Ich wurde soeben von einer Kundin kontaktiert, die mir rechtliche Schritte androht, da in ihrem Paypalaccount eine genaue Auflistung der bei uns bestellten Ware angezeigt wird. Sie fragt zu Recht, was geht es Paypal an was ich bestelle, insbesondere wenn es um Erotikartikel geht. Ich schließe mich der Meinung meiner Kundin an, denn was geht es Paypal an, welche Produkte jemand kauft. Paypal ist quasi eine Bank und ein Transaktionscode sollte reichen um den Kauf zu bewerkstelligen und die Zahlung abzuschließen. Ich nutze seit Jahren Paypal Plus und hatte dieses Problem noch nie. Woher bekommt Paypal diese Rechnungs bzw. Bestelldaten? Kann ich das irgendwo abschalten. Ich hoffe entweder im Paypalmodul oder im Shop müsste solch eine Einstellungzu finden sein. Kennt jemand das Problem? 4.2.1.0
Die Daten senden wir an PayPal, schon seit vielen Jahren, wie so ziemlich jedes andere System auf der Welt auch. Anhand des Warenkorbinhalts bestimmt PayPal zum Beispiel welche Zahlungsarten verfügbar sind, ob der Käuferschutz und Verkäuferschutz verfügbar sind und einige weitere Dinge. Das steht auch im Pflichtenheft für PayPal Integrationen, nicht nur bei uns. Damit müsst ihr beide leben, das ist keine echte Option.
Deine Kundin hat aber während der Zahlung mit PayPal die komplette Aufstellung der Artikel in Ihrem PayPal-Checkout gesehen und das so bestätigt, oder? Wenn Sie das nicht wollte, dann hätte Sie doch dort problemlos abbrechen können.
Ja, wahrscheinlich ist das so. Ihr war wohl nur nicht klar, dass diese Daten bei PayPal gespeichert werden. Außerdem hat sie die PayPal- samt Datenschutzbedingungen eh bei der Registrierung bei PayPal akzeptiert.
Also ich finde das Thema jetzt ganz interessant. Ich hab' mal meine Datenschutzerklärung (Händlerbund) durchgesehen. Dort ist der Verweis auf die Paypal Datenschutzrichtlinie. Dort wiederum (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE#2) findet man zwar einen Absatz darüber welche Daten gespeichert werden, ABER: Aber ich könnte ich da nicht rauslesen, dass PayPal die Artikel meiner Bestellungen kennt: Da sind einige Sachen ganz explizit benannt, aber so etwas wichtiges wie "wir wissen ganz genau, welche Sachen Du gekauft hast" kann ich da echt nicht rauslesen. Eher im Gegenteil. Kann mich mal jemand aufklären, wo denn das geschrieben steht dass Paypal das speichert? Oder ist das eine Lücke in meiner (und in Paypals) Datenschutzerklärung?? Als Verbraucher wäre es für mich jedenfalls "überraschend", dass ein Zahlungsdienstleister das notwendigerweise wissen müsste. Meine Bank weiß sowas auch nicht....
Vielleicht sollten wir auch noch dies in unsere Datenschutzerklärung aufnehmen: Datenschutzerklärung für die Nutzung von PayPal
Ich könnte mir vorstellen, dass es noch einen Unterschied gibt, ob man mit PP in der klassischen Version Zahlt, oder mit PP-Rechnung oder PP-Ratenzahlung.
Frage, wie detailliert das im "Pflichtenheft" gefordert ist, oder ob Warengruppen ausreichen. Das könnte der Shopbetreiber dann ja hinterlegen. "Hygieneartikel" zum Beispiel in diesem Fall.
Nö. Spätestens mit dem Angebot des Rechnungskaufs will PayPal eine einigermassen detaillierte Aufstellung. Es muss klar sein was der Schuldwert ist, wenn Factoring betrieben wird. Die Rechnungszahlung ist da aber nicht das einzige Beispiel, nur eines.
