Installiere gerade zum ersten mal etwas mit dem neuen Installer... Da fällt mir auf, Firmenname ist obligatorisch. War das schon immer so? Muss das sein? Kann ich nicht auch als Privatperson einen Shop betreiben?
Keine Rechtsberatung. Wenn Du unter Deinem Namen einen Shop betreibst, wäre Dein Name auch Firmenname. Hast Du eine Domain "mein-toller-Shop.tld", könnte der Firmenname auch "Mein-toller-Shop"sein, weil Du darüber im Netz erscheinst. Irgend etwas wird sicher auf Deinen Rechnung etc. stehen und das sollte in das Feld.
Keine rechtliche und steuerliche Beratung. Nur meine Meinung: Ich weiß nicht, was dich dazu bewegt, dies so zu tun. Daher darfst Du das jetzt nicht falsch verstehen. Ich denke, dass ich dich eigentlich davor bewahre, eine Menge Lehrgeld zu bezahlen. Was Du in der Praxis machst, ist natürlich deine Sache und man könnte deine Frage damit beantworten, dass Du das machen kannst. Ist aber in meinen Augen nicht in Ordnung: Warum? Lass mich das, wie folgt begründen: 1. Einen Shop zu betreiben mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, fällt nicht mehr unter einer Privatperson. 2. Damit würdest Du die Pflichten und Rechte eines Händler umgehen. 3. Würde ein Mitbewerber, dem das nicht ganz so gefällt, wie dein Geschäftsmodell aufgebaut ist und meint, dass Du einen Wettbewerbsvorteil dadurch hast, womöglich eine sogenannte Abmahnung aussprechen und dir ein Stück Papier, dass sich Unterlassungserklärung nennt, zukommen lassen. Die Kostennote des Anwalts setzt sich dann anhand des Gegenstandswert zusammen. Bei Dir würde sicherlich einiges zusammenkommen: Keine Rechtstexte, also Datenschutz, AGB, Rechtliche Anbieterkennung, Widerrufsbelehrung und so weiter und so fort.... Klar könnte man das ignorieren, dann hättest Du sicherlich ein kleines oder ein weiteres größeres Problem, wenn das einstweilige Verfügungsverfahren und das Hauptsacheverfahren angestrebt werden würde. Wie gesagt, ich bin kein Jurist, weiß auch nicht, wie genau das Vorgehen von Juristen in so einem Fall, wie deinem, dann tatsächlich ist. Aber eins kann ich Dir vom Gefühl her sagen: Hier könnte man juristisch sicherlich einiges Ausschlachten, wenn dies für jemanden ein Dorn im Auge ist, wenn man nach außen als Privatperson einen Shop betreibt. Vielleicht noch kurz eine Anmerkung zu dem Begriff Firma, wie es zu verstehen ist, man dieses Feld entsprechend bestücken kann: Leider wird der Begriff Firma in der Praxis oft falsch benutzt. Da sollte man sich, was die Rechtsformen betrifft, gut überlegen, welche die passende Form ist. Überlegungen, wie zum Beispiel Haftung ist hier sehr wichtig. Ist aber alles eine individuelle Sache, die im Vorfeld geklärt werden sollte, weil es auf das Geschäftsmodell ankommt und/oder man privat haften möchte. Nur weil man ein Gewerbeschein hat, darf man sich nicht gleich Firma nennen. Eine Firma muss im Handelsregister eingetragen sein, dann darf man sich auch zum Beispiel Geschäftsührer oder geschäftsführender Gesellschafter nennen. Ist man nicht im Handelsregister eingetragen und greift zum Beispiel das Einzelunternehmen, dann heißt es eigentlich richtig Einzelunternehmen Hans Mustermann, aber in jedem Fall Hans Mustermann. Man wäre dann auch Geschäftsinhaber oder Inhaber. Und wenn soetwas, wie mustermann.de oder Mustermann Teile Shop benutzt wird, dann sind es Unternehmensbezeichnungen, aber beim Einzelunternehmen eben nicht Firma mustermann.de oder Mustermann Teile Shop. Ich hoffe, dass ich deine Fragen ein wenig beantworten konnte.
Solange dein Firmenname nicht irgendwo eingetragen ist handelst du quasi als Einzelunternehmen = Unter deinem Namen. Der "FirmenName" Shopname ist da reine Phantasie und eigentlich ohne Bedeutung. AGB braucht er nicht zwingend. Ohne AGB gelten die BGB Rechte die den Händler aber schlechter dastehen lassen. die Rechtliche Anbieterkenzeichnung ist sein Name und seine Adresse, nicht sein Phantasie Shop/Firmenname. Ausser er wurde eingetragen im Register. Datenschutz und WRB braucht er natürlich sobald er nen Shop betreibt. Ebenso einige andere Infos für die Kunden. Aber nen "Firmen"Namen oder Shopnamen braucht es nicht. Gibts ja ofiziell auch nicht ohne das man ihn registriert und einträgt ins Handelsregister. Solange aggiert er unter seinem Namen.
Richtig, alles andere ist, wie geschrieben, die Unternehmensbezeichnung, wenn es in Richtung Einzelunternehmen geht. Nun, er möchte ja Privatverkäufer sein. Und da sehe ich ja das Problem. Es sei denn, er hat sich vielleicht etwas falsch ausgedrückt und meinte gewerblich mit Vorname und Nachnahme.