Hallo, ich habe eine Testbestellung bei mir durchgeführt. Ich kam im Checkout bis zur PayPal Eingabemaske, obwohl ich die Kenntnisnahme beim Widerrufsrecht und bei den AGBs nicht angeklickt hatte. Eigentlich müsste man doch in der Maske stehen bleiben, mit der Aufforderung, die Haken an den entsprechenden Stellen zu setzen. Hm, das ist doch nicht richtig. Habe ich eine falsche Einstellung? Ich meine aber nicht. @EDIT: Ich stell die Frage mal zurück. Könnte sein, dass ich hier einen Denkfehler habe.
Hallo Michaela - Danke für Deine Antwort. Meine Einstellungen sond soweit OK. Ich war bei der Bestellung eingeloggt, hat auch meine Admin-Adressdaten als Kunde eingegeben - irgendwie wollte er bei dieser Konstellation keine Bestätigung. Ansonsten funktioniert's, so wie es soll.
Das kann passieren. Der Kunde wird zu PayPal weitergeleitet, ohne vorher AGB und Widerrufsrecht zu bestätigen. Nach dem Login und Ablauf bei PayPal wird der Kunde aber wieder zurück in den Shop geleitet und muss dann AGB und Widerrufsrecht bestätigen, wenn das bei dir im Shop so eingestellt ist. Der Kunde kann sich also bei PayPal einloggen, die Bestellung abschließen ohne Bestätigung der Checkboxen ist aber nicht möglich.
@Hilke - Danke. Bevor ich Deine Antwort gelesen habe, hatte ich schon eine eigene Stellungnahme geschrieben. ich möchte diese doch noch posten, weil ich der Meinung bin, dass Gambio das ändern muss. Das Thema ist nicht trivial. Hier meine Stellungnahme bzw. mein vorbereiterer Post, den ich hiermit einstelle: --------------------------------------------------------------------------------- Ich muss das Thema nochmal aufgreifen - das ist wichtig. Ich habe dieses mal im Live-Shop eine Testbestellung durchgeführt. Die beiden Haken bei Widerruf/AGB (Bild 1) habe nicht bestätigt, also nicht angeklickt. Dann habe ich auf "Weiter mit PayPal Checkout" geklickt. Ich hatte erwartet, dass ich in der Maske bleibe, mit dem Fehlerhinweis: "*Sofern Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Widerrufsrecht nicht akzeptieren, können wir Ihre Bestellung leider nicht entgegenehmen!" Dass passiert aber nicht. Man wird sofort zum PayPal Login geführt (Bild 2). Nach Eingabe und dem Klick auf "Next" kommt die "Kurze Sicherheitsprüfung" (Bild 3). Nachdem man auf den "Weiter" Button geklickt hat gibt es eine Zusammenfassung der Bestellung mit dem Button "Weiter zur Überprüfung der Bestellung (Bild 4). Erst wenn man auf diesen Butten geklickt hat wird man zurückgeführt auf die Shopseite (Bild 5), mit der Aufforderung: "*Sofern Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Widerrufsrecht nicht akzeptieren, können wir Ihre Bestellung leider nicht entgegenehmen!" Das ist doch nicht richtig! Ich habe die Testbestellung auf einem Smartphone durchgeführt und muss sagen, dass ich baff war. Was denkt der Kunde? Der sieht diese Seite und wird doch stutzig, da die PayPal Checkoutroutine für ihn ungewöhnlich ist, er diese Seite vermeintlich das erste mal sieht. Die Vermutung liegt nahe, dass er an einem Fakeshop denkt und die Bestellung abbricht. Das muss seitens Gambio geändert werden. Der Hinweis zur Bestätigung der AGB und des Widerrufs muss kommen, bevor man in den PayPal Checkout geleitet wird.
@UuSK Du hast es in den EInstellungen ja aktiviert, dann sollte das auch funktionieren. Aber das ein Bestätigen der AGB etc im Bestellablauf nicht zwingend notwendig ist, ist bekannt? IT Recht Kanzlei: (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
@DOGS in the CITY - prima, danke für Deine Antwort. Denn genau das wäre meine nächste Frage gewesen. Die Frage hat sich bei ergeben aus der Antwort von @Hilke: Ich werde das dann rausnehmen. Aber, das ist jetzt wahrscheinlich eine nicht so qualifizierte Frage von mir: Irgendwo muss der Kunde das doch bestätigen - an welcher Stelle? Aber, ich bin etwas in Zeitdruck, ich habe den Link von Dir von IT-Recht noch nicht gelesen, werde das nachher nachholen, vielleicht ergibt sich daraus die Antwort.
IT Recht Kanzlei: ... d) Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung der Geltung der AGB durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox im Zusammenhang mit gängigen Formulierungen wie „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“ oder vergleichbaren Formulierungen im elektronischen Bestellprozess nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Werden die AGB unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze im Online-Shop vorgehalten, werden diese auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde deren Kenntnisnahme nicht ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss die AGB noch nicht einmal zur Kenntnis nehmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Denn das Gesetz verlangt nur die Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise. Anderenfalls hätte es der Kunde in der Hand, gegen den Willen des Anbieters mit diesem einen Vertrag ohne Einbezug von dessen AGB zu schließen. ...