Herstelleradressen müssen beim Produkt genannt werden.

Dieses Thema im Forum "Sonstiges" wurde erstellt von Anonymous, 10. April 2024.

  1. Angels Garden Dekoshop
    Angels Garden Dekoshop Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    4. Oktober 2014
    Beiträge:
    243
    Zustimmungen:
    52
    Gegebene Danke:
    49
    Einerseits ja, andererseits müssen je nach Auslegung alle Produkte zum Stichtag bearbeitet sein.
    Und das nicht nur im Shop, sondern auch auf den Plattformen, auf denen man verkauft.
    Die können Ihre eigenen Vorgaben machen, sonst sind deine Produkte halt gesperrt.

    3000 Artikel im Shop + 3 Plattformen machen dann schon mal 12000 Änderungen.
    Die will ich nicht erst in der Weihnachtszeit machen, da hab ich andere Dinge zu tun.
     
  2. Christian Mueller
    Christian Mueller Beta-Held
    Registriert seit:
    4. Juli 2011
    Beiträge:
    3.844
    Zustimmungen:
    997
    Gegebene Danke:
    313
    Ja, ist aber völlig realitätsfern.
    Ich habe über 12.000 Artikel im Shop. Das kann kein Mensch nachhalten. Also muss ich das sowieso für alle Artikel und Hersteller machen.

    Für mich ist das aber eine simple Sache. Man zeigt einfach die Herstelleradresse grundsätzlich mit an. Hersteller habe ich sowieso bei jedem Artikel hinterlegt. Adresse mit Email ist ein zusätzliches Textfeld in der Datenbank und das packe ich unter die Artikelbeschreibung. Fertig.

    Da mache ich kein Heckmeck, da brauche ich auch nicht Monate Entwicklungszeit für.
     
  3. Anonymous
    Anonymous Aktives Mitglied
    Registriert seit:
    2. März 2018
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    2
    Gegebene Danke:
    4
    Wir haben das jetzt mit dem Tab gelöst. Da große Amerikanische Plattformen dies auch nur "verlinken", und dann ein Kasten mit den Kontaktdaten im Vordergrund angezeigt wird, denke ich wird es ausreichen.
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    20. November 2015
    Beiträge:
    1.596
    Zustimmungen:
    358
    Gegebene Danke:
    1.329
    Zur Info:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/regelungswut-belastet-deutschen-online-handel-gpsr.html

    Mein Kommentar dazu:
    Wer sich eigentlich darum kümmern sollte..... ..... es aber nicht tut, ist die IHK, bei der jeder Händler PFLICHTmitglied ist.
    Die IHKs sollten auf die Politik einwirken und auf Seiten der Mitglieder stehen. Das tun sie aber nicht. Stattdessen bieten sie Seminare an: "Wie sie mit den neuen Regelungen am besten umgehen", statt mit der Faust auf den Tisch zu hauen und zu sagen: "So geht das nicht weiter". Aber ist das verwunderlich, wenn alle hohen Posten auch bei den IHKs mit Parteifunktionären besetzt sind?
     
  5. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    28. Juni 2011
    Beiträge:
    154
    Zustimmungen:
    55
    Gegebene Danke:
    33
  6. schmuckbeere
    schmuckbeere Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    28. Juni 2011
    Beiträge:
    154
    Zustimmungen:
    55
    Gegebene Danke:
    33

    Nicht nur die IHK, auch die HWK glänzt mit Nichtstun (zumindest bis jetzt). Als ich vor Wochen dort anrief und dazu einige Informationen wollte, guckte die Dame der Rechtsabteilung (an die bin ich damals verwiesen worden) auf den Seiten der IHK nach und als sie dort auch nichts fand, konnte sie mir auch nicht weiterhelfen.
     
