MwSt wird nicht berechnet für Privatkunde im EU Ausland?? Was Tun?

Thema wurde von Deborah Brehm 223, 9. Januar 2012 erstellt.

  1. Deborah Brehm 223

    Deborah Brehm 223 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    6. Mai 2011
    Beiträge:
    1
    Danke erhalten:
    0
    Hallo,

    ich habe vor kurzem auf MwSt umgestellt und nun erweisen sich schon die ersten Probleme!
    Für Kunden (egal ob Privat oder Geschäftl.) ist das Bestellen kein Problem, doch soeben hat eine Privatkundin aus den USA bestellt und ihr wurde keine MwSt berechnet...das stimmt doch nicht oder?
    Die MwSt wird doch nur bei Unternehmen aus dem EU Ausland weggelassen.

    Kann mir irgendwer helfen??
     
  2. balou...sagt "Auf Wiedersehn"

    balou...sagt "Auf Wiedersehn" Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    7. Juni 2011
    Beiträge:
    1.766
    Danke erhalten:
    374
    Danke vergeben:
    134
    alle nicht eu länder (europ.union) werden steuerfrei gebucht...egal ob gewerbe oder privat !!!
    es gibt aber einen guru der nennt sich steuerberater meines vertrauens.
     
  3. www.ferroberlin.de

    Registriert seit:
    29. August 2011
    Beiträge:
    15
    Danke erhalten:
    0
    Umsatzsteuerfrei werden alle Kunden ausserhalb der EU (Inkl. Schweiz und einige Deutsche Inseln [Helgoland]) beliefert.
    Dafür ist hier eine Zollerklärung erforderlich und muss zusammen mit dem Versandnachweis !!! 10 Jahre !!! aufbewahrt werden.
    Das wird gern vom Finanzamt überprüft.

    Zudem können gewerbliche Kunden im EU-Ausland (nachdem sie Ihre USt.ID / VAT-ID mitgeteilt haben [diese sollte man im Verdachtsfall oder am besten automatisch überprüfen]) umsatzsteuerfrei beliefert werden.

    (Dies ist aus eigener Erfahrung und stellt keine Rechtsberatung dar.)
     
  4. Petra

    Petra G-WARD 2013/14/15

    Registriert seit:
    27. August 2011
    Beiträge:
    6.998
    Danke erhalten:
    1.225
    Danke vergeben:
    227
    Man muss alles- jede einzelne Rechnung - 10 Jahren aufbewahren. Da kommt es auf die paar Zollerklärungen auch nicht mehr an :D Und wenn man gewerbliche Kunden UST-frei beliefern möchte, muss man bei der Rechnungslegung einiges beachten. Nur mal so in Blaue geschrieben...
     
  5. www.ferroberlin.de

    Registriert seit:
    29. August 2011
    Beiträge:
    15
    Danke erhalten:
    0
    Dass die Rechnungen so lange aufbewahrt werden müssen, sollte jedem klar sein. Ich wollte hier nur dran erinnern, dass dies in diesem Fall auch für den Versandnachweis der dauerhaften Ausfuhr gilt. Ich pack die immer gleich in die Rechnungs-Ausgangsordner mit rein.