Pauschale Versandkosten mit unterschiedlichen Steuersätzen, wie geht das?

Thema wurde von Stoppel, 26. November 2014 erstellt.

  1. johannes_a

    johannes_a Erfahrener Benutzer

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    #21 johannes_a, 27. November 2014
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2014
    Steffen, du musst dem B2C-Kunden die Brutto-Versandkosten angeben ("XX € inkl. MWSt"), die sollten in der Tat immer gleich bleiben, egal wie hoch der MWSt-Satz ist, sonst wird's verwirrend.
    Für die Netto-Versandkosten machst du eine Mischkalkulation, so dass du im Durchschnitt den gewünschten Netto-Betrag herausbekommst, das ist dann insgesamt für den Kunden günstiger, bei gleichen Einnahmen für den Händler (nur das Finanzamt bekommt weniger). Siehe mein Beispiel (a) oben.
     
  2. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Genau das meinte ich die ganze Zeit! Wenn es aber möglich ist die Versankorsten nach 7% und 19% einzustufen, wird es verwirrend! Und wieso will man das dann haben???
     
  3. johannes_a

    johannes_a Erfahrener Benutzer

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    Ok, ich verstehe jetzt ein wenig besser, wo dein Problem ist:

    Das müsste wahlweise tatsächlich auf zwei verschiedene Arten funktionieren:
    • B2B: Shop rechnet VK netto (immer gleich) und berechnet Steuer Nettobetrag*0,19 bzw. Nettobetrag*0,07 (B2B interessiert die Höhe der USt ohnehin nicht)
    • B2C: Shop rechnet VK brutto (immer gleich) und berechnet Steuer Bruttobetrag/1,19 bzw. Bruttobetrag/1,07 (weil B2C interessiert nur der Bruttobetrag)
     
  4. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    So sieht es aus! Und dann noch das im Januar kommende Steuergedöns dazu.... Dann hast du schnell noch den Unterschied zwischen den Kundengruppen(Händler, Privat) und demzufolge wäre es ja möglich einen Shop zu haben welcher 7% und 19% Artikel hat und Digitale-Güter welche nach Landes-Steuern zu behandeln sind......

    Gambio muss solche Konstellationen für die Entwicklung ja einkalkulieren, auch wenn es in eurem Fall doch nicht ganz so dramatisch ist.
     
  5. Stoppel

    Stoppel Erfahrener Benutzer

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    Ganz einfach: Weil das Steuerrecht es so vorgibt!

    Ob das sinnvoll ist oder nicht (ich finde das auch blöd), sollte an dieser Stelle überhaupt nicht diskutiert werden. Die Widerrufsklausel finde ich auch blöd, trotzdem muss ich sie umsetzen im B2C-Bereich. Gleiches sollte auch für die steuerlichen Vorgaben gelten.

    Der Unterschied ist nur, dass sich bei der Steuer niemand in den Behörden aufregt, wenn man zuviel kassiert (die freuen sich eher darüber). Wettbewerber werden Dich dafür auch nicht abmahnen, weil Du keinen Vorteil hast. Vielleicht ist das ein Grund, weshalb man bei Gambio zwar schon über das Thema nachgedacht hat, es aber bislang nicht angegangen ist.

    Trotzdem und dabei bleibe ich: Ein Shopsystem muss in der Lage sein, die gesetzlichen Anforderungen (rechtlich und steuerlich) korrekt abzubilden, ohne Umwege wie Umbenennung der Versandkosten in Verpackungskosten oder anderen Tricks.

    Ich kann darüber auch gar nicht weiter diskutieren, weil ich selbst eine klare Vorgabe der Buchhaltung bekommen habe. Mein Auftrag lautet nur noch, das umzusetzen, egal wie. Notfalls mit einem anderen Shopsystem, wenn das mit Gambio nicht darstellbar ist.
     
  6. johannes_a

    johannes_a Erfahrener Benutzer

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    Steffen, dass das einen Aufwand bedeutet, streite ich ja auch gar nicht ab.