  7. lothar_w
    lothar_w Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    18. Februar 2018
    Beiträge:
    47
    Zustimmungen:
    15
    Gegebene Danke:
    40
    wer kontrolliert eigentlich den ganzen Sch.... keiner hat doch das Personal dafür:(
     
  8. Totti-Amun
    Totti-Amun Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    298
    Zustimmungen:
    44
    Gegebene Danke:
    104
    Endlich spricht es mal jemand aus. Was die IHK abliefert, ist insgesamt das Allerletzte.
    Aber sich bei GmbH Gründung ein Mitspracherecht bei der Namensgebung nehmen, Widerspruch ankündigen und nur Knüppel zwischen die Beine werfen, worunter wir heute noch leiden.
    Ich bin froh, wenn ich das Thema eigene Firma abhaken kann. Ich jedenfalls habe nach 20 Jahren Selbständigkeit die Nase mehr als voll.
     
  9. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    18. Juli 2019
    Beiträge:
    680
    Zustimmungen:
    171
    Gegebene Danke:
    42
    Hierzulande wird brav den EU Forderungen gefolgt. Es kam ja auch keiner auf die Idee dieses verrückte EU Abfallsystem zu stoppen. Das wurde einfach durchgewunken. Jetzt haben wir den Salat dass wir uns in jedes EU Land einzeln anmelden müssen, teilweise muss ich da alle 3 Monate meine 2 Pakete anmelden sonst drohen sie mit Strafen.
     
  10. stegplatten-wellplatten.com
    stegplatten-wellplatten.com Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    12. Juli 2017
    Beiträge:
    272
    Zustimmungen:
    6
    Gegebene Danke:
    54
    Hallo Ihr Lieben,

    habe jetzt die ganze Zeit mitgelesen, aber langsam brennt mir das Thema auch unter den Nägeln.
    Die Umsetzung sehe ich noch nicht einmal als das größte Problem - ich habe zwar auch sehr viele Artikel im Shop, aber notfalls setzte ich die Angaben auch mit Copy/Paste unter jeden Artikel.

    Was mir viel mehr Sorgen macht, ist, dass ich gar nicht weiß, wie ich an die Angaben kommen soll, bzw. ob ich das überhaupt muß...

    Folgendes: bei meinen Hauptprodukten (Steg- und Wellplatten) ist es gar kein Problem, die Marke und Hersteller anzugeben, da habe ich nur Markenprodukte m Shop.
    Aber was ist mit dem ganzen Verlegematerial?

    Mein Onlineshop läuft etwas anders, ich habe kein Lager, ich kaufe nichts ein.
    Im Prinzip "makel" ich nur - ich stehe zwischen Großhändler und Privatkunden.
    Der Privatkunde bestellt bei mir, ich gebe den Auftrag an den Großhändler, der liefert an den Kunden.
    Der Großhändler wird mir aber doch nicht sagen, von welchem Hersteller er welche Schrauben, Winkel, U-Profile, Dichtungen etc. bezieht.
    Muss er das überhaupt? Oder reicht es, wenn ich den Großhändler als Verantwortlichen angebe?
     
  11. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    9.518
    Zustimmungen:
    1.741
    Gegebene Danke:
    1.391
    Das geht doch eigentlich sehr einfach mit dem Modul von Gert:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)
     
  12. IX99
    IX99 Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    14. April 2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    32
    Gegebene Danke:
    32
    Das ist gar nicht so "anders" wie du denkst. Das was du machst nennt sich Dropshipping. Das machen sehr viele Online-Händler

    So wie ich die neue Verordnung verstehe, muss er das mitteilen, bzw. müsste schon der Hersteller seine Angaben auf die Produktverpackung drucken. Holt dein Großhändler die Teile aus Nicht-EU, müsste er selbst die Angaben darüber machen.

    Der "Sinn" der neuen Verordnung scheint das alle Produkte mit Herstellerkennzeichnung beim Kunden ankommen, und eben dieser Hersteller auch schon im Online-Shop genannt werden muss.

    Angaben ohne Gewähr.
     
  13. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    24. Juni 2018
    Beiträge:
    957
    Zustimmungen:
    244
    Gegebene Danke:
    108
    Da wird es wiederum Interessant, weil du bei einigen Artikeln in deinem Shop scheinbar im weitesten Sinn selber als Hersteller auftritts. Beispiel Bausatz Terrassenüberdachung.

