Neue Shopversion 26.05.0 und Widerrufsbutton-Modul

Thema wurde von Anonymous, 9. Juni 2026 erstellt.

  1. PEKATRONIC
    PEKATRONIC Mitglied
    Registriert seit:
    26. November 2020
    Beiträge:
    21
    Danke erhalten:
    2
    Danke vergeben:
    9
    Leider nein. Ich habe jetzt so viel rumgespielt, das ich jetzt zwei Widerrufbuttons habe.
    upload_2026-6-15_17-37-5.png
    1x im Bereich "Mehr über... " (hätte ich gern gelöscht!)
    Und 1x so wie es gut aus sieht:
    upload_2026-6-15_17-38-54.png
     
  2. Anonymous
    Anonymous G-WARD 2015/2016
    Registriert seit:
    20. Februar 2012
    Beiträge:
    9.308
    Danke erhalten:
    1.684
    Danke vergeben:
    1.308
    also bei meiner Mail ist die Bestellnummer drin:

    upload_2026-6-15_17-41-16.png
     
  3. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    22. Juli 2021
    Beiträge:
    199
    Danke erhalten:
    21
    Danke vergeben:
    66
    Michaela schau mal im Betreff der Mail, da steht zu mindest bei mir die eingegebene Bestellnummer.
     
  4. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    22. Juli 2021
    Beiträge:
    199
    Danke erhalten:
    21
    Danke vergeben:
    66
    Das ist ja die Bestätigung. Michaela redet von der Mail, wenn sie den Widerruf erhält.
     
  5. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    20. Februar 2017
    Beiträge:
    493
    Danke erhalten:
    128
    Danke vergeben:
    162
    Zwischenablage_06-15-2026_01.jpg

    Ja, ich bin kein Rechtsanwalt. Aber die Pflichtfelder sind als solches gekennzeichnet und an allen anderen steht "optional".
     
  6. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    5. Mai 2022
    Beiträge:
    2.620
    Danke erhalten:
    1.248
    Danke vergeben:
    473
    Ich kann nur das sagen, was die IT-Recht in Ihrer E-Mail geschrieben hat. Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern das was die IT-Recht geschrieben hat.
     
  7. Robert Robl
    Robert Robl Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    31. Januar 2022
    Beiträge:
    171
    Danke erhalten:
    50
    Danke vergeben:
    29
    #147 Robert Robl, 15. Juni 2026 um 18:23 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2026 um 18:33 Uhr
  8. mmatecki
    mmatecki Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    24. Juni 2018
    Beiträge:
    933
    Danke erhalten:
    229
    Danke vergeben:
    104
    Ein Fehler ist aufgetreten und diese URL ist nicht verfügbar
     
  9. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    5. Mai 2022
    Beiträge:
    2.620
    Danke erhalten:
    1.248
    Danke vergeben:
    473
    Wisst ihr wie es für uns Shopbetreiber eigentlich hätte laufen sollen?
    Gambio hält Rücksprache zur IT Recht, lässt alles prüfen und stellt es dann als Modul und Update rechtssicher zur Verfügung.
    Wir müssen nicht stundenlang diskutieren, suchen, selbst basteln.
    Das wäre ein Träumchen. :)
    Ich warte jetzt einfach ab.
     
  10. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    20. Februar 2017
    Beiträge:
    493
    Danke erhalten:
    128
    Danke vergeben:
    162
    Aus dem Link von Beckmann und Norda:

    Zitat:
    Zulässige Pflichtangaben sind ausschließlich der Name des Verbrauchers, Angaben zur Identifizierung des Vertrags sowie ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Weitergehende Pflichtfelder – etwa Adresse, Kundennummer oder Rückgabegrund – darf der Unternehmer nicht verpflichtend abfragen. Sie können als optionale Felder angeboten werden, müssen aber als solche erkennbar bleiben.

    So und nichts anderes meint auch IT Kanzlei, wenn auch komplizierter beschrieben. Pflichtangaben und optionales
     
  11. Robert Robl
    Robert Robl Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    31. Januar 2022
    Beiträge:
    171
    Danke erhalten:
    50
    Danke vergeben:
    29
    So ist doch das Formular ab 26.05.0 auch vorhanden. Pflichtfelder was,sein darf und der Rest is optional.
     
