Trusted Shops Zertifizierung...was muss man noch dafür machen...???

Thema wurde von wurmi023, 8. Januar 2013 erstellt.

  1. wurmi023

    wurmi023 Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. August 2012
    Beiträge:
    419
    Danke erhalten:
    30
    Danke vergeben:
    46
    Der GX2 ist ja schon sehr gut auf eine Zertifizierung bei TS vorbereitet. Kann man irgendwie sagen, wie hoch der Aufwand ist, den Shop soweit zertifizierungsfähig zu machen, dass er ohne große Probleme bei TS durch geht...??? Ich hatte schonmal so ne Liste, wonach die alles schauen, aber das sind ja >300 Punkte und für mich sehr undurchsichtig, vieles davon ist ja sicher von Haus aus schon erfüllt.
     
  2. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.096
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    Die Rechtlichen Sachen müssen passen.
    Ansonsten lass die Jungs schauen, dann bekommst doch von denen die Liste was nciht passt.
     
  3. wurmi023

    wurmi023 Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. August 2012
    Beiträge:
    419
    Danke erhalten:
    30
    Danke vergeben:
    46
    Bevor die Jungs schauen, muss ich aber schon zahlen, das wollt ich vermeiden :D
     
  4. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

    Registriert seit:
    22. September 2011
    Beiträge:
    30.984
    Danke erhalten:
    6.096
    Danke vergeben:
    1.079
    Beruf:
    Mann für alles :)
    Ort:
    Weilburg
    das musst doch so oder so :D
     
  5. wurmi023

    wurmi023 Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. August 2012
    Beiträge:
    419
    Danke erhalten:
    30
    Danke vergeben:
    46
    Ja schon :D aber ich will halt vorher wissen, auf was ich mich einlasse *gg*
     
  6. Volker Imre

    Volker Imre Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    16. Juni 2011
    Beiträge:
    265
    Danke erhalten:
    33
    Danke vergeben:
    21
    Hi,

    bei mir läuft gerade wegs Wechsel der Shopsoftware (XTC2 auf GX2) eine Prüfung, das Protokoll müsste ich diese Woche noch bekommen. Wenn du noch soviel Zeit hast, schreib ich dann kurz hier rein, was aufgrund der Shopsoftware/-einstellungen bemängelt wurde.

    bye
    Volker
     
  7. wurmi023

    wurmi023 Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. August 2012
    Beiträge:
    419
    Danke erhalten:
    30
    Danke vergeben:
    46
    Das wäre super. Ich habe noch genug Zeit, das drückt nicht...nur wollte ich es irgendwann machen...
     
  8. Danny (tbcs-shop.de)

    Danny (tbcs-shop.de) Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    12. Dezember 2011
    Beiträge:
    483
    Danke erhalten:
    37
    Danke vergeben:
    10
    Da die Prüfung für jeden Shop anders ist, kann Dir das hier niemand wirklich sagen. Unsere Prüfung war zum bespiel kürzer als die eines normalen Shops der B2C macht.

    Was wichtig ist:
    - Datenschutz (achte auf Facebook und addthis)
    - AGB
    - Impressum
    - Versandkosten müssen 100%tig passen!
    - Wenn Versand Kostenlos für Deutschland, muss das auch in der Artkelansicht stehen.
    - Versenden von Newslettern nur dann wenn es dein Kunde auch will.
    - SSL: solltest Du damit werben z.b. auf der Startseite dann müssen ALLE Formulare auch unter SSL laufen. Frage zum Artikel z.b.
    - Angebot an einen Freund senden gilt ebenfalls unter "Werbung"

    Du kannst gern bei uns rein gucken und dir Ideen holen ;) link steht unten

    Sag Dir aber gleich das die Prüfung durch Trusted Shops eine Qual sein kann... bei mehrmaligen Prüfen entstehen weitere kosten! bekommst Du also das Protokoll, versuch so genau wie möglich diese ab zu arbeiten :)
     
  9. Manni_HB

    Manni_HB G-WARD 2012/13/14/15

    Registriert seit:
    26. April 2011
    Beiträge:
    9.098
    Danke erhalten:
    1.540
    Danke vergeben:
    909
    Ort:
    Bremen
    Nicht 'kann' sondern 'eine Qual ist' :eek:
    Insgesamt drei Prüfrunden gedreht ... allerdings ohne Mehrkosten.
    Und: Die Prüferin war hilfsbereit bis zur Peinlichkeitsgrenze ... auch auf zahlreiche Mailanfragen!!
     
