Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gambio GmbH
Gültig für Bestandskunden ab 01.05.2026, Gültig für Neukunden ab 01.04.2026
Gambio GmbH
Parallelweg 30
28219 Bremen
(nachfolgend: Gambio GmbH)
Registergericht: Amtsgericht Bremen
HRB 26426 HB
USt-IdNr.: DE263776189
E-Mail: info@gambio.de
Allgemeiner Teil
1 Anbieterkennzeichnung, Geltungsbereich, Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen uns, der Gambio GmbH, Parallelweg 30, 28219 Bremen, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Alexander Brunst („wir“ bzw. „Gambio“, weitere Daten siehe Impressum) und Ihnen als Kunden („Sie“ bzw. „Kunde“) über die Bereitstellung von Software, SaaS-Diensten, Hosting-Leistungen sowie Support- und Wartungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und gelten nur dann, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Unsere Leistungen bieten wir nur Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB an, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sind von der Inanspruchnahme unserer Leistungen ausgeschlossen.
1.4 Klarstellend weisen wir darauf hin, dass diese AGB nicht für den Gambio Store gelten. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen.
1.5 Diese AGB gliedern sich in einen Allgemeinen Teil sowie mehrere Besondere Teile, die jeweils nur für die dort bezeichneten Leistungen gelten. Die Regelungen des Allgemeinen Teils gelten für alle Vertragsverhältnisse, soweit in den Besonderen Teilen keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Allgemeinen Teil und den Besonderen Teilen gehen die Regelungen der Besonderen Teile vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen Gambio und dem Kunden gehen sowohl dem Allgemeinen Teil als auch den Besonderen Teilen vor.
1.6 Verweise auf Ziffern ohne zusätzliche Bezeichnung des jeweiligen Teils der AGB (z.B. „Ziffer 7“) beziehen sich stets auf Regelungen innerhalb desselben Teils der AGB, in dem der Verweis steht. Verweise auf Regelungen in anderen Teilen dieser AGB werden durch die ausdrückliche Benennung des jeweiligen Teils hinter der Ziffer klargestellt (z.B. „Ziffer 3 Besonderer Teil I“ oder „Ziffer 3 des Besonderen Teils I“).
2 Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:
2.1 „Gambio Cloud“ bezeichnet den von Gambio angebotenen SaaS-Dienst im Sinne einer cloudbasierten Shop-Software-Komplettlösung, die dem Kunden per Zugriff über sein Kundenkonto bereitgestellt wird.
2.2 „Gambio GX“ bezeichnet das als On-Premise bereitgestellte Software-Paket, in der jeweiligen bei Vertragsschluss aktuellen Version, bestehend aus
2.2.1 der unter der GNU General Public License Version 2.0 (GPL) lizenzierten Shop-Software („Open-Source-Komponenten von Gambio GX“) sowie
2.2.2 der Software „StyleEdit” sowie „G-Protector” und weiteren Modulen, welche nicht unter der GPL lizenziert sind („Proprietäre Komponenten von Gambio GX“).
2.3 „Gambio Hub“ bezeichnet eine proprietäre, von Gambio betriebene cloudbasierte Integrationsplattform (Transaction Engine), die als Middleware bzw. Schnittstelle für Zahlungs-, Versand- und weitere Drittanbieterdienste fungiert und dem Kunden als SaaS-Dienst per Zugriff über sein Kundenkonto bereitgestellt wird.
2.4 „Kunde“ ist jeder Unternehmer, jede juristische Person des öffentlichen Rechts oder jedes öffentlich-rechtliche Sondervermögen, der bzw. die mit uns einen Vertrag über eine oder mehrere der in diesen AGB geregelten Leistungen abschließt.
2.5 „Kundenkonto“ bzw. „Kundenaccount“ bezeichnet den passwortgeschützten Zugangsbereich, über den der Kunde die gebuchten Leistungen verwalten und nutzen kann.
2.6 „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet die für die jeweilige Leistung (z.B. Gambio Cloud, Gambio GX, Gambio Hub) geltende Beschreibung des Leistungsumfangs, der Funktionalitäten und der technischen Spezifikationen, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und auf der Website von Gambio unter https://www.gambio.de für die jeweilige Leistung veröffentlicht wird.
2.7 „Nutzer“ sind die vom Kunden benannten natürlichen Personen, die berechtigt sind, Software oder Dienste im Namen des Kunden zu nutzen.
2.8 „On-Premise“ bezeichnet die Überlassung von Software (insbesondere Gambio GX) zur Installation und zum Betrieb auf eigenen Servern oder IT-Infrastrukturen des Kunden.
2.9 „SaaS“ (kurz für „Software as a Service“) bezeichnet die Bereitstellung von Software, die auf Servern von Gambio oder einem von Gambio mit dem Hosting beauftragten Dienstleister betrieben und dem Kunden über das Internet zur Nutzung mittels Zugriffs über die Nutzeroberfläche seines Internetbrowsers zur Verfügung gestellt wird.
2.10 „Support- und Wartungsleistungen“ bezeichnen die technische Unterstützung bei der Fehlersuche und -behebung, Bereitstellung von Updates und Patches sowie sonstige Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Funktionalitäten von Software und/oder Diensten.
2.11 „Update“ bezeichnet eine Aktualisierung von Software oder Diensten, die Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches oder kleinere funktionale Verbesserungen umfasst.
2.12 „Upgrade“ bezeichnet eine neue Version von Software oder Diensten mit erweiterten oder neuen Funktionen.
3 Zustandekommen des Vertrags
3.1 Bei einem Vertragsschluss über unsere unter https://www.gambio.de/ abrufbare Website oder eine der damit verbundenen Websites (insbesondere account.gambiocloud.com und gambio-support.de) gestaltet sich der Vertragsschluss wie folgt:
3.1.1 Die auf unserer Website dargestellten Leistungen, insbesondere unter https://www.gambio.de/Preise-und-Bestellung.html, stellen kein rechtlich bindendes Angebot von Gambio dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
3.1.2 Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ oder eines vergleichbaren Buttons am Ende des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3.1.3 Vor Abgabe der Bestellung durchläuft der Kunde folgende Schritte:
3.1.3.1 Der Kunde wählt die gewünschte Leistung bzw. das gewünschte Leistungspaket aus (z.B. Gambio Cloud, Gambio GX mit Gambio Hub).
3.1.3.2 Der Kunde gibt sodann seine vollständigen und wahrheitsgemäßen Kontakt- und ggf. Rechnungsdaten ein.
3.1.3.3 Der Kunde wählt eine der angebotenen Zahlungsmethoden aus.
3.1.3.4 Vor Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht über seine Bestellung, kann diese kontrollieren und mittels der üblichen Maus- und Tastaturfunktionen sowie Browser-Funktionen (z.B. „Zurück“-Button) oder den auf der Bestellseite bereitgestellten Korrekturmöglichkeiten jederzeit ändern oder korrigieren. Etwaige Eingabefehler können Sie durch aufmerksames Lesen der über Ihren Internetbrowser dargestellten Informationen sowie durch sorgfältige Überprüfung der von Ihnen eingegebenen Daten erkennen. Gegebenenfalls können Sie hierfür auch die Vergrößerungsfunktion („Lupenfunktion“) Ihres Internetbrowsers verwenden. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch das Schließen des Fensters Ihres Internetbrowsers beenden.
3.1.3.5 Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen” oder eines vergleichbaren Buttons gibt der Kunde sein verbindliches Angebot ab.
3.1.3.6 Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und an uns übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf die jeweilige Checkbox diese AGB akzeptieren und dadurch in Ihr Angebot aufgenommen haben.
3.1.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Gambio das Angebot des Kunden annimmt und diese Annahmeerklärung dem Kunden zugeht. Die Annahme erfolgt entweder durch
3.1.4.1 Versendung einer Bestätigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder
3.1.4.2 konkludent durch Freischaltung bzw. Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistung (z.B. Zugang zur Gambio Cloud über das Kundenkonto, Download der Software).
3.1.5 Gambio wird die Annahme oder Ablehnung des Angebots spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Kundenangebots erklären. Unbeschadet hiervon ist Gambio berechtigt, einen Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2 Bei einem Vertragsschluss, der nicht über unsere Website erfolgt, gilt Folgendes:
3.2.1 Alle Angebote von Gambio sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch Gambio zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform (z.B. per E-Mail) oder durch Freischaltung des Zugangs bzw. Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistung.
3.2.3 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB wird Vertragsbestandteil. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er von diesen AGB Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
3.2.4 Gambio wird dem Kunden die vertragsrelevanten Informationen sowie diese AGB in Textform zur Verfügung stellen und auf Wunsch in reproduzierbarer Form übermitteln.
4 Vertragssprache
4.1 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Etwaige Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
5 Vertragstext und Speicherung
5.1 Der Vertragstext, bestehend aus der Bestellung des Kunden, diesen AGB, der Auftragsbestätigung und ggf. weiteren Vereinbarungen, wird von Gambio gespeichert und auf Wunsch in reproduzierbarer Form übermittelt.
5.2 Der Vertragstext ist für den Kunden über sein Kundenkonto einsehbar. Der Kunde kann zudem diese AGB jederzeit auf der Website von Gambio unter https://www.gambio.de/rechtliches/agb abrufen und in reproduzierbarer Form (z.B. als PDF) herunterladen und speichern.
5.3 Der Zeitpunkt der Registrierung des Kunden unter Geltung der jeweiligen AGB sowie die von Gambio vorgenommene Freischaltung des Kundenkontos werden von Gambio unter Wahrung des Datenschutzes elektronisch gespeichert.
6 Leistungen von Gambio
6.1 Gambio bietet Kunden verschiedene Produkte und Dienstleistungen im Bereich E-Commerce-Software und Online-Shop-Lösungen an. Gambio erbringt je nach Auswahl des Kunden und des damit zusammenhängenden vertraglich vereinbartem Leistungsumfangs eine oder mehrere der folgenden Leistungen:
6.1.1 Bereitstellung der Gambio Cloud (geregelt im Besonderen Teil I);
6.1.2 Softwareüberlassung von Gambio GX (geregelt im Besonderen Teil II);
6.1.3 Bereitstellung von Gambio Hub (geregelt im Besonderen Teil III);
6.1.4 Support- und Wartungsleistungen (geregelt im Besonderen Teil IV);
6.2 Soweit im Einzelfall nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart, bietet Gambio nach Wahl des Kunden grundsätzlich folgende Leistungspakete an:
6.2.1 „Gambio Cloud“ (in verschiedenen Konfigurationsvarianten),
6.2.2 „Gambio für eigenes Hosting“, bestehend der Überlassung von Gambio GX und der Bereitstellung von Gambio Hub. Der Kunde ist bei diesem Leistungspaket selbst für Installation, Konfiguration, Hosting, Datensicherung und Wartung von Gambio GX verantwortlich, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen getroffen wurde.
6.3 Der konkrete Leistungsumfang, Leistungsmodalitäten sowie die zu entrichtende Vergütung ergeben sich aus der zwischen den Parteien getroffenen individuellen Vereinbarung. Dies richtet sich entweder bei einem Vertragsschluss über die Website von Gambio nach dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket nebst Leistungsbeschreibung oder bei einem sonstigen Vertragsschluss nach dem zwischen den Parteien getroffenen Einzelvertrag nebst Leistungsbeschreibung, sowie den jeweils anwendbaren Besonderen Teilen dieser AGB. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird von Gambio nur gewährt, wenn sie als solche von Gambio ausdrücklich bezeichnet worden ist.
6.4 Die Leistungen von Gambio umfassen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, nicht
6.4.1 die Bereitstellung von Hardware, eines Internetzugangs oder sonstiger technischer Infrastruktur beim Kunden;
6.4.2 individuelle Entwicklungsleistungen oder individuelle Anpassungen und Erweiterungen der Software oder Dienste;
6.4.3 Installation und Konfiguration bei On-Premise-Lösungen;
6.4.4 Schulungen und Workshops;
6.4.5 Leistungen zur Migration nach oder Import in Software oder Dienste von Gambio;
6.4.6 Überlassung von Quellcode von proprietärer Software von Gambio.
