Auch in der neuen Shopsoftware gibt es wieder die Option "Unversicherter Versand". (Abmahnfalle) Ich würde bitten, diese Schreibweise aus dem System zu nehmen. Es gibt rechtlich gesehen für einen Gewerbetreibenden keinen unversicherten Versand. Selbst wenn ich unversichert versende, liegt das Risiko des Transportes bei mir. Ich bin immer dafür verantwortlich, dass die Ware ankommt,unabhängig von der gewählten Versandart. Alleine der Begriff "unversicherter Versand" ist abmahnfähig. Wenn dieser auf meiner Rechnung auftaucht und die Rechnung in die Hände eines Mitbewerbers gelangt, kann ich dafür abgemahnt werden. Nicht lustig. Gruß Anne
Du mußt diese Versandart ja nicht aktivieren, nimm eine andere, dann erscheint es auch nicht auf Rechnungen.
gute Frage..eins ist klar immer versichert versenden, dann kannst Du immer nachweisen das versendet wurde, bzw. das Paket angekommen ist.
Spielt aber keine Rolle in Bezug auf Abmahnungen. Wenn die Lieferung lt. Kunde nicht angekommen ist, bist Du trotzdem in der Pflicht. Wenn der Kunde behauptet, dass es nicht seine Unterschrift ist, gehts doch erst richtig los. Usw. usw. Nein glaube ich nicht. Aber grundsätzlich hat Anne hier Recht, das wurde abgemahnt. BTW: Man kann doch die Bezeichnung selbst ändern, oder?
Wie das beim b2b-Geschäft ist, weiß ich nicht. Aber auch hier sollte man das einfach so voraussetzen. Klar, ich muss das evtl. nicht benutzen, aber was ist, wenn ich es benutzen muss, weil mir ansonsten Versandoptionen fehlen. Ändern kann ich den Text glaube ich nicht, der erscheint dann auf der Rechnung. Aber gut, es war nur ein Hinweis meinerseits, weil mich das Wort einfach stört. Es gehört nicht in ein rechtssicheres Shopsystem. Gruß Anne