Weil PP dann das Rasierwasser "Kubanischer Tabak" nicht mehr erkennen würde Man kann bestimmte Artikel nicht mit PP zahlen - da wird PP also immer genau hinsehen, was da im einzelnen verkauft / gekauft werden soll. Ich meinte nicht die Übertragung an PP, sondern das, was PP dann im Kundenkonto speichert. Ich habe gerade mal bei mir geschaut, außer bei Ebey-Käufen steht da immer was es war. Sowohl bei dem was ich einkaufe, als auch bei dem was ich verkauft habe. Ist mir tatsächlich noch nie aufgefallen....
Hm. Was heißt denn das nun alles für unsere Rechtstexte? Also ich vergleiche das gedanklich mal mit der Übermittlung der E-Mail Adresse an den Versanddienstleister. Dabei haben doch Gerichte geurteilt, dass das kein wesentliches Datum (also sinngemäß auch kein "berechtigtes Interesse"...) für die Erfüllung der Dienstleistung sei. Und dann wurde von den Anwälten empfohlen/gefordert, dass man eine Zustimmung zu dieser Datenweitergabe separat im Bestellvorgang bewusst bestätigen lassen muss. ...nun... Und dann wird ein viel persönlicherer Datenhaufen an den Zahlungsdienstleister übertragen... Vor allem: ohne dass ich in allen Datenschutzerklärungen das überhaupt rauslesen kann. Was sollte denn ein damit befasstes Gericht dazu erst urteilen? Und wenn ich zB im Web in anderen Shops gucke, da finde ich auch bei großen Shops zB nur sowas: oder Kann mir das mal einer erklären? Auf den ersten, und auch auf den zweiten Blick erscheint mir das alles wie ein Scheunentor in den Datenschutzerklärungen... Hat die Kundin von birgit-wienand nicht eigentlich recht? (Insbesondere da ich bei Ihr im Shop in der Datenschutzerklärung noch nicht mal irgendwas zu PayPal finden kann...)
Ich vermute mal, dass das der Abschnitt ist, der das für PayPal regelt: Passage aus der Seite: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) als Beispiel wird zwar nur vom Betrag geschrieben, aber die Produkte oder Dienste werden bestimmt dazugezählt
Ja, genau den Abschnitt hatte ich ja oben gepostet. Wenn ich die beispielhaften Einzelaufzählungen dahinter aber sehe, dann vermute ich komplette Artikeldetails aber sicher nicht unter "Informationen über die Transaktion"... Stichwort "überraschend".
Ich wollte, Ebay würde immer alles einzeln auflisten. Öfters frage ich mich, was zum Teufel ich bei einem Händler mit einem nicht aussagefähigen Namen bestellt habe, und muss dann in meinen Emails rumsuchen. Also die Auflistung scheint nicht für alle Händler zu gelten. Seltsam.
Stimmt, von Ebey kommt nur die Transaktion - ganz ohne Artikel. Überall wo anders sind aber dann Artikel.... Ja, aber ich schätze PayPal windet sich damit aus aus allem heraus. Schließlich haben sie ja ein Beispiel genannt - den Rest kann man sich dann doch denken.
Jaaa, UNS gegenüber sicherlich. Mir geht es aber darum, was ein Kunde MIR vorwerfen kann, da ICH ihn nicht darüber informiert habe dass ich quasi alles an Paypal weitergebe. Na, mal hören was der Händlerbund dazu sagt.
Die IT-Recht hat da auch nicht mehr in der Datenschutz-Seite. Man muss die Daten an PP weitergeben, da man sonst ja auch illegale Produkte (Waffen...) über PayPal kaufen / verkaufen könnte. Und da PayPal das in Ihren Richtlinien ausschließt, müssen die wissen, was man verkauft / kauft. Damit ist die Weitergabe zur Zahlung relevant. (Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)
Also ich hab jetzt mal mein Konto durchgeguckt, Da hab ich zum Beispiel bei Hawesko für ca. 140 EUR Wein bestellt, da ist überhaupt nix detailliert. Bei Einkäufen im E-Post-Shop auch nicht. Weiterhin keine Details bei Ernsting's Family, buch7.de, eine Staudengärtnerei, büroshop 24 usw. Ich glaube, das reicht. Es sind ungefähr 40% meiner Onlinekäufe, bei denen keine Artikel aufgeführt werden. Offensichtlich scheint das dann doch nicht an Gambio,. sondern an den Shops bzw. ihrem System zu liegen.