Gambio kann auf Wunsch des Kunden auf Basis einer gesondert zu treffenden Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung derartige Leistungen erbringen.
6.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet Gambio keine Erfolgsleistung, sondern handelt nach Maßgabe der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 BGB).
7 Leistungsänderungen, Änderungen der AGB
7.1 Wir behalten uns vor, unsere Leistungen und/oder diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern,
7.1.1 wenn unsere Leistungen und/oder die AGB an das geltende Recht angepasst werden müssen, insbesondere im Falle einer veränderten Gesetzeslage, Entwicklungen in der Rechtsprechung oder wenn wir einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommen müssen,
7.1.2 im Falle technischer oder prozessualer Veränderungen, die eine Änderung unserer Leistungen und/oder der AGB erforderlich machen, soweit dies keine wesentliche Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Hauptleistungen für Sie zur Folge hat,
7.1.3 wenn wir neue oder zusätzliche Leistungen anbieten, die in die AGB mitaufgenommen werden müssen, und dies keine nachteiligen Auswirkungen auf den Umfang, die Qualität oder die Vergütung der bestehenden Leistungen im Rahmen des mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses mit sich bringt, oder
7.1.4 wenn die Änderungen der Leistungen und/oder der AGB für Sie lediglich rechtlich vorteilhaft sind.
7.2 Änderungen werden Ihnen spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
7.3 Widersprechen Sie der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung nach Ziffer 7.2, gelten die Änderungen als von Ihnen anerkannt.
7.4 Widersprechen Sie den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist nach Ziffer 7.3, so besteht das Nutzungsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
7.5 Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie gesondert hingewiesen.
7.6 Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte über die Beendigung des Vertrags, insbesondere nach Ziffer 15 bleiben unberührt.
8 Pflichten des Kunden, verbotene Nutzungen
8.1 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) verantwortlich und hat diese vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat Gambio unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten erlangt.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme und nach Inbetriebnahme regelmäßig eigene angemessene Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen und regelmäßig Sicherheitskopien seiner Daten zu erstellen. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von Updates, Upgrades oder Änderungen an der Software oder den Systemen.
8.3 Der Kunde wird Gambio unverzüglich über erkannte Mängel, Störungen oder Sicherheitsvorfälle informieren und bei der Fehleranalyse und -behebung in zumutbarem Umfang mitwirken.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von Gambio, insbesondere Gambio Cloud, Gambio GX sowie den Gambio Hub, ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, diesen AGB sowie den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechte Dritter zu beachten. Dies umfasst insbesondere:
8.5.1 die Regelungen des Strafrechts, Datenschutzrechts und Wettbewerbsrechts, das Verbraucherrecht (einschließlich Informationspflichten) sowie alle maßgeblichen Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten,
8.5.2 die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums Dritter, insbesondere Urheberrechte, Patent- und Markenrechte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
8.5.3 die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, Namens- und Kennzeichenrechten sowie anderer absolut geschützter Rechtspositionen Dritter.
8.6 Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
8.6.1 Inhalte zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu speichern, zugänglich zu machen oder sonst im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Gambio zu verarbeiten, die
8.6.1.1 strafbar, jugendgefährdend, rechtswidrig oder anstößig sind,
8.6.1.2 Hassrede, Diskriminierung, Aufrufe zu Gewalt, extremistische oder verfassungsfeindliche Äußerungen, Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, Pornografie oder gewaltverherrlichende Darstellungen enthalten,
8.6.1.3 Terror, Gewalt oder Straftaten fördern oder verherrlichen, oder
8.6.1.4 gegen gesetzliche Verbotstatbestände oder Verbote zum Schutz von Minderjährigen verstoßen;
„Inhalte“ im Sinne dieses Abschnitts sind jegliche Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Programme oder sonstige Informationen, die durch den Kunden mit Hilfe der Leistungen gespeichert, verarbeitet, übertragen, eingestellt oder sonst zugänglich gemacht werden.
8.6.2 die Leistungen von Gambio, insbesondere Gambio Cloud, Gambio GX oder den Gambio Hub, zu nutzen, um rechtswidrige Waren, Dienstleistungen oder Inhalte anzubieten;
8.6.3 die Leistungen von Gambio, insbesondere Gambio Cloud, Gambio GX oder den Gambio Hub, zu nutzen, um genehmigungspflichtige Waren, Dienstleistungen oder Inhalte anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen oder in Verkehr zu bringen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierzu nicht vorliegen;
8.6.4 personenbezogene Daten Dritter ohne rechtliche Grundlage oder erforderliche Einwilligung zu verarbeiten, zu übermitteln oder systematisch zu speichern;
8.6.5 Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere durch das Einstellen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken, Kennzeichen oder sonstigen Inhalten ohne erforderliche Berechtigung;
8.6.6 den Betrieb, die Sicherheit oder Integrität der IT-Systeme von Gambio oder Dritter zu gefährden, insbesondere durch
8.6.6.1 das Einbringen oder Verbreiten von Schadsoftware, Viren, Würmern, Trojanern oder vergleichbaren Programmen;
8.6.6.2 Denial-of-Service-Attacken, unerlaubtes Penetration-Testing, das automatisierte Ausforschen von Zugängen oder sonstige sicherheitsrelevante Angriffe;
8.6.6.3 Handlungen, die die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Systeme erheblich beeinträchtigen können;
8.6.7 Zugangsdaten, Nutzungsrechte oder den Zugang zu den Leistungen unbefugt an Dritte weiterzugeben, Dritten sonstige unautorisierte Nutzungen zu ermöglichen oder gegen Geheimhaltungspflichten hinsichtlich der Zugangsdaten zu verstoßen.
8.7 Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter sowie etwaige Erfüllungsgehilfen und sonstige mit der Nutzung der Leistungen betraute Personen, insbesondere von ihm mit der Nutzung der Gambio Cloud, von Gambio GX oder des Gambio Hub betraute Nutzer, auf die Einhaltung dieser Pflichten und Verbote hinzuweisen, entsprechend zu unterweisen und zu verpflichten.
9 Vorübergehende Sperrung des Kundenkontos
9.1 Bei einem Verstoß gegen die Pflichten der Ziffer 8 sind wir, ungeachtet einer etwaigen Berechtigung zur Aussprache einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags nach Ziffer 0, unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der beiderseitigen Interessen sowie unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit berechtigt,
9.1.1 zur Aussprache einer Abmahnung;
9.1.2 soweit es sich um Leistungen handelt, die über das Kundenkonto genutzt werden (z.B. Gambio Cloud, Gambio Hub, Support- und Wartungsleistungen), zur vorübergehenden Sperrung Ihrer Zugangsdaten und/oder Ihres Kundenkontos, soweit und solange dies zur Abwehr weiterer Verstöße oder zur Sicherung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
9.2 Zu Maßnahmen nach Ziffer 9.1 sind wir zudem dann berechtigt, wenn
9.2.1 Sie unter Verstoß gegen die AGB bewusst falsche Angaben machen, insbesondere bewusst unwahre Angaben zum Unternehmensnamen oder Ihrer Anschrift machen;
9.2.2 Sie unter Verstoß gegen die AGB Nichtberechtigten Zugang zur Ihrem Kundenkonto gestatten und/oder Ihre Zugangsdaten zur Nutzung Ihres Kundenkontos überlassen;
9.2.3 Sie sich mit der zu leistenden Zahlung gemäß einer nach Ziffer 12 bestehenden Vergütungspflicht für von Ihnen in Anspruch genommene entgeltliche Leistungen um mehr als sechs (6) Wochen in Verzug befinden.
9.3 Im Fall eines hinreichenden, auf konkreten Tatsachen beruhenden Verdachts eines Verstoßes gegen eine der vorgenannten Pflichten der Ziffern 8, 9.2.1, 9.2.2 und/oder 9.2.3 sind wir ebenfalls zu den Maßnahmen nach Ziffer 9.1 berechtigt, sofern und solange dies zur Aufklärung des Verdachts oder zur Verhinderung weiterer Pflichtverstöße erforderlich ist, wobei Sie diese Maßnahmen abwenden können, wenn Sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumen.
9.4 Ein hinreichender Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder Dritte unter Darlegung nachvollziehbarer Anhaltspunkte uns von einem Verstoß in Kenntnis setzen.
9.5 Wir werden Sie vor Vornahme einer Sperrung in Textform (per E-Mail) über die beabsichtigte Sperrung, die Gründe hierfür und die zur Abhilfe erforderlichen Maßnahmen informieren und Ihnen eine angemessene Frist zur Stellungnahme und Abhilfe einräumen, sofern nicht
9.5.1 eine unmittelbare Gefährdung der Systemsicherheit vorliegt,
9.5.2 Sie bereits wiederholt ähnliche Verstöße begangen haben, oder
9.5.3 eine vorherige Ankündigung den Zweck der Sperrung vereiteln würde (z.B. bei strafbaren Inhalten).
In den vorgenannten Ausnahmefällen können wir eine sofortige Sperrung ohne vorherige Ankündigung vornehmen. In diesem Fall werden Sie unverzüglich danach über die Sperrung und deren Gründe informieren.
9.6 Wir werden die Sperrung unverzüglich aufheben, sobald
9.6.1 der Grund für die Sperrung entfallen ist (z.B. durch Beseitigung der rechtswidrigen Inhalte, Zahlung der ausstehenden Entgelte),
9.6.2 Sie glaubhaft darlegen, dass kein Verstoß vorliegt, oder
9.6.3 eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung die Aufhebung anordnet.
Wir informieren Sie unverzüglich über die Aufhebung der Sperrung.
9.7 Während der Dauer einer berechtigten Sperrung ruht unsere Leistungspflicht hinsichtlich der gesperrten Leistungen. Ihre Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt, sofern die Sperrung vom Ihnen zu vertreten ist.
9.8 Führt die Sperrung zur dauerhaften Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wird der Sperrungsgrund nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 0 berechtigt.
10 Ansprüche Dritter, Freistellung
10.1 Sollten Dritte gegen uns Ansprüche wegen eines Verstoßes Ihrerseits gegen eine der vorgenannten Pflichten der Ziffer 8 geltend machen, verpflichten Sie sich,
10.1.1 uns alle Schäden zu ersetzen, die aus der von Ihnen zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen;
10.1.2 uns von allen Ansprüchen der Dritten (einschließlich Schadensersatzansprüchen), die aus der von Ihnen zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen, freizustellen. Diese Freistellung umfasst auch die zur Verteidigung gegen die Ansprüche erforderlichen Kosten wie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe; und
10.1.3 uns gegenüber dem Dritten in angemessenem Umfang bei der Verteidigung gegen die Ansprüche, insbesondere durch Mitteilung von Informationen und Bereitstellung von Unterlagen zu unterstützen.
10.2 In Fällen der Ziffer 10.1 bleiben weitergehende uns zustehende Rechte und Ansprüche unberührt.
11 Geistiges Eigentum, Open-Source-Komponenten
11.1 Von Gambio bereitgestellte Software und Dienste wie die Gambio Cloud, Gambio GX, der Gambio Hub sowie sämtliche damit verbundenen Materialien, Dokumentationen und sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und anderen Rechten des Geistigen Eigentums von Gambio oder von Dritten, die Gambio entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt haben.
11.2 Soweit im Einzelfall nicht abweichend mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart, werden durch diese AGB weder Rechte des Geistigen Eigentums an den Kunden übertragen, noch ihm ausschließliche Nutzungsrechte an solchen Rechten eingeräumt. Sofern dem Kunden einfache Nutzungs- oder Gebrauchsrechte eingeräumt werden, ergeben sich diese aus den Besonderen Teile dieser AGB, die jeweils für die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen einschlägig sind.
