Preis auf Anfrage mit Dateiupload

Thema wurde von Christoph (Ponykiste.de), 29. April 2020 erstellt.

  1. Christoph (Ponykiste.de)

    Christoph (Ponykiste.de) Erfahrener Benutzer

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    Hallo zusammen,

    da ich nun schon öfters gelesen habe, dass das Thema Preis auf Anfrage stark Abmahngefährdet ist wollte ich euch fragen wie ihr das gelöst habt bei Artikeln die ihr erstmal kalkulieren müsst.

    Beispiel: Ein Kunde lädt bei uns eine Datei hoch und wir digitalisieren die für einen Plotter und schneiden die entsprechende Folie zu.

    Hier müssen wir also auf Basis der Datei, der Folie und der Stückzahl ein Angebot machen.

    Wie löst ihr solche Themen?

    Ich habe das ganze mal mit einen Preis auf Anfrage Produkt angelegt und ein GX-Customized (Dateiupload) kombiniert.

    Jetzt bekomme ich keine Email das ein Kunde den Artikel angefragt hat und den Hinweis auf den Dateiupload.

    Mache ich etwas falsch?
     
  2. FRAGO

    FRAGO Erfahrener Benutzer

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    da hat mal einer einen Flächenrechner gebaut evtl. wäre das eine alternative.... ich glaube der treibt sich auch hier im Forum rum...
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Bei uns im Shop habe ich einen Artikel für Anfrage zum Anfertigen von Dichtungen angelegt:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
    Für den GX-Customizer (mit Dateiupload) muss der Kunde erst ein Kunden-Konto anlegen, um den Datei-Upload für eine Preisanfrage durchzuführen zu können. Da für eine unverbindliche Anfrage keiner gern gleich seine ganzen Daten hinterlegt, habe ich mit einem extra Kontaktformular von (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
    im Artikel eingebaut.
    So kann der Interessent (erst mal ohne Kundenkonto) eine Anfrage stellen und ein Bild/Zeichnung/Materialwunsch mitschicken.
    Wir kalkulieren dann die Dichtungen und hinterlegen im Shop ein Angebot, nicht mit Namen sondern nur nur eine Nummer, die bei der Anfrage per e-mail automatisch erzeugt wird. siehe:
    Bild01.jpg

    Dem Kunden schicken wir eine e-mail mit dem Link zum Angebot und er/sie kann es, wenn es zusagt, in den Warenkorb legen und bestellen.
    In den Rechtstexten ist hinterlegt:
    ...Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können...

    Funktioniert bestens.