Es gibt ja die Möglichkeit bei Artikeln als Steuerklasse "elektronisch erbrachte Leistung" anzuwählen. Dies hat im Kassenweg u.a. zur Folge dass der Versandschritt übersprungen wird. Soweit schlüssig! Aber: Im letzten Kassenweg Schritt, in der E-Mail und in der eingehenden Bestellung wird die Versandadresse trotzdem angezeigt. Wenn ich erst den Schritt bewusst überspringe weil es keinen Versand gibt, was macht es dann für einen Sinn die Versandadresse dann aber auf einmal doch wieder mit zu schleifen? Im letzten Kassenweg Schritt sogar auch noch mit einem Bearbeitungsstift welcher natürlich nicht funktioniert. Viele Grüße Walter
Der Checkout hat gewissen Ansprüche an Eigenschaften einer Bestellung, es gibt Dinge die müssen drin sein, sonst funktioniert die Abwicklung nicht. Die Versandadresse ist so ein Ding, ohne Versandadresse stirbt der auf halbem Weg. Das bedeutet am Ende gibts die immer. Man kann höchstens darüber reden die noch weiter für den Kunden zu verstecken, dazu müsste man noch weiter klassifizieren in wie weit das ein Problem ist. Den nicht funktionierenden Bleistift würde ich als Bug verstehen.
Ist die Lieferadresse nicht auch wegen der Steuer wichtig? Auch wenn es kein Versand ist, kann doch der Ort der Nutzung (Lieferung durch Download z.B.) vom Ort der Rechnung abweichen.
Abweichende Adressen kann man aber in der Konstellation nicht angeben da Rechnungsadresse immer gleich Versandadresse wird. Das würde ich sogar noch als einigermaßen schlüssig empfinden wenn im letzten Kassenweg-Schritt nicht suggeriert würde man kann beides mit dem Stift (getrennt voneinander) bearbeiten. Ja, versteh ich. Man erwartet nur irgendwie wenn der Schritt schon übersprungen wird dass die Versandadresse gar keine Rolle mehr spielen wird und durch den Stift wird das noch ein wenig verwirrender. Danke Euch beiden für die Überlegungen! Grüße Walter