11.3 Soweit von Gambio bereitgestellte Software oder Dienste Open-Source-Komponenten enthalten, die unter der GNU General Public License Version 2.0 (GPL 2.0) oder anderen Open-Source-Lizenzen stehen, gelten für diese ausschließlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Quellcode der Open-Source-Komponenten sowie die Lizenztexte der Open-Source-Lizenzbedingungen (z.B. der GPL 2.0) werden dem Kunden mit der Software bzw. in der Dokumentation zur Verfügung gestellt.
11.4 Gambio weist darauf hin, dass die GPL 2.0 unter bestimmten Umständen vorsieht, dass abgeleitete Werke ebenfalls unter der GPL 2.0 zu lizenzieren sind. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob und inwieweit Änderungen oder Erweiterungen an der Software oder die Verknüpfung mit eigenen oder fremden Softwarekomponenten Auswirkungen auf die Lizenzierung haben.
11.5 Urhebervermerke, Seriennummern, Lizenzschlüssel sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen vom Kunden nicht entfernt, geändert oder unkenntlich gemacht werden.
12 Vergütung von Gambio, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
12.1 Soweit Sie entgeltliche Leistungen in Anspruch nehmen, erhält Gambio von Ihnen eine Vergütung für die Erbringung der jeweiligen Leistung. Die Vergütung bemisst sich nach der jeweils von Ihnen ausgewählten Leistung und der zugehörigen mit Ihnen getroffenen Vereinbarung und/oder Leistungsbeschreibung.
12.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
12.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Regelungen zu Fälligkeit und Zahlungsbedingungen:
12.3.1 Die vertraglich vereinbarte Grundgebühr wird monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt vierzehn (14) Kalendertage nach Zugang der Rechnung (ohne Abzug) beim Kunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12.3.2 Sofern vertraglich eine nutzungsabhängige Transaktionsgebühr vereinbart ist, wird diese monatlich nachträglich (retrograd) für den jeweils abgelaufenen Kalendermonat abgerechnet. Die Transaktionsgebühr wird vierzehn (14) Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig.
12.3.3 Die Zahlung hat per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Überweisung oder einem sonstigen von Gambio angebotenen und vom Kunden gewählten Zahlungsmittel erfolgen.
12.4 Soweit vertraglich eine nutzungsabhängige Transaktionsgebühr im Sinne von Ziffer 12.3.2 vereinbart ist, wird diese auf Basis des Bruttotransaktionsvolumens (GMV) berechnet, das über Gambio Hub abgewickelt wird. Das „Bruttotransaktionsvolumen“ umfasst die Summe aller Zahlungstransaktionen in Euro (brutto, inklusive Umsatzsteuer), die über die in Gambio Hub bereitgestellte Zahlungsabwicklungslösung im jeweiligen Abrechnungszeitraum, soweit nicht abweichend vereinbart, pro Kalendermonat abgewickelt wurden. Der Kunde kann das Bruttotransaktionsvolumen jederzeit über sein Kundenkonto einsehen.
12.5 Sofern vertraglich ein monatliches Freivolumen für Transaktionen vereinbart ist, werden Transaktionsgebühren erst ab Überschreitung dieses Freivolumens berechnet. Das Freivolumen bezieht sich auf das im jeweiligen Kalendermonat über den Gambio Hub abgewickelte Bruttotransaktionsvolumen. Nicht genutztes Freivolumen verfällt am Ende des jeweiligen Kalendermonats ersatzlos und wird nicht in den Folgemonat übertragen.
12.6 Gambio erstellt Rechnungen in elektronischer Form. Rechnungen sind über das Kundenkonto des Kunden abrufbar. Auf Wunsch des Kunden werden Rechnungen zusätzlich per E-Mail versandt.
13 Preisanpassungen
13.1 Wir sind berechtigt, die Vergütung für die vertraglich gegen Zahlung eines Entgelts vereinbarten Leistungen anzupassen, wenn sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren seit der letzten Preisfestsetzung um mehr als 5 Prozent geändert haben. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere:
13.1.1 Personalkosten für Entwicklung, Betrieb und Support (Orientierung am Tarifindex IT-Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes);
13.1.2 Kosten für Rechenzentrumsleistungen, Hosting-Infrastruktur und Cloud-Services;
13.1.3 Energiekosten für den Betrieb der IT-Infrastruktur (Orientierung am Erzeugerpreisindex Energie);
13.1.4 Lizenzkosten für eingesetzte Drittsoftware und -dienste;
13.1.5 Kosten für die Anbindung von Zahlungs- und Versanddienstleistern;
13.1.6 Gesetzlich oder behördlich veranlasste Mehrkosten (z.B. Datenschutzanforderungen, IT-Sicherheitsvorgaben, Compliance-Anforderungen).
13.2 Die Preisanpassung erfolgt höchstens im Umfang der gewichteten durchschnittlichen Veränderung der vorstehend genannten Kostenfaktoren. Die Gewichtung richtet sich nach dem Anteil der jeweiligen Kosten an den Gesamtkosten der Leistungserbringung.
13.3 Bei Kostensenkungen werden wir die Preise entsprechend senken.
13.4 Preiserhöhungen erfolgen höchstens einmal alle zwölf (12) Monate.
13.5 Preiserhöhungen sind auf 25 Prozent der bisherigen Jahresvergütung begrenzt. Bei Kostenerhöhungen, die diesen Rahmen übersteigen, behalten wir uns vor, die Leistungserbringung anzupassen oder mit dem Kunden eine individuelle Vereinbarung zu treffen. § 313 BGB bleibt unberührt.
13.6 Wir werden Ihnen Preisänderungen mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder über das Kundenportal) mitteilen. Die Änderungsmitteilung enthält:
13.6.1 die bisherige und neue Preishöhe (konkrete Beträge in EUR),
13.6.2 den Zeitpunkt des Inkrafttretens (konkretes Datum),
13.6.3 eine Begründung unter Darlegung der Kostenentwicklung,
13.6.4 einen gesonderten Hinweis auf das Widerspruchsrecht,
13.6.5 die Widerspruchsfrist von vier (4) Wochen,
13.6.6 einen gesonderten Hinweis auf die Rechtsfolgen bei Schweigen und bei Widerspruch.
13.7 Sie können der Preisänderung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung nach Ziffer 13.6 in Textform (per E-Mail oder über das Kundenkonto) widersprechen.
13.8 Widersprechen Sie nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Preisänderung als genehmigt und wird zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
13.9 Widersprechen Sie fristgerecht einer Preiserhöhung, setzt sich der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fort. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Kündigen wir nicht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Preisen fort. Ihr vertragliches Kündigungsrecht nach Ziffer 15 bleibt unberührt.
13.10 Kostenanpassungen aufgrund höherer Gewalt oder gesetzlich erzwungener Mehrkosten berechtigen uns zur Anpassung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, sofern eine Fortführung zu den bisherigen Konditionen infolge der Kostenentwicklung nicht mehr wirtschaftlich tragbar wäre.
14 Haftungsbeschränkung
14.1 Wir haften auf Schadensersatz unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
14.2 Wir haften auf Schadensersatz für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14.3 Wir haften auf Schadensersatz ferner bei der schuldhaften Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten), durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit kein Fall der Ziffern 14.1 und/oder 14.2 vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.4 Wir haften auf Schadensersatz ferner im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie. Im letzten Fall richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung.
14.5 Wir haften auf Schadensersatz ferner in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.6 Im Übrigen ist unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nicht abweichend geregelt. Gambio haftet, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Haftung nach Ziffer 14.1, 14.2, 14.3, 14.4 oder 14.5 vorliegen, insbesondere nicht
14.6.1 auf entgangenen Gewinn, für Datenverlust, Folgeschäden oder mittelbare Schäden;
14.6.2 für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist;
14.6.3 für Schäden, die allein darauf beruhen, dass der Kunde die Leistungen nicht vertragsgemäß genutzt hat (z.B. Bedienfehler, Verwendung nicht freigegebener Hard- oder Software);
14.6.4 für Schäden aufgrund eigenmächtiger Änderungen des Kunden am Leistungsgegenstand;
14.6.5 für Schäden, weil der Kunde gesetzliche oder vertragliche Pflichten zur Schadensminderung (insbesondere Datensicherungspflichten) missachtet hat;
14.6.6 für Schäden aufgrund Höherer Gewalt;
14.6.7 für von Gambio unverschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes;
14.6.8 für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Drittanbieterdienste (z.B. Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, integrierte Drittanbieter-Software) verursacht werden, es sei denn, Gambio hat eine Verpflichtung zur Auswahl oder Überwachung dieser Dritten übernommen;
14.6.9 für Schäden aufgrund von Cyberangriffen Dritter (z.B. DDoS-Angriffe, Hackerangriffe), soweit Gambio angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat.
14.7 Soweit unsere Haftung nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
15 Dauer des Vertrags, Beendigung
Sofern es sich bei dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt (z.B. bei SaaS), gilt Folgendes:
15.1 Die anfängliche Vertragslaufzeit sowie der Vertragsbeginn ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung mit Ihnen sowie den Regelungen der jeweils hierfür geltenden Besonderen Teile dieser AGB.
15.2 Sofern und soweit nicht abweichend mit Ihnen individuell vereinbart,
15.2.1 richtet sich der Vertragsbeginn nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses;
15.2.2 beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate;
15.2.3 verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird;
15.2.4 bedarf eine Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Textform (d.h. E-Mail, Brief oder Fax genügt).
Wir weisen darauf hin, dass für bestimmte Leistungspakete abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten können, die sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden ergeben.
15.3 Stets unberührt bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt für uns vor, wenn
15.3.1 Sie Ihre Verpflichtungen aus den Ziffern 8 und/oder 10 verletzen und die Verletzung trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht abstellen;
15.3.2 Sie sich mit der zu leistenden Vergütung gemäß einer nach Ziffer 12 bestehenden Vergütungspflicht für von Ihnen in Anspruch genommene entgeltliche Leistungen um mehr als sechs (6) Wochen in Verzug befinden;
15.3.3 über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; und/oder
15.3.4 andauernde Betriebsstörungen infolge von Höherer Gewalt, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen, die eine Fortsetzung des Vertrags für uns unzumutbar machen.
15.4 Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Ihnen eingeräumte Rechte zur Nutzung unserer Leistungen, insbesondere an der Software und den Diensten, soweit in den Besonderen Teilen nichts Abweichendes geregelt ist. Sie sind verpflichtet, die Nutzung unserer Leistungen einzustellen.
15.5 Die Pflichten der Ziffern 8 und 10 gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort.
15.6 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch Gambio aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung im Voraus gezahlter Vergütungen.
15.7 Bei ordentlicher Kündigung oder außerordentlicher Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund, den Gambio zu vertreten hat, erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen für den nicht genutzten Zeitraum, aufgerundet auf volle Monate.
16 Höhere Gewalt
16.1 Ein „Ereignis höherer Gewalt“ ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Hierzu zählen kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappung oder sonstige Ereignisse, die Gambio nicht zu vertreten hat.
16.2 Sofern Gambio bei der Leistungserbringung verbindlich vereinbarte Termine einzuhalten hat, berechtigen Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung wesentlich erschweren, verzögern oder vorübergehend unmöglich machen, Gambio dazu, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
16.3 Die Parteien werden sich umgehend von einem solchen Hindernis gegenseitig benachrichtigen.
16.4 Sofern solche Ereignisse Gambio die Erbringung der der vertragsgemäßen Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, bleibt den Parteien in diesen Fällen abseits von den Regelungen zur Beendigung des Vertrags nach Ziffer 15 unbenommen, eine einvernehmliche Regelung zur Aufhebung des Vertragsverhältnisses zu treffen. § 313 BGB bleibt unberührt.
16.5 Ziffer 14 bleibt unberührt.
17 Datenschutz
17.1 Sie sind dafür verantwortlich, dass im Rahmen der Inbetriebnahme hinsichtlich der von Ihnen übertragenen Daten, insbesondere personenbezogener Daten von Kunden die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch Sie eingehalten werden.
