aktiviert, AT eingetragen, Testbestellung aus AT - Läuft.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Jetzt mal eine ganz doofe - aber vielleicht berechtigte Frage dazu:
    Was ist dann gültig? Die Richtlinien des Shopverkaufs? Mit Widerrufsrecht und allem drum und dran?
    Oder verfällt das dann, weil es im Laden geholt - und auch geprüft werden konnte?
    Meist zahlen die ja dann Bar. Dann lege ich gleich mal in den AGB fest das bei Widerruf auch nur eine Barauszahlung wieder möglich ist, dann überlegt der sich das nochmal mit der rennerei ;)

    LG: Tammy
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Na das kann ja was werden. Ist man dann auch verpflichtet englische Seiten anzubieten? Und mit dem Abholen bei reinen Onlineshops ist ja auch noch so eine Sache. Beim googlen hab ich auch bisher widersprüchliche Aussagen gefunden. Auch der Händlerbund hat dazu gar nichts weiter geschrieben. Dann werde ich mal den Händlerbund damit auf dem Sender gehen ;) irgendwo muss man ja seine Infos herbekommen.
     
  6. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Bei der IT-Recht steht das in den WRB:
    "Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben...."
    Ob das bei einer Barzahlung jetzt so positiv ist, oder zum Boomerang wird, weil der Kunde bei FB und Co seinen Unmut kund tut....

    Die werden das auch erst mal sortieren müssen.
    Das wurde gerade erst beschlossen.
    Ich überlege da allerdings auch, ob man das nicht schon vorher umsetzten sollte, wenn es sowieso kommt.
    Dann kann man sich etwas Zeit bei der Einrichtung lassen.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ausschlaggebend ist, WO der Vertrag geschlossen wurde. Die Abholung im Laden stellt nur den Versandweg dar.

    Überspitzt dargestellt.
    Kauft man sein Eifone direkt Store, hat man kein Rückgaberecht.
    Steht man im Store und kauft das Eifone online, kann man es im Laden abholen und hätte 14 Tage Widerrufsrecht.

    Natürlich haben die schlauen EU Herren propagiert, dass der Verbraucher die Waren woanders "preiswerter" bekommt - nur haben die mal wider besseren Wissens oder aufgrund geistiger Umnachtung vergessen zu sagen, dass die Preise meist und aufgrund unterschiedlicher MwSt.sätze differieren.

    So hat AT einen Satz von 20% ... da sind denklogisch Produkte aus Ländern mit 19% MwSt. günstiger. Für schwedische Kunden dürfte sich das allerdings lohnen. Dort gibt es 25% MwSt.

    Der Händler sollte hier dringend auf die Lieferschwellen achten. Den Finanzämtern ist egal, ob Händler "Peru" seine Waren mit 19% MwSt. nach NO geliefert hat. Ist die Lieferschwelle überschritten, greifen die 25% MwSt. ab ... Händler "Peru" schießt 6% seiner Marge in den Wind. Steuert man dem gegen, sind Waren für Schweden automatisch aufgrund der höheren Steuer teurer.

    Nicht zu vergessen sind auch die dann fällig werdenden Umsatzsteuererklärungen - in Landessprache. Einheitliche Steuerformulare sind wohl nicht vorhanden. Da kommen bisher nicht bekannte Kosten für Steuerberater und Übersetzungen.

    Es gab mal einen Artikel, dass nach Italien und Frankreich verkaufende Händler ihre Rechtsdokumente in Landessprache vorhalten müssen - sonst gibts Abmahnungen.

    Das denke ich mal nicht. Dem Nicht-Deutschen-Kunden muss nur die Gelegenheit gegeben werden, im deutschen Shop einkaufen zu können. Wenn der Nicht-Deutsche-Kunde kein Deutsch kann ist das zwar tragisch, aber dafür gibts Volkshochschulen.
     
  8. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Ich sehe das jedenfalls positiv, für uns passt das gut. Wir verkaufen zwar sowieso schon weltweit, aber es gibt Hersteller die uns verbieten in gewisse Länder zu liefern bzw. überhaupt zu verkaufen.
    Das können die uns jetzt nicht mehr verbieten, der Kunde kann also kaufen und zur Not eben bei uns abholen, passt :).

    Klar wird das evtl. aufwändiger falls Kunden aus nicht EU-Ländern in D abholen wegen der MwSt., aber wenn dadurch mehr Umsatz kommt, habe ich nichts dagegen :).
     
  9. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    @marmoles

    nicht EU-Länder kannst du weiterhin ausschließen. Nur EU Länder eben nicht. Wobei ich das ähnlich sehe wie du. Dann sollen die Kunden eben die Ware bei mir abholen es bringt Umsatz.

