BGH: Produktbilder im Online-Shop sind verbindlich

Thema wurde von Anonymous, 3. September 2023 erstellt.

  1. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Hallo, wir zeigen unsere Produkte zum Teile (zum einfacheren Verständnis) in Funktion und Position. Jetzt gibt es bei den Bildern die Option "Alternativtext". Können wir in dieser Option darauf hinweisen, daß auf diesem gezeigten Bild nur der angebotene Artikel XY verkauft wird?
    Wir würden gerne schreiben: "Hier wird ausschließlich der gezeigte Artikel verkauft; ohne weiteres Zubehör".
    Wir haben das mal ausprobiert, jedoch wird der Alternativtext nicht im Shop an diesem Artikelbild gezeigt.

    Ich finde es schon ziemlich irre, wenn für den Verkauf auch Artikel (zum Beispiel für den Kaufanreiz) dekoriert werden. Mal ein banales Beispiel "Hose wird angezogen und mit Gürtel gezeigt". Ich gehe nicht davon aus, daß die Person und der Gürtel gleich mitgeliefert wird... Oder eine Katzenfutterhersteller, gleich die gezeigt Katze mitliefert...
    Im Lebensmittelbereich heißt es "Serviervorschlag".

    Wie hast du das gelöst?
    Freue mich auf deine Meinung und wie du das gelöst hast... :)
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)
    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16
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    der ALT Text bei Bildern ist gedacht für z.b. Screenreader oder langame Verbidnungen damals, damit man lesen kann, welches Image da eigentlich ist und was darauf zu sehen ist.
    ALT, TITLE Tags bei Images beschreiben immer das Bild und was darauf zu sehen ist.
    Generell sollte das 1. Produktbild immer nur das Produkt auf weißem Hintergrund zeigen und ab dem 2. kannst es in funktion zeigen und ggf. kurzen Texthinweis das diese Deko-Artikel nicht im Lieferumfang sind.

    Schau dir paar IT-Recht Artikel wie z.b. den dazu an
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  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
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    Dankeschön, Dennis