17.2 Im Falle von schuldhaften Verstößen gegen die in Ziffer 17.1 geregelten Pflichten stellen Sie Gambio von allen Ansprüchen Dritter, auch öffentlich-rechtlicher Natur, sowie von den für die Verteidigung dieser Ansprüche gegebenenfalls anfallenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei.
18 Abtretung
18.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gambio auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
18.2 Gambio ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf Dritte zu übertragen. In diesem Fall wird Gambio den Kunden hierüber informieren. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung ausüben kann.
19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
19.1 Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
19.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
20 Änderung von Kontaktdaten
20.1 Der Kunde ist verpflichtet, Gambio Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse, postalische Anschrift, Rechnungsanschrift) unverzüglich mitzuteilen.
20.2 Erklärungen von Gambio, die an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder postalische Anschrift versandt werden, gelten als zugegangen, auch wenn sie den Kunden aufgrund geänderter, aber nicht mitgeteilter Kontaktdaten nicht erreichen.
21 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22 Gerichtsstand
22.1 Sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Sitz in Bremen.
22.2 Wir sind daneben berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
22.3 Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
23 Schlichtung
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten oder der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. in Frankfurt am Main in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Während des Schlichtungsverfahrens bleibt es den Parteien unbenommen, jederzeit ein gerichtliches Eilverfahren (z.B. einstweiliger Rechtsschutz) und/oder ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einzuleiten und/oder Hauptsacheklage zur Unterbrechung einer gesetzlichen Ausschlussfrist zu erheben.
24 Ergänzende Hinweise
24.1 Diese AGB haben folgenden Stand: 06. März 2026
24.2 Für Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir eine aktuelle Datenschutzerklärung vor, die Sie unter der nachfolgenden URL einsehen können: https://www.gambio.de/rechtliches/datenschutz
Besonderer Teil I – Ergänzende Bedingungen für die Bereitstellung der Gambio Cloud
1 Vertragsgegenstand, Leistungen
1.1 Gegenstand dieses Besonderen Teils I ist die zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Bereitstellung der Gambio Cloud.
1.2 Gambio Cloud ermöglicht es dem Kunden, ohne eigenen Programmieraufwand einen professionellen Online-Shop zu betreiben und über das Kundenkonto die Shop-Inhalte einzustellen. Einzelheiten zur Beschaffenheit der Leistungen von Gambio im Sinne des § 535 BGB, insbesondere zum Funktionsumfang, Anzahl der Produkte/Artikel im Shop, Speicherplatz für Artikelbilder und Daten, Anzahl der Nutzerkonten/Administratoren, etwaige Beschränkungen des Traffics, Umfang der Support- und Wartungsleistungen, etc. ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils vom Kunden gewählten Leistungspakets zur Gambio Cloud. Der Kunde kann gegen Aufpreis jederzeit auf ein umfangreicheres Leistungspaket upgraden.
1.3 Eine physische Überlassung der Gambio Cloud an den Kunden erfolgt nicht. Die Gambio Cloud, inklusive Software und IT-Infrastruktur wird ausschließlich auf den Servern von Gambio oder eines von Gambio beauftragten Dienstleisters betrieben und dem Kunden als SaaS zur Nutzung bereitgestellt. Der Zugang zur Gambio Cloud erfolgt über eine webbasierte Benutzeroberfläche, die der Kunde mittels eines aktuellen Webbrowsers über das Internet aufrufen kann.
1.4 Gambio ist berechtigt, den Funktionsumfang der Gambio Cloud im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln, zu erweitern oder anzupassen. Es gilt Ziffer 7 des Allgemeinen Teils.
2 Bereitstellung des Zugangs zur Gambio Cloud
2.1 Gambio stellt dem Kunden nach Vertragsschluss die Gambio Cloud zur Verfügung, indem Gambio den Kunden per E-Mail über die Freischaltung informiert und ihm die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort als Login-Daten für das Admin-Backend) übermittelt.
2.2 Gambio ist berechtigt, die Zugangsdaten des Kunden aus Sicherheitsgründen zu ändern. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 8 des Allgemeinen Teils bleibt unberührt.
3 Technische Voraussetzungen
3.1 Für die Nutzung der Gambio Cloud muss der Kunde über folgende technische Voraussetzungen verfügen:
3.1.1 einen funktionsfähigen Internetzugang mit ausreichender Bandbreite;
3.1.2 einen aktuellen Webbrowser (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version) mit den jeweils üblichen Plugins.
Etwaige weitergehende technische Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils vom Kunden gewählten Leistungspakets zur Gambio Cloud.
3.2 Die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit des Internetzugangs sowie des Webbrowsers liegen in der Verantwortung des Kunden und sind von Gambio nicht geschuldet.
4 Nutzungsrechte an der Gambio Cloud, Nutzungsbeschränkungen
4.1 Soweit Gambio Cloud ausschließlich auf den Servern von Gambio oder eines von Gambio beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software im Sinne der § 69a ff. UrhG. Hiermit wird klargestellt, dass keine Abtretung, Übertragung oder Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an der Gambio Cloud oder ihren Bestandteilen an den Kunden erfolgt.
4.2 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Gambio Cloud für die vertraglich vereinbarte Anzahl an Nutzern und Shops das einfache, nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht zur Nutzung der Gambio Cloud mittels Zugriffs über einen Webbrowser nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Dieses Nutzungsrecht umfasst
4.2.1 das Aufrufen und Anzeigen der Benutzeroberfläche der Gambio Cloud im Webbrowser,
4.2.2 das Laden der Benutzeroberfläche in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte des Kunden (PC, Laptop, Tablet, Smartphone),
4.2.3 die dabei entstehenden flüchtigen Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche,
4.2.4 das Einrichten und Verwalten des Online-Shops (Produktpflege, Kategorien, Inhalte),
4.2.5 das Hochladen von Produktbildern, Texten und sonstigen Shop-Inhalten,
4.2.6 die Konfiguration von Design, Layout und Funktionen im Rahmen der bereitgestellten Funktionen,
4.2.7 die Nutzung der integrierten Schnittstellen zu Zahlungs- und Versanddienstleistern,
4.2.8 die Verwaltung von Bestellungen, Kunden und Rechnungen,
4.2.9 die Nutzung der Statistik- und Reporting-Funktionen,
4.2.10 das Erstellen von Backups über die bereitgestellte Backup-Funktion.
Der konkrete Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils vom Kunden gewählten Leistungen bzw. des gewählten Leistungspakets.
4.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart oder aufgrund von § 69d oder § 69e UrhG erlaubt, unterliegt das vorstehende Nutzungsrecht den folgenden Beschränkungen:
4.3.1 Der Kunde ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Gambio nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte unterzulizenzieren, an Dritte zu übertragen oder Dritten in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen;
4.3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten den Zugang zur Gambio Cloud zu gewähren oder deren Nutzung zu gestatten. Insbesondere ist eine Weitervermietung (z.B. als White-Label-Lösung, Subhosting für Dritte) nicht gestattet. Hiervon unberührt bleiben folgende zulässige Handlungen:
4.3.2.1 Der Kunde darf die konkreten Personen, die die vorhandenen Nutzerlizenzen verwenden, jederzeit ändern (z.B. bei Personalwechsel, Umstrukturierung);
4.3.2.2 Der Kunde kann jederzeit weitere Nutzerlizenzen für zusätzliche Nutzer gegen Aufpreis hinzubuchen;
4.3.2.3 Der Kunde darf Subunternehmern (z.B. externen Webdesignern, Agenturen) zeitlich befristeten Zugang zum Backend seines Shops gewähren, sofern dies zur Erfüllung konkreter Aufträge des Kunden erforderlich ist (z.B. Design-Anpassungen, Produktdatenpflege). Der Kunde bleibt für die Handlungen dieser Subunternehmer verantwortlich und haftet für diese;
4.3.3 Der Kunde darf die Gambio Cloud ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal oder zulässige Subunternehmer nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Gambio Cloud, insbesondere ein Betrieb mehrerer Shops für verschiedene rechtlich selbständige Unternehmen unter einer Lizenz, eine Nutzung als Service-Provider für Dritte (z.B. als Agentur für Endkunden) oder eine Nutzung zur Bereitstellung konkurrierender SaaS-Angebote ist nicht gestattet, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich schriftlich mit Gambio vereinbart;
4.3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Gambio Cloud oder deren proprietäre Bestandteile zu bearbeiten, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, reverse zu engineeren im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) oder sonstige Änderungen am Quellcode oder den zugrundeliegenden Systemen vorzunehmen. Im Fall einer gesetzlich erlaubten Handlung nach § 69e UrhG (Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität) muss der Kunde Gambio vor einer solchen Handlung zumindest in Textform informieren und Gambio Gelegenheit geben, die erforderlichen Informationen freiwillig bereitzustellen;
4.3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Gambio Cloud oder sonstige zugehörige Komponenten (Dokumentation, API-Spezifikationen, Grafiken, etc.) zu vervielfältigen, soweit dies nicht durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Gambio Cloud gemäß dieser AGB und der Leistungsbeschreibung erforderlich ist.
4.4 Stets unzulässig sind
4.4.1 direkter Zugriff auf die Datenbank oder das Dateisystem des Servers;
4.4.2 Änderungen am PHP-Quellcode der Gambio Cloud;
4.4.3 Umgehung von Lizenz- oder Sicherheitsmechanismen;
4.4.4 Manipulation von Update- oder Backup-Prozessen;
4.4.5 die dauerhafte Installation oder das Speichern der Gambio Cloud auf Datenträgern (wie etwa Festplatten, USB-Sticks, Speicherchips, o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware;
4.4.6 das Kopieren oder Extrahieren des proprietären Quellcodes der Gambio Cloud;
4.4.7 die Erstellung vollständiger Kopien der Datenbank außerhalb der offiziellen Backup-Funktionen.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Schutzvermerke (Copyright-Hinweise, Marken, Versionsnummern, Lizenztexte) aus der Gambio Cloud, der Dokumentation oder sonstigen Komponenten zu entfernen oder zu verändern.
4.6 Bei Verstößen gegen die Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 4.3, 4.4 oder 4.5 ist Gambio berechtigt, den Zugang zu Gambio Cloud vorübergehend zu sperren. Es gelten die Regelungen der Ziffer 9 des Allgemeinen Teils entsprechend. Weitergehende Ansprüche von Gambio bleiben unberührt.
4.7 Soweit Gambio während der Vertragslaufzeit Anpassungen an der Gambio Cloud vornimmt, insbesondere neue Versionen, Updates (Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates), Upgrades (Funktionserweiterungen) oder sonstige Änderungen, gelten die vorstehenden Regelungen zur Einräumung von Nutzungsrechten entsprechend.
5 Nutzungsrechte an Kundeninhalten
5.1 Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm in die Gambio Cloud Software eingestellten Inhalten wie z.B. Texte, Bilder, Videos, Produktdaten, Endkundendaten, etc. (im Folgenden für diesen Besonderen Teil I „Kundeninhalte“).
5.2 Der Kunde räumt Gambio das zur Vertragserfüllung erforderliche einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht ein
5.2.1 zur Speicherung der Kundeninhalte auf den Servern von Gambio sowie auf den Servern des von Gambio mit dem Hosting der Gambio Cloud beauftragten Dienstleisters;
5.2.2 zur Anzeige der Kundeninhalte im Online-Shop des Kunden;
5.2.3 zur Übertragung der Kundeninhalte über das Internet an Besucher des Shops;
5.2.4 zur Erstellung von Backups der Kundeninhalte im Rahmen der vertraglich vereinbarten Datensicherung;
5.2.5 zur technischen Verarbeitung der Kundeninhalte (z.B. Caching, Komprimierung, Format-Konvertierung) zur Optimierung der Performance.
5.3 Dieses Nutzungsrecht erlischt vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder vorübergehender weiterer Speicherung in Backups mit Beendigung des Vertrages.
