trotz USt-ID bleibt Summe brutto

Thema wurde von Anonymous, 26. September 2018 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Moin. Hatte gerade den Anruf eines gewerbl. Kunden aus Estland, welcher im Shop einkaufen wollte. Er hat seine Umsatzsteuer-ID eingetragen und trotzdem war am Ende immer noch die Kaufsumme brutto, also hat er abgebrochen.

    kann da bei mir eine Einstellung fehlen? Oder ein Bug?

    Ich habe das versucht und mich als der Kunde eingeloggt; da steht USt-ID geprüft und ok und bis zum Button KAUFEN bleibt die Summe brutto..........
     
  2. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    anscheinend muss man da etwas einstellen, damit Kunden mit USt-ID in eine andere Kundengruppe (excl. MwSt) geschoben werden?!
    Wie geht das? Sehe da keine Möglichkeit im Menüpunkt KUNDEN...
     
  3. becks

    becks Erfahrener Benutzer

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    Guckst du Shop Einstellungen -> Land/Steuer -> USt-IdNr.

    Hier mal die Einstellungen checken.
     
  4. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    sieht bei mir ja so aus:

    upload_2018-9-26_14-27-2.png
     
  5. becks

    becks Erfahrener Benutzer

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    Also dann brauchst du eine neue Kundengruppe z.B. Händler Ausland. In der Kundengruppe kannst du die MwSt. entfernen oder nicht ausweisen.

    Warum der Punkt Netto-Preisanzeige anhand USt-IdNr. bestimmen nicht wirkt weiß ich nicht :(
     
  6. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Ich hatte in der Händlergruppe das hier aktiv, denke das war der Fehler?!

    upload_2018-9-26_14-36-43.png
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    und wie prüfst Du, ob die eingetragene UST-ID auch wirklich zu diesem Kunden gehört?
    Meines Wissens, prüft der Shop doch nur, ob es diese UST-ID auch wírklich gibt oder?

    so könnte ja jeder Kunde irgendeine gültige UST-ID eintragen und dann steuerfrei bei Dir einkaufen. Oder hab ich Denkfehler?
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Was hat den die USt.ID mit Steuerfrei zu tun ?

    Die brauchst Du grundsätzlich von einem gewerblichen Kunden ...
    ... spätestens dann wenn Du diesem eine Gutschrift, Stornorechnung oder eine anders geartete Rechnungskorrektur erstellst.

    Das hat grundsätzlich nichts mit Steuerfrei zu tun, dafür braucht's dann auch einen Lieferung in ein anderes EU-Land.
     
  9. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    von Kunden aus Deutschland habe ich die noch nie benötigt :)
     
  10. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    Ich denke mal das da nicht nur die Nummer, sondern auch die Anschrift verglichen wird?!

    Hoffe ich jedenfalls.......................

    Ansonsten kann man das ja gegen checken!
     
  11. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    meist wird nur auf plausibilität geprüft. Also die einfache prüfung. glaub nicht das da eine qualifizierte Prüfung gemacht wird.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #12 Anonymous, 26. September 2018
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2018
    nein, nur Plausibilität, nicht Anschrift.

    Das musst Du selbst machen.
    Hier: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Erster Schritt: Plausibilität
    Zweiter Schritt: Anschrift wird geprüft, wenn erster Schritt erfolgreich war

    Deshalb mache ich die Kundengruppenänderung nur manuell. Du bist meines Wissens als Shopinhaber in der steuerrechtlichen Verantwortung / Haftung für diese Prüfung.

    LG Elke
     
  13. Anonymous

    Anonymous G-WARD 2015/2016

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    stimmt, wird nicht :(
     
  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Kai Stejuhn hat mir eine Art Popup-Fenster eingebaut in die Maske wo der Kunde seine Anschrift eingibt.
    Einmal im Warenkorb und einmal bei der Account-Erstellung.
    Gibt der Kunde als Land z.b. die Schweiz ein, dann ploppt das Feld rot auf. Da steht dann drin, dass die Kunden mich bitte vor dem Bestellabschluss kontaktieren sollen, wenn sie mehrwertsteuerfrei einkaufen möchten.
    Eventuell kann Kai ja dieses Feld auch einbauen, wenn Kunden das Feld mit der UST-ID befüllen.
     
