Klarna mit USt. - wie buche ich das?

Thema wurde von stegplatten-wellplatten.com, 5. Januar 2021 erstellt.

  1. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    #1 stegplatten-wellplatten.com, 5. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2021
    Hallo,

    ich versuche gerade meinen Quartalsabschluß hinzubekommen und habe erstmals Klarna-Auszahlungen dabei.
    Im Moment habe ich ein Brett vorm Kopf, wie ich das buchen soll (ich nutze Lexware buchhalter).

    Mein erster Gedanke war, Klarna als Bank anzulegen, damit ich die AR (also den OP Debitor) in voller Höhe ausbuchen kann, quasi genau wie bei PayPal oder Bankkonto-Zahlungen und später dann eine Umbuchung von Klarna auf das Bankkonto.

    Jetzt hänge ich aber bei dem Problem, wie ich die Klarna-Auszahlung mit den Gebühren verbuche und ich überlege, ob das mit dem Klarna als Bankkonto eine gute Idee ist...
    Folgendes ist mir noch aufgefallen: wenn ich hier (oder auch in anderen Foren) lese, steht dort immer, dass die Gebühren USt.-frei sind. Bei mir wurde aber USt. auf die Gebühren berechnet, diese sind auch ausgewiesen.

    Kann mir jemand sagen, wie ich das richtig buchen muss, damit die USt. auch bei der Voranmeldung berücksichtigt wird und ich nicht doppelte Erlöse habe, da ich 2 Bankkonten anspreche?

    Der 1. Schritt ist klar, das ist die Ausgangsrechnung an den Kunden: Debitor an 4400 Erlöse

    Und bevor die Idee kommt, meinen Steuerberater zu fragen: der ist leider in Urlaub und ich muß die USt.-Voranmeldung bis zum 10.01. fertig haben.

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    VG
    Katja
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das hat sin in 2020 geändert. Da gab es auch eine Mail von Klarna zu. Seit dem sind die Gebühren nicht mehr Steuerfrei.
     
  3. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Aha, bin ja erst seit kurzem bei Klarna, dann ist das schonmal richtig :)

    Wie ich das buchen muss, weißt Du aber auch nicht?
     
  4. CITYJEWELS

    CITYJEWELS Erfahrener Benutzer

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    Klarna schein im Jahr 2020 eine Niederlassung in Deutschland gegründet zu haben.
    Ab 03.06.2020 Wird Mehrwertsteuer auf die Gebühren ausgewiesen, die in der Rechnung allerdings als
    VAT bezeichnet wird. Da eine deutsche Steuernummer angegeben ist, gehe ich davon aus,
    ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

    Buchen: als Gebühren mit 19% bzw 16% Vorsteuer
     
  5. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Weiß jemand, welche Buchungssätze ich buchen soll?
     
  6. stegplatten-wellplatten.com

    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer

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    Ok, habe ich selber gelöst ... :)

    Falls es noch jemand wissen möchte:
    Ich habe ein Interimskonto (Geldtransit) mit dem Namen "Klarna" angelegt.
    Dann habe ich ein neues Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" angelegt mit Namen "Klarna Gebühren" und der hinterlegten z. Zt. gültigen MwSt.-Satz

    Den OP vom Debitor buche ich mit dem Datum der Klarna Settlements komplett aus (1465 Klarna (Geldtransit) an 10000 Deb.)
    Und dann buche ich noch die Gebühren: 6858 Klarna-Gebühren (brutto) an 1465 Klarna
    Bei Auszahlung auf das Bankkonto dann mit dem Zahlungseingangsdatum: 1800 Bank an 1465 Klarna.

    Somit ist dann das Klarna-Konto (Geldtransit) wieder auf Null und alles ist gut :D
    Die Vorsteuer von den Klarna Gebühren wird dann automatisch in der USt.-Voranmeldung berücksichtigt.
     
  7. CITYJEWELS

    CITYJEWELS Erfahrener Benutzer

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    Hört sich gut an :)