6 Wartung und Updates
6.1 Gambio wartet die Gambio Cloud regelmäßig.
6.2 Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus angekündigt. Bei dringenden Wartungsarbeiten (z.B. kritische Sicherheitslücken) kann Gambio diese auch ohne vorherige Ankündigung durchführen und wird den Kunden unverzüglich informieren.
6.3 Wartungsarbeiten werden, soweit technisch möglich und zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
6.4 „Übliche Geschäftszeiten“ sind Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage sowie gesetzliche Feiertage in Bremen.
6.5 Gambio kann während der Vertragslaufzeit Updates installieren. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für Gambio, Updates zu veröffentlichen oder in bestimmten zeitlichen Abständen bereitzustellen. Diese Updates können insbesondere umfassen:
6.5.1 Fehlerbehebungen (Bugfixes),
6.5.2 Sicherheitsupdates,
6.5.3 Anpassungen an die geänderte Rechtslage,
6.5.4 Funktionserweiterungen und -verbesserungen,
6.5.5 Anpassungen an technische Entwicklungen.
Mit Hilfe der Updates soll die Software kontinuierlich verbessert und an die allgemeine technische Entwicklung angepasst werden. Nach einem Update können neue Funktionen zur Verfügung stehen und bisherige Funktionen sich in ihrem Ablauf oder der Benutzerführung ändern.
6.6 Der Kunde wird über anstehende Updates rechtzeitig informiert, soweit diese wesentliche Änderungen am Funktionsumfang oder der Benutzerführung mit sich bringen. Es gilt Ziffer 7 des Allgemeinen Teils.
6.7 Die Installation der Updates erfolgt durch Gambio automatisch und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Eine Mitwirkung des Kunden ist nicht erforderlich.
6.8 Gambio aktualisiert die Dokumentation der Software, sofern eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienungsabläufe erfolgt oder ein Fehler der Dokumentation vorliegt.
7 Verfügbarkeit, Übergabepunkt und Gewährleistung
7.1 Gambio stellt die Gambio Cloud mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von neunundneunzig (99) Prozent im Kalendermonat am Übergabepunkt zur Verfügung („Geschuldete Verfügbarkeit“).
7.2 „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Gambio oder des von Gambio mit dem Hosting der Gambio Cloud beauftragten Dienstleisters zum Internet.
7.3 „Verfügbarkeit“ ist die Möglichkeit des Kunden, über das Internet auf die Gambio Cloud am Übergabepunkt zuzugreifen und die Hauptfunktionen der Gambio Cloud zu nutzen.
7.4 „Hauptfunktionen“ sind
7.4.1 Zugriff auf das Admin-Backend;
7.4.2 Anzeige des Shops für Endkunden (Frontend);
7.4.3 Verwaltung von Produkten, Kategorien und Inhalten;
7.4.4 Verwaltung von Bestellungen und Kundendaten;
7.4.5 Nutzung der integrierten Zahlungs- und Versandschnittstellen (soweit die Nichtverfügbarkeit auf einer Störung der Gambio Cloud und nicht auf einer Störung der Drittanbieterdienste beruht).
7.5 Unerhebliche Störungen, die die Nutzbarkeit der Hauptfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Hierzu zählen
7.5.1 Darstellungsfehler ohne Funktionsausfall,
7.5.2 verzögerte Ladezeiten einzelner Funktionen,
7.5.3 Ausfall von untergeordneten Zusatzfunktionen.
7.6 Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:
Verfügbarkeit (%) = ((Gesamtzeit im Monat in Minuten - Ausfallzeit in Minuten) / Gesamtzeit im Monat in Minuten) × 100
Als „Gesamtzeit“ gilt die Anzahl der Minuten des jeweiligen Kalendermonats.
Als „Ausfallzeit“ gelten die Minuten, in denen die Gambio Cloud am Übergabepunkt nicht verfügbar war.
Maßgeblich für die Messung sind die Monitoring-Systeme von Gambio im Rechenzentrum. Gambio zeichnet Verfügbarkeit und Ausfallzeiten automatisiert auf.
Der Kunde kann die Verfügbarkeitsstatistik für sein Kundenkonto auf Anfrage einsehen.
7.7 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit gelten folgende Zeiträume nicht als Ausfallzeiten:
7.7.1 Geplante Wartungsarbeiten nach Ziffer 6.2;
7.7.2 Notfallwartungen, die aufgrund akuter Störungen, Sicherheitslücken oder Systeminstabilitäten ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden müssen;
7.7.3 Ausfälle aufgrund Höherer Gewalt oder sonstiger von Gambio nicht zu vertretender Umstände (z.B. Ausfall von Internetleitungen Dritter, Stromausfall beim Hostingpartner, DDoS-Angriffe auf die Netzinfrastruktur);
7.7.4 Ausfälle, die ausschließlich durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht wurden (z.B. fehlerhafte Konfigurationen, Überlastung durch vom Kunden verursachten übermäßigen Traffic);
7.7.5 Ausfälle, die auf Störungen von Drittanbieterdiensten zurückzuführen sind (z.B. Ausfall eines Payment-Providers), sofern diese nicht von Gambio betrieben werden;
7.8 Ergibt die Berechnung der Verfügbarkeit eine Unterschreitung der Geschuldeten Verfügbarkeit, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietvertragsrechts (§§ 535 ff. BGB). In Bezug auf die Gewährleistung gilt Folgendes:
7.8.1 Der Kunde hat Gambio jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen; es gilt § 536c BGB entsprechend.
7.8.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
7.8.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
7.8.4 Ein etwaiges Selbstbeseitigungsrecht des Kunden aus § 536a Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen.
7.8.5 Ziffer 14 des Allgemeinen Teils bleibt unberührt.
7.8.6 Weitergehende Rechte des Kunden, insbesondere nach Ziffer 15.3 des Allgemeinen Teils bleiben unberührt.
8 Datensicherung, Inhaberschaft der Daten
8.1 Gambio führt regelmäßige automatische Backups durch. Die Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer und technische Ausgestaltung der Datensicherungen durch Gambio können gesondert vereinbart werden oder ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets.
8.2 Ungeachtet der von Gambio durchgeführten Datensicherungen ist der Kunde verpflichtet, in eigener Verantwortung regelmäßig eigene Backups seines Shops, insbesondere der im Shop hinterlegten Kundeninhalte zu erstellen und bei sich zu speichern. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung eigener Änderungen am Shop, vor größeren Änderungen oder bei sonstigen Eingriffen. Gambio übernimmt keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Kundeninhalte über die automatischen Backups hinaus.
8.3 Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von Gambio gespeicherten Kundeninhalte und kann diese jederzeit herausverlangen.
9 Besondere Pflichten des Kunden
Neben Ziffer 8 des Allgemeinen Teils treten folgende zusätzliche Pflichten des Kunden:
9.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm im Shop eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Angebote, Produktbeschreibungen, AGB, Impressum etc.).
9.2 Der Kunde hat die Inhalte bei Bedarf zu aktualisieren und den Shop ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
9.3 Der Shop ist mit einem vollständigen Impressum des Kunden zu versehen.
9.4 Gambio übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden eingestellten Inhalte und ist nicht verpflichtet, diese vorab auf Rechtsverstöße zu kontrollieren.
9.5 Die Verantwortung für die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen, die auf den Kunden anwendbar sind, trifft allein den Kunden.
9.6 Soweit der Kunde seinen Online-Shop für den Verkauf an Verbraucher nutzt (B2C), ist er selbst dafür verantwortlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu erfüllen (insbesondere nach §§ 312a ff. BGB, BGB-InfoV, PAngV). Entsprechendes gilt für datenschutzrechtliche Informationspflichten nach der DSGVO. Gambio stellt technische Funktionen zur Verfügung, die den Kunden bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen können (z.B. Funktionen zur Anzeige von AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweisen im Bestellprozess). Die rechtliche Verantwortung für die Einbindung, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen trägt jedoch der Kunde.
10 30-Tage-Testphase (sofern angeboten)
10.1 Neukunden haben die Möglichkeit, Gambio Cloud für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Vertragsschluss risikolos zu testen („Testphase“).
10.2 Als „Neukunden“ gelten Kunden, die zuvor noch keinen Vertrag über Gambio Cloud mit Gambio abgeschlossen hatten.
10.3 Während der Testphase entstehen dem Kunden keine Kosten. Die Vergütungspflicht gemäß Ziffer 12 des Allgemeinen Teils beginnt erst nach Ablauf der Testphase, sofern der Kunde nicht innerhalb der Testphase kündigt.
10.4 Der Kunde kann den Vertrag innerhalb der Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (per E-Mail oder über das Kundenkonto) kündigen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung wirksam. Dem Kunden entstehen in diesem Fall keine Kosten.
10.5 Erfolgt innerhalb der Testphase keine Kündigung, wird der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen für die vereinbarte Vertragslaufzeit fortgesetzt. Die Abrechnung der Vergütung gemäß Ziffer 12 des Allgemeinen Teils beginnt ab dem ersten Tag nach Ablauf der Testphase.
10.6 Die während der Testphase erstellten Shop-Daten und Inhalte bleiben bei Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Testphase erhalten. Im Falle einer Kündigung innerhalb der Testphase werden die Shop-Daten und Inhalte nach den Regelungen in Ziffer 12 behandelt.
11 Auftragsverarbeitung
11.1 Der Kunde ist im Hinblick auf die in der Gambio Cloud verarbeiteten, insbesondere von ihm eingepflegten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
11.2 Sofern und soweit Gambio vom Kunden mitgeteilte personenbezogene Daten in dessen Auftrag und nach dessen Weisungen erhebt, speichert und verarbeitet, schließen die Parteien mit Vertragsschluss die von Gambio als Anlage zu diesen AGB bereitgestellte Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Diese ist auch gesondert unter http://www.gambio.de/files/agb/av.pdf abrufbar.
11.3 Die Regelungen der als Anlage zu diesen AGB bereitgestellte Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 DSGVO gehen den Regelungen dieser AGB vor.
12 Beendigung, Datenherausgabe und Löschung, Switching
12.1 Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Gambio Cloud.
12.2 Nach Beendigung des Vertrages stellt Gambio dem Kunden seine auf dem Server gespeicherten Daten (Shop-Daten, Kundeninhalte) für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen nach Vertragsende in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Frist nach Ziffer 12.2 seine Daten über das Kundenkonto oder einen von Gambio bereitgestellten Download-Link abzurufen.
12.4 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 12.2 ist Gambio berechtigt und – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden vollständig und unwiederbringlich zu löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. steuerrechtliche oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen) entgegenstehen.
12.5 Mit Wirksamkeit der Beendigung wird der Shop vom Netz genommen und ist im Internet nicht mehr auffindbar.
12.6 Gambio bestätigt dem Kunden auf Verlangen in Textform die vollständige Löschung der Daten.
12.7 Für den Fall, dass der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Anbieter beabsichtigt („Switching“) gilt Folgendes:
12.7.1 Der Kunde hat das Recht, nach Vertragsbeendigung zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln oder seine Daten auf eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen.
12.7.2 Gambio wird mit dem Kunden in diesem Fall einen gesonderten Vertrag auf Basis der Standard-Vertragsklauseln zum Switching gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 19. November 2025 (SCCs Switching & Exit, SCCs Termination, SCCs Security & Business Continuity) schließen, der die Einzelheiten des Wechselprozesses, insbesondere die verfügbaren Wechselverfahren und -methoden, Datenformate und technische Spezifikationen, die Übergangsfrist (maximal dreißig (30) Kalendertage), der Datenabrufzeitraum (mindestens dreißig (30) Kalendertage nach der Übergangsfrist), etwaige Wechselentgelte, Pflichten zur Unterstützung und Zusammenarbeit und Sicherheits- und Kontinuitätsmaßnahmen regelt. Gambio und der Kunde werden in diesem Vertrag festlegen, dass die Regelungen dieses Vertrags im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser AGB vorgehen.
