Hallo zusammen! Ist mir gerade bei der Prüfung einer anderen Sache aufgefallen: Mein Shop bezieht die Rechtstexte von der IT-Recht-Kanzlei. In den AGBs https://www.realrecyclers.com/de/info/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html ist der Link für die Streitbeilegung nicht klickbar angelegt. Ist das ein Problem? Ich kann das ja nicht ändern, kommt ja von IT-Recht.
Danke Barbara, im Impressum hab ich es auch entsprechend angelegt. Ich war nur verwirrt und dacht, wenn der Link schon da steht muss er auch klickbar sein.
Ich habe meine Texte gerade neu übertragen und geprüft. Beim Impressum steht es ganz klar dabei, bei den AGB habe ich dazu keinen Hinweis gesehen
Soweit ich weiß ist das nicht geregelt. Es heißt nur vom Gesetzgeber, dass der Link gut auffindbar auf der Seite anklickbar vorhanden sein muss, soweit ich weiß. Dass man das ins Impressum packt, ist gängige Praxis, aber nicht so vorgeschrieben, glaube ich. Ich hatte mich daher bei der ITRK auch schon gewundert, dass sie den Link a) 2x aufführen, in AGB und Impressum, und dass wenn es doch Urteile gibt dass der Link anklickbar sein muss um per Definition ein Link zu sein, dass er dann nur im Impressum aber nicht in den AGB anklickbar ist.
Letztlich denke ich: Da der Text ja von IT-Recht gezogen wird, kann ich ja evtl. mal aufkommende Abmahnschreiben an die weiterleiten