  10. Danny (tbcs-shop.de)

    Danny (tbcs-shop.de) Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    12. Dezember 2011
    Beiträge:
    483
    Danke erhalten:
    37
    Danke vergeben:
    10
    jup kann ich bestätigen, auch bei uns ohne Mehrkosten und ein sehr netter Prüfer :)
    dennoch... es war ne Qual :p
     
  11. Volker Imre

    Volker Imre Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    16. Juni 2011
    Beiträge:
    265
    Danke erhalten:
    33
    Danke vergeben:
    21
    Moin,

    also dann:
    1. In meiner Datenschutzerklärung hat der Hinweis auf "Addthis" gefehlt. Da werden Cookies gesetzt. In Gambio: Social Bookmarking.
    Habs abgeschaltet, ist eh datenschutzrechtlich zweifelhaft.

    2. Veraltete Datenschutzerklärung zu Google+ und Facebook. Hier sollte man auf jeden Fall alle 4 Wochen das Muster von Trusted Shops einbinden. Meins war 2 Jahre alt....

    3. Newsletter:
    "Bitte informieren Sie in der Datenschutzerklärung über die Widerrufsmöglichkeit für eine gegebenenfalls im Shop erteilte Einwilligung in den Erhalt von E-Mail-Werbung (NewsletterAnmeldung - siehe Beispiel rechts).
    Fundstelle: Newsletteranmeldemöglichkeit im Kundenkonto / rechten Frame

    Hinweis: Der Informationstext "Diese Nutzung endet mit der Abmeldung vom Newsletter." ist nicht ausreichend."

    Man merke: der Text "Diese Nutzung endet mit der Abmeldung vom Newsletter." hat bei der letzten Prüfung noch gereicht.

    4. Das Wörtchen AUCH in der WRB ist mir total entgangen, obwohl ich alle Newsletter bekomme und auch lese. Statt

    "überlassen wird - durch Rücksendung der Sache"

    muss es

    "überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache"

    heissen. Keine Ahnung, welchem senilen Richter da wieder ein Hirnfurz entfleucht ist, aber ok.

    5. JETZT kommt langsam das inhaltliche, was mit der Shop-Software zu tun hat:

    "Bitte informieren Sie bereits auf der Kategorieseite darüber, wenn bestimmte Artikel nicht mehr verfügbar sind. Bei einigen Produkten wird erst im Warenkorb darüber informiert, dass der Artikel unabhängig von der gewählten Stückzahl nicht mehr in der gewünschten Menge auf Lager ist. Die im Shop angebotenen Produkte müssen grundsätzlich auch verfügbar sein, wenn keine abweichenden Angaben auf der Produktseite erfolgen. Bei solchen Waren ist die Bestellmöglichkeit auf der Produktseite deaktiviert, jedoch nicht auf den Kategorieseiten."

    Klartext: Ein Artikel, der nicht auf Lager ist, darf weder im product-listing noch in product-info in den Warenkorb gelegt werden dürfen.
    Ja, bei mir steht sowohl im Product-Listing als auch im Product-Info bei solchen Artikeln "Momentan leider ausverkauft", in ROT.
    Ich habe nun die product-listing und product-info dahingehend angepasst, dass der "BuyNow"-Button bei Bestand < 1 nicht mehr angezeigt wird, ebensowenig die Lieferzeit.

    6. Zahlungsmethoden:
    Die in den AGB / Infoseiten genannten Zahlungsarten müssen identisch mit denen sein, die der Kunde im Checkout sieht. Soweit klar.
    Nicht klar war mir, dass z.B. "Sofortüberweisung", obwohl "Vorkasse", nicht unter "Vorkasse" fällt:

    "Sofortüberweisung ist zwar in der Tat eine Art Vorkasse, aber nicht das, was der Kunde klassischer Weise unter "Vorkasse" versteht. Bei "Vorkasse" wird in der Regel von "Banküberweisung" ausgegangen, die der Kunde nicht sofort nach Abschluss der Bestellung über ein Online Banking Modul sondern auch "klassisch" in einer Bankfiliale tätigen könnte. Zudem muss bereits auf der Informationsseite klar sein, welchem Zahlungsdiensteanbieter der Shop sich bedient. Der Kunde kann also im Bestellprozess einmal die klassische Form der Überweisung (Vorkasse) und separat dazu Sofortüberweisung wählen. Daher muss in jedem Fall der Hinweis in den AGB an den zwei Stellen um die Auswahlmöglichkeit des Anbieters Sofortüberweisung ergänzt werden."

    Also 200 Blatt vorgedruckte AGB für den Rechnungsdruck in die Tonne gekloppt und das eine Wort "Sofortüberweisung" eingefügt. Jippie. Einen Tag, nachdem das fehlende Wort "auch" (s.o.) eingefügt worden war.