Besonderer Teil II - Ergänzende Bedingungen für die Überlassung von Gambio GX
1 Vertragsgegenstand, Leistungen
1.1 Gegenstand dieses Besonderen Teils II ist die unentgeltliche Überlassung der Shop-Software Gambio GX zur Installation und zum Betrieb auf eigenen Servern oder IT-Infrastrukturen des Kunden (On-Premise).
1.2 Gambio GX wird dem Kunden unentgeltlich im Wege der Schenkung zur Verfügung gestellt; es gelten in Ergänzung zu den Regelungen dieser AGB die §§ 516 ff. BGB.
1.3 Open-Source-Komponenten von Gambio GX werden von den jeweiligen Rechteinhabern unter der GNU General Public License, Version 2.0 (GPL 2.0) lizenziert und dem Kunden unter dieser Lizenz zur Verfügung gestellt.
1.4 Proprietäre Komponenten von Gambio GX, die nicht unter der GPL 2.0 lizenziert sind, werden von Gambio gemäß den nachfolgenden Regelungen dieses Besonderen Teils II bereitgestellt.
1.5 Der Funktionsumfang entspricht im Wesentlichen dem der Gambio Cloud (siehe Ziffer 1 Besonderer Teil I), jedoch erfolgen Installation, Hosting, Wartung und Updates durch den Kunden selbst. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Gambio GX.
1.6 Die technischen Anforderungen für die Nutzung von Gambio GX ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Gambio GX.
1.7 Es besteht keine Verpflichtung für Gambio, Updates zu Gambio GX zu veröffentlichen.
1.8 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Für die Übernahme derartiger Leistungen ist mit Gambio ein gesonderter Vertrag zu schließen. Gambio entscheidet nach freiem Ermessen über den Abschluss eines solchen Vertrages.
1.9 Gambio übernimmt auf Wunsch des Kunden Support- und Wartungsleistungen für Gambio GX, die sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nach Maßgabe des Besonderen Teils IV richten. Hierüber ist ebenfalls ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Gambio entscheidet nach freiem Ermessen über den Abschluss eines solchen Vertrages.
2 Überlassung von Gambio GX
2.1 Die Überlassung von Gambio GX erfolgt digital als Download.
2.2 Die Überlassung Proprietärer Komponenten von Gambio GX, die nicht unter der GPL 2.0 lizenziert sind, erfolgt stets nur im Objektcode. Eine Überlassung des Quellcodes Proprietärer Komponenten von Gambio GX ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
2.3 Der Quellcode der Open-Source-Komponenten von Gambio GX wird dem Kunden mit der Gambio GX zur Verfügung gestellt. Der Lizenztext der GPL 2.0 wird dem Kunden mit Gambio GX zur Verfügung gestellt und ist zusätzlich unter folgender URL abrufbar: http://www.gambio.de/hinweise/gpl.html.
2.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Kunden erfolgt die Überlassung inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation. Eine Überlassung einer Entwicklerdokumentation für Proprietäre Komponenten von Gambio GX ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
3 Nutzungsrechte, Nutzungsbeschränkungen
3.1 Gambio räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Proprietären Komponenten von Gambio GX. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, die Software für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden im Sinne des Betriebs eines Online-Shops auf eigenen Servern zu installieren und einzusetzen.
3.2 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
3.2.1 die Proprietären Komponenten von Gambio GX Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, Gambio hat hierzu schriftlich zugestimmt;
3.2.2 die Proprietären Komponenten von Gambio GX zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist für die vertragsgemäße Nutzung und die Erstellung von Sicherungskopien erforderlich;
3.2.3 die Proprietären Komponenten von Gambio GX zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich gestattet (§§ 69d, 69e UrhG);
3.2.4 die Proprietären Komponenten von Gambio GX in eigene Softwareprodukte zu integrieren, die als eigenständige Produkte vertrieben werden (OEM-Nutzung), ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gambio;
3.3 Der Kunde ist berechtigt, für die Installation, Konfiguration und Wartung von Gambio GX externe Dienstleister (z.B. Agenturen, IT-Dienstleister) zu beauftragen. Diese Dienstleister dürfen Gambio GX, soweit Proprietäre Komponenten von Gambio GX betroffen sind, ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des Kunden nutzen. Der Kunde bleibt für die Einhaltung dieser AGB durch solche Dienstleister verantwortlich und haftet für deren Handlungen wie für eigene.
3.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbeschränkungen ist Gambio berechtigt, das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Weitergehende Ansprüche von Gambio, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
3.5 Für die Open-Source-Komponenten von Gambio GX gelten ausschließlich die Bedingungen der GPL 2.0.
4 Nutzung älterer Software-Versionen von Gambio GX, Einschränkungen
4.1 Der Kunde ist berechtigt, auch ältere Versionen von Gambio GX zu nutzen, sofern er diese zuvor rechtmäßig von Gambio erhalten hat.
4.2 Gambio weist ausdrücklich darauf hin, dass für ältere Versionen von Gambio GX
4.2.1 keine Gewährleistung für Mängel übernommen wird, die durch die Nutzung veralteter Versionen bedingt sind;
4.2.2 keine Sicherheitsupdates oder Patches mehr bereitgestellt werden;
4.2.3 kein Support und keine Wartung geleistet wird, es sei denn, dies wurde gesondert und schriftlich gegen Entgelt vereinbart;
4.2.4 Funktionseinschränkungen, Inkompatibilitäten oder Sicherheitsrisiken bestehen können.
4.3 Der Kunde nutzt ältere Versionen der Software auf eigenes Risiko und ist selbst dafür verantwortlich, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit seiner IT-Umgebung zu gewährleisten.
4.4 Ziffer 5 bleibt unberührt.
5 Haftungsbeschränkung
Abweichend von Ziffer 14 des Allgemeinen Teils haftet Gambio nach den nachfolgenden Regelungen:
5.1 Gambio haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften
5.1.1 in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
5.1.2 bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
5.1.3 für arglistig verschwiegene Mängel, sowie
5.1.4 nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wenn diese anwendbar sind.
5.2 Sofern und soweit nicht ein Fall von Ziffer 0 vorliegt, ist die Haftung von Gambio – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Gambio haftet insbesondere nicht
5.2.1 für Schäden, die entstehen durch
5.2.1.1 fehlerhafte Installation, Konfiguration oder Bedienung von Gambio GX durch den Kunden;
5.2.1.2 Nutzung von Gambio GX in einer nicht freigegebenen oder nicht unterstützten Systemumgebung;
5.2.1.3 eigenmächtige Änderungen oder Erweiterungen der Software durch den Kunden oder Dritte;
5.2.1.4 Nichtinstallation von zur Verfügung gestellten Updates oder Sicherheitspatches;
5.2.1.5 Nutzung älterer, nicht mehr unterstützter Versionen von Gambio GX;
5.2.2 für Schäden an oder durch Daten des Kunden, soweit diese durch unzureichende Datensicherungsmaßnahmen des Kunden mitverursacht wurden (§ 254 BGB);
5.2.3 für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden;
es sei denn, ein Fall der Ziffer 0 liegt vor.
5.3 Soweit unsere Haftung nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5.4 Sofern der Kunde einen entgeltlichen Vertrag über Support- und Wartungsleistungen gemäß des Besonderen Teils IV abgeschlossen hat, richtet sich die Haftung von Gambio für die Support- und Wartungsleistungen nach Ziffer 14 des Allgemeinen Teils.
Besonderer Teil III - Ergänzende Bedingungen für die Bereitstellung von Gambio Hub
1 Vertragsgegenstand, Leistungen
1.1 Gegenstand dieses Besonderen Teils ist die entgeltliche Bereitstellung des Gambio Hub für die Dauer des Vertrages. Gambio Hub wird als SaaS dem Kunden über das Internet zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
1.2 Gambio Hub fungiert als Middleware (Transaction Engine), die dem Shop des Kunden Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten wie z.B. Zahlungsdienstleistern, Versanddienstleistern sowie weiterer Integrationen (z.B. Marketing- und Analysetools, Marktplatzanbindungen, Warenwirtschaftssysteme sowie ggf. weitere von Gambio angebotene Drittanbieterdienste) zur Verfügung stellt. Einzelheiten zur Beschaffenheit der Leistungen von Gambio im Sinne des § 535 BGB, insbesondere der konkrete Funktionsumfang, die verfügbaren Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten sowie etwaig bestehende Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
1.3 Gambio schuldet nicht die Funktionsfähigkeit, Rechtskonformität, Verfügbarkeit oder Leistung der angebundenen Drittanbieterdienste selbst. Gambio Hub stellt lediglich die technische Schnittstelle zu Drittanbieterdiensten bereit. Für die Nutzung der angebundenen Drittanbieterdienste gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Verträge mit diesen Drittanbietern abzuschließen und deren Bedingungen einzuhalten. Gambio ist nicht Vertragspartner dieser Drittanbieterverträge.
1.4 Eine physische Überlassung des Gambio Hub und/oder dessen Schnittstellen zu Drittanbieterdiensten an den Kunden erfolgt nicht. Gambio Hub wird ausschließlich auf den Servern von Gambio oder eines von Gambio beauftragten Dienstleisters betrieben und dem Kunden als SaaS zur Nutzung bereitgestellt. Der Zugang zu Gambio Hub erfolgt über eine webbasierte Benutzeroberfläche, die der Kunde mittels eines aktuellen Webbrowsers über das Internet aufrufen kann.
1.5 Gambio ist berechtigt, den Funktionsumfang des Gambio Hub im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln, zu erweitern oder anzupassen. Es gilt Ziffer 7 des Allgemeinen Teils.
1.6 Gambio Hub ist kompatibel mit der jeweils aktuellsten Version von Gambio GX. Eine Kompatibilität zu älteren Versionen von Gambio GX oder weiteren von Gambio freigegebenen Shop-Systemen ist von Gambio nicht geschuldet, es sei denn, der Kunde hat mit Gambio hierzu eine gesonderte Vereinbarung getroffen, die die Herstellung der Kompatibilität für solche Fälle ausdrücklich zum Gegenstand hat.
2 Bereitstellung von Gambio Hub
2.1 Gambio stellt dem Kunden nach Vertragsschluss Gambio Hub über eine von Gambio bereitgestellte API (Application Programming Interface) zur Verfügung. Gambio stellt dem Kunden hierfür die erforderlichen Zugangsdaten, API-Keys und technischen Dokumentationen zur Verfügung.
2.2 Gambio ist berechtigt, die Zugangsdaten des Kunden aus Sicherheitsgründen zu ändern. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 8 des Allgemeinen Teils bleibt unberührt.
3 Technische Voraussetzungen
3.1 Für die Nutzung von Gambio Hub muss der Kunde über folgende technische Voraussetzungen verfügen:
3.1.1 Einen funktionsfähigen Internetzugang mit ausreichender Bandbreite;
3.1.2 Einen aktuellen Webbrowser (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge in aktueller Version) mit den jeweils üblichen Plugins;
3.1.3 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach Ziffer 1.6: Eine aktuelle Version von Gambio GX, die auf dem Server des Kunden funktionsfähig installiert ist.
Etwaige weitergehende technische Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Gambio Hub.
3.2 Die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit des Internetzugangs sowie des Webbrowsers liegen in der Verantwortung des Kunden und sind von Gambio nicht geschuldet.
4 Nutzungsrechte an Gambio Hub, Nutzungsbeschränkungen
4.1 Gambio räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an Gambio Hub ein.
4.2 Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ausschließlich, Gambio Hub über die bereitgestellten Schnittstellen (API) im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt,
4.3.1 Gambio Hub oder dessen Schnittstellen Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten, zu verleihen oder auf sonstige Weise Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, Gambio hat hierzu schriftlich zugestimmt;
4.3.2 Gambio Hub zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu verändern, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich gestattet (§§ 69d, 69e UrhG);
4.3.3 eigene oder fremde Middleware-Lösungen zu entwickeln, die die Funktionalität des Gambio Hub nachbilden oder ersetzen sollen;
4.3.4 die API-Schnittstellen des Gambio Hub missbräuchlich zu nutzen, insbesondere durch übermäßige Anfragen (Flooding), automatisierte Massenanfragen ohne berechtigtes Interesse oder sonstige Handlungen, die die Stabilität und Verfügbarkeit des Gambio Hub beeinträchtigen können;
4.3.5 Schutzvermerke, Copyright-Hinweise oder sonstige Kennzeichnungselemente zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.
