Technische Umsetzung nach Prüfung Händlerbund

Thema wurde von Anonymous, 9. August 2018 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #1 Anonymous, 9. August 2018
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2018
    Hallo,
    ich stecke gerade in einer Tiefenprüfung durch den Händlerbund.
    Dabei hat der HB 2 Dinge moniert zu welchen ich Hilfe bei der Umsetzung benötige.
    1. Anzeige der Versandkosten im Warenkorb
    Im Warenkorb werden derzeit nicht die für die eingelegten Produkte tatsächlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen. Es findet sich lediglich ein Link zu der Seite mit den Versandkostenregelungen und/ oder kein Hinweis zu den Versandkosten.

    Dies ist nach herrschender BGH-Rechtsprechung unzureichend.

    Vielmehr müssen die konkret entstehenden Versandkosten bereits im Warenkorb ausgewiesen werden.

    Soweit Sie die Lieferung in verschiedene Länder anbieten und in Abhängigkeit des jeweiligen Lieferlandes unterschiedliche Versandkosten anfallen, ist entweder:

    • bereits im Warenkorb eine Länderauswahlmöglichkeit mit Anpassung der konkreten Versandkosten vorzusehen
    • oder es sind die Standard- Versandkosten für Deutschland auszuweisen mit dem Hinweis, dass sich bei Auswahl eines anderen Lieferlandes im Bestellablauf die Versandkosten entsprechend anpassen.
    Bitte passen Sie Ihren Warenkorb entsprechend an. Das Fehlen der Versandkostenangabe im Warenkorb ist abmahnfähig.

    2. wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen

    Auf der Bestellübersicht müssen die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen nochmals aufgeführt werden. Diese Eigenschaften sollten nach unserer Empfehlung als Volltext einsehbar sein.

    Für die Darstellung soll es nach der einschlägigen Gesetzesbegründung nicht ausreichend sein:


    1. von der in die Bestellübersicht eingezogenen Artikelüberschrift auf die
    Detailbeschreibung zu verlinken, sofern in der eingezogenen
    Artikelüberschrift nicht bereits alle wesentlichen Eigenschaften enthalten
    sind

    2. unterhalb der Artikelbezeichnung einen Detail- Link zur Produktbeschreibung im Shop einzubinden.

    merkmale.jpg versandkosten.jpg

    Schon mal danke
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Also, bei mir werden die angezeigt. Standardmässig.

    2018-08-09_084241.jpg

    Oder meinen die was anderes?
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hallo Horst,
    das reicht so nicht aus (nach Meinung HB)
    da soll ein Text dazu das es der Standartversand nach DE ist und nach der Auswahl des Lieferlandes die Versandkosten aktualisiert werden.
     
  4. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Dann sollten ja alle Gambio-Shops die Tiefenprüfung beim HB nicht bestehen :), und das glaube ich ja mal nicht!

    Es muss ja auch unterschieden werden ob es sich um einen eingeloggten Kunden handelt oder nicht. Wenn nicht, kann der WK gar nicht wissen wohin denn versendet werden soll.............
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @marmoles
    das was ich da geschrieben habe sind die Originaltexte aus dem Prüfbericht.
    Es soll deshalb ein Text unter die Versandkosten am Artikel das es der Standartversand nach DE ist und nach der Auswahl des Lieferlandes die Versandkosten aktualisiert werden.
    Und wenn ich das richtig verstehe sind beide Punkte auch abmahnfähig.
     
  6. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Das ist dem Gesetzgeber egal. Die ganze Regelung ist Teil der VRRL aus 2014.

    Ich bin mir recht sicher, dass es da kein Problem gibt. Ich hab den Händlerbund in deinem Sinn gebeten das nochmal zu prüfen.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Wilken (Gambio)
    danke das du dich mit dem Händlerbund in Verbindung gesetzt hast.
    Mal sehen ob dawas kommt.
    Was sagst du zum 2. Punkt das die Wesentlichen Merkmale des Artikels direkt, also nicht verlinkt, in der Bestellzusammenfassung zu sehen seien müssen.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Mein Shop ist auch vom HB tiefengeprüft. Und bei mir steht es auch so im Warenkorb. Aber ich verkaufe auch nur in DE vielleicht ist das ein Unterschied?
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Momo
    wenn du nur in DE verkaufst ist das IO
     
  10. Alexander Hess

    Alexander Hess Erfahrener Benutzer

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    Aus Käufersicht sollte der kleine Stift neben den Versandkosten erklärt werden. Früher gab es eine intuitive Länderauswahl und da war DE voreingestellt. Jetzt ist es dieser kleine Stift!
     