    Auf meine Anfrage, wie das mit "Rechnung by sofort" aussieht, also, ob das auch was anderes als "Rechnung" ist, kam bisher leider noch keine Antwort... dazu hab ich eh noch ein paar Fragen, aber das gibt einen neuen Thread.

    7. Die von Gambio bereitgestellte trustedshops.php zur Anzeige der Infos über Trusted Shops gefällt Trusted Shops nicht.

    "Bitte verlinken Sie in dem gesonderten Hinweis auf die Trusted Shops "Geld-zurück-Garantie" auf eine Erläuterung der Garantiebedingungen. Wir empfehlen die Verlinkung mit der Informationsseite www.trustedshops.de/info/garantiebedingungen"

    Fundstelle: Seite Trusted Shops über
    a) Ihre Vorteile im Überblick: "Geld-zurück-Garantie im Fall von Nichtlieferung oder Warenrückgabe" (content "Trusted Shops")

    b) (die Trusted Shops Box)

    c) Falls es doch einmal Probleme geben sollte... "Für die Geld-zurück-Garantie können Sie sich
    nach jedem Einkauf (…)" (vermutlich checkout_success.php)

    TIPP: Ausführliche Informationen zur optimalen Einbindung des Trusted Shops Gütesiegels und des Käuferschutzes in Ihren Shop finden Sie unter folgendem Link: http://www.trustedshops.de/shop-info/trustedshops-perfekt-einbinden/

    Das war übrigens der Punkt, wo ich mir ETWAS verarscht vorkam: Wieso schaffen es Gambio und Trusted Shops nicht, dem KUNDEN, also uns, den Zahlern, bei BEIDEN übrigens, aktuelle Dateien zur Verfügung zu stellen? Wenn mein Shop-Hersteller und mein Zertifizierer sich gegenseitig empfehlen und zusammenarbeiten, dann DARF sowas nicht passieren.

    Jo, das wars dann eigentlich auch schon. Zertifiziert bin ich seit 2007, von daher haben die meisten Texte gepasst. Was mich etwas verwundert hat, war Punkt 5. Anscheinend kommen wir langsam aber sicher an die USA-Verhältnisse ran, was mich bei dem Programm von RTL und SAT.1 auch nicht wirklich überrascht....

    Es bleibt festzuhalten:
    Bis auf die Sache mit dem Datenschutz wegs Social Plugins und Punkt 5 und 7 macht Gambio eigentlich nicht allzuviel falsch :)

    Ein Thema war noch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der ist natürlich bei jeder Zahlungsart anders und das muss daher auch in den AGB und der "Bestellbestätigung" entsprechend berücksichtigt werden.

    Bei mir z.B., Email-Vorlage Bestellbestätigung:

    {php} if ($_SESSION['payment'] !='invoice'){ {/php}Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
    {php} if ($_SESSION['payment'] !='moneyorder'){ {/php}Die von Ihnen bestellten Produkte sind ab Lager versandfertig. Die Lieferzeit beträgt 1-2 Werktage.{php} } {/php} {php} } {/php}
    {php} if ($_SESSION['payment'] =='invoice'){ {/php}Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst durch Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel zustande.{php} } {/php}

    Heisst:
    - Bei allem außer Rechnung, also Vorkasse, Paypal, Nachnahme, ist der Kaufvertrag mit der
    Bestellbestätigung zustande gekommen.
    - Bei allem außer Vorkasse wird gesagt, dass die Ware auf Lager ist und in 1-2 Werktagen geliefert wird.
    - Bei Rechnung wird ganz klar gesagt, dass es sich nur um eine Empfangsbestätigung handelt. Denn hier behalte ich mir eine SchuFa-Prüfung vor, bevor ich einen rechtsgültigen Vertrag eingehe.

    Das habe ich 2007 eingeführt und auch im Trusted-Shops-Forum diskutiert, da damals und vermutlich auch heute noch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein heikles Thema ist. Wurde dort abgenickt und ich finde es bedauerlich, dass sowas bis heute keinen Eingang in die Standard-Vorlagen gefunden hat.

    Aber was red ich, bis heute ist es ja noch nicht einmal möglich, den Kunden respektive die Kundin in der Bestellbestätigung richtig anzureden..... Es gab hier einen Thread, so um 2011 rum, der das ermöglicht hat, aber ich finde den leider nimmer :-| Da wurden die Daten in der application_top in Variablen geschrieben und dann in den Email-Vorlagen ausgewertet.....

