Hallo, ich führe einen kleinen Online-Shop unter Gambio GX2 [www.seifeundwasser.com] und verkaufe sowohl Waren als auch Dienstleistungen. Aus rechtlichen Gründen müssen für die Dienstleistungen modifizierte Widerrufsbelehrung genannt werden. Z.Z. komme ich mit der Einbindung dieser zweiten Widerrufsbelehrung nicht weiter und bräuchte Unterstützung. Was muss ich tun, um beim Bestellen der Dienstleistungen diese zweite Widerrufsbelehrung aufzurufen und nicht die der Warenbestellung? Wie schaffe ich es bei der Rechnungserstellung/E-Mail-Rechnung etc., dass dieser Dienstleistungs-Widerruf und nicht der "normale" Waren-Widerruf ausgewiesen wird? Für Tipps und Hilfe wäre ich sehr dankbar? Viele Grüße Andreas
Ich glaube nicht das sowas geht. Ich würde alles in die eine Widerrufsbelehrung schreiben. 1.Teil betr. Warenbestellung und 2. Teil die Dienstleisung.
Hallo Sabine, Danke für Deine Bemühungen. Wäre es nicht möglich, evtl. mit einer "if"-Anweisung zu arbeiten. Nach dem Motto: wenn Dienstleistung bestellt wird, dann Widerruf(Dienstleistung) aufrufen, sonst Widerruf (Warenbestellung). Vielen Dank Andreas