Versandkosten-Probleme da wir 2 Mwst.-Sätze haben

Thema wurde von PHI, 28. Januar 2022 erstellt.

  1. PHI

    PHI Erfahrener Benutzer

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    Guten Morgen,

    wir bräuchten mal ein bisschen Hilfe, wir hatten auch schon ein Ticket deswegen angefragt, aber im Moment ist es wohl nur möglich den verminderten oder erhöhten Steuersatz in die Versandkosten zu berechnen.

    Zum Problem:

    Wir haben 2 Steuersätze, einen für Lebensmittel und den erhöhten Steuersatz. Wie gehen wir am besten vor.
    Die Versandkosten sind nur auf erhöhten Steuersatz zu stellen ergibt keinen Sinn, wenn der Kunde Artikel mit verminderten Steuersatz bestellt, anders herum ergibt es auch keinen Sinn und ist auch falsch, wir haben schon Kunden gehabt die sich deswegen beschwert haben.

    Laut unserem Steuerberater müssen die Versandkosten proportional zur Bestellung sein und so berechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    PHI Essences Team
     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Domink Späte hat dafür ein Modul.
     
  3. PHI

    PHI Erfahrener Benutzer

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    #3 PHI, 28. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2022
    Ja ok Danke Barbara. Ich überleg grad ob es eigentlich nicht Standard im Shop sein sollte, weil das sind doch die gesetzlichen EU-Steuergesetze seit ungefähr 7 Monaten. Es wird jedes Janolaw und jedes Impressum und alles irgendwie rauf und runterinterpretiert, hier noch ein Häckchen, da noch ein Häkchen, da noch eine Einwilligung, da noch ein Klick, hier noch ein Cookie, usw. gerade in Foren, aber die Anforderung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ist in diesem Falle ja nicht gegeben, wenn uns das schon Kunden mitteilen. Mit den veränderten Preisen nach dem einloggen bin ich auch nicht einverstanden, aber das ist ein anderes Thema.

    Da es ja auch nicht die riesen Beträge sind, haben wir die Versandkosten jetzt vorübergehend auf erhöhten Steuersatz gesetzt, bis wir eine Lösung haben.

    Aber wir fragen mal Herr Späte.
     
  4. Developer

    Developer Erfahrener Benutzer

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    Vorweg: Bin kein Steuerberater, daher nur meine persönliche Meinung.

    Das ist nicht ganz richtig. Das gibt es schon wesentlich länger. :)

    Seit wann genau, kann ich nicht sagen, es sind aber keine Monate sondern eher Jahre. Das zumindest mein letzter Stand.

    Viel interessanter wird es, wenn Du 3 Steuersätze gleichzeitig hast. Das sollte dann auch funktionieren. Habe da mal was für einen Kunden gezaubert, der alle 3 MwSt-Sätze im Shop hatte.

    Ja, meine Kollege der Dominik sollte so ein Modul in der aktuellen Fassung haben.
     
  5. PHI

    PHI Erfahrener Benutzer

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    Die Gesetze sind leider auch so kompliziert, das uns der alte Steuerberater erzählt hat, das man bei den Versandkosten immer den hohen Steuersatz nimmt. Aber die Realität sieht anders aus.

    Ja wir sind mal gespannt auf das Modul.
     
  6. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Der Steuerberater will Euch nur vor Fehlern bewahren. Er hat damit durchaus Recht.
    Grundsätzlich gilt: Nebenleistungen teilen das rechtliche Schicksal der Hauptleistung und zwar Europaweit.

    Heisst; Du musst die Summe der Artikel pro Steuersatz bilden und die Versandkosten dann im Verhältnis der beiden Summen zueinander aufteilen.

    Oder: Du machst es wie der Steuerberater sagt: Du berechnest einfach den vollen Steuersatz für Versandkosten. Das ist zwar eigentlich falsch, aber der Steuerberater weiß, daß der Grundsatz gilt, wer einen falschen (zu hohen) Steuersatz ausweist, diesen auch ans Finanzamt abführen muss. Das Finanzamt hat grundsätzlich überhaupt nichts dagegen mehr Steuern einzunehmen als unbedingt sein muss.

    Vorteil: Einfacher abzuwickeln. Man spart sich die Rechnerei, dementsprechend Module für die Warenwirtschaft. Man spart sich auch Fehler in der Abrechnung, die bei Steuerprüfungen Nachforderungen auslösen können.

    Nachteil: Der Kunde zahlt einen etwas höheren Betrag, weil er ja eigentlich nur den geringeren MwSt-Betrag. zahlen müsste. Für den Unternehmer sind das durchlaufende Posten, dem kann das also ziemlich egal sein.


    Choose your poison
     
  7. PHI

    PHI Erfahrener Benutzer

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    ja, aber keine Lösung, außer Fremdscripte
     
  8. Wilken (Gambio)

    Wilken (Gambio) Erfahrener Benutzer

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    Das ist nach unserer Auslegung übrigens nicht falsch, sondern gesetzeskonform so gangbar und damit möglich. Steueroptimal ist es hingegen nicht, da sind wir uns durchaus einig, die Begriffe spielen hier aber etwas die Musik.