  12. Gambionike
    Gambionike Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    17. Juni 2011
    Beiträge:
    244
    Danke erhalten:
    22
    Danke vergeben:
    69
    GAMBIO!!! Ist das euer Ernst? Was liefert ihr hier für einen Müll ab? Liest das irgendeiner von euch mit oder kassiert ihr einfach nur Kohle ohne Leistung zu erbringen? In 3 Tagen ist Stichtag und ihr bekommt es nicht hin, ein funktionierendes und rechtssicheres Tool zu programmieren, egal, ob die Leute ihren Shop bei euch in der Cloud haben oder selbst hosten. Eure Kunden müssen hier stundenlang herumdiskutieren und rumfummeln, damit sie ihrer Pflicht nachkommen können und ihr lasst uns alle nur im Regen stehen.

    Sollte es bei irgend jemandem von euch zu Abmahnungen kommen, nachdem ihr die "Lösung" von Gambio installiert habt, holt euch den Betrag von Gambio zurück. Die Diskussionen hier im Forum beweisen, dass Gambio einfach grob fahrlässig handelt und uns ins offene Messer laufen lässt.

    Ich erwarte nun ein funktionierendes Tool. Dafür zahlen wir alle unsere Gebühren an euch. Wacht andlich auf, GAMBIO!
     
  13. Marc Ohmert
    Marc Ohmert Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    6. Februar 2018
    Beiträge:
    127
    Danke erhalten:
    40
    Danke vergeben:
    38
    Dem ist nichts hinzu zu fügen! Ich bin restlos enttäuscht von dieser Firma. Ein absoluter Wahnsinn. Als Laie kann man sich das gar nicht selbst "bauen" um es irgendwie in sein eigenes Template zu bekommen. Muss ich eigentlich auch nicht! Ich bezahle für eine aktuelle, funktionierende Shopversion! DANKE FÜR NICHTS!
     
  14. Robert Robl
    Robert Robl Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    31. Januar 2022
    Beiträge:
    171
    Danke erhalten:
    50
    Danke vergeben:
    29
    § 356a Abs. BGB n.F. sieht für die Abgabe der Widerrufserklärung die Abfrage der folgenden Daten vor:

    • Namen des Verbrauchers/der Verbraucherin
    • Angaben zur Identifizierung des zu widerrufenden Vertrags oder der Teile des Vertrags
    • Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem Verbraucher*innen eine Eingangsbestätigung für den Widerruf zu übermitteln ist (z. B. E-Mail-Adresse)
    Im Fornular ab 26.05.0
    zu Punkt 1: Name und Vorname ist Pflichtfeld
    zu Punkt 2: Bestellnummer ist Pflichtfeld und auch korrekt so da man den Vetrag indentifieren muss
    zu Punkt 3: Mailadresse ist Pflichtfeld
    Alle anderen Punkte im Formular sind optional zu befüllen.

    Was is nun daran falsch ?
     
  15. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    5. Mai 2022
    Beiträge:
    2.620
    Danke erhalten:
    1.248
    Danke vergeben:
    473
    Es bringt doch nichts, das HIER zu fragen. Diese Frage muss doch, wenn dann, an die IT-Recht gestellt werden. Denn die E-Mail stammt von der IT-Recht.
    Was bringt es denn wir hier eine Endlos-Diskussion führen.
     
  16. Robert Robl
    Robert Robl Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    31. Januar 2022
    Beiträge:
    171
    Danke erhalten:
    50
    Danke vergeben:
    29
    Scheinbar wissen IT-Recht und der Händlerbund auch ned was richtig oder falsch ist ....

    Der Link führt zum Widerrufsformular was IT-Recht macht:
    https://www.kaladia.de/widerrufsformular
    Hier is die Auftragsnummer (wie bei uns die Bestellnummer) ein Pflichtfeld und das Kommentarfeld optional

    Der Screenshot zeigt das Widerrufsformular vom Händlerbund welches Heute vormittag hier gepostet wurde aber wieder gelöscht wurde. Hier ist die Bestellnummer/Auftragsnummer nun OPTIONAL und das Kommentarfeld ein Pflichtfeld.......