    Ich rechne euch nur vor, dass es auch kalkulatorisch nicht für jeden eine brauchbare Lösung ist, einfach zu sagen: "Egal, dann nimm halt immer 19%." Dieses Argument kommt nämlich bei diesem Thema immer, auch von Gambio.
     
  7. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Schon klar! Aber hörn wir auf zu laber und machen mal was!

    Ich hab das jetzt soweit umgebaut das es funktioniert!

    hab ich nur 7% Artikel im Korb werden auch nur 7% beim Versand berechnet. hab ich aber gemischt 7% / 19% oder nur 19% drin, wird 19% berechnet.

    Wäre das so in Ordnung oder muss ich die jeweiligen Preise vergleichen, wo mehr im WK ist... 7% oder 19% ??? Und wenn das so ist, muss es vom Brutto oder Nette berechnet werden????
     
  8. johannes_a

    johannes_a Erfahrener Benutzer

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    Respekt! :cool:

    Ich bin jetzt natürlich kein Steuerberater, aber meines Wissens nach zählt der Steuersatz, wovon netto am meisten im Warenkorb liegt.
    Weil unsere Steuergesetzgebung ja so schön einfach geregelt ist:mad: muss man da aber wohl einen Steuerberater fragen, ob das in jedem Fall zutriftt - das hängt davon ab, wie genau sich die "Hauptleistung" definiert.
     
  9. Stoppel

    Stoppel Erfahrener Benutzer

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    Rock'n Roll !!!!!!!!!!!!!!

    Steffen, das wird ein Donate von mir geben!

    Das ist so vollkommen in Ordnung, bei gemischten Artikeln kann immer der höhere genommen werden. Entspricht zwar nicht zu 100% der Vorgabe, ist aber so unbedenklich. Es geht nur darum, wenn ein Kunde ausschließlich mit 7% bestellt, dass dann nicht plötzlich 19% bei den Versandkosten auftauchen.

    Du hast mir gerade den Tag gerettet, nochmals 1000 Dank !!!!!!!!!
     
  10. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    ok.... dann pack ich das mal zusammen!
     
  11. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Sooo, die ersten Installationen sind fehlerfrei durchgelaufen und die Test laufen perfekt!
    Ich habs nun so umgesetzt das er die Werte der jeweiligen MwSt addiert und daran die % der Versandkosten fest macht.

    Wenn alles so weiter läuft, kann das morgen releast werden....

    versandkosten.jpg
     
  12. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Respekt!
     
  13. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Man darf das so machen. Allerdings gehen dann die 12% Differenz zu Lasten des Shopbetreibers die er sich sonst in die eigene Tasche stecken könnte...
     
  14. Stoppel

    Stoppel Erfahrener Benutzer

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    Ich muss das an dieser Stelle nochmals hervorheben:

    Auch wenn wir hier manchmal "energisch" diskutieren mit vollkommen kontroversen Meinungen, ist das ein super Forum und Leute wie Steffen sind der Grund, weshalb ich an diesem System so gerne festhalte. Man versucht hier wirklich, sich gegenseitig zu helfen.

    Übrigens bewundernswert, dass Steffen dieses (laut Gambio extrem komplexe) Thema so schnell umsetzen konnte. Hierfür nochmals meinen Respekt!
     
  15. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Moment!!! Und auch jetzt muss ich mal auf die Bremse treten!


    Wenn ich so was mache, stell ich eine Lösung breit OHNE Haftung und OHNE Garantie! Ich achte nicht auf laufende Entwicklungen und muss auch davon nichts supporten. Ich bau es für die aktuelle Version und nicht für 15 oder mehr Versionen.


    Das ist von Gambio so nie umsetzbar!!!
    Verwechselt bitte freiwillige Hilfe nicht mit Entwicklung.
     
  16. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    #36 Steffen (indiv-style.de), 28. November 2014
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2014
    Soooooooo, nachdem ich nun mit Erschrecken festgestellt habe das meine Änderungen nur auf der checkout_confirmation.php greift, bin ich nun auch im Warenkorb und der checkout_shipping durch.

