Geoblocking und erlaubte/nichterlaubte Zahlarten

Thema wurde von Anonymous, 7. September 2018 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Hallo,

    Die Geoblocking VO wird ja ab 03.12.2018 "zuschlagen"
    Mich würde mal interessieren wie das mit bestimmten Zahlarten ist.
    Was ich anbiete in einem Land muss ich ja dann auch den anderen Kunden aus was weis ich für Ländern ermöglichen. Also für alle dasselbe.

    Nehmen wir mal Klarna.
    KLarna ist ja nur für bestimmte Länder möglich. Kann ich dann Klarna eigentlich noch einsetzten?

    Eure Meinung würde mich hierzu mal interessieren. Vielen Dank
     
  2. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Das, was ich heute gelesen habe, interpretiere ich auch so, dass Klarna ab 03.12.18 nicht nur in begrenzten Ländern eingesetzt werden darf:

    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    ----
    Zitat: "Anbietern ist es untersagt, aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden, des Standortes des Zahlungskontos, des Ortes der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsortes des Zahlungsinstruments innerhalb der EU unterschiedliche Zahlungsbedingungen anzuwenden (Art. 5 Abs. 1).

    Dieses Verbot gilt allerdings nur für solche Zahlungen, die über eine elektronische Transaktion durch Überweisung, Lastschrift oder eine Zahlungskarte innerhalb derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie erfolgen, die Zahlungsdiensteanbieter eine sog. starke Kundenauthentifizierung sicherstellen und die Zahlung auch in einer Währung erfolgt, die der Anbieter akzeptiert.


    Damit bleibt es nach wie vor den Händlern überlassen, welche Zahlungsmittel sie akzeptieren und welche Marke. So können etwa Kreditkartenzahlungen abgelehnt oder nur Zahlungen mit Mastercard akzeptiert werden. Bieten Sie jedoch z.B. deutschen Kunden eine Zahlung per Visa an, muss diese Zahlungsart auch österreichischen Kunden zur Verfügung stehen. Innerhalb der Zahlungsmarke dürfen jedoch auch Unterschiede gemacht werden – wenn Sie Verbraucherkreditkarten einer bestimmten Marke akzeptieren, können Sie jedoch Firmenkreditkarten der gleichen Marke ablehnen."
    ---------

    Auch die derzeitige Aufspaltung der Klarna-Nutzungsbedingungen für Deutschland und Österreich dürfte nicht mehr zulässig sein.

    Aber Klarna dürfte die Verordnung auch kennen ;)
    Daher rechne ich mit einer entsprechenden Klarna-Änderung in den kommenden Monaten...
     
  3. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    Klarna Rechnung muss ja auch Bonitätsprüfung durchlaufen. Kannst ja dann quasi klarna anbieten, aber mangels schufa in den Ländern wird Rechnung wegfallen, da nicht geprüft werden kann.
    Klarna muss dann für alle Länder ähnliche Systeme nutzen um dich abzusichern. Denke nicht das das funktionieren wird so einfach in allen EU Ländern.
    Ich verkauf doch nicht ins Ausland auf Rechnung.