Steuern DE nach CH

Thema wurde von power-s, 26. August 2016 erstellt.

  1. power-s

    power-s Erfahrener Benutzer

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    Hallo,

    aktuell hab ich folgendes Problem. Eine Privat Person möchte etwas im Shop bestellen.
    Ich kenne es so, das ich die 19% auf die Rechnung Schreibe, da es kein Unternehmen ist.
    Der Kunde kann sich dann die 19% vom Zoll wieder holen, ist das so korrekt ?

    Oder ist es korrekt das ich die 19% nicht auf die Rechnung ausweisen muss ?
    Ich hab jetzt mehrere Shops verglichen, jeder macht es mal anders, mal mit und mal ohne 19%.
    Deswegen bin ich grade verwirrt.

    Wenn die 19% drauf sollen, finde ich die Einstellunge nicht dazu. Sobald man im Kunden Konto eingibt das man in CH wohnt werden im Shop alle Preis ohne Mehrwertsteuer angezeigt. Wo kann ich das Ändern ? Unter Land/Steuer finde ich nichts.

    Wäre super wenn mir jemand helfen kann.

    MFG
     
  2. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Das was der Shop da macht ist völlig richtig.
    Wenn die Lieferung ins Nicht-EU-Ausland geht, wie z.B. die Schweiz, dann ist es egal wer die Lieferung dort bekommt. Da wird keine deutsche Mehrwehrtsteuer fällig.

    Lieferst Du aber dem Schweizer an eine Adresse in Deutschland, z.B. an einen Paketshop oder seine Oma oder wenauchimmer, dann wird die deutsche Mehrwertsteuer genauso fällig wie bei normalen Empfängern in Deutschland.

    Ausschlaggebend ist, wohin geliefert wird. Nicht an wen!
     
  3. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Hier hast diverse Beispiele
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  4. power-s

    power-s Erfahrener Benutzer

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    hey,

    ja das ist korrekt, ich weis was du meinst. Es hat mich nur verunsichert, weil es andere shops gibt, die die 19% berechnen, ander nicht. Daher war meine frage, was ist nun richtig. Der Schweizer kann sich ja die 19% zb auch wieder holen, das machen ja die schweizer auch gerne wenn die in Deutschland Einkaufen kommen. Wenn die am Grenzübergang zum Zoll gehen, bekommen die die 19% wieder.

    Daher dachte ich, mach ich lieber mit 19%, und bin auf der sicheren Seite, und der Schweizer bekommt es beim Zoll wieder.
     
  5. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Wieder falsch. Der deutsche Zoll kann Deine Rechnung abstempeln und damit die Ausfuhr bescheinigen. Erstatten muss dann der Händler die 19% gegen Übersendung der abgestempelten Originalrechnung. Der Zoll erstattet kein Geld.
     
  6. power-s

    power-s Erfahrener Benutzer

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    Und wie soll das funktionieren wenn du Normae Klamotten einkaufen warst, fährst du dann wieder zurück ? Im TV haben die das gezeigt ;)
     
  7. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Es gibt ein Unternehmen, daß die Formalitäten erledigt. Die muss der Händler bezahlen. Machen die große Läden in den Städten oder Händler nahe der Grenzen. Der Normalfall ist aber so wie oben geschildert. Du musst Dich in dem Fall kümmern daß der Kunde seine MwSt. zurück bekommt.
     
  8. power-s

    power-s Erfahrener Benutzer

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    ab Minute 2 ;)
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ausschlaggebend für die zu berechnende Steuer ist allein der Lieferort, EU oder Nicht-EU.
    Ich wüsste nicht, warum ich mir als Shopbetreiber einen Kopf darüber machen sollte, wie Kunden aus Nicht-EU-Staaten die MwSt. erstattet bekommen. Derjenige, den das interessiert, findet nach weniger als 1 Sekunde tausende Ergebnisse bei Suchmaschinen.

    Sowas zB.
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  10. Dudlhofer

    Dudlhofer Erfahrener Benutzer

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    Ich schon: da der Kunde inkl. 19% deutscher MwSt plus zuzüglicher Einfuhrumsatzsteuer (ich glaub ca. 7,6%) wesentlich teuerer bei Dir einkauft, hast Du einen klaren Wettbewerbsnachteil.
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Erklär das mal deinem Steuerberater und dem Finanzamt :D
    Du hast hier in Deutschland was Verkauft und musst dafür die Umsatzsteuer abführen.

    Grundsätzlich an Privatpersonen immer mit MwSt. egal ob ausserhalb der EU, innerhalb der EU oder EU-Drittland.

    Anders bei Unternehmen mit gültiger Ust-ID innerhalb der EU, mit Hinweis auf Rechnung "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" undsoweiterundsoweiter..........

    Sprech unbedingt mit deinem Steuerberater bevor da was in den Sand gesetzt wird.....
     
  12. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Streiche "EU-Drittland"
     
  13. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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  14. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    EU-Drittländer streichen warum? mir fallen da neben der Schweiz noch einige ein wie Channel Island/Jersy etc.....

    Gebietstechnisch EU Zolltechnisch Drittland
     
  15. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Weil Du in Drittländern niemandem MwSt. berechnen musst. Nur innerhalb DE und EU, ausgenommen Sondergebiete.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Naja nicht ganz! Und hier beginnt die eigentliche Arbeit, der Lieferant / Shopbetreiber etc. muss nachweisen das die Ware tatsächlich auch ins Drittland befördert wurde. Ausfuhranmeldung und das ganze prozedere.......kansste das nicht holt sich der Fiskus die Umsatzsteuer vom Versender / Lieferanten / Shopbetreiber für Verkauf..
     
  17. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Das ist eine Sache die mit der Rechnungsstellung an sich erstmal nichts zu tun hat. Wenn Du in Drittländer versendest, reicht der Abliefernachweis aus. Speditionen erstellen die förmliche Gelangesbestätigung. Bei Eigentransporten müssen sich die Kunden die Rechnung vom deutschen Zoll an der Aussengrenze abstempeln lassen und können sich dann vom Händler (!) die Umsatzsteuer erstatten lassen.

    Man muss nur wissen was man tut. Ich mache das schon über 20 Jahre ohne Probleme.
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Tja das ist der Unterschied wir machen eben alles selber, Handelsrechnung, Ausfuhranmeldung und Ausfuhrbegleitpapiere über IAA-Plus, Versand etc..
     
  19. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Aha, wäre mir neu.
    Die meisten hier im Forum haben kein Ladengeschäft, sondern einen Onlineshop - bei Lieferort Schweiz wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sofern es sich um Präferenzware handelt, zahlen meine Kunden auch kein Zölle oder Gebühren sondern nur die normale Schweizer Umsatzsteuer.
     
  20. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Für Sendungen ab 1000 EUR Warenwert schon. Darunter braucht man das nicht und das wird hier bei den meisten Shopbetreibern im Forum der Fall sein. Die wenigsten hier handeln Palettenware.