Normenkonformität (GDPdu etc.) irgendwo bestätigt?

Thema wurde von iKauf, 2. Oktober 2012 erstellt.

  1. iKauf

    iKauf Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    hier ein sehr spezielles, aber wichtiges Thema, das evtl. bei vielen zu wenig Beachtung findet (zumindest vor der Betriebsprüfung):

    Wie sieht es aus mit der Normenkonformität der verschiedenen ERP-Applikationen, besonders auch denen, die eine Kassensoftware enthalten?

    Zur fiskalischen Prüfung entscheidend sind ja zunächst die GDPdu [Grundsätze zu Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen], dann die GoBS [Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme] deren Nachfolge wohl die GoBIT [Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz] sind (wohl noch nicht in Kraft).

    Frage: Hat hier irgendjemand schonmal von irgendeinem Softwarevertreiber eine schriftliche Garantie dafür bekommen, daß diese Software zum jeweiligen Zeitpunkt den geltenden Normen entspricht?

    Leider habe ich inzwischen dieses Spielchen kennengelernt: "Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater, der ist dafür zuständig". Wie aber kann dann jemand eine solche Applikation (ERP, Finanzsoftware, elektronische Kasse,...) überhaupt in Verkehr bringen?

    Das wäre, als würde ein Autohändler sagen:"Ich verkaufe Ihnen gern dieses Serienmodell, welches wir sehr häufig verkaufen, kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, ob es überhaupt im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. Fragen Sie dazu bitte Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt oder den TÜV und lasssen dann den Wagen ggf. von uns umbauen!"

    Da sind wir dann noch lange vor den künftigen Änderungen: z.B. Fiskalspeicher....