Inbetriebnahme des Cloudshops, FRAGEN FRAGEN FRAGEN

Thema wurde von thomas_bodenschatz, 27. April 2021 erstellt.

  1. thomas_bodenschatz

    thomas_bodenschatz Neues Mitglied

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    Hallo Liebe Gambio Community,

    es geht um unseren kleinen neu erstellten Cloudshop: www.bodenschatz-parts.com

    Wir sind absolute Neulinge was das ganze Thema angeht und haben es endlich geschafft den Shop soweit fertig zu stellen. Nun haben wir einige letzte Fragen:

    1) Was tun mit den vorhandenen Testkunden und Testbestellungen? Kann/soll/darf man diese löschen zwecks Nummernkreise etc? Wenn man es drinn lässt gibt das Schwierigkeiten beim Steuerberater?

    2) Wir benutzen das Postmodul für Versand nach Gewicht und Ländercode, muss hierbei "Standardsteuersatz" für die Versandkosten ausgewählt werden oder "keine"? (Wenn man Standardsteuersatz auswählt rechnet er 19% auf die Versandkosten, das ist doch falsch oder?)

    3) In unserem Shop kann man die Sprache Englisch auswählen, müssen rein rechtlich betrachtet die Rechtstexte zwingend auch in englisch verfügbar sein, oder ist man mit der deutschen Version abgesichert? Die Rechtstexte ließt ja sowieso keiner außer evtl. ein Abmahn-Anwalt.

    Vielen Dank im Voraus, über Feedback zum Shop würden wir uns sehr freuen.

    MfG


     
  2. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das kannst Du bei Gambio beauftragen
    Nein, der Nummernkreis muss nicht bei "1" anfangen, der kann auch mit 100 losgehen.
    Du kannst also einfach einen höheren Nummernkreis eingeben und damit starten.

    Ich würde aber z.B. bei den Test ins Kommentarfeld auch "Test vor inbetriebname" oder so schreiben - damit das eindeutig, was das für Bestellungen etc sind.

    Das kommt darauf an. Wenn Du Kleinunternehmer und von der Steuer befreit bist, dann kannst Du "keine" nehmen.
    Wenn Du kein Kleinunternehmer bist, dann musst Du auch auf die Versandkosten MwSt ausweisen.
    (Nebenleistung erbt MwSt der Hauptleistung)

    Wenn Du Kleinunternehmen bist, würde ich Dir empfehlen von Anfang an die MwSt zu berechnen (überall den Steuersatz einzutragen), aber nicht auszuweisen.
    Solltest Du irgendwann aus der Regelung rausfallen, müsstest Du sonst alle Preise überarbeiten und überall den Steuersatz eintragen.

    Alles keine Steuerberatung - nur was ich auf diversen Internetseiten gelesen habe :)
     
  3. Hilke (Gambio)

    Hilke (Gambio) Super-Moderator
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    #3 Hilke (Gambio), 27. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2021
    Hallo!

    Ich versuche dir mal auf deine Fragen zu antworten:

    Die Testtbestellungen kannst du selber nicht löschen, diesbezüglich kannst du dich aber gerne an unseren Support wenden. Bezüglich der steuerlichen Seite kann ich da keine Einschätzung geben.

    Wenn du einen Steuersatz im Versandmodul auswählst, dann musst du im Feld für die Versandkosten den Netto-Betrag eintragen. Zusammen mit dem Steuersatz werden dann die korrekten Brutto-Versandkosten angezeigt.
    Wie das steuerlich ist, kann ich allerdings nicht einschätzen.

    Keine Rechtsberatung (ich bin kein Anwalt), aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die englischen Texte ebenfalls vorhanden sein müssen, wenn du den Shop auf Englisch anbietest. Ansonsten kannst du im Gambio Admin die englische Sprache auch für das Front End deaktivieren.