    Egal. Wie du siehst, die TS-Zertifizierung ist halb so wild. Im Gegensatz zu mir anno 2007 mit XTC-2 musst du an Gambio nicht rumprogrammieren, um die Kriterien zu erfüllen :)

    bye
    Volker
     
  12. wurmi023

    wurmi023 Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    24. August 2012
    Beiträge:
    419
    Danke erhalten:
    30
    Danke vergeben:
    46
    Hi Volker,

    danke für den ausführlichen Bericht. Sieht für mich erstmal sehr viel aus, aber sind ja "nur" 7 Punkte. Ich werd mal grob schauen, was ich ggf. ändern müsste, wenn es soweit ist und ob sich das für mich lohnt.
     
  13. Danny

    Danny Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    17. Juni 2011
    Beiträge:
    1.398
    Danke erhalten:
    179
    Danke vergeben:
    213
    Hi,

    auch wir stecken derzeit in einer bereits 6 monatigen Prüfungs-QUAL mit TS und sind bisher nicht zufrieden. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Spiele-Shop, wo es USK18 / indizierte und USK ungeprüfte Spiele gibt. Dafür müssen spezielle Kundengruppen etc. angelegt werden, so dass gewisse Artikel erst sichtbar werden, wenn ein Kunde sich nachweislich Verifiziert hat.... . Mittlerweile ist es so, dass bei TS weder der uns zugeteilte Prüfer, noch der Spezialist einen richtigen Durchblick in dieser Sache haben.

    Hilfsweise haben wir bereits direkt die USK Prüfstelle gebeten, sich unser bemängelten Bereich einmal zu beurteilen und es gab KEINE Beanstandungen. Trusted Shops jedoch ist weiterhin "unzufrieden" (bzw. unwissend) und verwehrt uns das Siegel.

    Leideer habe ich mittlerweile kein all zu gutes Bild mehr von Trusted Shops:(
     
  14. S t e f a n

    S t e f a n Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    26. September 2011
    Beiträge:
    730
    Danke erhalten:
    94
    Danke vergeben:
    76
    Könntest Du mir sagen, wie genau Du das gemacht hast?
    Das wäre für mich auch sehr interessant.
     
  15. Volker Imre

    Volker Imre Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    16. Juni 2011
    Beiträge:
    265
    Danke erhalten:
    33
    Danke vergeben:
    21
    Öhm, klar.... in der product_listings.html und standard.html müssen noch Abfragen rein, was den Lagerbestand angeht.

    Ich häng die hier mal an. Ist kein Akt, die Abfragen sind eh schon alle drin, man muss die nur etwas ausweiten.

    bye
    Volker
     

    Anhänge:

  16. Volker Imre

    Volker Imre Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    16. Juni 2011
    Beiträge:
    265
    Danke erhalten:
    33
    Danke vergeben:
    21
    Moin,

    "USK ungeprüft" ist gleich "USK 18".

    "Indiziert" darfst du sowieso nicht anbieten.

    Was genau bemängelt Trusted denn, was die USK Prüfstelle durchwinkt? Kannst du hier mal das Prüfprotokoll posten?

    bye
    Volker
     
  17. Danny

    Danny Erfahrener Benutzer

    Registriert seit:
    17. Juni 2011
    Beiträge:
    1.398
    Danke erhalten:
    179
    Danke vergeben:
    213
    Hi Volker,

    das ist so nicht ganz korrekt! Es ist richtig, dass USK ungeprüft = USK 18 ist und somit nicht frei bestellbar sein dürfen. Jedoch dürfen diese Artikel natürlich angezeigt und beworben werden und genau das will TS nicht so ganz verstehen. In anderen Shops hat TS sogar eine Freigabe erteilt, bei denen nachweislich "nicht USK geprüfte Artikel (Beispiel UK Importe)" ersichtilich und ohne Probleme bestellbar sind. Das kann in unserem Unternehmen langsam keiner mehr nachvollziehen...vorallem wenn man bedenkt, dass sich zu diesem Thema selbst die USK mit uns in Verbindung gesetzt hat und in unserem Shop keinerlei Bedenken hätte.

    Falsch ist, das "indizierte Spiele" nicht angeboten werden dürfen! Doch, diese kann man selbstverständlich anbbieten und verkaufen. Jedoch ist es hier so, dass diese Artikel nirendwo frei zugänlich sein dürfen..ggf. beworben werden dürfen. Dies darf nur über eine separate Kundengruppe, welche vorher mittels Face-to-Face-Verfahren verifiziert und somit für den Kunden freigegeben wurde.

    Das exakte Prüfungsprotokoll werde ich hier auch aus datenschutzrechtlichen Gründen unserer Firma gegenüber nicht posten.