Umsatzsteuer Berechnung Kanarische Inseln

Thema wurde von gregorzerle, 21. November 2017 erstellt.

  1. gregorzerle

    gregorzerle Mitglied

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    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Steuer Berechnung. Wir haben hin un wieder privat und B2B kunden auf den Kanarischen Inseln. Wir möchten das diese Kunden im shop nur die netto Preise sehen und das in der Kaufabwicklung , im Falle einer Bestellung auch keine Mehrwertsteuer berechnet wird. Gibt es eine Möglichkeit das umzusetzen? Der Kunde wählt ja bei der Anmeldung und in der Kaufabwicklung Spanien als Lieferadresse aus. Da in Spanien im Normalfall Umsatzsteuer anfällt wird diese auch berechnet. Die selbe Problematik betrifft ja dann auch die Berechnung der Versandkosten.

    Kann mir da jemand eine Hilfestellung geben?

    Viele Grüße Gregor
     
  2. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Die Kanaren sind Steuersondergebiet und gehören steuerrechtlich NICHT zur EU. Somit wären alle Lieferungen wie bei Drittlandsgebieten mehrwertsteuerfrei zu behandeln.

    Das hatte Gambio bislang wohl nicht auf dem Schirm.

    Theoretisch kann man das über die Zuordnung der Länder und Bundesländer zur jeweiligen Steuerzone regeln. Man müsste also Spanien in EU und Nicht-EU einsortieren und die jeweiligen Bundesländer explizit angeben. Das setzt dann aber auch voraus, daß die Angabe des Bundeslandes in deinem Shop Pflicht wird und daß der jeweilige Kunde das richtige Bundesland auswählt.

    Das Problem dabei wird weniger das sein, daß die Kanaries das richtig ausfüllen, sondern daß sich gewiefte Festlandspanier die Kanaren als Bundesland aussuchen und damit unberechtigt Steuern sparen. In dem Fall haftest Du dafür, wenn das bei einer Steuerprüfung auffällt.

    Einfacher ist es da, die Steuern einfach zu berechnen und ganz normal abzuführen. Damit hast Du als Shopbetreiber keine Probleme mit dem Finanzamt, denn wenn Du zuviel ausweist und das auch brav abführst, hat der Fiskus damit kein Problem.
     
  3. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    übrigens gibt es noch einige andere Gebiete die das betrifft:

     
  4. gregorzerle

    gregorzerle Mitglied

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    Hallo Christian,

    vielen Dank für deine Antwort. Das mit den Bundesländern wäre eine Option. Das es dann zur Pflichtangabe für alle wird ist allerdings nicht optimal.

    Wir wollen in jedem Fall das unsere Kunden nur dann Umsatzsteuer zahlen wenn Sie dazu verpflichtet sind. Im B2B Bereich erwarten das die Kunden auch. Eventuell gibt es ja auch die Möglichkeit einzelne registrierte Kunden von der Umsatzsteuer zu befreien. In den Einstellungen habe ich dazu allerdings nichts gefunden.

    Viele Grüße Gregor
     
  5. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Dazu musst du die nur in die Kundengruppe für Drittland-Kunden stecken.