4.4 Bei Verstößen gegen die Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 4.3 ist Gambio berechtigt, den Zugang zu Gambio Hub vorübergehend zu sperren. Es gelten die Regelungen der Ziffer 9 des Allgemeinen Teils entsprechend. Weitergehende Ansprüche von Gambio bleiben unberührt.
5 Nutzungsrechte an Kundendaten
5.1 Der Kunde behält alle Rechte an den über Gambio Hub übermittelten und verarbeiteten Daten (z.B. Transaktionsdaten, Bestellinformationen, Kundendaten) (im Folgenden für diesen Besonderen Teil III „Kundendaten“).
5.2 Der Kunde räumt Gambio das zur Vertragserfüllung erforderliche einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht ein
5.2.1 zur Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten im erforderlichen Umfang zur Bereitstellung der Funktionalität von Gambio Hub;
5.2.2 zur Übermittlung der Kundendaten an die vom Kunden ausgewählten Drittanbieterdienste;
5.2.3 zur Erstellung von Log-Dateien und Protokollen zur Fehleranalyse und Sicherstellung der Systemstabilität;
5.2.4 zur Erstellung anonymisierter Statistiken zur Systemoptimierung, soweit hierdurch keine Rückschlüsse auf den Kunden oder dessen Endkunden möglich sind.
5.3 Dieses Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrages, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
6 Verfügbarkeit, Übergabepunkt und Gewährleistung
6.1 Gambio stellt Gambio Hub mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von neunundneunzig (99) Prozent im Kalendermonat am Übergabepunkt zur Verfügung („Geschuldete Verfügbarkeit“).
6.2 „Übergabepunkt" ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Gambio oder des von Gambio mit dem Hosting des Gambio Hub beauftragten Dienstleisters zum Internet.
6.3 „Verfügbarkeit" ist die Möglichkeit des Kunden, über die API-Schnittstelle oder die webbasierte Benutzeroberfläche auf Gambio Hub zuzugreifen und die Hauptfunktionen zu nutzen.
6.4 „Hauptfunktionen" sind:
6.4.1 Übermittlung von Transaktionsdaten an angebundene Drittanbieterdienste;
6.4.2 Empfang von Rückmeldungen von Drittanbieterdiensten;
6.4.3 Zugriff auf das Konfigurations-Backend des Gambio Hub;
6.4.4 Verwaltung der Anbindungen zu Drittanbieterdiensten.
6.5 Für die Berechnung der Verfügbarkeit des Gambio Hub gilt Ziffer 7.6 des Besonderen Teils I entsprechend.
6.6 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit gelten folgende Zeiträume nicht als Ausfallzeiten:
6.6.1 Geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus angekündigt wurden;
6.6.2 Notfallwartungen aufgrund akuter Störungen oder Sicherheitslücken;
6.6.3 Ausfälle aufgrund Höherer Gewalt oder sonstiger von Gambio nicht zu vertretender Umstände;
6.6.4 Ausfälle, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht wurden;
6.6.5 Ausfälle der angebundenen Drittanbieterdienste selbst, soweit diese nicht auf einer Störung des Gambio Hub beruhen.
6.7 Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 7.5 und 7.8 des Besonderen Teils I entsprechend.
7 Hinweise zu Drittanbieterdiensten, externe Abhängigkeiten
7.1 Wir weisen darauf hin, dass Änderungen an den Schnittstellen oder Funktionalitäten der Drittanbieterdienste, die von den jeweiligen Drittanbietern vorgenommen werden, zu Funktionseinschränkungen oder Inkompatibilitäten führen können. Ob solche Änderungen durch die jeweiligen Drittanbieter vorgenommen werden liegt außerhalb des Einflussbereichs von Gambio. Gambio wird sich bemühen, auf solche Änderungen möglichst zeitnah zu reagieren und eigenen Änderungen zur Vermeidung von Funktionseinschränkungen oder Inkompatibilitäten in das Gambio Hub zu integrieren. Gambio übernimmt jedoch keine Gewähr für die jederzeitige Kompatibilität mit allen Drittanbieterdiensten.
7.2 Sofern die Anbindung eines Drittanbieterdienstes aus technischen oder rechtlichen Gründen für Gambio dauerhaft nicht mehr möglich oder zumutbar ist, ist Gambio berechtigt, die betreffende Schnittstelle einzustellen. Der Kunde wird hierüber mindestens vier (4) Wochen im Voraus informiert. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden nach Ziffer 0 des Allgemeinen Teils bleibt unberührt.
7.3 Wir weisen darauf hin, dass für einzelne Drittanbieterdienste von den jeweiligen Anbietern zusätzliche Entgelte erhoben werden können. Diese sind vom Kunden direkt an die jeweiligen Drittanbieter zu entrichten und nicht Bestandteil der Vergütung gegenüber Gambio.
7.4 Ziffer 14 des Allgemeinen Teils bleibt unberührt.
8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Es gelten die Regelungen der Ziffer 11 des Besonderen Teils I entsprechend.
9 Besondere Pflichten des Kunden
Neben Ziffer 8 des Allgemeinen Teils treten folgende zusätzliche Pflichten des Kunden:
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und API-Keys vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die API-Schnittstellen von Gambio Hub nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung und nicht missbräuchlich zu verwenden. Insbesondere hat der Kunde übermäßige oder automatisierte Anfragen zu unterlassen, die die Stabilität und Verfügbarkeit des Gambio Hub beeinträchtigen können.
9.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von ihm über Gambio Hub übermittelten Daten auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Drittanbieterdiensten über Gambio Hub alle anwendbaren rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere im Bereich Datenschutz, Zahlungsdiensteaufsicht und Verbraucherschutz.
10 Beendigung, Datenherausgabe
10.1 Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung von Gambio Hub.
10.2 Nach Beendigung des Vertrages stellt Gambio dem Kunden auf Anfrage die in Gambio Hub gespeicherten Konfigurationsdaten und Protokolldaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
10.3 Transaktionsdaten, die bereits an Drittanbieterdienste übermittelt wurden, sind dort zu erfragen. Gambio speichert Transaktionsdaten nur temporär zu Protokollierungszwecken.
10.4 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 10.2 ist Gambio berechtigt und – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden vollständig und unwiederbringlich zu löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.5 Mit Wirksamkeit der Beendigung wird der Zugang zum Gambio Hub deaktiviert.
10.6 Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 12.7 des Besonderen Teils I entsprechend.
Besonderer Teil IV - Ergänzende Bedingungen für Support- und Wartungsleistungen
1 Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand, Leistungen
1.1 Die Regelungen dieses Besonderen Teils IV gelten für:
1.1.1 Support für Gambio Cloud (in Verbindung mit Besonderem Teil I),
1.1.2 Support für Gambio Hub (in Verbindung mit Besonderem Teil III),
1.1.3 Support für Gambio GX (in Verbindung mit Besonderem Teil II), sofern und soweit der Kunde mit Gambio einen gesonderten Vertrag über die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen für Gambio GX geschlossen hat.
1.2 Gegenstand dieses Besonderen Teils ist die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen.
1.3 Der konkrete Umfang der Support- und Wartungsleistungen (z.B. Reaktionszeiten, Supportkanäle, Verfügbarkeit, Umfang der Fehleranalyse) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils vom Kunden gewählten Leistung und/oder einer individuell mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung. Support- und Wartungsleistungen können folgende Dienstleistungen sein:
1.3.1 Technische Unterstützung bei der Nutzung der Software und Dienste (E-Mail- und Telefon-Support);
1.3.2 Analyse- und Unterstützungsleistungen zur Behebung von Fehlern und Störungen;
1.3.3 Bereitstellung von Updates, Patches und Sicherheitsupdates (bei Gambio GX); und/oder
1.3.4 Beratung zu Funktionen und Konfiguration (im Rahmen des vereinbarten Support-Levels).
1.4 In den Fällen der Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 erbringt Gambio Support- und Wartungsleistungen ohne zusätzliche Kosten; die Erbringung der Support- und Wartungsleistungen ist bereits mit der für Gambio Cloud bzw. Gambio Hub zu entrichtenden Vergütung abgegolten. Im Fall der Ziffer 1.1.3 erbringt Gambio die Support- und Wartungsleistungen entgeltlich gemäß des mit dem Kunden geschlossenen gesonderten Vertrags über die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen für Gambio GX.
1.5 Gambio schuldet die Erbringung der Support- und Wartungsleistungen nach Maßgabe der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 BGB). Im Fall von Fehlern und Störungen schuldet Gambio das Bemühen um Fehleranalyse und -behebung im Rahmen der vereinbarten Leistung; die Erreichung eines bestimmten Erfolgs ist nicht geschuldet. Für Support- und Wartungsleistungen finden ergänzend zu den Regelungen dieser AGB die gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
1.6 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind vom Vertragsgegenstand nicht umfasst
1.6.1 Support- und Wartungsleistungen in Bezug auf Software von Drittherstellern;
1.6.2 Support- und Wartungsleistungen in Bezug auf Versionen von Software, die nicht in der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden definiert sind;
1.6.3 Support- und Wartungsleistungen in Bezug auf Probleme, die keine Softwareprobleme sind.
2 Support-Level und Reaktionszeiten
Gambio bietet verschiedene Support-Level an (z.B. Basic-Support, Standard-Support, Premium-Support). Der für den Kunden geltende Support-Level ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (gebuchtes Paket, Auftragsbestätigung) oder einem gesondert geschlossenen Service Level Agreement mit dem Kunden. Je nach Support-Level gelten unterschiedliche Reaktionszeiten, Bearbeitungsprioritäten, Supportkanäle (z.B. nur E-Mail oder auch Telefon) und Servicezeiten. Soweit nicht anders vereinbart, gilt Folgendes:
2.1 „Servicezeiten“ sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen Bundesweite gesetzliche Feiertage sowie gesetzliche Feiertage in Bremen.
2.2 „Reaktionszeiten“ bezeichnen die Zeitspanne zwischen Eingang der Support-Anfrage bei Gambio und der ersten Rückmeldung durch Gambio. Sie läuft nur innerhalb der Servicezeiten. Die Reaktionszeit ist keine Zusage zur vollständigen Behebung des Problems innerhalb dieser Frist. Sie ist von Gambio eingehalten, wenn Gambio den Kunden innerhalb des vorstehenden als Reaktionszeit jeweils festgelegten Zeitraums über eine erste Einschätzung zur Ursachendiagnose, ggf. eine Problemlösung und/oder erste vorläufige Maßnahme zur Problemeingrenzung informiert. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Standard-Reaktionszeiten:
2.2.1 Kategorie 1: Kritische Störung: vier (4) Stunden
2.2.2 Kategorie 2: Wesentliche Störung: acht (8) Stunden
2.2.3 Kategorie 3: Sonstige Störung: im Rahmen freier Kapazitäten von Gambio
ohne feste Reaktionsfrist
Endet die Reaktionszeit außerhalb der Servicezeiten, erfolgt die Rückmeldung spätestens zu Beginn des nächsten Werktags. Für Premium-Support-Pakete oder gesonderte individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen können kürzere Reaktionszeiten und erweiterte Servicezeiten gelten.
3 Kategorisierung von Störungen
3.1 Störungen werden nach ihrem Schweregrad wie folgt eingeteilt:
3.1.1 Kategorie 1: Kritische Störung (höchste Priorität): Störung, die die Nutzung der Software, der Gambio Cloud oder des Gambio Hub insgesamt oder eine wesentliche Hauptfunktion unmöglich macht (z.B. Totalausfall des Shops (nicht erreichbar), Login ins Admin-Backend nicht möglich, Gambio Hub nicht erreichbar).