  11. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Kein Kunde der Welt klickt dadrauf, das ist erstmal der wesentliche Punkt. Das ist an vielen Shops getracked. Wir haben das Ding darum mit voller Absicht nach Überlegung von der exponierten Lage von früher in eine stille Ecke gestellt. Informationen die man weglassen kann, sollte man weglassen, die Gesetze achtend natürlich.

    Meine Aufassung ist: In der Bestellübersicht müssen die sein, da gibt der Shop wenn welche da sind die aber auch aus. Der Händlerbund moniert aber den Warenkorb, das ist was anderes. Ich glaube das ist auch kein Problem, und habe auch das schon in den Kanal geworfen. Ich rechne damit, dass sich das auch entschärft.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Auf dem ersten Bild oben ist die Bestellbestätigung zu sehen und nicht der Warenkorb.
    Dort hat auch der Händlerbund Bemerkungen gemacht
     
  13. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Oh, dann mein Fehler. Da gibt der Shop doch aber alles aus, was in den Artikeln bei wesentlichen Merkmalen hinterlegt ist. Dann musst du das füllen.
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    jetzt muss ich aber Fragen wo die hinterlegt werden? Habe eben Artikel angesehen und keine passenden Felder gefunden.
     
  15. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Artikelbearbeitung, unter der Beschreibung rechts.
     
  16. MosTec

    MosTec Erfahrener Benutzer

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    Frage am Rande:

    Was bitte wird als Wesentliche Merkmale vom Gesetzgeber her betittelt bzw. ist vorgeschrieben welche das sein müssen?
     
  17. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    verdammter Mist ich lege Artikel nur mit JTL WaWi an da ist soetwas nicht vorgedehen.
    Kann ich über einen SQL Befehel das Feld mit der Artikelbeschreibung ausfüllen? Bei ca. 4000 Artkeln währe das sonst tötlich?
     
  19. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Die ganze Artikelbeschreibung? Das wird sehr leicht viel zu viel sein. Das klingt nicht nach einem Plan.
     
  20. MosTec

    MosTec Erfahrener Benutzer

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    Danke, lese ich mal durch.

    Anmerkung:
    Wenn ich aber schon im Vorwort lese:
    Der Begriff der „wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“ ist unbestimmt und muss von der Rechtsprechung künftig weiter ausgefüllt und konkretisiert werden.

    und dann weiter unten:
    Grundsätzlich sollten folgende Merkmale aufgeführt werden:
    Bezeichnung des Produkts;
    Hersteller des Produkts;
    Abbildung des Produkts;
    Typ/ Ausführung des Produkts;
    Maße/ Mengenangabe des Produkts;
    Ggf. Farbe des Produkts; Charakteristische
    Qualitätsmerkmale des Produkts;
    Zustand des Produkts (z.B. „neu“, „Gebraucht“, „B -Ware“, „Auslaufmodell“, ggf. Beschreibung vorhandener Mängel);
    bei Gebrauchtware der von der Neuware abweichende Erhaltungszustand2 wichtige technische Daten (z.B. die Pflichtangaben zur Energiekennzeichnung bei „weißer Ware“) ;
    gesetzliche vorgeschriebene Kennzeichnungen (z.B. Textilkennzeichnung)


    Dann stellt sich mir die Frage ob das überhaupt notwendig ist.
    Denn ein klar dev. Artikelname oder auch die Kurzbeschribung enthält bereits alle Angaben die hier aufgelistet werden.

    Meiner Meinung nach.
    Aber das ist eben wieder Deutschland und seine tollen Gesetze oder inzwischen auch EU, die man am besten alle auswendig kennen sollte...