    Zitatt IT-Recht

    Stellt ein Händler also verschiedene Produkte, die tatsächlich von anderen Unternehmen oder Personen hergestellt worden sind, nach eigener Idee und Vorstellung zu Sets zusammen, zum Beispiel zu Do-It-Yourself-Bastelsets, und vermarktet diese dann im eigenen Namen, so ist dieser Händler als Hersteller im Sinne der EU-Produktsicherheitsvorkehrung (GPSR) anzusehen. Daher muss dieser Händler in die Online-Produktangebote der Sets auch die GPSR-Pflichtangaben zu seinem Unternehmen machen, d.h. seinen Namen, seine Anschrift und auch seine elektronische Adresse (E-Mail-Adresse oder URL der eigenen Website) aufnehmen.

    Frag deinen Anwalt.
     
  14. IX99
    IX99 Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    14. April 2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    32
    Gegebene Danke:
    32
    Wobei das ja auch wieder klasse ist.
    D.h. ich lege jedem meiner Sendungen eine Büroklammer oder anderen Cent-Artikel bei, und verkaufe meine Produkte alle als Sets: "Produkt A + Büroklammer" und muss dann meine Lieferanten nicht mehr nennen, sondern kann mich selbst als Hersteller auf die Produktseite schreiben.
     
  15. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    24. Juni 2018
    Beiträge:
    957
    Zustimmungen:
    244
    Gegebene Danke:
    108
    #175 mmatecki, 2. August 2024
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2024

    Wenn du das so in deinem Online-Shop anbietest "Produkt A + Büroklammer" so die Auslegung ja.

    Wenn du nur „Produkt A“ im Online-Shop anbietest und du die Büroklammer als Gratisbeigabe mit versendest strenggenommen nein.

    Das wird wieder ein Bürokratie-Monster, das ganze hier ist ja nur der Anfang,

    Für Hersteller kommt ja nochmehr dazu, Marktüberwachung von Produkten Chargennummern, Seriennummern usw. festhalten. Rückrufe melden (wird extra eine zentrale Anlaufstelle für geschaffen).

    Das ganze nicht nur für Verkäufe an Verbraucher B2C sondern auch für B2B da Verbraucher ja auch in den Besitz von Produkten gelangen kann die nur für den gewerlichen Gebrauch angeboten werden.

    Falls noch nicht gelesen hier die komplette EU-Verordnung
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988
     
  16. dmun
    dmun Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    2. Juni 2019
    Beiträge:
    375
    Zustimmungen:
    83
    Gegebene Danke:
    7
    Soweit ich die ganzen Vorschriften verstanden haben, kann er auch bei "Nur Produkt A" ( also ohne Beigabe oder Änderung ) selbst schon als Hersteller agieren - mit allen Rechten und Pflichten. Bedeutet er muss den eigentlichen Hersteller nicht nennen sondern tritt selbst als Hersteller auf.
    Wenn er Produkte deutliche verändert, dann wird er sowieso zum Hersteller und wenn man selbst die Produkte Importiert ist man nach meinem Verständnis sowieso in der Haftung (was soll dann noch die Angabe eines Herstellers).
    Verbessert mich gerne, wenn ich falsch liege.

    Grüße, Dirk
     
  17. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    1. September 2012
    Beiträge:
    2.834
    Zustimmungen:
    562
    Gegebene Danke:
    183
    Es muss halt geklärt werden, ob die Haftungskette greift bei einem Schaden, wenn man sich selbst als Hersteller angibt.
     
  18. Hilke (Gambio)
    Hilke (Gambio) Super-Moderator
    Mitarbeiter
    Registriert seit:
    18. Mai 2015
    Beiträge:
    470
    Zustimmungen:
    255
    Gegebene Danke:
    412
  19. heinzsoft-shop.de
    heinzsoft-shop.de Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    7. Juli 2014
    Beiträge:
    433
    Zustimmungen:
    211
    Gegebene Danke:
    67
    Werden die Herstellerinformationen denn damit zukünftig auch direkt auf der Artikeldetailseite angezeigt?
     
  20. dmun
    dmun Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    2. Juni 2019
    Beiträge:
    375
    Zustimmungen:
    83
    Gegebene Danke:
    7
    Wird es diese Erweiterung auch für ältere Shopversionen geben ?