Nein Nein Nur wenn Du Hersteller bist, oder Du den Artikel angemeldet hast, weil der Hersteller das nicht gemacht hat, dass diese Nummer also Deine Registriernummer ist, musst Du Die (eigene) Nummer angeben. Ist das nicht Deine eigene Nummer, braucht man diese nicht anzugeben. Unter anderem siehe auch hier: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
Hier geht um Marktplätze. Da musst du die WEEE Nummer deines Herstellers hinterlegen. Hier musst du sie nicht am Artikel oder auf der Rechnung haben. Da ja der Marktplatz die WEEE Nummer von dir bekommen hat und somit weiß, dass deine Artikel eine haben. Ganz anders ist es im eigenrn Online-Shop. Hier es genau so wie ich es geschrieben haben. Habe extra mit der Stiftung EAR telefoniert. Ich bin mir sicher, dass die wissen wie die Regeln sind.
Dann sagt die Stiftung EAR Quatsch.... OK. Schön, wenn ihr es besser wisst. Ich glaube das, was die Stiftung EAR mir am Telefon gesagt hat. Ruf doch selbst an und sag ihnen, dass das Quatsch ist....
Ich glaube: Ja, quatsch Hättest Dir mal den Passus geben sollen, wo das so drin steht, wie die das gesagt haben.
Das Schlüsselwort ist "registrieren". Er muss sich nicht registrieren. Also keine neue WEEE Nummer erstellen lassen. (sofern er die WEEE Nummer vom Hersteller hat) Das sagt aber nichts darüber aus, ob er es angeben muss. (im eigenen online Shop) Eigener online Shop und Marktplätze sind unterschiedlich anzusehen.
Nein. Sie sagte, ich muss nichts registrieren. Es reicht, wenn ich die WEEE Nummer von meinem Hersteller/Großhändler habe und diese angebe. Ich muss nichts registrieren.
Brauche ich nicht. Ich habe 2 Hersteller/Großhändler. Von denen habe die WEEE Nummern erhalten habe. Fertig. Ich muss nichts registrieren, weil es der Hersteller schon gemacht.
@michaela, es geht in der Tat nicht ums registrieren. Es geht darum, ob Du man die WEEE Nummer, die man nicht selber generiert hat veröffentlichen muss. Lese doch bitte mal meinen o.g. Link durch.
Ich suche nicht gern im Internet nach solchen Antworten. Deshalb habe ich an der für mich geeigneten Stelle angerufen und euch das Ergebnis mitgeteilt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich saß an dem Ende des Telefons, die die Frage gestellt hat. Ich bin nicht diejenige die die Antwort gegeben hat. Somit.... Wenn ihr anderes glauben wollt, gibt es dort mit Sicherheit noch andere Mitarbeiter die ans Telefon gehen. Kann gut sein, dass da andere Antworten raus kommen. Ich für mich, habe meine Antwort.
Meine Frage an IT-Recht: ... Muss ich beim Verkauf solcher Artikel in der Rechnung oder dergleichen oder irgendwo überhaupt ein WEEE Nummer mitteilen? Antwort von IT-Recht: ... ich darf Ihnen für die Nachricht danken und mitteilen, dass Sie WEEE-Nummer (da nicht Ihr eigene) nicht mitteilen müssen.
Im übrigen wird man nicht an alle WEEE Nummern drankommen. Man stelle sich vor, ein Großhändler kauft bei einem Zwischenhändler. Es gibt aber für dieses Produkt beispielsweise 10 Zwischenhändler - ich glaube nicht, dass der Großhändler verrät, bei welchen Zwischenhändler er einkauft, ich würde das als Betriebsgeheimnis betrachten.
Mega viele Stellen. Viele Antworten. Sehr gut, du informierst dich beim Anwalt und spekulierst nicht. Damit kannst du doch jetzt was anfangen. Ich für mich musste direkt an der Basis fragen, da ich erstmal wissen musste, ob ich meine Artikel neu registrieren muss. Deshalb war für mich die Stiftung EAR der erste Ansprechpartner.
Ich habe mich, als dieses Thema im Forum gestellt wurde, im Internet durchgelesen, da es auch mich betrifft, und konnte an keiner Stelle einen Hinweis darauf finden, dass ein Onlineshop, der Artikel von einem Großhändler bezieht, eine WEEE Nummer in seinem Shop oder auf der Rechnung ausweisen muss. Es ist für mich interessant zu erfahren, wie der Threadersteller darauf gekommen ist - das würde ich gerne auch mal lesen, was er gelesen hat.
Ich habe nicht spekuliert Michaela, ich habe nur diverse Internetseiten zu diesem Thema gelesen und ich konnte mir denken, dass das mit der WEEE Nummer nicht so sein kann, wie im Forum als Frage gestellt wurde. Meine Frage an IT-Recht habe ich später gestellt, um einen eindeutigen Punkt für mich zu setzen, und dann die Antwort im Forum mitzuteilen - mehr nicht. Und nun - nun haben wir uns alle wieder lieb!
Das Problem könnte man also dadurch erschlagen, indem man bei den Stammdaten des Herstellers ein Feld WEEE-Nummer anlegt und diese WEEE-Nummer auf den jeweiligen Artikelseiten anzeigt. Sollte eigentlich eine kurzfristig realisierbare Aufgabe für Gambio sein.
Genau das finde ich ja gut. So habe ich es auch gemacht. Nur decken sich unsere Antworten nicht. Ich vermute, dass es so ist, wie bei so vielen "Vorschriften" in Deutschland. Frage an 2 unterschiedlichen Stellen, dann erhält du 2 unterschiedliche Antworten. Bestes Beispiel : die Unterschrift für das "Bevollmächtigten-Verpackungs-Österreich-Gesetz" reicht amtlich beglaubigt. An verschiedenen Stellen stand aber, dass man eine notariell beglaubigte Unterschrift benötigt. Da wurde auch diskutiert. Und gestimmt hat beides. Da bin ich auch dafür
Du musst im Shop beim Artikel die WEEE-Nummer des Herstellers angeben. Du musst als HERSTELLER deine WEEE-Nummer in der Rechnung angeben. Von den WEEE-Nummern von anderen Herstellern ist da keine Rede.