Leider nein. Ich habe jetzt so viel rumgespielt, das ich jetzt zwei Widerrufbuttons habe. 1x im Bereich "Mehr über... " (hätte ich gern gelöscht!) Und 1x so wie es gut aus sieht:
Ja, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber die Pflichtfelder sind als solches gekennzeichnet und an allen anderen steht "optional".
Ich kann nur das sagen, was die IT-Recht in Ihrer E-Mail geschrieben hat. Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern das was die IT-Recht geschrieben hat.
Hier schön beschrieben Der Widerrufsbutton kommt: Was § 356a BGB ab dem 19.06.2026 von Onlinehändlern verlangt https://www.beckmannundnorda.de/ser...-19.06.2026-von-Onlinehaendlern-verlangt.html
Wisst ihr wie es für uns Shopbetreiber eigentlich hätte laufen sollen? Gambio hält Rücksprache zur IT Recht, lässt alles prüfen und stellt es dann als Modul und Update rechtssicher zur Verfügung. Wir müssen nicht stundenlang diskutieren, suchen, selbst basteln. Das wäre ein Träumchen. Ich warte jetzt einfach ab.
Aus dem Link von Beckmann und Norda: Zitat: Zulässige Pflichtangaben sind ausschließlich der Name des Verbrauchers, Angaben zur Identifizierung des Vertrags sowie ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Weitergehende Pflichtfelder – etwa Adresse, Kundennummer oder Rückgabegrund – darf der Unternehmer nicht verpflichtend abfragen. Sie können als optionale Felder angeboten werden, müssen aber als solche erkennbar bleiben. So und nichts anderes meint auch IT Kanzlei, wenn auch komplizierter beschrieben. Pflichtangaben und optionales
So ist doch das Formular ab 26.05.0 auch vorhanden. Pflichtfelder was,sein darf und der Rest is optional.