Guten Morgen, nach der heutigen Mail vom Händlerbund bezüglich korrekten Nennung der Versandkosten im Warenkorb dürften wohl die meisten Shops abmahnfähig sein. Bezogen wird sich auf folgenden Link: http://www.onlinehaendler-news.de/recht/1182-versandkosten-sind-im-warenkorb-konkret-anzuweisen.html Ist das so korrekt und wenn ja, wie kann man diese Forderung im Gambio-Shop umsetzen? VG Waltraud
Da würde ich jetzt mal nicht in Hektomanik verfallen! Verbraucherzentralen erlassen keine Gesetze! Wenn die sich auf ein BGH Urteil vom 16.07.2009 berufen, frage ich mich wie die Shops mit TS- und Händlerbund zu ihren Zertifikaten gekommen sind. Wenn dem (wirklich) so wäre, hätten die Abmahner seit 2009 aber schon gewaltig zu geschlagen!
04.06.2013 Recht Versandkosten sind im Warenkorb konkret anzuweisen Hallo Soeben kommt folgender Hinweis vom HB: http://www.onlinehaendler-news.de/recht/1182-versandkosten-sind-im-warenkorb-konkret-anzuweisen.html Ergebnis : Noch bevor der Kunde zur Kasse schreitet, müssen ihm die Informationen zur Höhe der Versandkosten in ausgeschriebener und eingeblendeter Form erteilt werden. Ein Link zu der Seite mit den Versandkostenregelungen ist nicht ausreichend. Was nun??
WAS EIN SCHWACHSINN! Sorry Wenn ich sowas lese Wie soll der Kunde dadurch den genauer wissen was es jetzt wirklich kostet? Da wird der Kunde doch erst recht verwirrt durch garantiert falsche Angaben der Kosten bei Shops die in versch. Länder liefern und und und. Seit Jahren funktioniert das alles super, Kunde hat sich dran gewöhnt und jetzt fällt denen nix mehr ei wie sie uns nerven können und alles NOCH komplizierter machen können? Welcher Kunde oder Verbraucher will den Lesen. HTML: zzgl. evetl. 6 EUR Versand. Genauer können wir es zum jetzigem Zeitpunkt leider nicht angeben da uns noch einige Infos von Ihnen fehlen.
Wobei die reisserische Newsletter-Schlagzeile des Händlerbundes.... ... ich schon mehr als merkwürdig finde! Haben die von dem 2009er BGH-Urteil erst jetzt erfahren?
das werden die schon gewußt haben, aber jetzt gab es eine Abmahnung. Das Ende vom Lied könnte doch jetzt sein, das geschlafene Hunde geweckt wurden.
Da wird es keine Abmahnungen gegeben haben, weil jeder normal denkende Mensch weiß das die Versandkosten vom Lieferort ud Versandart abhängig sind, die ja erst NACH dem Warenkorb gewählt werden.
Auch wir haben heute von der Thematik erfahren. Bislang sind wir, wie offenbar auch viele andere (Experten), davon ausgegangen, dass der Link auf eine Seite, auf der die Versandkostenberechnung für den Käufer erklärt wird, ausreichend ist. Offenbar ist dies aber tatsächlich nicht so oder zumindest gibt es berechtigte Zweifel daran. Das betreffende BGH-Urteil ist zwar bereits ca. 3 Jahre alt, aber auch wir sehen die Gefahr, dass nun schlafende Hunde geweckt werden könnten und haben deshalb heute mit der Entwicklung eines entsprechenden Moduls begonnen, um das Risiko für unsere Kunden so gering wie möglich zu halten.
Als Kunde möchte ich mal sagen, dass das höchste Zeit wird. Ich selbst ärgere mich in ganz vielen Shops darüber, dass ich nur durch Klickerei erfahre, was die nun eigentlich für Versandkosten nehmen. Ich möchte das auch im Warenkorb sehen, denn viele stellen die Versandkosten auch auf ihrer Seite nicht so dar, dass man schnell sehen kann, was der Spaß nun eigentlich kostet.
Geht mal nicht immer von Gambio-Shops oder den eigenen Shops aus. Ich war letztlich auf einer Seite, da wurde es den Kunden sehr schwer gemacht herauszufinden, wie hoch die Versandkosten nun wirklich sind. Beim Klick auf den Link wurde ich in eine Textwüste geführt, da hatte ich keinen Bock mehr.
Na so Textwüsten findest aber auch bei vielen GM-Shops. ICH pers. weiß ja das idR. 0-10 EUR VErsand anfallen. Mittelwert würd ich mal bei 3-5 EUR ansetzen. Und mir reicht die Info im Bestellvorgang dann wenn ich Versandart und so ausgewählt habe. Hab auch gerade mal in Piwik gescchaut. 90% der Besucher unserer Versandseite kommen ursprünglich hier aus dem Forum Von Kunden also eigentlich kaum eine Spur. - OK mag sein das die Lighbox öfters mal geklickt wurde, aber bezweifle ich ebenfalls. Aber egal. Sollen im WK halt fiktive geschätzte Versandkosten angezeigt werden.... Ein Richterlicher-Schwachsinn folgt dem nächsten.
Hi.Ich habe gerade einmal dem HB gefragt warum so eine Meldung direkt an die Öffentlichkeit geschickt wird und nicht erst nur den Mitgliedern. Die Anwälte reiben sich ja schon die Hände.ich darf gleich einmal mit Frau Gasch sprechen .Dort wird das Thema geklärt werden warum ,wie auch Dennis schon schreibt, ein Urteil von 2009 durch die Shopprüfung nicht auffällt. Bin gespannt welche Ausmaße dieser Sturm im Wasserglas nehmen wird.Mein Fachanwalt für Gewerberechtschutz ist auch Informiert und wird sich dieser Sache auch einmal annehmen. Wir harren der Dinge die da kommen.
Ich habe mir mal ein paar Gedanken gemacht. Am einfachsten wäre es doch mit einem One-Page-Checkout zu lösen. Warenkorb gleich Checkout, inkl. Anmeldegeraffel. Das würde auch den Vorteil haben, dass die Kunden nicht ständig hin und her klicken müssen.
Deine alte Leidenschaft: "One-Page-Checkout"! Mal davon abgesehen, dass dies nicht jeder möchte ... die VersKosten sollen ja vor dem Checkout-Vorgang bekannt sein ... wie auch immer?!?
Na wenn Warenkorb = Checkout ist, dann ist alles gelöst. Und die Abbruchrate wäre sicherlich kleiner.