    Ja was is denn nun korrekt ?

    Die Forumlare sind sehr *schlank* ja und nur auf das Nötigste beschränkt, aber es is dasselbe wie bei Gambio 26.05.0 wo der Rest halt optional ist
     

    Anhänge:

    • 1.gif
      1.gif
      Dateigröße:
      37,2 KB
      Aufrufe:
      22
  17. Anonymous
    Anonymous Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    20. Februar 2017
    Beiträge:
    493
    Danke erhalten:
    128
    Danke vergeben:
    162
    Das Widerrufsformular ist für den Kunden im eingeloggten Zustand selbsterklärend und hat alles was es benötigt und weiteres, das freiwillig eingetragen werden kann. Man kann als Kunde auf bestehende Bestellungen zugreifen und Teile daraus an- und abhaken (wichtig für Teilwiderrufe). Zudem steht im Backend an den Bestellungen ein kleines rotes "W", an dem man erkennen kann, dass ein Widerruf für diese Bestellung vorliegt.
    Ich wüsste nicht, was man an der Version in 26.05.0 verbessern könnte.
     
  18. IX99
    IX99 Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    14. April 2012
    Beiträge:
    49
    Danke erhalten:
    16
    Danke vergeben:
    17
    Das Ding ist, zum jetzigen Zeitpunkt weis das auch niemand so richtig.
    Es gibt ja nur den Gesetzes-Text und dieser wird eben interpretiert. Der Ersteller des Gesetzes-Text hat mWn kein Beispiel bereit gestellt, wie es denn aussehen muss.
    Am Ende wird man erst genaueres wissen, wenn es da zu Rechtssprechungen durch Gerichte kommt.
     
  19. ingo_scharp
    ingo_scharp Erfahrener Benutzer
    Registriert seit:
    5. September 2018
    Beiträge:
    338
    Danke erhalten:
    75
    Danke vergeben:
    102
    #159 ingo_scharp, 16. Juni 2026 um 14:20 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2026 um 14:31 Uhr
    Wir haben uns unsere Lösung heute von der IT Recht Kanzlei abnehmen lassen. Die separaten Felder Vorname und Nachname werden nicht als problematisch angesehen. Bei kompletten Widerrufen benötigt man als Händler ja die Bestell- oder Rechnungsnummer. Gerade bei Stammkunden wichtig. Auch die Versandkosten müssen ja beim kompletten Widerruf erstattet werden. Da kommt man mit Einzelpositionen nicht immer zum Ziel.
    Wir werden sehen, was die Zukunft bringt und hoffen, das man nicht selbst für die Rechtstreitigkeiten für unsaubere Gesetzgebung herhalten muss.
    https://www.hoffhaus24.de/WRButton/
     
  20. Anonymous
    Anonymous Aktives Mitglied
    Registriert seit:
    17. Dezember 2018
    Beiträge:
    42
    Danke erhalten:
    6
    Danke vergeben:
    20
    Ich versuche gerade, den neuen Widerrufsbutton „Vertrag widerrufen“ aus Gambio 26.05.x an eine andere Stelle im Footer zu verschieben, komme aber nicht weiter.

    Zunächst dachte ich, der Button wäre an die Footer-Spalte 4 gekoppelt, da dort im Backend der entsprechende Hinweis angezeigt wird. Allerdings habe ich testweise den gesamten Inhalt von Footer 4 gelöscht und die Spalte sogar komplett deaktiviert. Der Widerrufsbutton wird trotzdem weiterhin angezeigt.

    Daher gehe ich mittlerweile davon aus, dass der Button nicht über den Content Manager, sondern über ein Modul, einen Hook oder das Template ausgegeben wird.

    Hat jemand bereits herausgefunden, wo genau die Ausgabe des Buttons definiert wird?

    Da ich bereits einige Shops gesehen habe, bei denen der Button an anderer Stelle im Footer sitzt, scheint das ja grundsätzlich möglich zu sein.

    Für eure Hilfe wäre ich dankbar.