    Hier mal eine Bitte an GM!!!! DRINGEND in die Planung des Checkouts mit einbringen, das man nicht für jede Seite alles neu setzt! Ein Checkout-Object vom WK bis zum Schluss!! BITTE!!! ;) ;) ;)

    Also nun zum Dingens.....
    Installation:

    1. den Zip entpacken und den Ordner user_classes ins Root des Shops kopieren.
    2. den SQL-Befehl in der Insatll.txt ausführen.
    3. Admin-> Module-> Zusammenfassung das Modul "Versandkosten (ot_shipping)" deinstallieren und wieder installieren!
    4. In dem Modul auf bearbeiten und MwSt. Automatik Berechnung von false auf true stellen.
    3. Cache leeren

    FERTIG!

    Die Berechnung ob 7% oder 19% erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip! Allerdings bei Bruttopreisen incl. MwSt!!!

    Vorher immer Datensicherung!!! Keine Garantie oder Haftung!!!!!!

    NUR FÜR GX2 ab V2.1.0.0!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
     

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  17. HaraldT

    HaraldT Erfahrener Benutzer

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    Hallo Steffen,

    darf ich dazu mal noch eine Frage vor der Installation los werden?
    Ich verstehe das jetzt so, das bei einer Bestellung das System festlegt, ob die Versandkosten mit 7% oder 19% versteuert werden, diese insgesamt aber Brutto immer gleich sind? Es wird also nicht so wie Du gestern geschrieben hattest je nach Warenkorbmenge gesplittet?

    Ich sage schon mal vielen Dank.
     
  18. Steffen (indiv-style.de)

    Steffen (indiv-style.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Doch es wird nach Warenkorb gesplittet.


    Beispiel. Versandkosten 5€ netto. Wenn mehr 7% Artikel im wk sind werden die Versandkosten mit 7% versteuert also 5,35€
    Wenn die 19% überwiegen betragen die Versandkosten 5,95€
     
  19. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    #39 Christian Mueller, 28. November 2014
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2014
    Es darf nicht aufgeteilt werden!

    Grundsatz: "Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung"

    <s>Richtlinie 29, Abschnitt 5 der Umsatzsteuerrichtlinien</s>
    Sorry, die Umsatzsteuerrichtlinien sind ersetzt worden durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass
    Abschnitt 3.10. UStAE Absatz 5

    Wenn die Hauptleistung mit 19% MwSt versteuert werden muss, dann werden auch 19% auf die Versandkosten angewendet. Wenn die Hauptleistung mit 7% versteuert wird, dann eben 7%.
    Eine Verteilung würde einen anderen Steuersatz ergeben, den es nicht gibt.

    Die einzige Frage die hier zu klären wäre ist, ob die Mehrwertsteuern als Aufschlag auf den Nettopreis oder als Abschlag auf den Bruttopreis berechnet werden müssen wie z.B. im Restaurant, wenn die Frage kommt, "Hier essen oder mitnehmen?"

    Btw: Restaurants die auch Speisen zum Mitnehmen anbieten haben ganau dieses Problem. Da bleibt der Bruttopreis immer gleich, egal ob der Kunde im Restaurant isst oder die Speisen mitnimmt. Nimmt der Kunde die Speisen mit, ist es der Verkauf von steuerbegünstigten Nahrungsmitteln zu 7%, isst der Kunde im Restaurant ist es eine Bewirtung, somit eine Dienstleistung, die die Hauptleistung darstellt, darauf entfallen 19% MwSt und das Essen ist eine Nebenleistung welches genauso versteuert werden muss wie die Hauptleistung.

    Wenn der Kunde sagt er will die Cheeseburger mitnehmen und isst sie dann doch im Restaurant ist das Steuerhinterziehung... :)
     
  20. HaraldT

    HaraldT Erfahrener Benutzer

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    Danke für die schnelle Antwort, das heißt also, das die Versandkosten nicht starr sind und je nach Warenkorbanteil zwischen Nettopreis +7% und Nettopreis +19% variieren können?