3.1.2 Kategorie 2: Wesentliche Störung (mittlere Priorität): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit ihr nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist (z.B. Der Shop läuft deutlich langsamer als sonst, wiederkehrende Fehlermeldungen, einzelne wichtige Funktionen (z.B. Warenkorb, Checkout) sind gestört, Darstellungsfehler, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, Einzelne Payment-Schnittstellen im Gambio Hub funktionieren nicht).
3.1.3 Kategorie 3: Sonstige Störung (geringste Priorität): Störung, die zwar lästig ist, die Nutzung der Software jedoch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt (z.B. kleinere Darstellungsprobleme in der Benutzeroberfläche, kosmetische Fehler, Tippfehler in der Dokumentation, nicht-kritische Fehlermeldungen, die die Nutzung nicht beeinträchtigen).
3.2 Das gleichzeitige Auftreten mehrerer Störungen kann eine Störung der nächsthöheren Kategorie begründen.
4 Meldung und Bearbeitung von Störungen
4.1 Störungen sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung über die von Gambio bereitgestellten Supportkanäle zu melden. Die erste Anfrage für jeden einzelnen Support-Fall hat der Kunde
4.1.1 bei Gambio Cloud: über das Gambio Kundenportal; oder
4.1.2 bei Gambio GX und Gambio Hub: per E-Mail an info@gambio.de
zu stellen. Telefonische Anfragen, die unter Missachtung der vorstehenden Regelung gestellt werden, können von Gambio zurückgewiesen werden.
4.2 Der Kunde bemüht sich bei der Meldung um eine vorläufige Einstufung der Störung im Hinblick auf die befürchteten Auswirkungen auf seinen Geschäftsbetrieb gemäß der Ziffer 3 genannten Kategorien. Die Meldung muss so genau sein, dass Gambio zielgerichtet mit der Bearbeitung beginnen kann. Sie hat zumindest folgende Punkte zu beinhalten:
4.2.1 Beschreibung der Störungs-Symptome und vorangegangenen Bedienungsabläufe,
4.2.2 Zeitpunkt der Störung (Datum und Uhrzeit),
4.2.3 Schritte zur Reproduktion der Störung,
4.2.4 Screenshots der Anwendung und der Störung,
4.2.5 Beschreibung der IT-Systeme des Kunden (bei Gambio GX), insbesondere die eingesetzte Hard- und Softwareumgebung,
4.2.6 Beschreibung von verwendeter Drittanbieter-Software (z.B. Plugins, Extensions), sowie
4.2.7 falls erforderlich und vom Kunden freigegeben: Zugangsdaten zu den Systemen des Kunden.
Unvollständige oder unzureichende Meldungen können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
4.3 Gambio bestätigt den Eingang der Störungsmeldung, nimmt eine eigene Einstufung vor und wird sodann mit der Bearbeitung der Störungsmeldung beginnen. Gambio gibt innerhalb der in Ziffer 2.2 genannten Reaktionszeiten eine erste Rückmeldung, in der Gambio
4.3.1 die Störung bestätigt oder verneint,
4.3.2 die eigene Einstufung mitteilt,
4.3.3 ggf. eine Problemlösung und/oder erste vorläufige Maßnahmen zur Problemeingrenzung beschreibt, und
4.3.4 ggf. weitere Informationen vom Kunden anfordert.
Eine bestimmte Behebungszeit und/oder eine erfolgreiche Behebung der Störung sind, soweit im Einzelfall mit dem Kunden nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet.
4.4 Die Wahl der Mittel für die Bearbeitung (z.B. Einspielen von Updates, Patches, Bearbeitung im Wege des Remote-Zugriffs, Vorschläge zur Umgehung des Fehlers, Vor-Ort-Maßnahmen) steht im pflichtgemäßen Ermessen von Gambio.
4.5 Soweit für Gambio absehbar ist, dass sich eine Störung der Kategorie 1 oder 2 nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lässt, wird Gambio sich unverzüglich um eine vorübergehende Behelfslösung (Workaround) bemühen und anschließend die Störung so schnell wie möglich beheben. Gambio kann dem Kunden eine neue Version der Software oder einen Patch bereitstellt, der die Störung behebt oder deren Auswirkungen beseitigt.
4.6 Ist die behauptete Störung nicht nachweisbar, nicht reproduzierbar oder Gambio nicht zuzurechnen, behält sich Gambio vor, dem Kunden den angefallenen Aufwand nach dem jeweils geltenden Stundensatz in Rechnung zu stellen.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Neben Ziffer 8 des Allgemeinen Teils treten folgende zusätzliche Pflichten des Kunden:
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Störungsmeldungen alle nach Ziffer 4.2 sowie 4.3.4 notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten unentgeltlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Gambio trifft insofern keine Nachforschungspflicht.
5.2 Der Kunde hat einen Verantwortlichen zu benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung der Support- und Wartungsleistungen erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.
5.3 Der Kunde hat die von Gambio im Rahmen der Fehlerbeseitigung überlassene Bugfixes und Updates einsetzen, sofern damit keine unzumutbaren Nachteile verbunden sind.
5.4 Der Kunde hat, sofern für die Leistungserbringung durch Gambio erforderlich, Zugang zu den Systemen gewähren.
5.4.1 Bei Gambio Cloud und Gambio Hub kann der Kunde bereits mit der Support-Anfrage sich damit einverstanden erklären, dass Gambio-Mitarbeiter auf den Online-Shop des Kunden und die hierzu gespeicherten Daten Zugriff nehmen, um die Support-Anfrage bearbeiten zu können;
5.4.2 Bei der Nutzung von Gambio GX kann der Kunde Gambio ggf. Remote-Zugang zu seinem System gewähren oder die erforderlichen Logfiles und Diagnosedaten bereitstellen.
5.5 Der Kunde wird vor der Installation von Updates, vor der Anwendung von Ratschlägen des Supports sowie sonst in regelmäßigen Abständen alle betroffenen Daten zu sichern.
5.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten
5.6.1 verspätet nach, verlängern sich Reaktions- und Bearbeitungszeiten entsprechend;
5.6.2 nicht nach, ist Gambio für den betroffenen Support-Fall von der Leistungserbringung befreit;
5.6.3 regelmäßig verspätet oder nicht nach oder verweigert er ausdrücklich die Mitwirkung, behält sich Gambio vor, nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist die Support-Leistungen vorübergehend auszusetzen und nach eigenem Ermessen wieder aufzunehmen. Weitergehende Rechte von Gambio, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 0 des Allgemeinen Teils bleiben unberührt.
6 Ausschluss von Support-Leistungen
6.1 Gambio ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten
6.1.1 die offensichtlich darauf beruhen, dass die in der Dokumentation angegebenen Mindest-Systemvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
6.1.2 die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der Gambio-Software im Zusammenhang stehen (z.B. Virenscanner, Firewall, sonstige Security-Software, Betriebssystem, Datenbank),
6.1.3 deren Inhalt der Wunsch des Kunden ist, nicht vorhandene und nicht versprochene zusätzliche Funktionen zu realisieren (z.B. Applikationsentwicklungen, Benutzerkonfigurationen),
6.1.4 die durch unzulässige Installationen, Konfigurationen oder undokumentierte Eingriffe des Kunden entstanden sind (z.B. manuelles Ändern von Dateien, Datenbankmanipulationen),
6.1.5 die den Support von Drittsystemen (Software und Hardware) betreffen, soweit Gambio dafür nicht vertraglich die Verantwortung übernommen hat,
6.1.6 die den Support von kundenspezifischen Anpassungen, Erweiterungen oder Plugins betreffen, die nicht von Gambio vorgenommen wurden,
6.1.7 die sich auf veränderte oder um fremden Code erweiterte Shop-Software beziehen.
6.2 Sofern Gambio gleichwohl Leistungen bei der Fehlersuche oder -beseitigung erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, ist Gambio berechtigt, dem Kunden den angefallenen Aufwand nach dem jeweils geltenden Stundensatz in Rechnung zu stellen.
6.3 Ohne besondere Vereinbarung ist Gambio nicht verpflichtet, Störungen zu beheben, die auf
6.3.1 unsachgemäße Bedienung der Software durch den Kunden,
6.3.2 Höhere Gewalt, oder
6.3.3 Eingriffe Dritter
zurückzuführen sind.
7 Besonderheiten für verschiedene Leistungstypen
7.1 Der Support für Gambio GX, sofern mit dem Kunden vereinbart, umfasst
7.1.1 die Bereitstellung von Updates (Download-Links),
7.1.2 die Unterstützung bei der Analyse und Behebung von Fehlern der Software,
7.1.3 die Beratung zu Funktionen und Konfiguration
Die Installation von Updates und die Fehleranalyse in der IT-Umgebung des Kunden obliegt grundsätzlich dem Kunden, soweit nicht gesondert vereinbart. Gambio ist berechtigt, für weitergehende Dienstleistungen (z.B. Installation von Updates, Remote-Administration, individuelle Anpassungen) eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
7.2 Der Support für Gambio Cloud-Kunden umfasst
7.2.1 die Bereitstellung und automatische Installation von Updates durch Gambio,
7.2.2 die Wartung der cloudbasierten Software,
7.2.3 die Unterstützung bei der Nutzung der Software über die bereitgestellten Zugänge,
7.2.4 Behebung von Störungen des Hostings und der Infrastruktur.
Updates und Wartungsarbeiten werden von Gambio eigenständig durchgeführt. Eine Mitwirkung des Kunden ist nur insoweit erforderlich, als dies für die Fehleranalyse oder -behebung notwendig ist (z.B. Bereitstellung von Informationen, Durchführung von Tests).
7.3 Der Support für das Gambio Hub umfasst
7.3.1 die Unterstützung bei der Konfiguration und Einrichtung von Integrationen,
7.3.2 die Fehleranalyse bei Störungen der Schnittstellen,
7.3.3 die Bereitstellung von API-Dokumentationen und Updates,
7.3.4 die Beratung bei Problemen mit der Anbindung von Drittanbieterdiensten.
Nicht umfasst ist der Support für die Drittanbieterdienste selbst (z.B. Support bei Problemen mit dem PayPal-Konto des Kunden). Hierfür hat sich der Kunde an den jeweiligen Drittanbieter zu wenden.
8 Vergütung und Abrechnung
8.1 Die Vergütung für Support- und Wartungsleistungen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (z.B. monatliche Pauschale, jährliche Pauschale, stundenbasierte Abrechnung).
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Support- und Wartungsleistungen monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.
8.3 Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob und wie oft tatsächlich Support-Leistungen in Anspruch genommen werden.
8.4 Zusätzliche Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z.B. individuelle Anpassungen, Schulungen, erweiterte Fehleranalyse, Installation von Updates bei On-Premise-Kunden), werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ein Festpreis vereinbart wurde.
8.5 Der Aufwand wird nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensatz von Gambio berechnet.
9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Es gelten die Regelungen der Ziffer 11 des Besonderen Teils I entsprechend.
10 Beendigung der Supportvereinbarung
10.1 Ist der Vertrag über die Support- und Wartungsleistungen an die Nutzung der Gambio Cloud oder des Gambio Hubs gekoppelt, richtet sich die Laufzeit nach dem jeweils zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis über die Bereitstellung der Gambio Cloud bzw. des Gambio Hubs. Im Übrigen ergeben sich die Laufzeit und Kündigungsfristen für Support- und Wartungsleistungen aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden und Ziffer 15 des Allgemeinen Teils.
10.2 Mit Beendigung der Supportvereinbarung endet die Verpflichtung von Gambio zur Erbringung von Support- und Wartungsleistungen. Gambio ist nicht verpflichtet, nach Beendigung weitere Updates, Patches oder technische Unterstützung bereitzustellen.
10.3 Im Fall von Gambio GX bleibt der Kunde berechtigt, die Software im Rahmen der ihm eingeräumten Lizenzen weiterhin zu nutzen.