    Die eBooks verkaufe ich eh Weltweit und da muss ich unterschiedliche MwSt je Land abführen. Laut meinem Steuerberater ist das auch für physikalische Güter im Gespräch.

    Es bleibt also spannend.
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich glaube mit der MWSt. Und der Lieferschwelle ist kein Problem. Auch steuerlich kein Problem:

    Der Kunde kauft in Deutschland und holt ab. Er bezahlt deutsche Steuer. Wenn er dann die Ware exportiert ist das sein Problem und kann sich die Steuer als Geschäftskunde mit UID zurückholen, wenn wir dem zustimmen. Als Privatkunde hat er Pech.

    Somit ist der Verkauf bei und als normaler Thekenverkauf gebucht und bleibt auch so.
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also für mich bestand bisher ein Zusammenhang zwischen Onlineshop und Versandhandel und eher weniger zwischen Onlineshop und Ladengeschäft für EU-weite Abholungen.
    Was ist, wenn der italienische Kunde seinen Einkauf nicht abholen, sondern geschickt haben möchte?
     
  12. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    Dann muss er sich um den Versand kümmern. Die MwSt bleibt die Deutsche es sei denn du kommst über die Lieferschwelle.
     
  13. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    genau so ist es. Liefern ist nicht Pflicht!
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Betrifft nicht Abholungen:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) schreibt:

    2. Betroffene Personen: Die Lieferschwelle betrifft nur Lieferanten, die (a) Umsätze mit Kunden aus anderen EU-Staaten tätigen, wenn (b) diese Kunden Privatpersonen sind, d.h. nicht der Erwerbsteuer unterliegen, und (c) der Lieferant die betreffenden Liefergegenstände selbst in das betreffende Land befördert oder versendet hat (also keine (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) vorliegt).

    Es gilt das Ursprungslandprinzip. (steht da...)
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also ich verkaufe weiterhin nur in DE und AT.
    Für den Rest setze ich eine Mindestbestellwert der weit - aber nicht übertrieben über dem ist, was ein Kunde normal bestellt.
    Porto mache ich dann 150% Aufschlag ins Ausland. Die überlegen sich gut ob sie für einen 20 Euro Artikel 50 Euro Porto zahlen.
    Das mit der Steuer ist doch ein absolutes Chaos.
    Ich hätte jetzt keinen blassen Schimmer wie ich die Rechnung schreibe und das auch noch verbuchen. Hab schon ständig Ärger mit dem FA weil ich einkäufe in AT nicht korrekt verbuchen kann. Seit diesem Jahr kauf ich nicht mehr im Ausland deswegen.

    LG
    Tammy
     
  16. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    @Peru

    wieder was gelernt
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #17 Anonymous, 7. Februar 2018
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2018
    das wäre auch der Untergang: Du würdest dann quasi gesetzlich gezwungen ins Ausland zu verkaufen und dann noch dir einen Steuerberater dort zu suchen. Von der Müllproblematik ganz abzusehen. Bei der Abholung müssen die dann Ihren Müll selber entsorgen...
     
  18. Anonymous

    Anonymous Beta-Held

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    Das stimmt schon. Gut mit meinen Produkten dauert es bis ich die Lieferschwelle überschreiten würde
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Wie bereits geschrieben: Für mich bestand der Sinn eines Onlineshops bisher darin, kein Ladengeschäft wegen der Möglichkeit der Abholung betreiben zu müssen, sondern die Produkte mit einem Versandunternehmen zum Kunden zu schicken.

    Das nun der Sinn im Anbieten eine Abholung bestehen soll, um das Gedöns und die Folgen der Lieferschwellen zu vermeiden ... nun ja. Niemand - der eine Hirnwindung mehr als ein Huhn hat - wird sich von Innsbruck nach Rostock bewegen, um seinen Artikel im Ladengeschäft abzuholen. Da frohlocken einige schon ob der neuen größeren Umsätze .. die wohl ausbleiben werden, weil niemand eine 1900km Reise macht, um seinen Artikel abzuholen.
     
  20. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Es geht bei der Abholung eher darum das Gesetz einzuhalten, ohne ins Ausland versenden zu müssen.
    Auf den Umsatz hat man vorher verzichtet, und kann das auch weiterhin.
    Wenn man ab Winter 2018 ins Ausland verkaufen muss, obwohl man das nicht möchte, ist die Selbstabholer neben den Schließen des Onlineshops, die einzige Möglichkeit.
    Wenn man für jedes EU-Land eine eigene Entsorgungslizenz braucht, weil man vielleicht 1 Paket in das Land senden könnte,
    können kleine Shops das kaum bewältigen.