  15. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    So ein Quatsch. Wenn alles richtig konfiguriert ist, macht der Shop das alleine völlig korrekt.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    nö. er prüft nicht ob die Adresse zur USt-ID gehört.
    und was Quatsch ist und was nicht entscheide ich für meinen Shop alleine.
     
  17. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Wenn Du Quatsch machst, dann mach den alleine, aber rede es nicht anderen ein.

    Ob die Adresse zur Nummer passt interessiert nicht wirklich. Was machst Du bei Unternehmen mit Niederlassungen oder Betriebsstätten? Die haben alle die gleiche UStID, nämlich die des Hauptsitzes. Du bist Deiner Prüfpflicht nachgekommen, wenn Du die Nummer auf Gültigkeit geprüft hast.

    Wozu sollte ich einen Schweizer mit einem Popup nerven? Wenn der Ort der Lieferung klar ist, sind auch die umsatzsteuerrechtlichen Bedingungen klar. Da muss mich keiner anrufen. Das entscheidet der Shop nach klaren Kriterien.
    Also Quatsch.
     
  18. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Achim, wenn Du den Haken bei "MwSt in Rechnung ausweisen" raus nimmst, bekommen die DE-Händler dann noch die MwSt auf der Rechnung angezeigt?
    Ich würde auch eher 2 Kundengruppen anlegen, "Händler DE" und "Händler EU"
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hmmmm ...
    ... also wer von euch beiden Quatsch redet soll jeder (mit)lesende für sich selbst entscheiden, Fakt ist aber:

    Wenn ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land, bei einem dt. Unternehmen einkauft, ist der AUFTRAGNEHMER gut beraten, nicht nur die technische Richtigkeit der UST.ID (also ob die Nummer an sich gültig ist), sondern auch die sachliche Richtigkeit (also ob die Nummer auch dem AUFTRAGGEBER gehört) zu prüfen.

    Macht er das nicht und wird bei einer Prüfung (Betriebsprüfung. USt.Sonderprüfung usw.) festgestellt, dass die UST.ID NICHT ZUM AUFTRAGGEBER gehört, muss der AUFTRAGNEHMER nachversteuern und die nicht an das FiAmt abgeführte USt. selbst entrichten.

    Wenn sich diese "Geschäftsbeziehung" über einen längeren Zeitraum erstreckt, kann das zu einer Anzeige wegen permanenter Steuerhinterziehung führen was bei einem "Ersttäter" üblicherweise keine gravierenden Folgen hat, aber immer eine Geldstrafe von üblicherweise 1% pro Monat ab der 1. Lieferung nach sich zieht.

    Oder in Zahlen:
    Umsatz in 20 Monaten mit dem, EU-Ausländer: 10.000€
    abzuführende MwSt. dafür: 1.900€ (bei normalem Steuersatz)
    Strafe für Steuerhinterziehung: 20% von 1.900€ = 380€

    Natürlich könnte der AUFTRAGNEHMER versuchen diesen Betrag nachträglich vom AUFTRAGGEBER zu erhalten oder aber mit der richtigen Nummer eine korrigierte USt.Meldung durchzusetzen, aber was ist wenn das Unternehmen des AUFTRAGGEBERS nicht mehr existiert (warum auch immer).
    Es bedeutet auf jeden Fall Ärger mit dem FiAmt und die Strafzahlung bleibt davon i.dR. auch unberührt.

    Der Shop prüft ausschließlich die TECHNISCHE RICHTIGKEIT der UST.ID, nicht die sachliche.
    So sind die Fakten, jetzt kann jeder selbst entscheiden was Quatsch ist und was nicht.

    jm2c
     
  20. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #20 Anonymous, 27. September 2018
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2018
    Danke @ (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Ganz genau, man muss auch die Adresse zur UST-ID überprüfen ob sie passt.
    Habe zwei Kunden die ich betreue, die genau deswegen zweimal in folge vom FiAmt eine Betriebsprüfung hatten.
    Weil Sie das nicht gemacht haben, bei einigen Bestellungen.

    Wie Jörg schon sagte das kann ganz schnell Teuer werden.

    Zudem gibt es auch einige die einfache Fremde UST-ID benutzen um umsatzsteuerfreu in der EU einzukaufen.
    Alles schon gesehn...

    Es gibt auch ne API zum (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) hatte das mal fürn Kunden umgesetzt.