Hallo, vor Abschluß des Bestellvorganges muss der Kunde ja sein Häckchen bzgl. AGB etc. setzen. In der Bestellbestätigung bekommt er AGB etc. noch mal per pdf. Muß in der Rechnung jetzt auch noch mal ein Hinweis auf die AGB kommen, oder sogar noch einmal die AGB als pdf angehängt werden??
Also bei mir muß er ein Häkchen setzen, wenn er bestellen will. Und das ich die AGB auch nochmal an die Rechnung anhängen kann, weiß ich. Die Frage ist, ob man die nochmal anhängen muß
Das kannst ja so handhaben, aber rechtlich musst du diesen Stolperstein schon lange nicht mehr einbauen
Generell Häckchen brauchst nicht mehr. Wurde auch bei der VRRL Umsetzung damals schon zig mal gesagt, weil es seit dem im Checkout ersichtlich ist wo die AGB und so zu finden sind. Das reicht.
Tragt euch doch mal bei Trusted Shops, IT Rechts Kanzlei, Händlerbund usw. in die Newsletter ein, damit ihr rechtliche Änderungen usw. auch mitbekommt.
Hmm, könnten wir noch mal auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen??? Also, mal egal ob das notwendig ist oder nicht: bei mir setzt der Kunde noch sein Häckchen bei AGB etc. bei Bestellbestätigung bekommt er AGB etc. per pdf Muss ich jetzt in meinem / diesen Fall die AGB etc. noch einmal an die Rechnung hängen, oder bin ich meiner Verpflichtung mehr als ausreichend nachgekommen??
Das bedeutet auch dass die gab beim Klick auf bestellen Bestandteil geworden sind bzw zur Kenntnis genommen werden konnten. Musst also bei Rechnung nicht noch mal extra schicken würd ich sagen, oder?